nö, Du verwechselst Freiherrn mit Freibauern, Apvar.
Da es im MA noch nicht die Bezeichnung "Bauer" gab, kanns auch keine Freibauern gegeben haben.
Ein "Freiherr" ist ursprünglich ein "freier Herr" , also niemanden zehntpflichtig (außer eventuell der Kirche). Ein "Herr" kann durchaus auch ein belehnter sein, der eben zu bestimmten Leistungen Verpflichtet ist. Heerfolge, Verwaltungsaufgaben oder für was er sein Lehen erhalten hat.
"Bauern" im Sinne von "auf eigenen Rechnung wirtschaftende/wirtschften lassende Landbewohner" waren ja viele. Auch der gesamte Adel bezog ja sein Einkommen aus den zugehörigen Ländereien. War also "Bauer", aber in den seltensten Fällen "Freiherr".
Ein sächsischer "Freiherr" , der sein "Eigengut" bewirtschaftet, ist nach der alten Grafschaftsverfassung nur in bestimmten Fällen wehrpflichtig. Die Zahl der zu stellenden Männer und der Pferde richtet sich nach der Größe des Eigenlandes.
Dieses ganze Kudelmuddel löste ja im Prinzip den 2. Sachsenkrieg/Sachsenaufstand aus.
Für das ganze bitte selbst google bemühen, im mom bin ich zu müde, diese Links rauszusuchen