Rechtskodifikation

cervesia

Neues Mitglied
salvete,
ich schreibe gerade eine facharbeit über die entwicklung des römischen rechts in der spätantike und analysiere dazu den corpus iuris civilis. jetzt bräuchte ich aber noch ein wenig hilfe von euch, da ich nicht finde, wieso dass eigentlich erst unter diokletian private rechtssammlungen verfasst wurden und nicht schon früher eine rechtssammlung verfasst wurde...
vielen dank für eure hilfe
mfg
 
Meinst Du mit "erst unter diokletian private rechtssammlungen verfasst" den Codex Gregorianus und den Codex Hermogenianus? Wie Du anscheinend bereits weißt, sind beide Sammlungen vermutlich in Privatinitiative von Juristen der kaiserlichen Kanzleien verfasst worden.
Ich weiß nicht so recht, welche Antwort Du Dir hier erhoffst. Warum früher noch niemand auf die Idee zu einer solchen Sammlung kam? Ebensogut könnte man fragen, wieso in der römischen Antike keine umfassende Privatrechtskodifikation wie in der Neuzeit erarbeitet wurde. Es gibt eben immer ein erstes Mal, immer wieder neue Ideen.
Anderweitige juristische Literatur gab es zur Genüge. Z. B. verarbeitete Ulpianus in seiner umfangreichen Literatur durchaus kaiserliche Verfügungen in Kommentarform. Für die Praxis mag das ausreichend bzw. sogar geeigneter gewesen sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also
meinst Du :Warum hat vor der Zeit des Diokletian niemand private Rechtskodifikationen (Zivil und /oder Strafrechtscodices) erstellt?
Oder meinst Du :
Warum gibt es keine früheren Zivilrechtscodices?

Bei der ersten Frage implizierst Du, keine Codices bekannt, also keine erstellt.
Das ist erstmal ne starke Behauptung. Denn ich kann mir nicht vorstellen, das ein gewiefter Anwalt wie Cicero ohne ein "privates Handbuch des römischen Rechts" oder so ausgekommen ist. Es sind keine überlieferten bekannt. Das ist richtig. Das andere wäre schwer zu beweisen.

Da die bekannten unter Diokletian wahrscheinlich "Privatarbeiten " sind, ist die Frage, warum sind keine "amtlichen" Codices überliefert? Gab es die nicht oder sind die untergegangen?
 
salvete,
ich schreibe gerade eine facharbeit über die entwicklung des römischen rechts in der spätantike und analysiere dazu den corpus iuris civilis. jetzt bräuchte ich aber noch ein wenig hilfe von euch, da ich nicht finde, wieso dass eigentlich erst unter diokletian private rechtssammlungen verfasst wurden und nicht schon früher eine rechtssammlung verfasst wurde...
vielen dank für eure hilfe
mfg

Die Römer, als Gesetzgeber der Antike begannen früh, mit den 12 Tafelgesetzen Rechtssammlungen zu erstellen. Wie wichtig Rechtsgelehrte und Juristen in der KAISERZEIT waren, wird schon daran deutlich, dass Juristen wie Papinian unter Septimius severus das amt des Prätorianerpräfekten einnahmen. Papinianus, Ulpian und Gaius die Ende des 2. Jhds schrieben, waren Hauptquellen für die Pandekten des Justinian. Durch Bürgerrechtsverleihungen die schließlich mit der Constitutio Antoniana allen freien Bewohnern des Imperiums das Bürgerrecht verlieh, mussten Rechtsgrundsätze gesammelt und neu formuliert werden.
Dass nun gerade in der Spätantike die Neukodifikation des römischen Rechtes der hohen Kaiserzeit ausgearbeitet wurde war eine Meisterleistung angesichts des kurzenZeitraums und es ergab sich die Notwendigkeit dieser Sammlung und Kodifikation ´durch den von den Zeitgenossen durchaus empfundenen Niedergang des Einflusses der urbanen römischen Kultur. das hochkomplizierte und differenzierte römische Rechtssystem das auf einer füklle alter Gesetze, Kaiseredikten und Entscheidungen von Kaisergerischten als höchsten Gerichtshöfen, die Interpretationen und Rehtssammlungen von Juristen wie Gaius, Papinian, Ulpian u. a. die verstreut existierten, galt es zu sammeln, auszulegen und aktuellen Zuständen anzupassen.

Fähige Juristen fanden sich auch innerhalb der christlichen Gemeinden, und Apologeten des Christentums wie Tertullian argumentierten vor allem juristisch. Tertullian verwies auf den Briefwechsel Plinius-Trajan und die Unlogik des Verhaltens gegenüber den Christen. Es sollte also nicht nach ihnen gefahndet werden, weil sie eher als harmlos galten, Die Bezeichnung als Christ (nomen ipsum) sollte nicht Verfolgungsgrund sein, das Bekenntnis zum Christentum und die Verweigerung des Kaiserkultes konnten aber zum Martyrium führen wie in Lyon z. z. Marc Aurels, wo Polykarpus verbrannt wurde. Tertullian nannte das unsinnig: Entweder die Christen seien kriminelle, dann müssten si natürlich verfolgt werden oder harmlos, dann dürften sie keinesfalls verfolgt werden.
 
Also
meinst Du :Warum hat vor der Zeit des Diokletian niemand private Rechtskodifikationen (Zivil und /oder Strafrechtscodices) erstellt?
Oder meinst Du :
Warum gibt es keine früheren Zivilrechtscodices?

Bei der ersten Frage implizierst Du, keine Codices bekannt, also keine erstellt.
Das ist erstmal ne starke Behauptung. Denn ich kann mir nicht vorstellen, das ein gewiefter Anwalt wie Cicero ohne ein "privates Handbuch des römischen Rechts" oder so ausgekommen ist. Es sind keine überlieferten bekannt. Das ist richtig. Das andere wäre schwer zu beweisen.

Da die bekannten unter Diokletian wahrscheinlich "Privatarbeiten " sind, ist die Frage, warum sind keine "amtlichen" Codices überliefert? Gab es die nicht oder sind die untergegangen?



mich würde interessieren, auf was sich die juristen vor der kodifikation stützten. gab es schon bei cicero so eine sammlung oder auf welcher grundlage wurden juristische entscheidungen gefällt?
 
Die Römer, als Gesetzgeber der Antike begannen früh, mit den 12 Tafelgesetzen Rechtssammlungen zu erstellen. Wie wichtig Rechtsgelehrte und Juristen in der KAISERZEIT waren, wird schon daran deutlich, dass Juristen wie Papinian unter Septimius severus das amt des Prätorianerpräfekten einnahmen. Papinianus, Ulpian und Gaius die Ende des 2. Jhds schrieben, waren Hauptquellen für die Pandekten des Justinian. Durch Bürgerrechtsverleihungen die schließlich mit der Constitutio Antoniana allen freien Bewohnern des Imperiums das Bürgerrecht verlieh, mussten Rechtsgrundsätze gesammelt und neu formuliert werden.
Dass nun gerade in der Spätantike die Neukodifikation des römischen Rechtes der hohen Kaiserzeit ausgearbeitet wurde war eine Meisterleistung angesichts des kurzenZeitraums und es ergab sich die Notwendigkeit dieser Sammlung und Kodifikation ´durch den von den Zeitgenossen durchaus empfundenen Niedergang des Einflusses der urbanen römischen Kultur. das hochkomplizierte und differenzierte römische Rechtssystem das auf einer füklle alter Gesetze, Kaiseredikten und Entscheidungen von Kaisergerischten als höchsten Gerichtshöfen, die Interpretationen und Rehtssammlungen von Juristen wie Gaius, Papinian, Ulpian u. a. die verstreut existierten, galt es zu sammeln, auszulegen und aktuellen Zuständen anzupassen.

Fähige Juristen fanden sich auch innerhalb der christlichen Gemeinden, und Apologeten des Christentums wie Tertullian argumentierten vor allem juristisch. Tertullian verwies auf den Briefwechsel Plinius-Trajan und die Unlogik des Verhaltens gegenüber den Christen. Es sollte also nicht nach ihnen gefahndet werden, weil sie eher als harmlos galten, Die Bezeichnung als Christ (nomen ipsum) sollte nicht Verfolgungsgrund sein, das Bekenntnis zum Christentum und die Verweigerung des Kaiserkultes konnten aber zum Martyrium führen wie in Lyon z. z. Marc Aurels, wo Polykarpus verbrannt wurde. Tertullian nannte das unsinnig: Entweder die Christen seien kriminelle, dann müssten si natürlich verfolgt werden oder harmlos, dann dürften sie keinesfalls verfolgt werden.



geniale antwort, vielen dank. wie bei allen anderen antworten bleibt mir jedoch unklar, aufgrund welcher gesetze in juristischen fragen entschieden wurde, wenn noch kein gesetzbuch vorhanden war..?
 
Woher weißt Du, das keine Gesetzbücher vorhanden waren?
Ein paar Sammlungen wurden genannt.
Außerdem gibt es in allen Gesellschaften
"Gewohnheitsrecht", nach dem entschieden wird. Auch mündlich überlieferte Gesetze können, so sie von den Rechtsparteien anerkannt sind, Grundlage von Entscheidungen sein.
 
wenn ich es richtig verstanden habe, wurde irgendwann die Prozeßordnung geändert ausgehend von dem Verfahren, erst (mündlich) eine Klageformel (legis actio) vor dem Prätor auszusprechen, anzuklagen, woraufhin dieser entschied ob es einen Prozeß gab und nach welchen Rechtssätzen (12-Tafel-gesetz?) dieser entschieden werden sollte.

Da die bestehenden Gesetze nicht ausreichten wurde die Spruchformel (legis actio; ob damit der Rechtsablauf so zwingend war, wie oben beschrieben, bin ich nicht sicher) durch eine Schriftformel (formula) ersetzt, wonach der Prätor nur noch einen Schiedsmann bestellte, welcher nach Sachlage entschied.

Es war nicht mehr zwingend erforderlich, auf die Zwölftafelgesetze zu verweisen?

Daraus konnten sich dann aus Einzelfällen, für ähnliche Fälle Edikte entwickeln; der rechtsprechende Magistrat fungierte als Gesetzgeber.

Formularprozess ? Wikipedia

bin mir echt nicht 100% sicher, hab versucht das aus Sek.-Lit. nachzuvollziehen
 
Denn ich kann mir nicht vorstellen, das ein gewiefter Anwalt wie Cicero ohne ein "privates Handbuch des römischen Rechts" oder so ausgekommen ist.
Cicero hielt nicht viel von der Juristerei. In seiner Rede "Pro Murena" machte er sie bzw. die Rechtsgelehrten ziemlich herunter und verstieg sich gar zu der Behauptung, wenn er nur wolle, könne er in nur drei Tagen ein Rechtsgelehrter werden. Für seine Verteidigungsreden in Strafverfahren brauchte Cicero allerdings auch nicht viel juristisches Fachwissen, da er ohnehin eher versuchte, die Anklage zu erschüttern, indem er z. B. darauf hinwies, dass der Angeklagte kein Motiv hatte oder jemand anderer ein stärkeres Motiv hatte, dass der Sachverhalt, wie vom Ankläger dargestellt, keinen Sinn ergäbe, etc. Juristisches Fachwissen brauchte man eher für Zivilprozesse.

mich würde interessieren, auf was sich die juristen vor der kodifikation stützten. gab es schon bei cicero so eine sammlung oder auf welcher grundlage wurden juristische entscheidungen gefällt?
geniale antwort, vielen dank. wie bei allen anderen antworten bleibt mir jedoch unklar, aufgrund welcher gesetze in juristischen fragen entschieden wurde, wenn noch kein gesetzbuch vorhanden war..?
Das römische Privatrecht bestand aus geschriebenen Gesetzen und Gewohnheitsrecht. An geschriebenen Gesetzen gab es die Zwölftafelgesetze sowie weitere Einzelgesetze. (Für den Bereich des Privatrechts bedeutsam waren z. B. die Lex Aquilia aus dem 3. Jhdt. v. Chr., die das Schadenersatzrecht regelte, die Lex Furia über Vermächtnisse und die Lex Voconia über das Erbrecht der Frauen.) Dazu kam noch das Edikt, das der Praetor urbanus zu Beginn seines Amtsjahrs verkündete und in dem er seine Rechtsgrundsätze festhielt.
Das Gewohnheitsrecht lag ursprünglich in den Händen der Pontifices, die bei Bedarf Rechtsgutachten erstellten. Erst an der Wende vom 4. zum 3. Jhdt. v. Chr. verloren sie ihre Deutungshoheit. Echte "Juristen" im heutigen Sinne, also mit einer speziellen Ausbildung, gab es noch nicht. Wer sich juristisch betätigen wollte, wurde Schüler eines angesehenen Rechtsgelehrten, also ähnlich wie es auch bei den Rhetoren und Philosophen der Fall war. Auf diese Weise entwickelten sich verschiedene "Rechtsschulen" im Sinne von Strömungen, die abweichende Ansichten vertraten. In diesen Rechtsschulen wurde das Gewohnheitsrecht weitergegeben und auch fortentwickelt. Das Recht war Fallrecht, also wie das case law in manchen Staaten des angelsächsischen Rechtskreises.
 
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