Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

Ich glaube nicht, dass Antworten nach dem Buchstaben des Gesetzes hier wirklich der Weisheit letzter Schluss sind: Natürlich ist es für Rikaya sinnvoll zu wissen, was das Gesetz sagt. Im schulischen Rahmen, wo Sach- und Werturteil eine wichtige Rolle spielen, rückt viel mehr die ethische Seite in den Mittelpunkt der Betrachtung. Für die praktische Handhabung hat Rikayas Antwort im Rahmen des Abiturs ja keinerlei Relevanz.
Und da ist die Frage, ob Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden sollen, also heute 90jährige, die als 20jährige "Dummheiten" begangen haben (ich bagatellisiere hier absichtsvoll um die Problematik zu verdeutlichen, setzte aber das Dummheiten gleichzeitig auch bewusst in Anführungszeichen, eben weil es sich um eine Bagatellisierung und daher um eine unangemessene Ausdrucksweise handelt), nicht so zu verstehen, was das Gesetz sagt, sondern mehr eine Frage, ob man ihnen ihre Taten verzeihen kann/soll/muss oder, im Ggt., dies nicht kann/darf.
Bei einer Antwort auf eine solche Frage vor einer Prüfungskommission wäre es natürlich gut, sie damit einzuleiten, dass der Gesetzgeber für Mord keine Verjährungsfristen vorsieht. Dann könnte man weiter mit der goldenen Regel/dem kategorischen Imperativ argumentieren. Und eines muss auch klar sein: Auch im Dritten Reich war Mord i.d.R. eine Straftat, sprich, wir haben es nicht mit völlig anderen moralischen Wertmaßstäben zu tun.
Die Frage ist aber auch so offen gestellt, dass man durchaus einen Spielraum hat - die Frage der strafmildernden Reue könnte man etwa diskutieren, oder ob eine Verurteilung wirklich das Höchststrafmaß bedeuten muss.
Man kann auch fragen, warum man nur aufgrund von Alter und Krankheit des Täters die Strafverfolgung aussetzen solle, ob Alter und Krankheit strafmildernde Gründe sein können (nicht juristisch sondern ethisch).
Wichtig ist es v.a., die Antwort aufgrund der Faktenlage angemessen zu begründen.
 
Nachdem das Fachgebiet ja Geschichte ist, so würde sich immerhin für Bayern auch die Punkte "Volksgemeischaft" und in Teilen "Antisemitismus im 3.Reich", die beide im Lehrplan der Q11/Geschichte auftreten, für eine Argumentation anbieten. Bisher fehlt mir in den Argumentationsansätzen etwas der Fachbezug.
 
80-90 Jährige die ihr ganzes Leben auskosten und Leben konnten und jetzt noch verurteilt werden, werden in eine Anstalt abgeschoben wo sie ihrem Alter gemäß betreut und gepflegt werden. Nicht wirklich zu vergleichem mit dem harten Knastalltag.
Was glaubt ihr was diese Leute die viel zu späte Gerechtigkeit noch schert?
Man tut ihnen vielleicht noch einen Gefallen, denn sie bekommen ein letztes mal noch mal volle Aufmerksamkeit geschenkt und bringt sie unter Umständen in bessere Lebensverhältnisse als in ihrem verarmte Rentnerdasein.
 
Und da ist die Frage, ob Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden sollen, also heute 90jährige, die als 20jährige "Dummheiten" begangen haben.

Diese "Dummheiten" bestanden aus sadistischen Quälereien, aus Massenmord im Rahmen von Einsatzgruppen im Osten, aus widerlichen ärztlichen Experimenten an KZ-Häftlingen, an Erschießungen von Kriegsgefangenen und anderen Scheußlichkeiten.

Dafür müssen die Betreffenden zur Rechenschaft gezogen und nach dem Gesetz verurteilt werden - auch wenn sie 100 Jahre alt sind.

Aus biologischen Gründen müssen ohnehin nur noch ganz wenige dieser Bestien eine Anklage fürchten und wegen "Verhandlungsunfähigkeit" oder "Haftunfähigkeit" wird der kleine Rest verschont - leider.
 
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Dafür müssen die Betreffenden zur Rechenschaft gezogen und nach dem Gesetz verurteilt werden - auch wenn sie 100 Jahre alt sind.

Ganz ehrlich, diese Problematik hat die Nachkriegsgeneration versäumt! Zuviele, die nach moralischen und demokratischen Werten der BRD hätten verurteilt werden müssen, haben schon schnell nach 45ig ihrer Tätigkeiten als normale Bürger und Beamte wieder aufgenommen.
In gewisser Weise betrifft das auch den Zeitraum der DDR, denn auch hier konnten ehemalige Naziverbrecher wieder "Karriere" machen.
 
Ganz ehrlich, diese Problematik hat die Nachkriegsgeneration versäumt!

Sieht man einmal von den Nürnberger Prozessen ab, sind durchaus auch eine Menge von KZ-Ärzten, KZ-Kommandanten nebst SS-Helfern oder aktiv an Einsatzgruppen im Osten Beteiligte verurteilt und gehenkt worden. Vor allem in den Jahren von 1945-47 kannten die Alliierten keine Gnade und verurteilten die durch Zeugen bekannten Bestien ohne viel Federlesen. Allein in Landsberg am Lech wurden etwa 300 NS-Verbrecher durch den Strang oder durch Erschießen hingerichtet. http://de.wikipedia.org/wiki/Justizvollzugsanstalt_Landsberg Das änderte sich, als die BRD souverän wurde und der Kalte Krieg ausbrach, wo man die Bevölkerung der BRD nicht durch NS-Prozesse vergraulen wollte - denn die NS-Prozesse waren in der Bevölkerung durchaus unpopulär.

In den 60er und 70er Jahren wurden Massenmorde und andere Verbrechen genauer untersucht und es kam zu neuen Anklagen wie z.B. im Auschwitz-Prozess. NS-Prozesse ? Wikipedia

Aber durchaus häufig gab es auch Biografien wie die von Hermsann Höfle, SS-Sturmbannführer und Vorbereiter von Massenmorden. Er führte die Räumung des Warschauer Gettos an und organisierte den Massenmord in den Vernichtungslagern. Später war er Lagerführer im KZ Sachsenhausen und Polizeiführer in Griechenland. Er wurde im Mai 1945 von den Briten in Kärnten verhaftet, wurde 1947 von der österreichischen Justiz entlassen und floh wegen eines polnischen Auslieferungsantrags nach Italien. Nach 1954 lebte er unbehelligt in der BRD und arbeitete sogar mit dem US-Geheimdienst zusammen. Allerdings wurde er 1961 erneut verhaftet und beging in Untersuchungshaft Selbstmord. Viele kamen allerdings gänzlich unbehelligt davon, obwohl sogar Todesurteile ausgesprochen wurden, die man später in Haft umwandelte und die Beschuldigten nach meist kurzen Gefängnisaufenthalten entließ.

Zuviele, die nach moralischen und demokratischen Werten der BRD hätten verurteilt werden müssen, haben schon schnell nach 45ig ihrer Tätigkeiten als normale Bürger und Beamte wieder aufgenommen.
In gewisser Weise betrifft das auch den Zeitraum der DDR, denn auch hier konnten ehemalige Naziverbrecher wieder "Karriere" machen.

Die vielen Schreibtischtäter wurden meist entnazifiert, erhielten häufig Persilscheine und stiegen unbehelligt zu Amt und Würden auf. Eventuelle Strafen oder Sanktionen waren glmpflich und entfielen in den frühen 50er Jahren.Nur wer es ganz schlimm getrieben hatte musste eine Anklage fürchten und selbst dazu kam es meist nicht. Hier stellt sich dann die grundsätzliche Frage, ab wann ein Verwaltungsangestellter zur Rechenschaft gezogen werden kann. Adolf Eichmann berief sich stets darauf, dass er als "kleines Rädchen" der Verwaltung lediglich Befehle ausführte.
 
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@Dieter: Das mag alles richtig sein, doch reicht es wohl nach heutiger Sicht doch nicht aus, wenn wir uns immernoch schwere Gedanken über noch nicht verurteilte Täter von damals machen. Wem nutzt so eine Verurteilung von z.B. 100jährigen?
Weder den Opfern, von denen mittlerweile die 2 oder 3 Genration auch keinen direkten Bezug mehr zu den Geschehnissen von damals hat, noch den e schon zum Tode geweihten alten Tätern und dabei ist es meist zweifelhaft, ob die Täterschaft einwandfrei nach über 70 Jahren noch nachweisbar ist ... von daher wohl auch dieser Generalverdacht schon allein durch Mitgliedschaft in diversen Organisationen oder Wachmannschaften.

Aber ist das die Art von historischem Gedenken?
Vielleicht sollten wir den Fokus nicht auf die immer währende Aburteilung legen, das ist in meinen Augen zu spät. Nein, die Steuergelder für solche Verfahren sollten doch mehr in Prävention gegen neuen Naziterror gelegt werden, oder Mahnmale bzw. historische Arbeit, die gegen ein Vergessen agieren.
 
Wem nutzt so eine Verurteilung von z.B. 100jährigen?

Der Gerechtigkeit.

Es muss solchen Bestien jetzt und in Zukunft ganz klar sein, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden und zwar ohne Verjährungsfrist. Ich stehe da auf einem ganz unnachgiebigem Standpunkt. Kein Mitleid mit den mörderischen Alten!
 
Der Gerechtigkeit.

Es muss solchen Bestien jetzt und in Zukunft ganz klar sein, dass Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden und zwar ohne Verjährungsfrist. Ich stehe da auf einem ganz unnachgiebigem Standpunkt. Kein Mitleid mit den mörderischen Alten!

Gibt die Verurteilung Gerechtigkeit?
Die Täter haben ein schnönes Leben gehabt und werden am Ende ihres schönen Lebens doch noch verurteilt, strahlt das Gerechtigkeit aus? Das wirkt für mich mehr nach Hilflosigkeit, wenn eine Rechtssystem über 70 Jahre braucht, offensichtliche Verbrechen zu sühnen.
 
Das Gesetz gibt den Weg vor: Mord verjährt nicht, die Beschuldigten müssen vor Gericht. Fertig.

Welches Urteil sie dort zu erwarten haben, liegt letztlich an ihnen selbst. Damals 20- heute über 80-Jährige, die sich, wie die Gesellschaft in der sie leben, geändert haben, werden vor Gericht mit milden Strafen und sicher ohne Haft davonkommen.

Ehemalige SS-Männer, die noch der alten Ideologie verhaftet sind, sich auf Befehlsnotstand berufen und kein Unrechtsbewusstsein entwickelt haben, werden strenge Urteile finden.

Es ist auf jeden Fall nicht unmenschlich, alte Männer vor Gericht zu stellen. Es ist Gesetz, Richtern und System sind in der Lage, gewichtete Urteile zu fällen.

@Dieter: ich beneide dich um deine Sicherheit, damals nicht versagt zu haben. Die ist mir schon lange abhanden gekommen.
Bitte vergiss in deinem Furor nicht, dass ein alter Mensch mit seinem juvenilen Gegenstück nur noch wenig gemein hat. Die Personen heute vor Gericht, sind im Guten wie im Schlechten nicht mehr dieselben wie vor 70 Jahren.
 
Die Täter haben ein schnönes Leben gehabt und werden am Ende ihres schönen Lebens doch noch verurteilt, strahlt das Gerechtigkeit aus?

Die Mörder haben ein langes, schönes Leben gehabt und werden für ihre Verbrechen niemals zur Rechenschaft gezogen. Ist das eine bessere Gerechtigkeit?

Da wünsche ich mir doch eine Verurteilung der mörderischen Alten - die wegen Haftverschonung aus Gesundheitsgründen ohnehin nicht eingelocht werden. Aber dann haben wir zumindest als Rechtsstaat funktioniert.

Oder wünschst du dir eine Amnestie für NS-Verbrecher?
 
Das Gesetz gibt den Weg vor: Mord verjährt nicht, die Beschuldigten müssen vor Gericht. Fertig.


Schade das wir hier so unflexibel sind bzw. ich muss es anderes formulieren. Wie sind in der Rechtsprechung eindeutig, aber in der Durchsetzung des gesprochenen Rechtes verwässert unser System arg.
Ich bin immer noch der Meinung, das die Art der Gerechtigkeit zu spät kommt und niemanden nutzt.

Wer bezahlt solche Gerichtsverfahren?
 
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Schade das wir hier so unflexibel sind bzw. ich muss es anderes formulieren. Wie sind in der Rechtsprechung eindeutig, aber in der Durchsetzung des gesprochenen Rechtes verwässert unser System arg.
Ich bin immer noch der Meinung, das die Art der Gerechtigkeit zu spät kommt und niemanden nutzt.

Wer bezahlt solche Gerichtsverfahren?

Nun, nehmen wir an: Ein Mensch bringt alle Mitglieder einer Familie um und am besten noch Freunde und Verwandte. Rein hypothetisch. Und man würde nun sagen: Wir lassen ihn laufen, denn - wem würde eine Verurteilung nutzen? Alle Angehörigen und Freunde der Familie sind ebenso tot wie die Familie selbst. Niemand würde Satisfaktion empfinden.

Das käme dieser Argumentation gleich.

Und: Doch. Es nutzt dem System, dem Recht, unserem demokratischen Fundament, dem Vertrauen der Menschen in die Justiz, der Gerechtigkeit, der Glaubwürdigkeit des Staates und des Systems.

Wenn man sieht (verzeiht, dass ich politisch werde), wie zum Teil zu Unrecht auch ältere Menschen ins Gefängnis geworfen werden (ich könnte ein Ereignis aus nächstem Umfeld nennen, worauf ich aber verzichten möchte) und man nicht auf ihr Alter oder ihre Lebensweise achtet, dann sollen Nazi-Verbrecher, die Verbrechen wider die Natur, wider die Menschheit, wider jeglichen Sinn für Moral begangen haben, diese Ungeheuer sollen dann plötzlich verschont werden? Es wäre ein arger Fehler im System der Rechtsprechung, wenn Monster nicht verurteilt würden, unbescholtene Bürger indes schon.
 
Nun ja, Köbi - wenn man auf eine Verurteilung der NS-Verbrecher heute offiziell verzichtet, gleicht das einer Amnestie.

Naja, vielleicht hast Du mich falsch verstanden, schon seit Beitrag x in diesen Thread berufe ich mich auf diesen Generalverdacht, wo eine eindeutige Tat des Mordes nicht wirklich nachweisbar ist, aber dennoch entsprechendes Personal von damals verurteilt werden kann.

Wenn wir einen Täter heute noch haben, der z.B. um die 90ig ist, und die Tat nachweisbar ist, dann wird er wohl auch seiner Strafe zugeführt, nur wird es eine Strafe auf dem Papier bleiben. Das hat mit Gerechtigkeit nix zu tun, sie kommt in diesen Fall einfach zu spät.

Jetzt könnten Schlaue Menschen behaupten: Lasst uns daraus lernen und die Täter in der DDR Diktatur noch zu wirklichen Lebzeiten eine entsprechenden Strafe zuführen, aber selbst da werden keine Ziele erreicht. Mörder laufen frei rum und sind noch keine 90ig!

Wir haben zwar ein "perfektes" Rechtssystem, aber schafft es Gerechtigkeit? Vor allem bei Taten die außerhalb der Zeit dieser Gerichtsbarkeit erfolgten?

Wir leben jetzt und hier und nicht vor 70ig Jahren, wir sollten schauen, daß heute sowas wie damals nicht mehr möglich ist, die Geschichte kann nicht mehr verändert werden.
 
Nun, nehmen wir an: Ein Mensch bringt alle Mitglieder einer Familie um und am besten noch Freunde und Verwandte. Rein hypothetisch. Und man würde nun sagen: Wir lassen ihn laufen, denn - wem würde eine Verurteilung nutzen? Alle Angehörigen und Freunde der Familie sind ebenso tot wie die Familie selbst. Niemand würde Satisfaktion empfinden.


Das ist absoluter Stumpfsinn und den Rest deines Beitrages habe ich garnicht erst weiter gelesen!
*Doch ich habe noch ein Stück weiter gelesen, wenn ein Mörder, der seine Familie umgebracht hat, 70 Jahre auf freien Fuss unterwegs ist und die Justiz so lange brauchte, um diesen Täter zu schnappen, obwohl alle Menschen mehr oder weniger wussten, was in dem Haus (Deutschland) geschehen ist, dann ist das nur noch traurig!

Vielleicht sollten wir noch die Totesstrafe wieder einführen, wurde ja in der bayrischen Verfassung erst 1998 gestrichen ...

Ich bin raus hier ... :motz:
 
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Gibt die Verurteilung Gerechtigkeit?

Ja, denn dies ist unser Verständnis von Gerechtigkeit: Tust du Unrecht, wirst du bestraft.

Lebensumstände wie Alter oder Lebenswandel tun dabei nichts zur Sache und ich würde das System höllisch heißen, wenn man (Massen-)Mörder frei laufen lässt, weil sie ein schönes Leben hatten (?).

Man mag nun zu einer Bestrafung und derer Härte stehen, wie man will. Aber DAS ist nicht akzeptabel, wäre dies Fundament unseres Rechts und Gerechtigkeitsbegriffes. Wenn du gut lebst, hast du keine Strafe zu erwarten?
 
Das ist absoluter Stumpfsinn und den Rest deines Beitrages habe ich garnicht erst weiter gelesen!

Vielleicht sollten wir noch die Totesstrafe wieder einführen, wurde ja in der bayrischen Verfassung erst 1998 gestrichen ...

Ich bin raus hier ... :motz:

Das ist kein Stumpfsinn und ich bin meinen Prinzipien verpflichtet, die gegen eine Todesstrafe sind (und dies aus politischen, ethischen und religiösen Gründen).

Es ist schade, dass du nicht weitergelesen hast. Vielleicht hättest du deine Meinung über den Beitrag dann doch noch geändert?
 
Das ist kein Stumpfsinn und ich bin meinen Prinzipien verpflichtet, die gegen eine Todesstrafe sind (und dies aus politischen, ethischen und religiösen Gründen).

Es ist schade, dass du nicht weitergelesen hast. Vielleicht hättest du deine Meinung über den Beitrag dann doch noch geändert?

Siehe Beitrag weiter oben, es gibt einen Nachtrag!

Ich finde es nur witzig, dass wir Steuergelder verbrennen, für Gerichtsverfahren, die hätten schon längst erfolgen müssen und die damit auch nur ein Papierurteil erzielen, aber keine Gerechtigkeit im eigentliche Sinn, zumal bei vielen Urteilen die Beweislage sicherlich mehr als unklar sein dürfte, und sich junge Menschen in Deutschland, unter den Hakenkreuzbanner, im schlimmsten Fall mordend, jahrelang frei bewegen dürfen.

Sorry, das bereitet mir viel mehr Sorgen, wie die Gerechtigkeit einer Generation die nicht mehr lebt, Opfer wie Täter.


Noch ein Nachtrag:
Man mag nun zu einer Bestrafung und derer Härte stehen, wie man will. Aber DAS ist nicht akzeptabel, wäre dies Fundament unseres Rechts und Gerechtigkeitsbegriffes. Wenn du gut lebst, hast du keine Strafe zu erwarten?

Das ist hier nun die Frage, bzw. eine Ansichtssache, denn ich empfinde es als ein Vertrauensbruch, wenn mein Rechtssystem, einen Täter jahrelang unbeheligt Leben lässt und ihn erst verurteil, wenn Ihn der natürliche Tot fast eingeholt hat. Das hat nix mehr mit Gerechtigkeit zu tun, daß ist einfach nur traurig.
 
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