Bündniskonstellationen 1. WK

Im Klartext: Ein Kriegseintritt Italiens auf Seite der Mittelmächte war unrealistisch. Das Maximum dessen, was zu erreichen gewesen wäre, war die Neutralität.
 
Im Klartext: Ein Kriegseintritt Italiens auf Seite der Mittelmächte war unrealistisch. Das Maximum dessen, was zu erreichen gewesen wäre, war die Neutralität.

Ja, das ist die Konsequenz aus diesem Aspekt.

Neben dem Kohleargument ist auch noch nicht betrachtet worden, welche sonstigen kritischen Einfuhren Italien auf Seiten der Mittelmächte abgeschnitten worden wären. Ich kann mir vorstellen, dass es da noch weitere Engpassstellen gibt, sofern Gibraltar und Suez aufgrund eines Patts im Mittelmeer verschlossen bleiben.

Andererseits hätte sich der Seekrieg wesentlich verschoben, und dem Osmanischen Reich wäre vermutlich die Armee-Bindung im Westen zugunsten der Kaukasischen oder Nahöstlichen Front erspart geblieben.

In Summe sieht das nicht unkritisch für die Allierten aus, insbesondere in Bezug auf Russland und den Mittleren Osten. Das Bemühen um Italiens Kriegseintritt hatte ja nun schließlich einen militärischen Zwang als Hintergrund. Also alles eine Abschätzung möglicher Improvisationen und der Frist eines italienischen Durchhaltevermögens im Fall der Blockade. Der Komplex ist kaum überschaubar.
 
Interessant ist in diesem Kontext auch, das Italien im Zuge der Verhandlungen zur Begründung des Dreibundes im Jahre 1882, übrigens kamen diese auf italienische Initiative ins Rollen, nicht willens war, ohne weiteres eine neutrale Haltung einzunehmen, ohne eine entsprechende Gegenleistung von den beiden Kaiserreichen zu erhalten. Unter Gegenleistung verstand man wohl territoriale Konzessionen. Das das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn im Falle einer militärischen Auseinandersetzung Italiens mit Frankreich ebenfalls neutral bleiben würden, wurde nicht als adäquate Gegenleistung betrachtet. Ohnehin war es das italienische Ziel gewesen, eine territoriale Bestandsgarantie zu erreichen. Italien war also in der Summe nicht eben bescheiden und das obwohl es ein Bündnis mit den Mittelmächten aufgrund der Spannungen mit Frankreich, Stichwort Tunesien, benötigte. Rom war außenpolitisch zu jener Zeit weitestgehend isoliert.
 
... Rom war außenpolitisch zu jener Zeit weitestgehend isoliert.

Ja, einerseits, ... in die Zeit fallen u.a. mehrere "Scares" bzgl. Frankreich.

Andererseits war (auch) die "verspätete" Nation Italien territorial keinesfalls saturiert. Die italienischen kolonialen Ambitionen waren so Ausgangspunkt von Krisen, und an der Nordgrenze sah man den Nationalstaat nicht in den endgültigen Grenzen.
 
silesia schrieb:
Andererseits war (auch) die "verspätete" Nation Italien territorial keinesfalls saturiert. Die italienischen kolonialen Ambitionen waren so Ausgangspunkt von Krisen, und an der Nordgrenze sah man den Nationalstaat nicht in den endgültigen Grenzen.

Ja, aber trotzdem war Rom gewillt eine territoriale Bestandsgarantie für Österreich-Ungarn zu konzedieren, da es erst einmal um die eigene Bestandssicherung, Stichwort Kirchenstaat, ging.

Der Vatikan war nämlich gerade in jener Zeit sehr aktiv, da Rom es versäumt hatte bei dem Leichenzug (Sommer 1881) für Papst Pius IX. entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen (absichtlich?) und es fast zur Schändung des Leichnams gekommen wäre. Das hatte international für beträchtliche Empörung gesorgt und das Ansehen Italiens erheblichen Schaden hinzugefügt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Zwischen Österreich und Italien gab es schon vor dem Weltkrieg gewisse Spannungen, gehörte doch "Italia Irredenta", das unbefreite Italien zur Donaumonarchie. Der österreichische Generalstabschef Franz Conrad von Hötzendorff propagierte bereits um 1912 einen Präventivkrieg gegen Italien.

Die Irredenta spielte eigentlich nach Abschluss des Dreibundes eigentlich lange Zeit keine nennenswerte Rolle mehr, da Ministerpräsident Depretis gegen diese entschlossen vorgegangen ist.

Lange Zeit, besonders in den 1890zigern sah es viel eher nach einen italienisch-französischen Krieg aus. Frankreich hatte ein gewaltiges Problem mit dem Dreibund, der ja eigentlich schon fast ein Vierbund war, das in jenen Jahren die Zusammenarbeit mit Großbritannien gut war. Des Weiteren hatte Italien ja mit Großbritannien die Mittelmeerentente abgeschlossen, der dann noch Spanien und Österreich-Ungarn beigetreten sind. Frankreich fühlte sich regelrecht eingekreist und entsprechend nervös agierte die französische Diplomatie und sah die öffentliche Berichtserstattung aus.

Frankreich wollte unbedingt über den Inhalt des Dreibundes von Italien informiert werden und war sich zu keiner politischen Erpressung zu schade. Im August 1893 gab es in Frankreich, genauer Aigues-Mortes, ein regelrechtes Pogrom gegen italienische Gastarbeiter, die bereit waren, für weniger Geld als ihre französischen Kollegen zu arbeiten.

Die Balkanprobleme sind unter anderem durch die "Blödheit" des österreichisch-ungarischen Außenminister Kàlnoky entstanden, der es zuließ, das Italien in Fragen den Balkan betreffend konsultiert werden müsse und wenn Österreich-Ungarn territoriale Gewinne dort zu verbuchen hat, das Italien Kompensation erhält. So sah sich Italien in die luxuriöse Situation versetzt, ggf. ohne einen einzigen Schuss abzufeuern, Gebiete einstreichen zu können. Ohnehin stand das italienische Anspruchsdenken gegenüber den Verbündeten in keinen Verhältnis zur eigenen tatsächlichen Macht.
 
Ausgehend von der Mediatisierung 100 Jahre vorher bin ich auf einen vielleicht sehr interessanten Punkt gestoßen: Die Verflechtungen des europäischen Adels. Einerseits über ganz Europa verteilt, andererseits natürlich mit verschiedenen Schwerpunkten bildete der Adel eine Bevölkerungsschicht, die sich nicht notwendigerweise an die Grenzen der Staaten halten musste.

Auf den ersten Blick halte ich die Verbindungen innerhalb der Mittelmächte für deutlich stärker als die z.B. nach England (z.B. zur Königsfamilie). Bedenkt man dann noch die vielfältigen Möglichkeiten des Adels innerhalb der Diplomatie oder auch in den Armeen, so kommt mir der historische Ablauf recht "logisch" vor.

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Frankreich aus? Kam nicht zur Abneigung gegen die napoleonischen Einquartierungen bei der Bevölkerung noch die großflächige Entmachtung des alten französischen Adels?

Von den großen Gegnern der Mittelmächte dürften die Verbindungen nach Russland noch die stärksten gewesen sein. Allerdings verlor der russische Adel (und damit auch der Teil mit deutschen Wurzeln) zunehmend an Macht und Einfluss, so dass die Unterordnung unter die Staatsraison wichtiger als in anderen Ländern war.
 
Auf den ersten Blick halte ich die Verbindungen innerhalb der Mittelmächte für deutlich stärker als die z.B. nach England (z.B. zur Königsfamilie). Bedenkt man dann noch die vielfältigen Möglichkeiten des Adels innerhalb der Diplomatie oder auch in den Armeen, so kommt mir der historische Ablauf recht "logisch" vor.

Das würde ich so nicht sagen, immerhin war Wilhelm II. Enkel von Queen Victoria. Es gab auf höchster Ebene also durchaus enge Verbindungen. In Rumänien herrschte sogar ein Seitenspross der Hohenzollern und trotzdem trat daS land gegen die Mittelmächte in den Krieg ein.

Wie sieht es in diesem Zusammenhang mit Frankreich aus? Kam nicht zur Abneigung gegen die napoleonischen Einquartierungen bei der Bevölkerung noch die großflächige Entmachtung des alten französischen Adels?

Was Napoleon mit dem alten frz. Adel zu tun hat, kann ich grade nicht erschließen, aber Frankreich war als Republik wohl der Staat mit dem geringsten Einfluss des Adels. Napoleon selbst war ein Bürgerlicher, der sich mehr oder minder an die Macht geputscht hatte.

Von den großen Gegnern der Mittelmächte dürften die Verbindungen nach Russland noch die stärksten gewesen sein. Allerdings verlor der russische Adel (und damit auch der Teil mit deutschen Wurzeln) zunehmend an Macht und Einfluss, so dass die Unterordnung unter die Staatsraison wichtiger als in anderen Ländern war.

Der russische Adel war sehr einflussreich bis zur Revolution. In Russland wurde der Adel deutlich mehr bevorzugt als in anderen Ländern zu dieser Zeit. Besonders im Militär galt das Blut alles und Russland war als absolutistischer Staat noch der mit der stärksten gesellschaftlichen Hierarchisierung, während in Deutschland und Österreich längst bürgerliche Offiziere, Politiker und Beamte Karriere machen konnten.
 
YoungArkas schrieb:
Das würde ich so nicht sagen, immerhin war Wilhelm II. Enkel von Queen Victoria. Es gab auf höchster Ebene also durchaus enge Verbindungen. In Rumänien herrschte sogar ein Seitenspross der Hohenzollern und trotzdem trat das land gegen die Mittelmächte in den Krieg ein.
Genau. Erwähnenswert ist vielleicht auch noch König Konstantin I. von Griechenland, der auch aus deutschem Adel stammte und Kaiser Wilhelms II. Schwager war. Er bezog eine wohlwollende Neutralität den Mittelmächten gegenüber, stand aber im Dauerkonflikt mit seinem liberalen und der Entente zugeneigten Premierminister Venizelos. Konstantin musste Ende 1915 die Anlandung eines starken britisch-französischen Expeditionskorps' im neutralen Griechenland (Saloniki) tolerieren, und wurde 1917 zur Abdankung gezwungen. Danach eröffneten die Alliierten von Griechenland aus eine neue Front gegen Bulgarien auf dem Balkan.
 
Meines Erachtens sind die Beziehungen innerhalb des Dreibundes recht komplex und von widerstreitenden Interessen geprägt gewesen.

1. Die terra irredenta
a) Betrachtet man zunächst den Streitpunkt der terra irredenta, so ist hervorzuheben, dass Italiens Forderungen an Ö-U nicht völlig von der Hand zu weisen sind. Die geforderten Gebiete Triest und Trentino waren zumindestmal mehrheitlich italienischsprachig. Demgegenüber muss jedoch beachtet werden, dass weder die Bevölkerung des Trentino noch die von Triest ein mehrheitliches Interesse an einer Vereinigung mit Italien hatten. Insofern war die italienische Forderung unter diesem Gesichtspunkt eher als unberechtigt anzusehen.
b) Unabhängig von der Frage nach der Berechtigung dieser Forderungen war es für Ö-U auch aus anderen Gründen schwer, diese Forderungen zu erfüllen. Triest war Ö-Us wichtigster Zugang zur Adria und damit zum Mittelmeer. Der Hafen war somit Flottenstützpunkt und Handelszentrum. Ohne Triest wäre nur das kleinere Fiume übrig geblieben. Eine Aufgabe von Triest hätte also zu erheblichen wirtschaftlichen und militärischen Nachteilen geführt.
Problematisch wäre darüber hinaus aber auch die Signalwirkung einer solchen Abtretung für den Vielvölkerstaat Ö-U gewesen. Man muss bedenken, dass in Ö-U nur zwei Ethnien angemessen auf Regierungsebene reepräsentiert waren, die Deutsch-Österreicher und die Ungarn. Die vielen slawische Völker hingegen wurden gerade aber nicht nur von den Ungarn besonders schlecht behandelt und hatten so gut wie keine Mitspracherechte. Entsprechend gab es durchaus und besonders in den 1908 neu annektierten Gebieten auf dem Balkan starke nationalistische Abspaltungsbestrebungen, denen ein nationalistischer Erfolg der Italiener Wasser auf die Mühlen gewesen wäre, hätte es doch die Integrität des Vielvölkerstaates bei entsprechendem Konflikt mit nationalistischen Interessen in Frage gestellt und zugleich auch eine Schwäche des Kaiserreiches demonstriert.

2. Die vertraglichen Bestimmungen des Dreibundes
Neben den oben angeführten dem italienischen Nationalismus erwachsenen Problemen hatte Ö-U aber auch einen Großteil der schlechten Beziehungen zu Italien selbst zu verantworten.
a) In besonderem Maße ist hier der später in den Vertrag eingeführte Art. 7 erwähnenswert:
„Österreich-Ungarn und Italien, die nur im Auge haben, den territorialen status quo im Orient solange wie möglich aufrechtzuerhalten, verpflichten sich, ihren Einfluss dahin anzuwenden, dass sie jeder Gebietsveränderung entgegenwirken, die die eine oder andere Unterschriftsmacht des gegenwärtigen Vertrages schädigen könnte. Sie werden sich zu diesem Zwecke alle Nachrichten mitteilen, die geeignet sind, sich wechselseitig über ihre eigenen Pläne sowie über die anderer Mächte zu unterrichten. Indes soll in dem Falle, wo infolge der Ereignisse die Aufrechterhaltung des status quo in den Gebieten des Balkans oder der ottomanischen Küsten und Inseln in der Adria und im Ägäischen Meer unmöglich würde, und wo, sei es infolge des Verhaltens einer dritten Macht, sei es auf andere Weise, Österreich-Ungarn oder Italien sich gezwungen sähen, ihn durch eine zeitweilige oder dauernde Besetzung ihrerseits zu ersetzen, diese Besetzung nur nach einem vorherigen Abkommen zwischen den beiden Mächten stattfindet, das auf dem Grundsätze einer wechselseitigen Entschädigung für jeden territorialen oder anderen Vorteil beruht, den jede von ihnen über den gegenwärtigen status quo hinaus erhielte, und das den wohlbegründeten Interessen und Ansprüchen der beiden Parteien Genüge zu leisten hätte.“
Ö-U hat sich an diesen Artikel nicht gehalten. Weder 1908 in der bosnischen Annexionskrise noch 1914 in der Julikrise. Insbesondere die fehlende Konsultation und die nur schleppend und unzureichend gewährte Kompensation 1908 (Stichpunkt Albanien) und die daraus resultierende Vertragsverletzung durch Ö-U beeinträchtigte die Beziehungen zu Italien wesentlich und höhlte den Dreibund weiter aus.
b) Das gleiche gilt für die Situation 1914, wo zunächst für Ö-U kein Verteidigungsfall bestand, ein Eingtriff Italiens zugunsten von Ö-U also schon von Vertrags wegen nicht gefordert war. Hinzu kommt aber auch, dass Ö-U hier bereits wieder Art. 7 verletzt hatte, als es sämtliche Maßnahmen gegen Serbien ohne Konsultation mit Italien vornahm. Unter diesen Umständen ist mE Italien keineswegs zu verübeln, wenn sie sich schließlich entschieden haben, den Dreibundvertrag als erledigt zu betrachten und gegen Ö-U in den Krieg einzutreten.

3. Auch Deutschland hatte gegenüber Italien nicht viel getan, um es weiterhin an den Dreibund zu binden. Besondere Bedeutung erlangte hier der Libyenkrieg 1911. Das schon durch die bosnische Annexionskrise vor den Kopf gestoßene Italien wurde von Deutschland, was seine Ambitionen in Libyen anging, nicht unterstützt. Deutschland wollte hier seine sich weiter intensivierenden Beziehungen zum Osmanischen Reich (vor allem dessen zunehmende wirtschaftliche Durchdringung durch deutsche Unternehmen) nicht gefährden. Entsprechend zurückhaltend war also die offizielle deutsche Position strikter Neutralität. Diese wurde aber nicht von allen Deutschen gewahrt. Von der Goltz, lange Zeit Verantwortlicher für den Wiederaufbau der osmanischen Armee, nahm recht offen Partei für die Pforte. Auf der anderen Seite stand Frankreich, das Italien Rückendeckung für eine Aktion in Libyen versprach. Dass sich hier Italien von seinen Verbündeten im Stich gelassen fühlte, die ihrerseits aber vor kurzem territoriale Erweiterungen gewonnen hatten (Ö-U Bosnien-Herzegowina, DR in Kamerun), ist mE ebenso nachvollziehbar.

4. Hinzu kommen schließlich die französischen Bemühungen um einen Ausgleich mit Italien. Wenn man sich den Vertrag genau anschaut, wird klar, dass sich Italien hier vor allem für den Fall eines Krieges mit Frankreich absichern wollte, siehe hierzu Art. 2:
In dem Falle, wo Italien ohne unmittelbare Herausforderung seinerseits aus irgendeinem Grunde von Frankreich angegriffen werden sollte, sollen die beiden anderen vertragschließenden Parteien gehalten sein, der angegriffenen Partei mit allen ihren Kräften Hilfe und Beistand zu leisten. Diese gleiche Verpflichtung soll Italien im Falle eines nicht unmittelbar herausgeforderten Angriffs Frankreichs gegen Deutschland obliegen.
Mit seinen Ausgleichsbemühungen hatte Frankreich schließlich für Italien die Angewiesenheit auf den Dreibund nach und nach beseitigt, während es das DR und Ö-U waren, die ihrerseits Italien jedweder Gründe beraubt haben, der Allianz noch weiter anzugehören.

5. Ich würde tatsächlich meinen, dass 1914 der Vertrag bereits aufgrund der oben angeführten Umstände ausgehöhlt war. Dass der Vertrag überhaupt noch Bestand gehabt hatte, war wohl eher seiner friedenserhaltenden Wirkung zwischen Ö-U und Italien als dem ursprünglichen Defensivzweck zuzurechnen.

Eine Anekdote am Rande: In der Zeit vor dem Krieg soll folgender Witz in Ö-U kursiert sein:[FONT=Verdana, sans-serif] Was ist ein Dreibund? - Ein Zweibund und ein Vagabund.[/FONT]

Beste Grüße,
G.
 
Die Ausgleichsbemühungen waren auch von Italien ausgegangen, denn dieser war dringend aus wirtschaftlichen Gründen für Italien sehr notwendig.

Italien hatte bereits im Jahre 1902 mit Frankreich ein geheimes Abkommen geschlossen, in dem es sich verpflichtete, bei Angriff einer dritten Macht, neutral zu bleiben. Ob das noch dem geist des Dreibundes entsprach, darf bezweifelt werden. Genau genommen war zu diesem Zeitpunkt der Dreibund bereits erledigt.

Der Dreibund sollte für Italien bei der Durchsetzung seiner kolonialen Aspirationen nützlich sein. Man verkannte in Rom einfach den rein defensiven Charakter des Dreibundes, aber das interessierte die italienischen Politiker wenig. Gradmesser war das Ausmaß der Unterstützungsleistung für Italien
 
Die Ausgleichsbemühungen waren auch von Italien ausgegangen, denn dieser war dringend aus wirtschaftlichen Gründen für Italien sehr notwendig.

Italien hatte bereits im Jahre 1902 mit Frankreich ein geheimes Abkommen geschlossen, in dem es sich verpflichtete, bei Angriff einer dritten Macht, neutral zu bleiben. Ob das noch dem geist des Dreibundes entsprach, darf bezweifelt werden. Genau genommen war zu diesem Zeitpunkt der Dreibund bereits erledigt.
Ein grundsätzlich berechtigter Einwand. Allerdings sehe ich keinen eklatanten Widerspruch zwischen dem französisch-italienischen Abkommen 1902 und dem Dreibundvertrag, denn auch dieses Abkommen war defensiv ausgerichtet und verlangte lediglich italienische Neutralität für den Fall, dass Frankreich angegriffen wurde oder selber aufgrund einer direkten Provokation angriff. Da gem. des Dreibundvertrages Italien gegenüber DR und Ö-U auch nur zur direkten Hilfestellung bei einem unprovozierten Angriff und im Übrigen zur Neutralität verpflichtet war, kommen sich die Verträge hier nicht in die Quere. Problematisch ist natürlich die Auslegung der "direkten Provokation", aber diese Formulierung war auch schon Bestandteil des Dreibundvertrages und insofern von vornherein der Auslegung der Vertragsparteien unterworfen. Insofern kann ich in dem Abkommen noch keine Erledigung des Dreibundvertrages erkennen - jedenfalls gerade dann nicht, wenn derselbe als Defensivvertrag verstanden wird.

Richtig ist natürlich, dass mit diesem Abkommen sich die Situation zwischen Frankreich und Italien entspannt hatte und dessen Angewiesenheit auf den Dreibund zum Schutz vor einem französischen Angriff nicht mehr so dringend war.

Der Dreibund sollte für Italien bei der Durchsetzung seiner kolonialen Aspirationen nützlich sein. Man verkannte in Rom einfach den rein defensiven Charakter des Dreibundes, aber das interessierte die italienischen Politiker wenig. Gradmesser war das Ausmaß der Unterstützungsleistung für Italien
Zumindest in seiner ursprünglichen Fassung scheint mir der Dreibundvertrag für Italien doch im Wesentlichen als Schutz vor Frankreich gedient zu haben. Die prominente Stellung der entsprechenden Klausel gleich in Art. 2 scheint das zu stützen. Wenn ich Afflerbach richtig in Erinnerung habe, so ging dieser wohl davon aus, dass diese Defensivvertragslösung mit klarer Spitze gegen Frankreich eher aus der Tatsache geboren war, dass man sich sonst auf keinen Vertragsinhalt einigen konnte. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, verabsäumte es hier die diplomatische Vertretung Ö-Us sogar, eine gegenseitige Territorialitätsgarantie zu vereinbaren (was Ö-U eben gegen Forderung auf das Trentino und Triest abgesichert hätte). Wie auch immer der Vertrag zustande kam, so war bis 1896 mE der im Wesentlichen defensive Charakter auch von italienischer Seite nicht in Frage gestellt.

Mit der Erneuerung (entweder 1887 oder 1891, ich erinnere mich da an Widersprüche in der Sekundärliteratur) haben dann sowohl Italien als auch Ö-U imperialistische, über die reine Verteidigung hinausgehende Momente mit in den Vertrag gebracht, eben den oben schon zitierten Art. 7. Also bereits ab diesem Zeitpunkt - und zwar im beiderseitigen Einvernehmen - war der Vertrag für Ö-U und Italien kein reiner Defensivvertrag mehr.

Dass Italien darüber hinaus auch vermehrt auf Unterstützung in Kolonialfragen hoffte, ist durchaus zutreffend, fällt mE aber nicht so sehr ins Gewicht, wenn man sich die Gesamtentwickung des Vertrages und den Beziehungen der Parteien untereinander anschaut.

So stellte auch das DR aufgrund des Vertrages Erwartungen an Italien, die deutlich über ein reines - wie im Vertrag festgeschriebenes - Defensivbündnis hinausgingen. Ich erinnere hier nur an die Algeciras-Konferenz, wo Italien Deutschland die Unterstützung versagte, was bei dem DR doch recht negative Reaktionen auslöste, obwohl es eine explizite vertragliche Verpflichtung Italiens zu einer solchen Hilfestellung gar nicht gab. Auf der anderen Seite hatte aber Ö-U sehr reale sich aus Art. 7 ergebende Vertragspflichten verletzt und das mehrfach.

Ähnliches hattest Du ja auch schon in deinem guten Beitrag Nr. 21 herausgearbeitet.
 
DerGreif schrieb:
Dass Italien darüber hinaus auch vermehrt auf Unterstützung in Kolonialfragen hoffte, ist durchaus zutreffend, fällt mE aber nicht so sehr ins Gewicht, wenn man sich die Gesamtentwickung des Vertrages und den Beziehungen der Parteien untereinander anschaut.

So stellte auch das DR aufgrund des Vertrages Erwartungen an Italien, die deutlich über ein reines - wie im Vertrag festgeschriebenes - Defensivbündnis hinausgingen. Ich erinnere hier nur an die Algeciras-Konferenz, wo Italien Deutschland die Unterstützung versagte, was bei dem DR doch recht negative Reaktionen auslöste, obwohl es eine explizite vertragliche Verpflichtung Italiens zu einer solchen Hilfestellung gar nicht gab.

Die Deutschen haben mit ihrer fixen Konferenzidee sowohl die Italiener als auch die Donaumonarchie in Verlegenheit gebracht. Die Franzosen begannen gleich auf den diplomatischen Kanälen die Italiener zu bearbeiten, das sie die Konferenz ablehnen und eine Einladung nicht annehmen sollen. Die französische Diplomatie war also auch nicht gerade zimperlich. Die Deutschen stützen sich bei ihren Begehren nach italienischer diplomatischer Unterstützung auf eine Klausel im Dreibundvertrag, die da besagte, das man sich bei gemeinsam internationalen Fragen gegenseitig unterstütze. Das man diese Passage in der Vergangenheit großzügig übersehen hat, steht auf einen anderen Blatt. Jedenfalls waren hier wohl beide Seiten nicht gerade aufrichtig.

Aber Italien hat sich auf der Konferenz, ähnlich wie ÖU, ehrlich um eine Vermittlung bemüht gehabt, nur wurde von der deutschen Seite etwas ganz anderes erwartet und dann ziemlich unfair geurteilt. Was man nicht wußte, war natürliche die italienische Verlegenheit, es allen Bündnispartnern gerecht zu machen. Jedenfalls war das Bündnis hinterher nicht mehr das Gleiche wie zuvor. Davon zeugt schon die markige Äußerung von Wilhelm II. . Der Botschafter der Monarchie Szögyèny äußerte sich am 08.April nach einem Gespräch mit dem deutsche Kaiser wie folgt:

"Über Italien wolle er nicht viele Worte verlieren und nur die Versicherung abgeben, es würde ihm eine große Genugtuung gewähren, bei gegebener Gelegenheit, welche bei der unverläßlichen Politik des Königreichs nicht ausgeschlossen sei, dem letzteren im Verein mit uns, eventuell auch mit Waffen in der Hand, eine heilsame Lektion zu erteilen."
 
Der Dreibund sollte für Italien bei der Durchsetzung seiner kolonialen Aspirationen nützlich sein. Man verkannte in Rom einfach den rein defensiven Charakter des Dreibundes, aber das interessierte die italienischen Politiker wenig. Gradmesser war das Ausmaß der Unterstützungsleistung für Italien

Die italienische Politik irrte bis 1902 mit der Annahme, koloniale Erwerbungen in Nordafrika nur gegen Frankreich durchsetzen zu können. Im Gegenteil! Der Libyen-Krieg liegt in der Kontinuität des Prinetti-Barrère-Abkommens von 1902. Italien wollte zwar nicht den (zu erwartenden) Zerfall des Osmanischen Reiches einleiten, jedoch führten die Erwerbungen Frankreichs in Marokko zum Umdenken. Es gab jetzt "gute Gründe für ein quid pro quo" wie es 1902 niedergeschrieben wurde. Ausgerechnet England, Frankreich und Russland ermunterten Italien dazu, offensiv vorzugehen. Gegenüber den Bündnispartnern im Dreibund legte Italien eine geradezu arrogante Gleichgültigkeit an den Tag - was im Hinblick auf das Verhalten Ö.-U. von 1908 auch nicht verwundert. In der Konsequenz führten die italienischen Eroberungen zu den Balkankriegen von 1912/1913, wo der europäische Teil des Osmanischen Reichs verteilt wurde und Ö.-U. in Serbien ein Feind erwuchs, der Anspruch auf die Vertretung aller Slawen, auch der in Bosnien anmeldete. Zusammenfassend nutzte der Verbleib Italiens im Dreibund nur den Mächten der Entente und schadete letztlich dem Dreibund.

So beschrieben in: Christopher Clark: Die Schlafwandler, DVA 2013,
Lohnenswerter Buchtip von Turgot, merci!
 
In der Konsequenz führten die italienischen Eroberungen zu den Balkankriegen von 1912/1913, wo der europäische Teil des Osmanischen Reichs verteilt wurde und Ö.-U. in Serbien ein Feind erwuchs, der Anspruch auf die Vertretung aller Slawen, auch der in Bosnien anmeldete. Zusammenfassend nutzte der Verbleib Italiens im Dreibund nur den Mächten der Entente und schadete letztlich dem Dreibund.

So beschrieben in: Christopher Clark: Die Schlafwandler, DVA 2013,
Lohnenswerter Buchtip von Turgot, merci!

Der damalige italienische Außenminister sah auch durchaus die explosiven Gefahren des Angriffs auf Tripolitanien für den Balkan, die sich dann sehr schnell bewahrheiteten, welche aber billigend in Kauf genommen worden.
 
Der Greif schrieb:
5. Ich würde tatsächlich meinen, dass 1914 der Vertrag bereits aufgrund der oben angeführten Umstände ausgehöhlt war.

Das ist so. Schon 1904/05 gab es einen handfesten WarScare. Beide Verbündeten richteten ihre Rüstungsanstrengungen zur See und zu Lande gegeneinander. Italien verlegte immer mehr Truppen von der Grenze zu Frankreich weg und zur Grenze der Monarchie hin. Die Abmachungen hinsichtlich der 3.italienischen Armee waren schon vorher gekündigt worden, so das der Dreibund praktisch nur noch geringen bis gar keinen Wert mehr hatte.
 
Ein grundsätzlich berechtigter Einwand. Allerdings sehe ich keinen eklatanten Widerspruch zwischen dem französisch-italienischen Abkommen 1902 und dem Dreibundvertrag, denn auch dieses Abkommen war defensiv ausgerichtet und verlangte lediglich italienische Neutralität für den Fall, dass Frankreich angegriffen wurde oder selber aufgrund einer direkten Provokation angriff. Da gem. des Dreibundvertrages Italien gegenüber DR und Ö-U auch nur zur direkten Hilfestellung bei einem unprovozierten Angriff und im Übrigen zur Neutralität verpflichtet war, kommen sich die Verträge hier nicht in die Quere. Problematisch ist natürlich die Auslegung der "direkten Provokation", aber diese Formulierung war auch schon Bestandteil des Dreibundvertrages und insofern von vornherein der Auslegung der Vertragsparteien unterworfen. Insofern kann ich in dem Abkommen noch keine Erledigung des Dreibundvertrages erkennen - jedenfalls gerade dann nicht, wenn derselbe als Defensivvertrag verstanden wird.

Richtig ist natürlich, dass mit diesem Abkommen sich die Situation zwischen Frankreich und Italien entspannt hatte und dessen Angewiesenheit auf den Dreibund zum Schutz vor einem französischen Angriff nicht mehr so dringend war.


Zumindest in seiner ursprünglichen Fassung scheint mir der Dreibundvertrag für Italien doch im Wesentlichen als Schutz vor Frankreich gedient zu haben. Die prominente Stellung der entsprechenden Klausel gleich in Art. 2 scheint das zu stützen. Wenn ich Afflerbach richtig in Erinnerung habe, so ging dieser wohl davon aus, dass diese Defensivvertragslösung mit klarer Spitze gegen Frankreich eher aus der Tatsache geboren war, dass man sich sonst auf keinen Vertragsinhalt einigen konnte. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, verabsäumte es hier die diplomatische Vertretung Ö-Us sogar, eine gegenseitige Territorialitätsgarantie zu vereinbaren (was Ö-U eben gegen Forderung auf das Trentino und Triest abgesichert hätte). Wie auch immer der Vertrag zustande kam, so war bis 1896 mE der im Wesentlichen defensive Charakter auch von italienischer Seite nicht in Frage gestellt.

Mit der Erneuerung (entweder 1887 oder 1891, ich erinnere mich da an Widersprüche in der Sekundärliteratur) haben dann sowohl Italien als auch Ö-U imperialistische, über die reine Verteidigung hinausgehende Momente mit in den Vertrag gebracht, eben den oben schon zitierten Art. 7. Also bereits ab diesem Zeitpunkt - und zwar im beiderseitigen Einvernehmen - war der Vertrag für Ö-U und Italien kein reiner Defensivvertrag mehr.

Dass Italien darüber hinaus auch vermehrt auf Unterstützung in Kolonialfragen hoffte, ist durchaus zutreffend, fällt mE aber nicht so sehr ins Gewicht, wenn man sich die Gesamtentwickung des Vertrages und den Beziehungen der Parteien untereinander anschaut.

So stellte auch das DR aufgrund des Vertrages Erwartungen an Italien, die deutlich über ein reines - wie im Vertrag festgeschriebenes - Defensivbündnis hinausgingen. Ich erinnere hier nur an die Algeciras-Konferenz, wo Italien Deutschland die Unterstützung versagte, was bei dem DR doch recht negative Reaktionen auslöste, obwohl es eine explizite vertragliche Verpflichtung Italiens zu einer solchen Hilfestellung gar nicht gab. Auf der anderen Seite hatte aber Ö-U sehr reale sich aus Art. 7 ergebende Vertragspflichten verletzt und das mehrfach.

Ähnliches hattest Du ja auch schon in deinem guten Beitrag Nr. 21 herausgearbeitet.

1882 waren die italienischen Wünsche noch bescheiden, denn man war isoliert und benötigte Schutz. Ab 1887 wurden dann die Ansprüche an die Partner immer größer.

1887 hat k.u.k. Außenminister Kalnoky den unbegreifliche Fehkler begangen, von sich aus den Artikel 7 angeboten. Die entsprechende Passage lautet:

„Für den Fall, dass infolge der Ereignisse die Aufrechterhaltung des Status quo in den Regionen des Balkans oder der osmanischen Küsten und Inseln an der Adria und in der Ägäis beeinträchtigt wird
möglich und dass Österreich-Ungarn oder Italien entweder als Folge des Handelns einer dritten Macht oder auf andere Weise in der Notwendigkeit stehen würden, es durch eine vorübergehende oder dauerhafte Besetzung ihrerseits zu ändern, diese Besetzung nicht wird nur nach vorheriger Vereinbarung zwischen den beiden Mächten auf der Grundlage des Grundsatzes der gegenseitigen Entschädigung für territoriale oder sonstige Vorteile erfolgen, die jeder von ihnen zusätzlich zum aktuelle Der n Status quo erhält und die Interessen und Ansprüche befriedigt fundierter beiden Vertrags-parteien.“

Es war dieser Artikel, den Italien im Jahre 1915 gegen Österreich-Ungarn verwendete. Und er stand eigentlich auch in krassen Widerspruch zu Kalnokys früheren Äußerungen, dass ein Mitspracherecht Italiens in diesen Gebieten die Situation nur erschweren würde. Und die österreichischen Staatsmänner wurden von deutscher Seite auch auf die Problematik dieser Regelung explizit hingewiesen.


Ein weiterer schwerer Fehler Kalnokys war, dass er sich von den Italienern im Zuge der Vereinbarung des Artikel 7 nicht schriftlich bestätigen ließ, dass für den Fall der endgültigen Annexion Bosniens und der Herzegowina keine Kompensationen fällig würden. Kalnoky schalte Bismarck ein. Herbert Bismarck übermittelte dem Ballhausplatz die Information, dass das für Italien auch kein Problem sei.


Der italienische Außenminister Robilant wollte 1887, dass das Deutsche Reich und Österreich-Ungarn Italien bei dessen antifranzösischen Kolonialpläne unterstützen und darüber hinaus verlangte Italien ein Mitspracherecht in allen Fragen des Status Quo in der Ägäis und der Adria.

Österreich lehnte eine Unterstützung der abenteuerlichen Kolonialpläne Italiens vehement ab, Nicht so das Deutsche Reich. Berlin bestätigte nicht nur das italienische Interesse in Nordafrika, sondern sagte sogar Unterstützung für den Fall zu, in dem Italien zum Schutz seiner Position im Mittelmeer bei französischen Aktionen in Tripolis oder Marokko gegen Frankreich vorzugehen gezwungen sei. Ich kann mir dieses entgegenkommen Bismarcks eigentlich nur mit den Krisen, Boulanger Krise und Bulgarien Krise, und man Italien unbedingt im Dreibund halten wollte.


Die ganze Struktur des Vertrages hatte sich 1887 radikal geändert. Aus einem simplen Vertrag, der alle Partner gleichermaßen gebunden hatte, wurde ein Vertragswerk aus 4 Verträgen. Der erste Vertrag beinhaltet die Verlängerung bis 1892. Der zweite war ein Vertrag zwischen Österreich-Ungarn und Italien, der dritte zwischen dem Deutschen Reich und Italien und der vierte ein procès-verbal, in dem betont wurde, dass diese drei Verträge ein Ganzes bilden und dem gemeinsamen Ziel der Erhaltung des Friedens dienen sollten.

Quelle: Fellner, Der Dreibund (Aufsatz).
 
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