Scheinehe

kskreativ

Mitglied
Wäre es möglich gewesen im 18. Jahrhundert eine Scheinehe einzugehen? Oder eine Ehe als ungültig anzuerkennen, ohne den ganzen Aufwand über die Kirche? (Dispens)
Die Zivilehe wurde ja erst mit der französischen Revolution eingeführt.

LG, Karin
 
Ich stelle einmal in Abrede, dass im 18. Jahrhundert der Begriff der Scheinehe Anwendung finden kann:

"Als Scheinehe wird eine formal gültige Ehe bezeichnet, deren Zweck nicht die Bildung einer ehelichen Beistands- und Lebensgemeinschaft ist (für Deutschland definiert in § 1353 BGB), sondern die ausschließlich geschlossen wird, damit einer der Partner, beide oder Dritte einen rechtlichen Vorteil aus der Eheschließung ziehen."

Scheinehe ? Wikipedia

Der Begriff ist mir nur in Bezug auf die neuste Zeit - meist in Verbindung mit dem Ausländerrecht - untergekommen, wohl auch deshalb, weil ein Leben ohne Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft heute problemlos möglich ist, was es ja erst die Voraussetzung schafft, eine Ehe vorzutäuschen.

Das war in der Geschichte nicht immer so:

"Im Mittelalter waren in Westeuropa längst nicht alle Menschen in der Lage zu heiraten. Von dem jeweiligen Grund- oder Gutsbesitzer sowie von entsprechenden Stellen in der Stadt (Magistrat, Gilde, Zunft) wurde nur demjenigen die Ehe und Familiengründung gestattet, der auch in der Lage war, eine Familie zu unterhalten. Dadurch war mehr als die Hälfte der Bevölkerung von der Heirat ausgeschlossen. Aufgrund der damaligen vorherrschenden religiösen und ethischen Grundsätze bedeutete dies auch einen faktischen Ausschluss von der Möglichkeit, Kinder zu zeugen und eine Familie zu gründen."

Da ist eine Scheinehe ausgeschlossen.

"Seit Beginn der Neuzeit befindet sich die Ehe in vielen Ländern einem voranschreitenden Prozess der Säkularisierung und Verrechtlichung. Ideell behielt die christliche Kirche dort jedoch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein einen großen Einfluss auf die Form des partnerschaftlichen Zusammenlebens. Die christliche Ehe sollte garantieren, dass Nachkommen gezeugt würden und in einem geschützten Raum aufwüchsen und wies den Eltern dabei geschlechtergetrennte Aufgabenbereiche zu.[5] Das Eintreten in eine Ehe war für Frauen fast unumgänglich, da die meisten Familien nicht die finanzielle Möglichkeit aufbringen konnten, eine Frau in ihrer Ehelosigkeit zu unterhalten (etwa bei einem Klostereintritt). Für Männer stellte die Ehe aufgrund der fast kostenlosen Abnahme häuslicher Arbeit und Versorgung der gemeinsamen Nachkommen einen erstrebenswerten Zustand dar. Die Ehe entwickelte sich von einem mittelalterlichen Instrument dynastischer Vernetzung zu einer Wirtschaftsverbindung. Je nach sozialem Status der Eheleute wurden durch sie politische und wirtschaftliche Interessen verfolgt oder war sie unerlässlich für das Überleben beider Partner."

Ehe ? Wikipedia

Auch hier ein ganz anderer Stellenwert der Ehe als heute.

Eine Ehescheidung war nicht möglich, lediglich unter bestimmten Bedingungen die Annullierung:

Die Geschichte der Ehe im Abendland

Grüße
excideuil
 
Der Begriff ist mir nur in Bezug auf die neuste Zeit - meist in Verbindung mit dem Ausländerrecht - untergekommen, wohl auch deshalb, weil ein Leben ohne Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft heute problemlos möglich ist, was es ja erst die Voraussetzung schafft, eine Ehe vorzutäuschen.
Das sehe ich auch so. Was hätte früher der Vorteil an einer Scheinehe gewesen sein können?

Selbst die Eheschlüsse, wobei es dem Gatten nur darum ging, an das Vermögen der Dame zu kommen, würden wohl nicht unter die heutige Vorstellung der Scheinehe fallen.
 
Das sehe ich auch so. Was hätte früher der Vorteil an einer Scheinehe gewesen sein können?

Selbst die Eheschlüsse, wobei es dem Gatten nur darum ging, an das Vermögen der Dame zu kommen, würden wohl nicht unter die heutige Vorstellung der Scheinehe fallen.

Natürlich nicht, da "ausschließlich ein rechtlicher Vorteil" wie z.B. ein Auffenthaltsrecht definiert ist.

Wenn v. Boehn - sicherlich sehr pauschal - schreibt: "Die höheren Kreise der Bürgerschaft, worunter vor allen Dingen die sehr reichen zu verstehen sind, waren glücklich, sich für ihr Geld adlige Schwiegersöhne kaufen zu können, mochten sie auch noch so üble Patrone sein." [1], dann mag damit eine gesellschaftliche Rangerhöhung möglicherweise mit Privilegien verbunden einhergegangen sein, dennoch bleibt der eigentliche Zweck der Ehe erhalten: Erhalt der Familie, Vermehrung des Vermögens, Vergrößerung des politischen, wirtschaftlichen Einflusses ... und sicherlich auch Befriedigung von Eitelkeit. Von Scheinehe aber keine Spur, auch wenn sicherlich mancher Schein das Sein überstrahlte.

Grüße
excideuil

[1] Boehn, Max von: „Rokoko – Frankreich im XVIII: Jahrhundert“, Askanischer Verlag, Berlin, 1919, Seite 200
 
Gut, soweit ist mir das klar. Eine Annullierung der Ehe wäre aber möglich gewesen oder? Beispielsweise wenn sich herausstellen würde, dass die Papiere einer der Ehepartner gefälscht waren? Also eine betrügerische Absicht vorlag. Und wenn das möglich wäre, wie war dann das Verfahren? Speziell in Frankreich.
Die Wikipedia habe ich schon durchforstet, doch da finde ich nur, wie die obigen Links, nichts auf diese Zeit bezogen.

LG; Karin
 
Eine Annullierung der Ehe wäre aber möglich gewesen oder?
Ja, das sollte aus meinem dritten Link herauslesbar sein.
Beispielsweise wenn sich herausstellen würde, dass die Papiere einer der Ehepartner gefälscht waren? Also eine betrügerische Absicht vorlag. Und wenn das möglich wäre, wie war dann das Verfahren? Speziell in Frankreich.
Eine sehr spekulative Frage. Sicherlich sind Ehen im damaligen Frankreich eher regional zu verorten, wenn größere Entfernungen vorlagen - bei Adelsheiraten - z.B., dann wird man sich sicher kaum auf Hörensagen verlassen haben ... zudem ist nicht zu vernachlässigen, dass die katholische Kirche im Grund die "Meldestelle" war ... eine solche von dir vermutete Fälschung dürfte daher eine sehr große Ausnahme gewesen sein. Mit einem solchen Fall kann ich nicht dienen, zumal selbst dann eine Allgemeingültigkeit der Rechtsprechung nicht beschrieben wäre.
Die Wikipedia habe ich schon durchforstet, doch da finde ich nur, wie die obigen Links, nichts auf diese Zeit bezogen.
Das liegt sicherlich auch daran, dass man den Begriff Scheinehe nicht auf diese Zeit übertragen kann und dass im deutschen Sprachraum kaum sehr spezielle Themen franz. Geschichte zu erwarten sind.

Grüße
excideuil
 
Das sehe ich auch so. Was hätte früher der Vorteil an einer Scheinehe gewesen sein können?

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Im ersten Moment war ich geneigt, dem zuzustimmen. Aber da wird ein mMn handfester Grund für das Vorspiegeln einer legalen Ehe geliefert:

... wohl auch deshalb, weil ein Leben ohne Ehe oder eheähnliche Gemeinschaft heute problemlos möglich ist, was es ja erst die Voraussetzung schafft, eine Ehe vorzutäuschen.
Das erleichtert zweifellos die Möglichkeit einer Vortäuschung, verringert aber auch die Notwendigkeit. In Zeiten, als "wilde Ehen" verpönt und uneheliche (wie sie damals hießen) Kinder benachteiligt waren, bestand durchaus ein Interesse, eine legale Ehe vorzutäuschen. Welche Chancen man hatte, damit durchzukommen, ist allerdings wieder eine ganz andere Frage - weil du damit recht hast:

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"Im Mittelalter waren in Westeuropa längst nicht alle Menschen in der Lage zu heiraten. Von dem jeweiligen Grund- oder Gutsbesitzer sowie von entsprechenden Stellen in der Stadt (Magistrat, Gilde, Zunft) wurde nur demjenigen die Ehe und Familiengründung gestattet, der auch in der Lage war, eine Familie zu unterhalten. Dadurch war mehr als die Hälfte der Bevölkerung von der Heirat ausgeschlossen. Aufgrund der damaligen vorherrschenden religiösen und ethischen Grundsätze bedeutete dies auch einen faktischen Ausschluss von der Möglichkeit, Kinder zu zeugen und eine Familie zu gründen."

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Annullierungen waren möglich und sind in der katholischen Kirche immer noch die einzige Möglichkeit einer Auflösung der Ehe. Dabei wurde mit Argumenten immer wieder mal ähnlich flexibel wie bei Scheinehen umgegangen. Das bekannteste Beispiel dürfte Heinrich VIII. von England sein.
 
Mir fiel zu dem Thema "Die Marquise von O." von Heinrich von Kleist ein.

Immerhin wird dort die Möglichkeit einer Art von Scheinehe aufgezeigt, die nur eingegangen werden soll um den gesellschaftlichen Normen gerecht zu werden.
Zur Erklärung - nachdem der Vater Giuliettas Unschuld erkannt und ihr verziehen hat lässt er einen Ehevertrag aufsetzen in dem der russische Graf auf alle Rechte eines Ehemanns verzichtet aber alle Pflichten eingeht und Giulietta weiterhin bei ihren Eltern leben lässt.

Es scheint also für Herrn von Kleist durchaus im Rahmen des damals möglichen und plausiblen gewesen zu sein eine Scheinehe einzugehen um dem öffentlichen Stigma zu entgehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir fiel zu dem Thema "Die Marquise von O." von Heinrich von Kleist ein.

Immerhin wird dort die Möglichkeit einer Art von Scheinehe aufgezeigt, die nur eingegangen werden soll um den gesellschaftlichen Normen gerecht zu werden.
Zur Erklärung - nachdem der Vater Giuliettas Unschuld erkannt und ihr verziehen hat lässt er einen Ehevertrag aufsetzen in dem der russische Graf auf alle Rechte eines Ehemanns verzichtet aber alle Pflichten eingeht und Giulietta weiterhin bei ihren Eltern leben lässt.

Es scheint also für Herrn von Kleist durchaus im Rahmen des damals möglichen und plausiblen gewesen zu sein eine Scheinehe einzugehen um dem öffentlichen Stigma zu entgehen.
Aber warum sollte der Graf auf seine Rechte verzichten, jedoch die Pflichten erfüllen? Eine Scheinehe macht doch nur Sinn, wenn man dadurch einer anderen "Verpflichtung" entgehen will, oder aber tatsächlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Ein weiterer Grund für eine Scheinehe wäre nur noch geplanter Betrug. Also eine angebeliche Ehe mit XY, um damit Zugang zu bestimmten Kreisen zu erhalten. Nur ist es fraglich, wie schnell der Betrug aufgedeckt würde.

Ein anderer Punkt der einer "Scheinehe" oder vielmehr den daraus entsehenden Vorteilen widerspricht. Gerade bei wohlhabenderen und größeren Häiusern wurden die Verlobungen und Ehen, sowie Geburten und Todesfälle öffentlich bekanntgemacht, zumal wenn man sich mit der guten Parte brüsten konnte. Man konnte also schlecht behaupten xy von sowieso geheiratet zu haben, wen der-/diejenige bereits gebunden war oder gar nicht existierte. Und es gab zudem den wiederkehrenden Adels-Allmanach.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein weiterer Grund für eine Scheinehe wäre nur noch geplanter Betrug. Also eine angebeliche Ehe mit XY, um damit Zugang zu bestimmten Kreisen zu erhalten. Nur ist es fraglich, wie schnell der Betrug aufgedeckt würde.

So ähnlich wäre das Szenario, das mir da vorschwebt. Also, möglich wäre es schon gewesen, oder? Stellt sich die Frage, wie inszeniert man so etwas glaubhaft, eben weil die Kirche damals ja überall ihren Daumen drauf hatte.
In späteren Zeiten war es zumindest möglich, mit genügend Einfluss, Papiere umändern zu lassen für eine Ehe. Siehe Napoleon.

LG, Karin
 
M.E. wären u.a. folgende Szenarien denkbar.

1. Szenario

Der regierende Fürst hat eine Mätresse, aus dem Verhälnis geht ein Kind hervor, um das Kind nicht als leiblich anzuerkennen, bittet er (Befehl im Gewand der Bitte) einen Höfling oder einen Offizier die Frau zu heiraten, somit das Kind zu legitimieren und in den entsprechenden Adelsstand zu versetzen.
Das wäre dann auch kirchlisch korrekt.

2. Szenario

Ein reicher Bürger verheiratet seine Tochter mit einem, sagen wir mal, hochverschuldeten Adeligen, Ergebnis, Standeserhöhung der Tochter, auch nach erfolgter Scheidung, in protestantischen Ländern bräuchte es dafür, logischerweise, keinen päpstlichen Dispens.

Im ersten Szenario geht die Heirat vom Landesherren aus und ist somit per se o.k.; im zweiten Szenario müsste er Landesherr zustimmen. Kirchenrechtlich ist alles o.k., standesrechtlich zumindest nach dem Standesrecht des HRR zwar etwas anrüchig, aber auch o.k.

M.
 
M.E. wären u.a. folgende Szenarien denkbar.

1. Szenario

Der regierende Fürst hat eine Mätresse, aus dem Verhälnis geht ein Kind hervor, um das Kind nicht als leiblich anzuerkennen, bittet er (Befehl im Gewand der Bitte) einen Höfling oder einen Offizier die Frau zu heiraten, somit das Kind zu legitimieren und in den entsprechenden Adelsstand zu versetzen.
Das wäre dann auch kirchlisch korrekt.

2. Szenario

Ein reicher Bürger verheiratet seine Tochter mit einem, sagen wir mal, hochverschuldeten Adeligen, Ergebnis, Standeserhöhung der Tochter, auch nach erfolgter Scheidung, in protestantischen Ländern bräuchte es dafür, logischerweise, keinen päpstlichen Dispens.

Im ersten Szenario geht die Heirat vom Landesherren aus und ist somit per se o.k.; im zweiten Szenario müsste er Landesherr zustimmen. Kirchenrechtlich ist alles o.k., standesrechtlich zumindest nach dem Standesrecht des HRR zwar etwas anrüchig, aber auch o.k.

M.
1. Szenario klingt für mich eher nach einer Scheinehe als 2. Szenario. Ersteres halte ich für denkbarer. :)
 
So ähnlich wäre das Szenario, das mir da vorschwebt. Also, möglich wäre es schon gewesen, oder? Stellt sich die Frage, wie inszeniert man so etwas glaubhaft, eben weil die Kirche damals ja überall ihren Daumen drauf hatte.
In späteren Zeiten war es zumindest möglich, mit genügend Einfluss, Papiere umändern zu lassen für eine Ehe. Siehe Napoleon.

LG, Karin
Anders gefragt: Über welches Land sprechen wir da? In England z.B. ginge das nicht. Eben weil Hochzeiten öffentlich, also nicht nur in der Kirche bekannt waren. Man wußte dort ganz genau, Wer mit Wem verheiratet war. Und man konnte auch keinen Adelstitel erfinden, denn auch diese waren bekannt, nebst den Trägern, sogar welche "ausgesetzt" oder "ruhend" waren.

Die einzige Möglichkeit waren Namensträger, die offiziell im Ausland lebten. Da war die Nachrichtenkette etwas lückenhafter.

Einen Beweis liefert Jane Austen (1775-1817), die in einem Briefverkehr mit ebenfalls schreibender Nichte sinngemäß sagt "Lord XY" kannst du nehmen, den gibt es (noch) nicht", um eben nicht in Verdacht zu geraten man schriebe über einen aktuellen bzw. lebenden Adligen. Ebenso sah es mit dem Junggesellen-Status aus. Mütter und Töchter wußten sehr wohl, Wer noch auf dem Heiratsmarkt war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hm, gute Frage. Wenn einer der Partner protestantisch ist ... Das gäbe aber noch mehr Komplikationen. Bisher bin ich von Katholiken ausgegangen. Wohl gemerkt, wir reden hier von Fiktion. Aber die soll sich natürlich so dicht wie möglich an den damaligen Gegebenheiten halten.
Das Szenario mal ganz grob: Beide Protagonisten brauchen Zugang zum Hof des Königs. Als Paar haben Sie bessere Chancen, wollen dieses Zweckbündnis aber wieder lösen, sobald die Aufgabe erledigt ist. Also ein Hintertürchen. Das suche ich jetzt.

LG, Karin
 
Das Szenario mal ganz grob: Beide Protagonisten brauchen Zugang zum Hof des Königs. Als Paar haben Sie bessere Chancen, wollen dieses Zweckbündnis aber wieder lösen, sobald die Aufgabe erledigt ist. Also ein Hintertürchen. Das suche ich jetzt.
Klingt mir recht ausweglos.

Mein Einfall wäre jetzt, dass sie irgendwie Beziehungen zu einem einflussreichen Kirchenmann haben und der ihnen schon vorab verspricht, dass er ihnen beim Bemühen um den Dispens behilflich sein wird.
Die Frage ist für mich aber auch der Sinn der Scheidung. Warum müssen sie nachher wieder unverheiratet sein? Um wieder zu heiraten? Das Problem ist bei Deinem Konstrukt, was die anderen davon denken, die Gesellschaft, wenn sich Deine beiden Figuren wieder scheiden lassen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir fiel zu dem Thema "Die Marquise von O." von Heinrich von Kleist ein.
Immerhin wird dort die Möglichkeit einer Art von Scheinehe aufgezeigt, die nur eingegangen werden soll um den gesellschaftlichen Normen gerecht zu werden.
Zur Erklärung - nachdem der Vater Giuliettas Unschuld erkannt und ihr verziehen hat lässt er einen Ehevertrag aufsetzen in dem der russische Graf auf alle Rechte eines Ehemanns verzichtet aber alle Pflichten eingeht und Giulietta weiterhin bei ihren Eltern leben lässt.

Es scheint also für Herrn von Kleist durchaus im Rahmen des damals möglichen und plausiblen gewesen zu sein eine Scheinehe einzugehen um dem öffentlichen Stigma zu entgehen.
Das ist nach der Definition keine Scheinehe. Was hier passierte, ist lediglich moralisch zu werten, da den gesellschaftlichen Normen entsprochen wurde. Wo aber ist der ausschließlich rechtliche Vorteil, auf den die Definition der Scheinehe abhebt?
Ein weiterer Grund für eine Scheinehe wäre nur noch geplanter Betrug. Also eine angebeliche Ehe mit XY, um damit Zugang zu bestimmten Kreisen zu erhalten. Nur ist es fraglich, wie schnell der Betrug aufgedeckt würde.
So ähnlich wäre das Szenario, das mir da vorschwebt. Also, möglich wäre es schon gewesen, oder? Stellt sich die Frage, wie inszeniert man so etwas glaubhaft, eben weil die Kirche damals ja überall ihren Daumen drauf hatte.
In späteren Zeiten war es zumindest möglich, mit genügend Einfluss, Papiere umändern zu lassen für eine Ehe. Siehe Napoleon.
Ich wäre mit einem angenommenen Betrug sehr vorsichtig, denn die Kirchenbücher wurden m.W. sehr gewissenhaft geführt. Niemand sollte glauben, dass zu dieser Zeit keine exakte Nachweisführung betrieben wurde!
Wenn Betrug ins Spiel kommt, dann war die Ehe wohl gar nicht erst geschlossen worden sondern nur behauptet. Und wenn sie tatsächlich - mit gefälschten Papieren - geschlossen werden konnte, dann wäre dies eine andere kriminelle Handlung, als der Scheinehe, die ja legal geschlossen wurde unterstellt wird.
Bonaparte kann zudem nicht als Beispiel figurieren, da er und Josephine zivil getraut wurden.

Grüße
excideuil
 
Aber warum sollte der Graf auf seine Rechte verzichten, jedoch die Pflichten erfüllen? Eine Scheinehe macht doch nur Sinn, wenn man dadurch einer anderen "Verpflichtung" entgehen will, oder aber tatsächlich in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.

Der Graf geht in der Novelle auf dieses Angebt ein, weil er die Marquise ehrlich liebt und sein Verbrechen ( er hat sie ja vergewaltigt als sie unter Drogeneinfluss schlief) so wieder gut zu machen hofft.
 
Hm, gute Frage. Wenn einer der Partner protestantisch ist ... Das gäbe aber noch mehr Komplikationen. Bisher bin ich von Katholiken ausgegangen. Wohl gemerkt, wir reden hier von Fiktion. Aber die soll sich natürlich so dicht wie möglich an den damaligen Gegebenheiten halten.
Das Szenario mal ganz grob: Beide Protagonisten brauchen Zugang zum Hof des Königs. Als Paar haben Sie bessere Chancen, wollen dieses Zweckbündnis aber wieder lösen, sobald die Aufgabe erledigt ist. Also ein Hintertürchen. Das suche ich jetzt.

LG, Karin
Zugang zum Hof erhalten sie doch nicht weil sie verheiratet sind! Zugang zum Hof erhalten sie durch ihren Status und/oder gute Verbindungen.
 
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