Expansion größerer Territorialfürstentümer auf Kosten kleinerer im Reich in der FNZ

geschichtsfan07

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@ geschichtsfan: besten Dank für die ausführliche Info!

Gern. :)
Ich war auch stark verwundert, als ich es zuvor in besagtem Buch so laß und ich konnte gestern Deine Skepsis gut verstehen.

Wenn ich die Ausführungen richtig verstanden habe, basierte die Ablehnung der Standeserhöhung zum Reichsfürsten auf der Befürchtung, die Harmonie des Gesamthauses könne dadurch gestört werden. Das hört sich für unsere heutigen Ohren etwas merkwürdig an, denn man müsste eigentlich annehmen, dass alle Glieder eines Hauses die Erhebung einer Linie in den Fürstenstand begrüßen müssten. Auch wenn es nur eine Linie betraf, so hob das immerhin das Prestige des gesamten Hauses und auch das aller reichsgräflich bleibenden Zweige.

Vielleicht wäre ein Mod so freundlich und könnte mit den entsprechenden Beiträgen einen neuen Thread öffnen?
Denn die Begründungen sind vielseitig und umfangreich.

Ich habe das Buch leider erst wieder am Montag Abend zur Hand, aber allgemein kann ich heute schon etwas dazu sagen.

Die thür./sächs. Reichsgrafen vor allem sahen erst ausdrücklich am Beispiel Schwarzburgs, dass die teilweise erfolgte Erhebung in den Fürstenstand erheblich die Harmonie im Gesamthaus störte. Das war nicht zu begrüßen, da Vergleiche und Erbteilungen eh schon die Beziehungen zwischen Brüdern und Vettern erschwerten - und von außen drängelten vor allem die Wettiner. Auch das Kurfürstentum Brandenburg wollte die Stolberger erniedrigen und ihnen lange Zeit ihre Landen, ihren Anspruch und ihre Souveränität abspenstig machen, aber ganz aggressiv betrieben eben die Wettiner ihre Politik den kleinen reichsunmittelbaren Staaten ihre Souveränität abzuerkennen, mit dem klar und deutlich verfolgten Ziel, sie zu ihren Vasallen zu machen.
Warum Albert Anton von Schwarzburg-Rudolstadt zeitlebens nichts vom Fürstendiplom hielt, wurde früher mit seinem eher pietistischen Lebensstil in Verbindung gebracht. Heute ist man von dieser Ansicht eher abgerückt.
Wie viele andere wird er davon Abstand genommen haben, weil es zu der Fürstenwürde keine Stimme im Reichsfürstenrat mehr gab.
Die Reußen haben sich nicht um den Titel bemüht, weil sie die damit verbunden Pflichten (wie einer entsprechenden Hofhaltung) eindeutig nicht finanzieren konnten.
Sagen wir es so: das Preis-Leistungs-Verhältnis schien nicht zu stimmen.
Denn die "neuen" Fürsten wurden von den alten fürstlichen Häusern nicht anerkannt oder müde belächelt, dabei trat das große Problem auf der anderen Seite auf, dass der Ruf eines alten Grafengeschlechtes in dieser Zeit stark verwässerte, weil "Hinz und Kunz", Emporkömmlinge der jüngeren Zeit, reihenweise in den Grafenstand erhoben wurden. "Ehrwürdige alte Grafen" wurden im Protokoll arg vernachlässigt, der Stand wurde "unter Wert behandelt" und viele Depeschen gingen darum nach Wien ab! Deshalb bemühten sich einige auch um den Fürstenrang und aus eben diesem Grund (Schade, dass ich gerade die Quelle nicht einstellen kann.) bspw. bat Friedrich Karl von Stolberg-Gedern um diesen Titel.

Die einzelnen Linien eines Hauses waren stark voneinander unabhängig, so scheint es zumindest, wenn man den Ausführungen traut. Nur von den Reußen sind mir Familienkonferenzen bekannt, aber es ist auch bekannt, dass sich die Linien auch ordentlich angiften konnten.
Beispiel: Während das reiche Haus Schleiz zwei Töchter bspw. nach Sachsen-Weißenfels und nach Sachsen-Gotha-Altenburg oder das vermögende Haus Gera zwei Söhne nach Pfalz-Birkenfeld-Gelnhausen verheiraten konnte, fragte sich alle Welt schon, wie Sophie, eine Tochter Heinrich XIII. von Reuß-Untergreiz, die Gemahlin vom Fürsten von Schwarzburg-Rudolstadt werden konnte.
Es zeigt, wie unterschiedlich die einzelnen Linien behandelt und angesehen wurden, obwohl sie zum gleichen Gesamthaus (in dem Falle: Grafen von Reuß) gehörten.
Wenn ich mich recht erinnere, gab es sehr große Differenzen zwischen den Linien der Grafen von Henneberg. Die Aufwertung einer Linie, lies die anderen eher noch "älter" aussehen, anstatt dass es auch denen einen Nutzen gebracht hätte.

Immerhin zeigen die Beispiele, wie stark das Konkurrenzdenken und der Standesneid innerhalb der hochadligen Häuser ausgeprägt war. Ein schönes Beispiel dafür ist ein Streit zwischen den Welfenlinien Hannover und Braunschweig. Unzufrieden damit, dass der jüngeren Linie Hannover 1702 die Kurwürde zuerkannt worden war, wurde Herzog Anton Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel aus einem treuen Anhänger zum Gegner des Kaisers. Es kam zur Vertreibung des Braunschweiger Herzogs durch hannoversche Truppen und der Herzog musste schließlich verbindlich zusagen, dass er sich der hannoverschen Kurwürde und Primogenitur nicht länger widersetzen würde.

Gutes Beispiel, aber ich glaube, dass dieses in eine eher andere Richtung weist, denn mir ist bei den Fürstenerhebungen noch nicht vorgekommen, dass eine Linie der anderen den Titel nicht gegönnt hätte oder sie gar darum in irgendeiner Form angegriffen hätte. Es war wohl eher so, dass jede Linie zusehen musste in diesem schwierigen "Geschäft" nicht ins Abseits zu geraten. (Bspw. die ständige Behauptung gegenüber großen Nachbarn.)
Bei den Welfen würde ich es wirklich als Machtkampf im "eigenen Haus" sehen. Der Gegner war hier die eigene Familie und nicht der mächtige Nachbar. So ein Gerangel um die Kurwürde gab es auch bei den Wettinern. :)
 
Die thür./sächs. Reichsgrafen vor allem sahen erst ausdrücklich am Beispiel Schwarzburgs, dass die teilweise erfolgte Erhebung in den Fürstenstand erheblich die Harmonie im Gesamthaus störte.

Die Vorteile einer Erhebung in den Reichsfürstenstand sind allerdings ebenfalls unstreitbar. So erreichte das Haus Schwarzburg (Rudolstadt u. Sondershausen) nach Aufnahme in den Reichsfürstenstand 1754 die Ablösung der Lehens- und Souveränitätsverhältnisse mit Kursachsen und Sachsen-Weimar sowie eine Virilstimme im Reichsfürstenrat, wofür freilich eine Geldentschädigung zu zahlen war. Wenn eine gräfliche Linie auf diese Weise mit Virilstimme in den Reichsfürstenrat aufgenommen wurde, war die Unabhänigkeit und Souveränität gegenüber benachbarten Landesherrschaften ein für alle mal gesichert.

Die Grafen von Reuß-Greiz erreichten zwar 1778 ihre Erheung in den Reichsfürstenstand, allerdings keine Virilstimme. Und so stimmten sie auch künftig im wetterauischen Grafenkollegium, wo sie nur teil an der Kuriatstimme hatten.

Die Erhebung in den Reichsfürstenstand hatte also auch unbestreitbare Vorteile, vor allem gegenüber begehrlichen Nachbarn.
 
Die Vorteile einer Erhebung in den Reichsfürstenstand sind allerdings ebenfalls unstreitbar.

Sicherlich gab es die, sonst hätte niemand diesen Titel haben wollen. ;)

So erreichte das Haus Schwarzburg (Rudolstadt u. Sondershausen) nach Aufnahme in den Reichsfürstenstand 1754 die Ablösung der Lehens- und Souveränitätsverhältnisse mit Kursachsen und Sachsen-Weimar sowie eine Virilstimme im Reichsfürstenrat, wofür freilich eine Geldentschädigung zu zahlen war.

Was ist unter "Ablösung der Lehens- und Souveränitätsverhältnisse mit Kursachsen und Sachsen-Weimar" konkret zu verstehen?

Die Stimme im Reichsfürstenrat war aber nicht im "Paket" der Standeserhebung. Da sind die zeitgenössischen Meinungen und Aussagen zu eindeutig und sie sprechen damit dem Titel auch stark an Attraktivität ab.
Haben sie einfach "Stimme" gegen "Geld" getauscht? Weist Du, wie sich die Schwarzburger die Virilstimme "verdienten"?
Geldentschädigung? Mhhh klingt mir nicht danach, dass der Betrag an den Kaiser ging. Geldbetrag oder - entrichtung oder einfach nur Summe klingt neutral - aus welchem Grund müsste der Kaiser denn eine Entschädigung stellen? Weist Du wohin die Gelder gingen, wirklich zum Kaiser? :grübel:

Die Erhebung in den Reichsfürstenstand hatte also auch unbestreitbare Vorteile, vor allem gegenüber begehrlichen Nachbarn.

Wäre die Sache so einfach gewesen, dass man sich damit den jeweiligen großen Nachbar vom Hals halten konnte, hätte es, nach meinen Leseeindrücken, nicht so viele Bedenken und Ablehnungen gegeben.
Aber das versuche ich nächstes Mal noch belegen zu können. :)
 
Was ist unter "Ablösung der Lehens- und Souveränitätsverhältnisse mit Kursachsen und Sachsen-Weimar" konkret zu verstehen?

Die Grafen von Schwarzburg galten seit 1342 als Vasallen des Hauses Wettin, sodass Sachsen stets eine Oberlehnsherrschaft beanspruchte. Einer Aufnahme in den Reichsfürstenstand mit Gewährung einer Virilstimme stand das jedoch entgegen, sodass es zuvor nötig war, diese Lehnsrechte abzulösen. Das geschah 1754 anlässlich der Aufnahme von Schwarzburg in den Reichsfürstenrat.

1754 wurde das zum obersächsischen Reichskreis zählende Schwarzburg nach Ablösung der Lehnsrechte Sachsens gegen Geldentschädigung zum Reichsfürstenrat zugelassen.

(Gerhard Köbler, Historisches Lexikon der deutschen Länder, München 1995, S. 573)
Die Stimme im Reichsfürstenrat war aber nicht im "Paket" der Standeserhebung. Da sind die zeitgenössischen Meinungen und Aussagen zu eindeutig und sie sprechen damit dem Titel auch stark an Attraktivität ab.

Die Erhebung zum Reichsfürsten war nicht automatisch mit der Gewährung einer Virilstimme - also einer Einzelstimme im Reichstag - verbunden. So wurden die Brüder Christian Wilhelm (zu Sondershausen) und Anton Günther II. (zu Arnstadt) am 3.9.1697 in den Reichsfürstenstand erhoben, ohne dass indessen damit eine Virilstimme verbunden war. Somit stimmte Schwarzburg unverändert mit der Kuriatstimme des Wetterauischen Grafenkollegiums ab, zu dem u.a. die Grafen und Fürsten von Nassau, Solms, Isenburg, Leiningen und Reuß mit all ihren diversen Linien zählten.
Das änderte sich erst 1754 mit der Aufnahme in den Fürstenrat, nachdem bereits 1713 die Primogeniturerbfolge als Voraussetzung erlassen und - wie oben geschildert - das Oberlehnsverhältnis von Kursachsen (und Sachsen-Weimar) gelöst worden war.

Welcher Betrag als Ablösesumme an Sachsen floss, kann ich hier leider nicht ermitteln. Das müsste eventuell ein ein mit der Regionalgeschichte vertrauter Historiker wissen.

Hierzu habe ich soeben bei Wiki noch folgenden Eintrag gefunden:

" Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf. Doch musste sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Talern verpflichten. Für Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Thalern zugesichert."
 
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Die Grafen von Schwarzburg galten seit 1342 als Vasallen des Hauses Wettin, sodass Sachsen stets eine Oberlehnsherrschaft beanspruchte. Einer Aufnahme in den Reichsfürstenstand mit Gewährung einer Virilstimme stand das jedoch entgegen, sodass es zuvor nötig war, diese Lehnsrechte abzulösen. Das geschah 1754 anlässlich der Aufnahme von Schwarzburg in den Reichsfürstenrat.

Das änderte sich erst 1754 mit der Aufnahme in den Fürstenrat, nachdem bereits 1713 die Primogeniturerbfolge als Voraussetzung erlassen und - wie oben geschildert - das Oberlehnsverhältnis von Kursachsen (und Sachsen-Weimar) gelöst worden war.

Hierzu habe ich soeben bei Wiki noch folgenden Eintrag gefunden:

" Kursachsen, das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf. Doch musste sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Talern verpflichten. Für Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Thalern zugesichert."

Vielen Dank für die Infos! Gerade die Beträge sind sehr interessant.

Das Haus Wettin stellte viele Ansprüche gegenüber kleinen Staaten. Es ist erstaunlich zu sehen, wie sie über Jahrhunderte hinweg diese in ihrer eigenen Entwicklung (was v.a. Souveränität, Mitspracherecht, Standeserhöhungen betrifft) behinderten.
Im 15. und 16. Jh. muss es gewesen sein, als sich das schwarzburgische Heiratsverhalten eindeutig nach Nordwesten zuneigte und einige Ehen mit Braunschweig-Wolfenbüttel und Oldenburg geschlossen wurden. Ausdrücklich kam damit zum Vorschein, sich über verwandtschaftliche Beziehungen in "Sicherheit" zu bringen. Lange Zeit wurde es tunlichst vermieden, sich mit den Wettinern zu verheiraten, denn bspw. das Schicksal der Grafen von Henneberg war Beispiel genug.
Warum hatte Friedrich der Strenge schon im 14. Jh. Katharina von Henneberg-Schleußingen geheiratet? Weil ihre Mitgift zufälligerweise Coburg war. Wenn man sich dann noch die Auflösung der Grafschaft durch das Absterben des Hauses ansieht, wird auch deutlich, wie offensiv das Haus Wettin gegen kleine Nachbarn vorging.
Grafschaft Henneberg ? Wikipedia

Nach einigen Passagen im Buch machte es für mich den Eindruck, dass es bei den Wettinern Mode war, jede Standeserhöhung eines kleinen souveränen Staates erst einmal zu boykottieren. Sie haben die damit verbunden Anreden nicht anerkannt und ignoriert und eher noch mehr Druck beim Kaiser aufgebaut, dass sämtliche Staaten doch aus diesem und jenem Grund sächsisches Lehen wären.
Sie liesen erst ab - wenn sie wollten - wenn genügend Geld floß.
Die Reußen berieten sich auch, einen Geldbetrag zu senden, damit die Wettiner endlich ihre Erhebung in den Grafenstand akzeptierten.

Wenn die Voraussetzung für eine Stimme die Reichsunmittelbarkeit gewesen wäre, dann hätte sich der Christian Ernst von Stolberg-Wernigerode doch eigentlich nicht zieren müssen. :grübel:
 
Das Haus Wettin stellte viele Ansprüche gegenüber kleinen Staaten. Es ist erstaunlich zu sehen, wie sie über Jahrhunderte hinweg diese in ihrer eigenen Entwicklung (was v.a. Souveränität, Mitspracherecht, Standeserhöhungen betrifft) behinderten.

Das war die Politik aller Landesherren gegenüber kleineren Territorien, die man entweder usurpieren, oder - falls das nicht gelang - in lehnsrechtliche Abhängigkeit bringen wollte. Daher war die Erhebung einer Grafschaft zu einem Reichsfürstentum mit Sitz und Virilstimme im Reichsfürstenrat auch von immenser Bedeutung, da das neue Fürstentum einen von Kaiser und Reich anerkannten souveränen Status ohne jegliche Lehnsabhängigkeit hatte und somit in seiner Selbstständigkeit abgesichert war.

Das war einer der Gründe, warum sich die angestammten Mitglieder des Reichsfürstenrats wo immer es ging gegen die Erhebung von Territorien zu neuen Reichsfürstentümern aussprachen - besonders wenn es um benachbarte kleinere Länder ging, auf die sie seit langem ein begehrliches Auge geworfen hatten. Und so wurden auch die Schwarzburger von den Wettinern nach Kräften behindert, als sie bei Kaiser und Reich um Erhebung in den Reichsfürstenstand nachsuchten.

Ein schönes Beispiel für die Bestrebungen eines Landesfürsten, ein benachbartes kleines Territorium in Abhängigkeit zu bringen, ist die Grafschaft Schönburg. Die Grafen von Schönburg errichteten im 13./14. Jh. eine reichsunmittelbare Herrschaft, die sie kontinuierlich erweiterten, wobei auch Gebiete erworben wurden, die sächsischer Lehnsherrschaft unterstanden.

Zur Sicherung ihrer Herrschaft gegen die Wettiner hatten die Schönburger Anfang des 14. Jh. den größten Teil ihrer Herrschaften der böhmischen Krone unterstellt und trugen sie künftig als Reichsafterlehen. Das alles nutzte ihnen aber nichts, denn sie mussten dem ständigen Druck der Wettiner nach langer Gegenwehr nachgeben und 1740 ihre Landeshoheit an Kursachsen abtreten, das im Teschener Frieden 1779 auch die Lehnshoheit erhielt.

Die Wettiner - Reiner Groß - Google Books

Immerhin besaßen die Schönburger bis 1878 (!) eine autonome Gerichtsbarkeit und bewahrten damit ihrem Territorium eine Sonderstellung im Königreich Sachsen.
 
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Ein perfektes Beispiel für ein Thema wie
Expansion größerer Territorialfürstentümer auf Kosten kleinerer im Reich in der FNZ
ist der Versuch Hessen-Kassels 1787, sich Schaumburg-Lippe einzuverleiben, der allerdings gescheitert ist. Preußen und Kurhannover waren dagegen entschieden vorgegangen. Siehe auch: Haus Schaumburg-Lippe ? Wikipedia
Damit ist auch ein hübsches Gesicht, wie ich finde, verbunden: http://de.wikipedia.org/wiki/Juliane_von_Hessen-Philippsthal
 
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Ein perfektes Beispiel für ein Thema wie
Expansion größerer Territorialfürstentümer auf Kosten kleinerer im Reich in der FNZ
ist der Versuch Hessen-Kassels 1787, sich Schaumburg-Lippe einzuverleiben, der allerdings gescheitert ist. Preußen und Kurhannover waren dagegen entschieden vorgegangen.

Ein weiteres lehrreiches Beispiel das zeigt, wie die großen Landesherrschaften sogar noch im 18. Jh. kleine Nachbarterritorien annektieren, usurpieren und aufsaugen wollten. Da nackte und unverhüllte Expansionslust öffentlich nicht schicklich war, versuchten die meisten Landesherren über Erbansprüche (z.B. beim Erbfall bzw. Aussterben einer Linie) oder über den Dreh einer uralten Oberlehnsherrschaft ihr Ziel zu erreichen.

Besonders eifrig waren in diesem Zusammen die Kursachsen, die z.B. die Vögte von Weida bzw. nachmaligen Herren und Grafen von Reuß so lange bedrängten, bis sie aus dem Vogtland völlig vertrieben waren und vom Territorium Reuß nur noch ein kleiner Flickenteppich übrig blieb. Daher muss es die Wettiner ungemein geschmerzt haben, als das Haus Reuß 1778 sogar gefürstet wurde, die Mediatisierungen 1806 überstand, auf dem Wiener Kongress sogar seine Landeshoheit bewahren konnte und Gliedstaat des Deutschen Bundes und später des Deutschen Reichs wurde.
 
Besonders eifrig waren in diesem Zusammen die Kursachsen, die z.B. die Vögte von Weida bzw. nachmaligen Herren und Grafen von Reuß so lange bedrängten, bis sie aus dem Vogtland völlig vertrieben waren und vom Territorium Reuß nur noch ein kleiner Flickenteppich übrig blieb. Daher muss es die Wettiner ungemein geschmerzt haben, als das Haus Reuß 1778 sogar gefürstet wurde, die Mediatisierungen 1806 überstand, auf dem Wiener Kongress sogar seine Landeshoheit bewahren konnte und Gliedstaat des Deutschen Bundes und später des Deutschen Reichs wurde.

Der Vogtländische Krieg und der Schmalkaldische Krieg waren ebenso, wenn nicht noch gefährlicher für das Haus Reuß.
Vor dem Vogtländischen Krieg haben die Wettiner behauptet, dass auf dem Herrschaftsgebiet der Vögte reisende sächsische Kaufleute überfallen und ausgeraubt wurden wären.
Ist schon ein starkes Stück, deswegen einen Krieg anzuzetteln, um den Vögten zufälligerweise die reichsten Gebiete abzusaugen.
Wäre es wirklich dieser alleinige Grund gewesen, der ersteinmal gemeldet und zudem dem Kurfürsten bekannt gemacht werden muss (Und wann interessiert es den normalerweise, wenn einmal ein Händler auf Feldwegen eines anderen Herrschaftsgebietes überfallen wird?), dann hätte es eine stattliche Entschädigung ja wohl auch getan.
Nein die Vögte waren recht gut dabei, immer bedeutender zu werden und leider ging das etwas zu schnell, was dadurch auffiel, und leider lagen sie eben genau im Dunstkreis des großen Hauses Wettin, was natürlich nicht zulassen konnte, irgendwann vielleicht einen recht starken Nachbar zu haben, der dann hätte gefährlich werden können.
Ich denke, dass der Vogtländische Krieg daher als Selbstschutzmaßnahme der Wettiner zu sehen ist und so richtig übel nehmen kann man es ihnen deswegen nicht.
Im Schmalkaldischen Krieg gehörten die Vögte und Herren Reußen von Plauen zu Greiz (also die Reußen) der "falschen" Partei an und in und nach diesen Wirren blieb ihnen nichts weiter als die Herrschaft Oberkranichfeld. (Deshalb der Kranich neben dem Löwen im Wappen) Es ist ein wahnsinniges Glück, dass ihr Vetter, Heinrich IV., aus der älteren Linie der Plauener Vögte der Kanzler Böhmens war und durch seinen Einfluss alle reußischen Gebiete in seiner Hand vereinigen konnte. Nur durch ihn war es möglich, dass später einige Landesteile der Reußen und der Vögte wieder an diese Linie zurück gehen konnten.
Ich muss noch mal nachschauen aus welchem Grund die Wettiner der Grafung der Reußen zustimmten. Bei der Fürstung der älteren Linie 1778 war es jedenfalls so, dass die Reußen nicht eher Fürsten werden konnten - Wettin hatte Veto eingelegt - bis die Reußen zustimmten, dass sie fortan in ihrem Titel nicht mehr den "Grafen von Plauen" nennen würden. Ja Plauen war schon lange unter sächsischer Herrschaft, aber es war trotzdem der Name ihrer Familie und ihrer Vorfahren.
Dass die Reußen so gut beim Wiener Kongress abgeschnitten hatten, liegt wohl daran, dass die Söhne Heinrich XI. treue und zuverlässige Staatsdiener und Offiziere des Kaisers waren.

Heinrich XIII. (Reuß-Greiz) ? Wikipedia
Heinrich XIV. Reuß zu Greiz ? Wikipedia
Heinrich XV. Reuß zu Greiz ? Wikipedia
 
Dass die Reußen so gut beim Wiener Kongress abgeschnitten hatten, liegt wohl daran, dass die Söhne Heinrich XI. treue und zuverlässige Staatsdiener und Offiziere des Kaisers waren.

Das wird möglicherweise eine Erklärung sein. Dennoch bleibt es erstaunlich, dass das Fürstentum Reuß seine Staatlichkeit auf dem Wiener Kongress bewahren konnte, denn andere wie die Fürsten von der Leyen oder die zu Isenburg verloren sie, obwohl sie im Rheinbund noch als souveräne Staaten (von Napoleons Gnaden) auftreten konnten. Aber auch andere Zaunkönige wie die Vielzahl der thüringischen Kleinstherzogtümer oder Waldeck, Schaumburg-Lippe und Schwarzburg konnten aus unterschiedlichen Gründen und oft wegen guter persönlicher Beziehungen zu Österreichern oder Preußen ihre Kleinstaaten bewahren.

Der von dir ins Spiel gebrachte Vogtländische Krieg ist ein Lehrstück über brutale und skrupellose Macherweiterung. Die Vögte waren eigentlich gut gefestigt, nachdem sie in der "Vogtländischen Goldenen Bulle" 1329 vom Kaiser zu reichsunmittelbaren Herren erklärt worden waren und somit Landeshoheit beanspruchen konnten. Ich vermute, dass die Wettiner deshalb den Vogtländischen Krieg anzettelten, der 1354 ausbrach. Die Vögte hatten besonders schlechte Karten, weil der böhmische König auf der Seite der Wettiner stand.

Wenn man das alles betrachtet, so waren die Wettiner tatsächlich jahrhundertelang bemüht, in ihrem Herrschaftsgebiet gelegene reichsunmittelbare Territorien an sich zu bringen, benachbarte kleinere Herren zu annektieren oder sie zumindest unter ihre Lehnsherrschaft zu bringen. Schönburg, Schwarzburg, die Vögte und Reuß sind dafür Beispiele. Auch dem innerhalb des wettinischen Territoriums gelegenen Bistum Meißen, das im 13./14. Jh. ein kleines Territorium erwerben konnte, trachteten die Wettiner nach dem Leben. Sie erkannten die Reichsunmittelbarkeit der Meißener Bischöfe nie an und säkularisierten das Hochstift natürlich 1539 im Rahmen der Reformation.

Allerdings ist festzuhalten, dass Fürsten in anderen Teilen des Reich ebenso verfuhren. Die Entwicklung von Landesherrschaften im Reich war gerade dadurch gekennzeichnet, dass die Landesfürsten danach strebten, ihre oft zersplitterten Besitzungen zusammenzufassen, schwächere Nachbarn zu verdrängen und ein möglichst geschlossenes Herrschaftsgebiet zu bilden.
 
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