2.5. Dreikaiserbündnis und Kaiserentrevue
Durch die überaus geschickte Politik des deutschen Reichskanzlers Bismarck, der es
wohl durchdacht verstand, die Interessen der anderen Großmächte gegeneinander
auszuspielen, wurde im Jahre 1873 zwischen den Kaisern Franz Joseph I., Wilhelm I., und
Zar Aleksandr II. der so genannte Dreikaiserbund geschlossen.170 Dieses Bündnis
bestimmte neben dem Zweibund in den folgenden Jahrzehnten auch die endgültige
außenpolitische Orientierung der österreichisch-ungarischen Diplomatie.171
Die außenpolitischen Beziehungen der drei Kaiserreiche blieben aber seit dem
Bestehen dieses Abkommens oft genug problematisch. Zu sehr kreuzten sich die
Interessen der Großmächte, vor allem die von Russland und Österreich-Ungarn, und hier
in erster Linie wegen der orientalischen Angelegenheiten. Dies artikulierte sich unter
anderem in der russischen Presse, die sich vor allem außenpolitischen Themen intensiv
widmete, da ja innenpolitische Erörterungen mehr oder weniger verpönt waren. Die
Hetzkampagnen gegen Österreich-Ungarn nahmen in konservativen russischen Blättern
auch trotz des Dreikaiserbundes beständig zu.172 Da auch Bismarck großen Wert nicht nur
auf die Wiederbelebung des Dreikaiserbündnisses legte, sondern in seiner komplizierten
Bündnispolitik weitere Allianzen anstrebte, wurde unter Heinrich Karl Freiherr Haymerle,
dem Vorgänger Kálnokys als Außenminister, am 7. Oktober 1879 zwischen Österreich-
Ungarn und Deutschland der sogenannte Zweibund geschlossen. Dieser wurde für die Zeit
bis zum Ersten Weltkrieg die Grundlage für die dauernde Mächtekonstellation in
Europa.173
Als sich die außenpolitischen Wogen nach den turbulenten Jahren, die auf den
Berliner Kongress folgten, geglättet hatten, erneuerten die drei Monarchen am 18. Juni
1881 den bestehenden Bündnisvertrag, der nun als Dreikaiserabkommen bekannt wurde.
Die Quintessenz des Vertrages zwischen der Habsburgermonarchie, dem Russischen und
dem Deutschen Reich war, dass sie sich im Falle des Angriffs einer vierten Macht zu
wohlwollender Neutralität verpflichteten. Nachdem sich das Dreikaiserabkommen vorerst
gut bewährt hatte und Kaiser Franz Joseph I. sowie Kálnoky eine gedeihliche
170 Kořalka, Deutschland, 60. Vgl. Bridge - Bullen, Powers, 126f.
171 Jean Bérenger, Die Österreichpolitik Frankreichs von 1848 bis 1918, in: Adam Wandruszka - Peter
Urbanitsch (Hgg.), Die Habsburgermonarchie 1848–1918, Bd. 6/2: Die Habsburgermonarchie im System
internationaler Beziehungen, Wien 1993, 532.
172 Wakounig, Dissens, 465.
173 Kořalka, Deutschland, 3.
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Zusammenarbeit mit dem Russischen Reich überaus wichtig erschien, wurde es am 15.
April 1884 für weitere drei Jahre verlängert.174 Sowohl für den österreichischen
Außenminister als auch für Wolkenstein in St. Petersburg, zumal für beide das
monarchische Prinzip meist die Maxime ihres Handelns bedeutete, war das
Dreikaiserabkommen in hohem Masse wünschenswert. Beide erblickten in ihm eine
Garantie für den Frieden sowie als effizientes Mittel gegen den Panslavismus. Sie hielten
das Band des monarchischen Konsens für robust genug, um etwaig auftauchende
Probleme im Rahmen partnerschaftlichen Entgegenkommens und konzilianten
Arrangements aus der Welt zu schaffen. Der Friede am Balkan wurde, wie die
kommenden Jahre in der bulgarischen Krise und in den kriegerischen
Auseinandersetzungen zwischen Serbien und Bulgarien beweisen sollten, durch dieses
Dreikaiserabkommen nicht gesichert.
Aus einer „Magisterarbeit“