Warum kein Absolutismus im HRR

Guten Tag die Herren :winke:

Meine Frage lautet.

Wie entstand der Absolutismus und wieso konnte er sich nicht in "Deutschland" durchsetzten.

(Zeit 1648-1763)

1. Ich gehe jetzt mal vom Mittelalter aus. Im Mittelalter gab es das Feudalwesen das hieß der König gab seinen Herzogen usw Land ab die ihm damit ihre Loyalität versprachen.

Das heißt der König hatte keine absolute Macht über sein Reich sondern nur so viel wie ihm die Vasallen zugestehen. Das heißt wieder rum das der mittelalterliche Staat total dezentralisiert war.

Also genau das gegenteil zum Absolutismus.

So hier meine 1. Frage.

Wie hatte es Frankreich geschafft in diesem dezentralisierten Königreich den Absolutismus zu installieren?

Der Absolutismus war doch das genaue Gegenteil gewesen also wie hatte man es geschafft die Vasallen dafür zu stimmen bzw. wie hatte man es geschafft die Vasallen abzuschaffen?.



Jetzt zu meiner 2. Frage

Wieso konnte man den Absolutismus im HRR nicht einführen?

Wenn man sich das genauer betrachtet sieht man wie Frankreich und das HRR sich in gegensätzliche Richtungen entwickeln.

Frankreich immer mehr zum zentralisiertem Staat also zum Absolutismus

und das

HRR das immer mehr dezentralisierter wird und dadurch das Feudalwesen immer mehr stärkt.

Was sind die Gründe dafür?

Mfg General Höhl:yes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur für mein Verständnis, deine Frage bezieht sich jetzt auf die Zeit 1648-1763?
 
Du musst hier meiner Auffassung nach weiter zurück gehen als der von Ursi für deine Frage angenommene Zeitraum., Lese dich mal etwas ind ie Polarisierung der Reichspolitik des Vorfeldes des 30jährigen Krieges ein und überlege dir wie die Macht im Reich verteilt war. Ohne direkt auf Aspekte wie Zentralisierung / Dezentralisierung anzusteuern. War der Kaiser des HRR in der Lage gegen die Fürsten zu regieren? (ungeachtet dessen das der französische absolutistische Herrscher dies auch nicht zu jeder Zeit konnte.
 
Nur für mein Verständnis, deine Frage bezieht sich jetzt auf die Zeit 1648-1763?

Ja genau diesen Zeitabschnitt meine ich ungefähr.


Zu Afkpu:

Der Kaiser hatte so gesehen keine wirkliche Macht mehr. Der Erlass des Restitutionsediktes am 6. März 1629 war der letzte bedeutende Gesetzesakt eines Kaisers im Reich.

So bin ich der Ansicht das der Kaiser nur halbwegs was gegen Fürsten was unternehmen konnte aber dies dann auch nur wenn er unterstützt wird.

So gesehen ist er also total abhängig von ihnen
 
Der französische König konnte sich vor allem schon seit dem 13. Jahrhundert - dank der segensreichen Regentschaft Ludwig des Heiligen - auf eine effektive Bürokratie verlassen, die schon sehr früh eine Besteuerung des ganzen Reiches und eine stabile Kontrolle über die Kronvasallen ermöglichte. Von da an ging Frankreich auf geradem Pfad zum Absolutismus der frühen Neuzeit weiter, auch wenn Ereignisse wie der Hundertjährige Krieg die Entwicklung zwischenzeitlich bisweilen aufhielten. Der König von Frankreich knüppelte Adelsrevolten knallhart nieder und zwang die Vasallen auch militärisch, seine Allmacht anzuerkennen. Gleichzeitig wurden "brave" Adlige an den Hof geholt, wo sie am prunkvollen Luxusleben des Königs teilnehmen konnten - und nahmen damit den Verzicht auf jegliche Macht gerne in Kauf. Der König seinerseits begann schon früh, die Städte und nicht die Fürsten als die eigentlichen Stützen seiner Herrschaft zu benutzen.

Im Reich herrschte schon im Mittelalter ein rauheres Klima für den jeweiligen Herrscher. Hauptgrund dafür ist wohl die extreme Größe des Heiligen Römischen Reiches inklusive Alpen, die eine zentrale Regierung völlig unmöglich machte: Kaum hatte der König/Kaiser in der Toskana für Ruhe gesorgt, wurde bekannt, dass in Sachsen ein Gegenkönig gewählt wurde. Gerade hatte der Kaiser die Westgrenze vor den Franzosen gesichert, da machten Bauernaufstände in Böhmen Probleme. Bei einer solchen Überbelastung hatte der Kaiser kaum Zeit, innenpolitisch eine ähnlich starke Organisation aufzufahren wie sein westlicher Nachbar.
Dazu kam, dass in der selben Zeit, in der die Könige von Frankreich emsig an ihrer Landesherrschaft arbeiteten, die damaligen deutschen Kaiser mit anderen Abenteuern beschäftigt waren: Friedrich II. befasste sich nahezu ausschließlich mit Sizilien und überließ Deutschland den Fürsten; Heinrich VI. träumte von Kreuzzügen und vergaß dabei, seine Nachfolge zu regeln. Die häufigen Dynastiewechsel taten ein Übriges. Als die Habsburger sich im 15. Jahrhundert schließlich auf dem Thron festsetzten, war es zum Ausbilden eines Absolutismus wie in Frankreich bereits viel zu spät; die Fürstentümer hatten in den Jahrhunderten davor stattdessen alle Privilegien erhalten und Staatlichkeit erreicht.
 
Als die Habsburger sich im 15. Jahrhundert schließlich auf dem Thron festsetzten, war es zum Ausbilden eines Absolutismus wie in Frankreich bereits viel zu spät; die Fürstentümer hatten in den Jahrhunderten davor stattdessen alle Privilegien erhalten und Staatlichkeit erreicht.
Welche Staatlichkeit?
Für gewöhnlich wird das Aufkommen von Staatlichkeit mit dem 17.Jh. angesetzt.

Eine nicht zu unterschätzende Komponente scheint mir die konfessionelle Zersplitterung im Reich.
Erst nachdem dies in Frankreich überwunden worden war, gelang es auch den französischen Königen und Richelieu den Einfluss des Adels langfristig zurück zu drängen.
 
Mit Staatlichkeit meine ich in diesem Fall die Gesamtheit der Rechte, die damals zur Ausübung von so etwas wie Herrschaft notwendig waren. Die hatte vor allem Friedrich II. in seinem "Statut zugunsten der Fürsten" (1231) abgegeben, aber auch Karl IV. in der Goldenen Bulle.
 
Herrscher mit absolutistischem Gepräge gab es in Deutschland in rauhen Mengen; Friedrich dem Großen schreibt man zu, einen "aufgeklärten Absolutismus" geprägt zu haben. Selbst in kleineren Fürstentümern vergönnten sich Fürsten großzügige Residenzen, deren Bau bis hart an den Staatsbankrott führte.
Was es in Deutschland nicht gab, war ein Zentralismus wie in Frankreich, bei dem der König die starke Machtposition hatte.
 
HRR das immer mehr dezentralisierter wird und dadurch das Feudalwesen immer mehr stärkt.

Die Formulierung will mir nicht einleuchten. Würde das Feudalwesen gestärkt werden, hätte der König ja alle königlichen Lehensrechte erhalten können, und so auch zB über erledigte Lehen verfügen können. Das hätte seine Position als Herrscher gestärkt.
Genau das Gegenteil ist doch passiert. Die Könige/Kaiser sahen sich genötigt auf ihre Rechte zu verzichten, die Lehen wurden erblich, und die Vasallen traten somit aus dem Lehensverhältnis zum König aus. Übrig blieb eine formelle Oberherrschaft ohne weitreichende Befugnisse.
 
1) Den vermeintlich großen Unterschied zwischen HRR und z.B. Frankreich haben Generationen von Rechtshistorikern gerne am sog. Leihezwang festgemacht.

Ab wann und in welcher Intensität dieser genau in die "Dt. Verfassungs- geschichte" eingezogen ist, sei mal dahingestellt; ich denke, diese "Rechtsfigur" wurde in jeder Epoche/unter jedem dt. König/Kaiser individuell gehandhabt.

Seit Mitte der 1990er Jahre gibt es hierzu zwar neue Ansätze/Argumente, doch genau ausdiskutiert scheint dieses "Problem" immer noch nicht.

2) Von welchem Rang der sog. Heerschildordnung wird hier diskutiert ?
Eine Kausalität von der (im Laufe der Zeit) eingetretenen Erblichkeit und einem damit verbundenen Austritt der Vasallen aus dem Lehnsverband lässt sich wohl nur sehr schwer nachweisen.

Im Übrigen wurde gerade bei der künstlichen Schaffung des Herzogtums "Österreich" die Frage der Erblichkeit ausdrücklich behandelt - also war ein Wesensmerkmal für die Errichtung dieses "neuen" Lehnsverhältnisses zwischen Kaiser Fr. I. und dem bisherigen Markgrafen und seiner Gattin - Spötter nennen daher zumindest das ursprüngliche Herzogtum Ö. ein Weiberlehen !

Doch wird das nicht der Grund für die Ausgangsthematik sein.

Götz zum Gruß
 
2) Von welchem Rang der sog. Heerschildordnung wird hier diskutiert ?
Eine Kausalität von der (im Laufe der Zeit) eingetretenen Erblichkeit und einem damit verbundenen Austritt der Vasallen aus dem Lehnsverband lässt sich wohl nur sehr schwer nachweisen.

Den Zusammenhang wollte ich auch so direkt nicht herstellen. Aber die Erblichkeit der Lehen hat für den Vasallen doch schon eine gewisse Freiheit bedeutet, sich nicht mehr durch besondere Hofierung des Herrschers um seine Lehen verdient machen zu müssen. Seine Stellung hing daher nicht mehr von der Gunst des Königs ab.
 
Das wird für viele "Einzelfälle" mit Sicherheit auch so gewesen sein - soll hier gar nicht wegdiskutiert werden !

ABER die Gleichsetzung von "Erblichkeit" und "Aufweichung des Lehnswesens" und "Sonderentwicklung im HRR" wird grundsätzlich nicht funktionieren.

Unabhängig von der grundsätzlichen Quellenlage sind auch die unstrittigen Belege zum Nachweis des Lehnsprinzips im Hochmittelalter teils konträr diskutiert worden, so z. B. die noch vorhandenen Nachweise der "Gelnhäuser Urkunde" oder die einschlägigen Stellen im Sachsenspiegel.

Vielmehr sind es die tradierten (soll heißen weit vor dem 12. Jhdt. existenten) "föderalen" Strukturen auf dem deutschen Gebiet des untergehenden Groß- oder Gesamtfränkischen Reiches, die letztlich eine andere Entwicklung im HRR im Gegensatz zum sich langsam entwickelnden Frankreich bewirkten.
Anders formuliert: Die "alten" germanischen Volksstämme waren sowohl als "Personenverband" als auch später (also nach 1180) als beginnende "Territorialstaaten" zu mächtig für jeden dt. König, der aus nachvollziehbaren Gründen lieber eine zentralistische Struktur bevorzugt hätte. Beispiele gibts ja genügend.

Somit sind es letztlich besondere oder eigentümliche Strukturen innerhalb des "zusammengewürfelten" deutschen Staatenverbands, die eine andere Entwicklung als bei unseren Nachbarn ausgelöst haben - zumal nicht vergessen werden sollte, dass auch der "französische" Nachfolgestaat des alten großfränkischen Reiches eine lange, wechselvolle Entwicklung durchlaufen hat.
Soll heißen, dass eindimensionale Erklärungsansätze nicht ausreichen.
Dies wird von der aktuellen Forschung (z.B. im günstig zu erwerbenden TB von Steffen Patzold zum Lehnswesen) ebenso festgehalten.

Götz zum Gruß
 
Noch eine Ergänzung zu den möglichen Ursachen für die unterschiedliche Entwicklung:


Die These im letzten Beitrag, wonach (zumindest auch) der seit alters her starke Einfluss der (germanisch-)deutschen Volksstämme letztlich immer mehr in Richtung „Partikularismus“ (Föderalismus) steuerte und diese Entwicklung mehr zur Schwäche des Königtums in Deutschland führte bzw. beigetragen hat als vermeintlich einzelne Aspekte des „Lehnswesens“ (wie Erblichkeit o. Leihe“zwang“), zielt darauf ab, Faktoren zu berücksichtigen, die außerhalb des eigentlichen Lehnsrechts stehen.
Ein weiterer Umstand/Faktor für die mit der Ausgangsfrage diskutierten Problematik völlig außerhalb jeder lehnsrechlichen Aspekte/Argumente wird von Otto Kimminich (von Haus aus Verfassungsjurist) in seiner Deutschen Verfassungsgeschichte aufgeworfen, s. S. 112f.


Ich nenne dies mal ein „argumentum paradoxon“, wonach letztlich das Streben fast aller (römisch-)deutschen Könige (allein schon diese Konstruktion ist ja schon bezeichnend genug) nach der „römischen“ Kaiserkrone und die damit gleichsam zwangsläufig zusammenhängenden Auseinandersetzungen politischer und militärischer Art gepaart mit dem schwierigen Zusammenspiel mit dem Papsttum derart viel Zeit und Energie geraubt haben, dass sich im Regelfall die römischen Kaiser nicht mit der erforderlichen Aufmerksamkeit um die inner-deutschen Probleme kümmern konnten.
So dass also die „Reichsidee“ des Kaisertums für die Schwäche der Königsmacht in Deutschland verantwortlich zeichnet – heute nennt man wohl eine solche Konstellation ein klassisches Eigentor !


Und rechnet man mal allein die effektive Verweildauer der beiden Staufer-Fritzen südlich der Alpen zusammen, wird klar, wie schwierig es sein musste, während der Abwesenheitszeiten den Laden in Deutschland zusammenzuhalten; die Bestellung eines „Reichsvikars“ (Reichsverwesers) war da wohl nur ein schwacher Trost bzw. suboptimal – besonders ausgeprägt wird diese Schwäche dann bei Friedrich II.


Dann wird auch verständlich, dass es den „Reichsfürsten“ und insbesondere den großen weltlichen Herzögen relativ leicht gefallen sein dürfte, die Spielregeln in Deutschland zu diktieren – nicht erst seit dem „Statut“ von 1231/32.


Beredtes Beispiel ist die Episode mit bzw. gegen den letzten Babenberger Herzog v. Österreich u. d. Steiermark. Als mächtiger (Doppel-)Landesherr im Südosten meinte er wohl eine zeitlang, auf Kaiser und Reich pfeifen zu können, so dass auch tatsächlich die Reichsacht gegen ihn verhängt werden musste – aber kein Verfahren nach Lehnsrecht !
Der Versuch Friedrichs II., beim Tod dieses letzten Babenberger Herzogs die beiden zunächst heimfallenden Herzogtümer nicht wiederauszugeben, sondern unter unmittelbare Reichsverwaltung nach dem Vorbild Siziliens zu nehmen, scheiterte letztlich am Machtstreben König Ottokars II. v. Böhmen, der auch Österreich und die Steiermark, Kärnten und die Krain in seinen Machtbereich brachte. Alles schön bei H. Conrad, Dt. Rechtsgeschichte, Bd. I, 1. Aufl., S. 254 nachzulesen.


Hierbei hat also ein (angeblicher) Leihezwang im dt. Lehnsrecht überhaupt keine maßgebliche Rolle gespielt – das Spiel wurde einzig und allein von den Landesfürsten diktiert; der auf dem Papier (sprich „Heerschildordnung“) oberste Regent konnte nur noch formal absegnen. Friedrich II. als „Verderber“ des staufischen Hauses und der staufischen Reichsmacht (Conrad, a.a.O., S. 252).


Götz zum sonntäglichen Gruß
 
Die Entwicklung wurde meiner Ansicht nach durch folgende Begebenheiten ausgelöst:

Der französische Patriotismus entwickelte sich im Hundertjährigen Krieg. Er gab den Franzosen eine Identität, die durch die Macht des Königs repräsentiert und getragen wurde.

Der deutsche Patriotismus wurde ausgebremst durch den "Römer"-Charakter des HRR. Der König war "römischer König", Rom war weit weg, dort saß der Papst, sämtliche Päpste waren "kapriziöse Gestalten" um es mal vorsichtig zu formulieren, dauernd musste der König sein Reich jahrelang verlassen um sich um die Belange des Papstes zu kümmern und regelmäßig erlitten die vermeintlich römischen Könige beim Zwang, dem Papst die Kaiserkrone abzuschwatzen, in Italien ihre schlimmsten Dämpfer. zB. die Sarazenen-Klatsche von Otto II in Süditalien, die diversen Niederlagen gegen die italienischen Städte und Gegenkönige, die diversen Kirchen-Bann-Angelegenheiten, und sicher am allermeisten der Investiturstreit unter den letzten beiden Saliern.

Oft kam der "römische" König kleiner aus Italien zurück, als er reingegangen ist. Der Investiturstreit führte zu einem massiven Verfall der königlichen Autorität, durch die folgenden Kriege der Fürsten gegen den König wurde das Land immer wieder verwüstet. Selbst der Streit zwischen Barbarossa und Heinrich dem Löwen ging auf eine unseelige Italienreise zurück.

Spätestens die Staufer hätten sagen müssen: "Pfeif auf den Papst, ich bin deutscher König und kümmere mich nur um das Reich nördlich der Alpen".
Aber auf diese Weise blieb "deutsch" ein schwammiger Begriff und der König hatte immer einen Gegenspieler - und dieser Gegenspieler war eine Diva.
Römisch ohne Rom geht nicht, Rom ohne Papst geht nicht und Absolutismus mit Papst erst Recht nicht.

Dazu fehlte eine Hauptstadt. Wobei - die Hauptstadt war ja eigentlich Rom. Da war der König aber nur selten.
Im Grunde genommen fehlte dem Reich alles, was ein absolutistischer Anspruch braucht: Stabilität und Symbolik.

Das HRR hatte immer wieder grandiose Jahrzehnte, aber meistens ist dann wieder irgendetwas in Italien passiert, wonach im Norden alles in Zankerei versank.

Und irgendwann konnte man das Rad eben nicht mehr zurückdrehen. Wie sollten die Habsburger den Fürsten auch ihre in den Jahrhunderten zuvor erzwungene Macht wieder abnehmen?
Einer der letzten Versuche mündete im 30jährigen Krieg.

Das sind meiner Ansicht nach die einzigen ausschlaggebenden Gründe. Mit germanischer Stammestradition hat es sicher wenig zu tun, zu den ältesten Monarchien gehören die Skandinavischen und die Niederländische.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der französische Patriotismus entwickelte sich im Hundertjährigen Krieg. Er gab den Franzosen eine Identität, die durch die Macht des Königs repräsentiert und getragen wurde.
Den französischen Patriotismus sollte man nicht überschätzen. Wenn Du den Hundertjährigen Krieg anführst, würde ich gerne die Hugenottenkriege dagegensetzen. Sie spalteten Frankreich lange. Dann die Fronde des Adels. Condé wollte Spanien mit in den Bürgerkrieg ziehen. Und, die Kollaboration im Zweiten Weltkrieg. Nicht nur die des Vichy-Regimes, sondern auch vieler einzelner Franzosen.
 
Das sind meiner Ansicht nach die einzigen ausschlaggebenden Gründe. Mit germanischer Stammestradition hat es sicher wenig zu tun, zu den ältesten Monarchien gehören die Skandinavischen und die Niederländische.
Wie? Was?
Und die Generalstaaten?:pfeif:

Rom spielte schon im 15.Jh. keine so große Rolle mehr.

Natürlich hatte das HRR im Grunde keine Hauptstadt. Wenn man sich aber noch das 16.Jh. in Frankreich anschaut, so war damals Franz I. bespw. auch laufend in Frankreich unterwegs ohne festen Regierungssitz. Die Pariser machten es auch später noch Henri IV nicht eben einfach. Ähnlich wie bei den Deutschen, stand auch bei den Franzosen zumindest der Krönungsort so ziemlich fest. Die deutschen Herrscher wurden in Aachen bzw. dann später in Frankfurt gekröhnt. Als in Frankfurt dann auch die Kaiserkrönung lief, weil sich der Kaiser bereits von Rom mit der Kaiserwürde abgekoppelt hatte, von da an erinnerten nurnoch die sogenannten "Römermonate" an die Romfahrten. ( Römermonat ? Wikipedia )

Ich würde es eher so sehen, dass in Frankreich und im HRR ebenso Kräfte wirkten, die auf eine Zersplitterung und eine schwache Rolle der Monarchie hin arbeiteten. Diese wurden aber entweder militärisch niedergerungen oder durch die Privilegien der Provinzen, die dann bis zur Revolution blieben, mit Kompromissen beruhigt.

Das Problem einer Glaubensspaltung gab es in Frankreich genauso wie im HRR und erschütterte ja noch im 18.Jh. die Monarchie.
 
Meine Frage lautet.

Wie entstand der Absolutismus und wieso konnte er sich nicht in "Deutschland" durchsetzten.

(Zeit 1648-1763)

Die Frage ist meiner Meinung nach eher ungenau formuliert. Es gab in diesem Zeitraum in Deutschland den Absolutismus. Zum Beispiel in Sachsen, Friedrich August I. oder in Preußen, Friedrich Wilhelm I..
Die Kleinen versuchten es zumindest, so Karl Leopold, Herzog von Mecklenburg. Er wollte seine absolutistische Souveränität gegenüber der Ritterschaft sowie gegen das mit ihr verbündete Rostock durchzusetze. Er heiratete Katharina Iwanowna, eine Halbnichte des russischen Zaren. Dadurch bekam er Unterstützung aus Russland. 1716/17 befanden sich in Mecklenburg 40000 russische Soldaten, die erheblichen Sachschaden anrichteten. Nützte alles nichts, Karl Leopold scheiterte. Das hängt aber eher mit seiner Streitsucht gegen jedermann zusammen. Mit etwas mehr Geschick hätte er absolutistischer Herrscher, wenn auch über ein recht armes Land, werden können.

Ich denke, auch der Absolutismus ansich hätte Deutschland kein Nationalgefühl überziehen können.
 
Ich denke, auch der Absolutismus ansich hätte Deutschland kein Nationalgefühl überziehen können.
Das wird man wohl nie klären können.

Ich ging immer davon aus, dass Höhl damit einen Absolutismus auf Reichsebene, also eine „absolutistische Gewalt“ des Kaisers gegenüber den Reichsständen meinte.

Ein Haupthindernis war schon allein der innere Widerspruch der Kaiser. Auf der einen Seite mussten sie ihre Macht ausbauen bzw. erhalten, auf der anderen Seite agierten sie selber als Reichsstand, der möglichst wenig zum Wohl des Reiches aufbringen wollte.
 
Der deutsche Patriotismus wurde ausgebremst durch den "Römer"-Charakter des HRR.

Du mögest mir verzeihen, doch kann ich dieser These in keinster Weise zustimmen und muss protestieren.

Du hast Recht: Der offizielle Name des Staatenbundes war "Heiliges Römisches Reich", also ein ganz klarer Bezug und ein ebenso klares Bekenntnis zu Rom, wo – wie du ebenfalls richtig sagtest – der Papst (jedenfalls die meisten Päpste) seinen Sitz hatte. Das HRR leitete sich ja vom Römischen Reich ab (wodurch teilweise auch der Herrschaftsanspruch des augustus Imperator begründet wurde).

Dennoch hatte das Heilige Römische Reich keinen "'Römer'-Charakter", wie du sagst. Römische Politik war für das Reich mehr unbedeutend, denn ausschlaggebend. Natürlich kann niemand den Sacco di Roma leugnen und deutsche König hatten selbstredend eine enge Verbindung zum heiligen Apostolischen Stuhl. Aber dennoch waren die deutschen Könige des HRR relativ unabhängig vom Patrimonium (spätestens seit Karl V. der letzte vom Papst gekrönte Kaiser des HRR war).

Was aber von weitaus größerer Tragweite ist, ist der Titel des Königs.

Der deutsche König war nach seiner Romfahrt römischer Kaiser und deutscher König. Bestimmend ist hier aber der Titel des deutschen Königs. "Deutsch" gab es als tatsächlichen Namen eines Nationalstaates freilich nicht, wohl aber als Bezeichnung der deutschen Landen, also der Reichsfürstentümer, Reichsgrafschaften, Reichsprälaturen, Reichs(erz-)bistümer, Reichsdörfer, Reichsstädte, Reichsklöster &c. Der römische Kaiser war vor und über allem eines: ein deutscher Fürst. Er hatte keine eigene Krondomäne, die dem Kaiser mit Thronbesteigung untergeben war (wie zum Beispiel der König von Jerusalem). Er hatte seinen territorialen Besitz durch sein Haus zu begründen (z. B. Österreichische/Habsburgische Erblande). Das folgt vor allem daraus, dass das HRR eine Wahlmonarchie und keine Erbmonarchie war (was de facto durch die Habsburger geändert wurde, de jure aber fortbestehen blieb).

Auch der Nationalismus in Deutschland war keineswegs römisch geprägt, da Rom vor allem im (ausgehenden) 18. Jahrhundert nur auf religiösem Wege Zugang zum Reich hatte, aber keinen politischen Einfluss mehr. Auch für die Bildung bzw. erst die Forderung eines gesamtdeutschen Nationalstaates war Rom relativ unbedeutend, da die Deutschen ein geeintes Deutschland forderten und kein Deutschland + Rom oder ein Groß-Rom.

Ebenso wenig beruhte der Absolutismus deutscher Herrscher (z. B. Joseph II. oder Friedrich II.) zur Zeit des Heiligen Römischen Reiches auf irgendeiner Rombezogenheit. Der protestantische Preußenkönig war bestimmt am allerwenigsten auf eine römische Legitimation oder einen römischen Charakter seines Preußens aus.
 
Eine kurze Antwort: ich bezog mich in meinem Post einzig auf das Mittelalter. Gerade in der Zeit zwischen Investiturstreit und Interregnum verlor das Königtum massiv an Autorität. Das haben die Habsburger auch nicht vollständig wieder herstellen können.
 
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