Sondengänger auf Burgruine - was tun?

Ajax

Neues Mitglied
Hallo zusammen.

Vor ein paar Wochen habe ich auf einer Burgruine, die auf einem Berg steht der wohl schon in der Eisenzeit besiedelt war, zwei Sondengänger gesehen.
Sie waren grade bei der Arbeit, hatten einen Metalldetektor und eine Art Klappspaten dabei.
Da der Ort in Baden-Württemberg liegt und ich mir daher nicht vorstellen konnte, das die beiden eine Lizenz dafür hatten, habe ich über mein Handy per Notruf die beiden der Polizei gemeldet.
Ich glaube nicht dass überhaupt ein Streifenwagen nachgeschaut hat, da mir gesagt wurde, ich müsse nicht auf die Polizei warten, und diese nach 30 Minuten auch noch nicht da war.

Auf dem Berg, um die Ruine, sind ganz klar mehrere Löcher oder "angegrabene" Stellen zu sehen, die habe ich auch 2 Wochen später fotographiert. Die Sondengänger sind, als sie mich gesehen haben, weiter in den Wald, weg von mir, gelaufen und haben da aber munter weitergesucht und gegraben. Deswegen würde ich mal ganz stark davon ausgehen, dass es sich um illegale Raubgräber handelt.

Nun meine Frage:
Was kann man da noch dagegen machen?
 
Morchen,

das Problem ist überall dasselbe. Sieht man Sie, kann man Sie melden, klar. Aber ohne Hinweise wie Kfz-Kennungen kann die Polizei und das Denkmalamt auch nichts machen.
Hier in Hessen gibt es zwar Sonderstellen in Wiesbaden/Gießen, aber wenn Sondengänger vor Ort sind und Sie sehen einen, wech sind Sie.
Dies ist eine schwierige Situation, man kann nicht tagelang einen Punkt (Ruine) beobachten. Die Polizei fährt dann mal Streife, aber so wie hier bei uns ist dies von den Sondengängern schon alles einkalkuliert und die wissen ganz genau wo freie Bahn ist.
In den Siebzigern sind in unserer Gegend alle Ruinen systematisch abgeräumt worden, nach und nach kommt dann raus dass die Gegenstände bei einigen Personen im Haus eingelagert sind.
Das Beste von allen, hier hat dann einer vierzig Kanonenkugeln aus dem 7jährigen bei sich zuhause im Keller gebunkert und wartet wahrscheinlich auf höhere Schrottpreise.

En hesse
 
Melden und dokumentieren, das sind schon die wichtigsten Dinge, die du tun kannst. Mit ihrem Verhalten haben die Personen schon gezeigt, dass sie genau wussten, dass sie Unrecht taten, Aufklärungs- und Überzeugungsarbeit hättest du also eh nicht mehr leisten können, die hätten dir höchstens noch selbstgerecht einen vom Pferde erzählt und sich als missverstandene Retter (vor)geschichtlichen Fundguts hervorgetan, die freiwillig und unbezahlt... blabla...
Der Polizeidienststelle - wenn nicht sowieso unterbesetzt - war wahrscheinlich gar nicht klar, was da abgeht. "Sollen doch ein paar Irre durch die Wälder laufen und Löcher in den Boden graben." Dass dabei mehr als nur ein paar Metallgegenstände verloren gehen und ganze Fundzusammenhänge unwiederbringlich zerstört werden, ist den Leuten in den Leitstellen dort wahrscheinlich gar nicht so bewusst. Da muss man sicher bei einer solchen Meldung noch Aufklärungsarbeit leisten, ggf. indem man an die Himmelsscheibe von Nebra erinnert und so anhand des spektakulären Falls die Schwere der Tat ins Gedächtnis ruft.
Am effektvollsten ist aber dauerhaft sicher die Einschaltung einer mit der Bodendenkmalpflege beauftragten Behörde.
 
"...sowie Sondengänger, die keine Genehmigungspflicht wünschen, alle mit dem Ziel des gemeinsamen Nenners in Gespräche gehen..."
Hä?
 
Man könnte natürlich das ganze Treiben auch fotographieren und damit dokumentieren, so rein zufällig :devil:
 
Bisher ist überhaupt noch nicht zur Sprache gekommen, dass Sondengänger nicht immer auf der Spur archäologischer Artefakte sind. Neben Suchern am Badestrand betrifft das vor allem die Militariasucher. Die von ihnen gesuchten Gegenstände sind zumeist noch nicht so alt, dass ihr Befund von Interesse wäre. Ausgenommen sind Erkennungsmarken oder Dokumente im Zusammenhang mit Skelettfunden.
Der Schnitt zur ungesetzlichen Tätigkeit sollte daher in den Bereich des jeweiligen Suchgebietes gelegt werden. Konkret wären das bereits erklärte denkmalgeschützte Bereiche und Bereiche, in denen zukünftig archäologische Funde erwartet werden . Weiterhin ehemalige Kampfgebiete aus o.g. Gründen, und weil dort mit Munitionsfunden zu rechnen ist.
Im unverdächtigen Gelände genügt die Zustimmung des Grundeigentümers für eine Suche. Hier frage ich nur aus reiner Neugier die Sucher nach ihrem Ziel. Mehr ist nicht notwendig.
 
Morchen,

das Problem ist überall dasselbe. Sieht man Sie, kann man Sie melden, klar. Aber ohne Hinweise wie Kfz-Kennungen kann die Polizei und das Denkmalamt auch nichts machen.
(...)
Das Beste von allen, hier hat dann einer vierzig Kanonenkugeln aus dem 7jährigen bei sich zuhause im Keller gebunkert und wartet wahrscheinlich auf höhere Schrottpreise.

En hesse

... @LGisone, meinst du nicht, der wartet vielleicht auf eine gute Gelegenheit, sie wieder zu benutzen? Oder wenigstens irgendjemandem auf die Füße zu werfen?

@all
Ernst beiseite - in Hessen gibt es eine spezielle Stelle beim LKA, die man auch für längerfristige Beobachtungen von durch Raubgräbern begangenen Stellen anrufen kann.

Der Polizeinotruf ist nicht immer der Beste Weg, eine lange stabile Taschenlampe und dann gemeinsam mit den ertappten Sondengängern auf die Polizei warten ist manchmal effektiver.
Natürlich nur dann, wenn besagte Sondengänger nicht im Auftrag des jeweiligen Landesamt unterwegs sind. Aber dann können und werden sie sich freiwillig ausweisen.

Kann sich eine Person nicht vor Ort korrekt ausweisen, kann jede Behörde den oder die Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei fest halten nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen.
Also notfalls auch der Förster oder der Bürgermeister. Für den Fall, das es noch mal notwendig werden sollte. Aber Eigensicherung geht vor.

Das zuständige Landesamt für Denkmalpflege ist in solchen Fällen während der Dienstzeiten immer ein guter Ansprechpartner.
 
@opterix diese Auffassung ist rechtlich so nicht haltbar.
Die Nachforschung ist grundsätzlich untersagt, und der Raubgräber ist nicht derjenige, der entscheiden kann, in welchem Fall dieser Fund interessant oder historisch wertvoll ist, und in welchem nicht.

Der Schritt zur ungesetzlichen Tätigkeit ist - der Einsatz von Detektoren aus wirtschaftlichen oder anderen niederen Interessen. Insbesondere ohne die Rücksprache mit zuständigen Fachbehörden. Die können nämlich durchaus zwischen "niederen" Interessen und einem anzunehmenden "höheren" unterscheiden. und das ist gut so.
 
... @LGisone, meinst du nicht, der wartet vielleicht auf eine gute Gelegenheit, sie wieder zu benutzen? Oder wenigstens irgendjemandem auf die Füße zu werfen?

Wird schwierig, er 78, ob er sie dann noch aus dem Keller bekommt zu werfen? :rofl:

@all
Ernst beiseite - in Hessen gibt es eine spezielle Stelle beim LKA, die man auch für längerfristige Beobachtungen von durch Raubgräbern begangenen Stellen anrufen kann.

Der Polizeinotruf ist nicht immer der Beste Weg, eine lange stabile Taschenlampe und dann gemeinsam mit den ertappten Sondengängern auf die Polizei warten ist manchmal effektiver.
Natürlich nur dann, wenn besagte Sondengänger nicht im Auftrag des jeweiligen Landesamt unterwegs sind. Aber dann können und werden sie sich freiwillig ausweisen.

Kann sich eine Person nicht vor Ort korrekt ausweisen, kann jede Behörde den oder die Betreffenden bis zum Eintreffen der Polizei fest halten nach meinen bescheidenen juristischen Kenntnissen.
Also notfalls auch der Förster oder der Bürgermeister. Für den Fall, das es noch mal notwendig werden sollte. Aber Eigensicherung geht vor.

Das zuständige Landesamt für Denkmalpflege ist in solchen Fällen während der Dienstzeiten immer ein guter Ansprechpartner.

Dies ist alles bekannt, jo aber dann siehst du zwei und bist allein, was nun. Der eine nach links, der andere nach rechts. Das Breitschwert habe ich nicht immer dabei um einen zu stellen. Informiert sind Alle, aber es kommt zu wenig. :cry:
 
@opterix diese Auffassung ist rechtlich so nicht haltbar.
Die Nachforschung ist grundsätzlich untersagt, und der Raubgräber ist nicht derjenige, der entscheiden kann, in welchem Fall dieser Fund interessant oder historisch wertvoll ist, und in welchem nicht.

Der Schritt zur ungesetzlichen Tätigkeit ist - der Einsatz von Detektoren aus wirtschaftlichen oder anderen niederen Interessen. Insbesondere ohne die Rücksprache mit zuständigen Fachbehörden. Die können nämlich durchaus zwischen "niederen" Interessen und einem anzunehmenden "höheren" unterscheiden. und das ist gut so.
Ogrim, das wäre eine unhaltbare Einschränkung der persönlichen Freiheit, die sich auch nicht mit Missbrauch begründen lässt. Detektoren sind normale Messgeräte, die jeder zum Suchen von verlorenen Gegenständen benutzen darf.
Ob Schmuckgegenstände, Schlüssel oder sonstige Gebrauchsgegenstände gehen die Behörden nichts an. Wenn dann zufällig mal was Archäologisches gefunden wird, können wir nur hoffen, dass es erkannt und dem Pfleger gemeldet wird.
Würdest Du das verbieten, hätten wir keine Kontrollmöglichkeit mehr. Du weißt hoffentlich, dass zur Zeit schon "Schatzsuchersandalen" bei ebay preiswert angeboten werden. Die haben in der Sohle eine verdeckte Suchspule und an der Wade die Elektronik. Wenn damit jemand über ein Bodendenkmal latscht, siehst Du ihm nichts an. Um solchen gefährlichen Unfug zu vermeiden, lobe ich die Variante der Zusammenarbeit mit Sondengängern, statt zu viel Reglement.
Gruß
 
Ogrim, das wäre eine unhaltbare Einschränkung der persönlichen Freiheit, die sich auch nicht mit Missbrauch begründen lässt. Detektoren sind normale Messgeräte, die jeder zum Suchen von verlorenen Gegenständen benutzen darf.
Ob Schmuckgegenstände, Schlüssel oder sonstige Gebrauchsgegenstände gehen die Behörden nichts an. Wenn dann zufällig mal was Archäologisches gefunden wird, können wir nur hoffen, dass es erkannt und dem Pfleger gemeldet wird.

:motz:""Ich weiß leider nicht in welcher heilen Welt du verkehrst! Ihr geht es nicht um „zufällig mal was Archäologisches“. Hier geht es um bewusste Plünderung keltischer und mittelalterlichen Anlagen, die nicht nur aus Zufall gekreuzt werden. Bei einer mir gekannten keltischen Anlage liegt bei einigen „unbewussten Sondengänger“ schon eine Anreise von 100 km vor. Ein goldenes tanzendes Männchen bringt je nach dem 1500 Euro in die Tasche und der Hehler wartet schon. In dieser Gruppierung gibt es keine Meldung an einen Pfleger.""":mad:




Würdest Du das verbieten, hätten wir keine Kontrollmöglichkeit mehr. Du weißt hoffentlich, dass zur Zeit schon "Schatzsuchersandalen" bei ebay preiswert angeboten werden. Die haben in der Sohle eine verdeckte Suchspule und an der Wade die Elektronik. Wenn damit jemand über ein Bodendenkmal latscht, siehst Du ihm nichts an. Um solchen gefährlichen Unfug zu vermeiden, lobe ich die Variante der Zusammenarbeit mit Sondengängern, statt zu viel Reglement.
Gruß

""Wir haben so oder so keine Kontrollmöglichkeit, bei den Einen besteht die Sammlerleidenschaft, bei den Anderen der Profit. Den Gang der Technik kann man eh nicht aufhalten.""
 
natürlich sind die Kontrollmöglichkeiten nur begrenzt,aber zu leicht sollte man es den Leuten nicht machen und da hilft nur einerseits eine restriktive gesetzliche Regelung und andererseits die Einbindung der Öffentlichkeit.
 
Detektoren sind normale Messgeräte, die jeder zum Suchen von verlorenen Gegenständen benutzen darf.
Die hat auch jeder zuhause, so nur für den Fall, dass er mal was verloren hat...

Wenn dann zufällig mal was Archäologisches gefunden wird,
Mit Betonung auf dem Wort zufällig?

können wir nur hoffen, dass es erkannt und dem Pfleger gemeldet wird.
Wer mit dem Ziel ein Metallobjekt zu bergen in den Boden eingreift, ohne Besitzer des Bodens zu sein oder eine Konzession zu haben, der weiß i.d.R. sehr genau, was er da macht und wie es juristisch darum bestellt ist. De facto ist seit den 1980er Jahren die Plünderung von Bodendenkmalen sprunghaft angestiegen. Es gibt kaum noch ein bekanntes Bodendenkmal, welches nicht von Sondengängern abgesucht und geplündert wurde. Neben dem wissenschaftlichen Schaden kommt auch noch hinzu, dass das auch für den Spaziergänger und Wanderer nicht ganz ungefährlich ist.

Um solchen gefährlichen Unfug zu vermeiden, lobe ich die Variante der Zusammenarbeit mit Sondengängern, statt zu viel Reglement.
Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den archäologisch verantwortlichen Stellen, welche u.a. auch eine Einführung in eine sachgemäße Bergung der Artefakte beinhaltet, besteht in weiten Teilen. Das Problem dabei ist, das es vielen Sondengängern vielfach gar nicht darum geht, die Archäologie zu stützen (was sie allerdings gerne behaupten), sondern darum, ihre Privatsammlungen und/oder Schatullen zu füllen. Der beste Schutz eines archäologischen Artefakts ist immer noch das Archiv, in dem es die letzten Jahrhunderte oder Jahrtausende geschlummert hat: Der Boden, der es erhalten hat. Vor allem dann, wenn eine Zerstörung des Bodendenkmals ansteht (Regelfall für archäologische Grabungen), oder wenn ein wissenschaftliches Forschungsinteresse von übergeordnetem Rang besteht (politisch definiert), wird normalerweise gegraben. Illegale Sondler entreißen letztendlich nur Metalle (und evtl. Beifunde) dem Boden, zerstören den Fundzusammenhang und hinterlassen ein Chaos.
 
Die hat auch jeder zuhause, so nur für den Fall, dass er mal was verloren hat...

Mit Betonung auf dem Wort zufällig?

Wer mit dem Ziel ein Metallobjekt zu bergen in den Boden eingreift, ohne Besitzer des Bodens zu sein oder eine Konzession zu haben, der weiß i.d.R. sehr genau, was er da macht und wie es juristisch darum bestellt ist. De facto ist seit den 1980er Jahren die Plünderung von Bodendenkmalen sprunghaft angestiegen. Es gibt kaum noch ein bekanntes Bodendenkmal, welches nicht von Sondengängern abgesucht und geplündert wurde. Neben dem wissenschaftlichen Schaden kommt auch noch hinzu, dass das auch für den Spaziergänger und Wanderer nicht ganz ungefährlich ist.

Die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den archäologisch verantwortlichen Stellen, welche u.a. auch eine Einführung in eine sachgemäße Bergung der Artefakte beinhaltet, besteht in weiten Teilen. Das Problem dabei ist, das es vielen Sondengängern vielfach gar nicht darum geht, die Archäologie zu stützen (was sie allerdings gerne behaupten), sondern darum, ihre Privatsammlungen und/oder Schatullen zu füllen. Der beste Schutz eines archäologischen Artefakts ist immer noch das Archiv, in dem es die letzten Jahrhunderte oder Jahrtausende geschlummert hat: Der Boden, der es erhalten hat. Vor allem dann, wenn eine Zerstörung des Bodendenkmals ansteht (Regelfall für archäologische Grabungen), oder wenn ein wissenschaftliches Forschungsinteresse von übergeordnetem Rang besteht (politisch definiert), wird normalerweise gegraben. Illegale Sondler entreißen letztendlich nur Metalle (und evtl. Beifunde) dem Boden, zerstören den Fundzusammenhang und hinterlassen ein Chaos.

Also wer schon mal seinen Ring im Schnee oder seine Schlüssel auf der Wiese verloren hat, kennt sicherlich jemand, der ihm bei der Suche helfen kann und braucht dafür kein eigenes Gerät.
Nicht jeder hat einen Burghügel vor der Haustür. Mit zufällig meine ich, dass hier im Flachland oft nach Militaria gesucht wird. Die Zahl der Himmelsscheiben hält sich in Grenzen.
Für die Suche im nicht geschützten Gebiet genügt die Zustimmung des Grundeigentümers. Wenn man natürlich Gesetze gegen den gesunden Menschenverstand erlässt, z.B. dass ein Hauseigentümer nicht in seinem eigenen Gebäude nach Schätzen suchen darf, so ist das Ergebnis dem entsprechend. So etwas ist einfach nur weltfremd.

Das von dir erwähnte Bodenarchiv ist leider heute nicht mehr so erstrebenswert. Die aggressive Düngung führt zu einer enormen Zunahme der Korrosion von Metallteilen. Aber dagegen ist leider kein Kraut gewachsen.
Als ausgesprochen negativ für den Schutz von Bodendenkmalen halte ich die Entwicklung der satellitengestützten Navigationstechnik, die es jedem Deppen möglich macht, auch die bisher unzugänglichsten Objekte aufzuspüren und heimzusuchen, ohne sich durch Befragen der Anwohner verdächtig zu machen.
Gruß
 
aus dem Focus..falls es hier im Forum Sondengänger gibt wäre ich an einem Kommetar zum Artikel interessiert.

Suche mit Metalldetektoren: Hobby-Archäologen oder Raubgräber: Die umstrittene Arbeit von Sondengängern - FOCUS Online

Hallo Jkt9,

ein Kommentar wäre von meiner Seite jetzt etwas seltsam, da ich der Autor dieses Artikels bin, aber ich beantworte Dir gerne jede Frage, die Du hast, sofern ich kann.

"...sowie Sondengänger, die keine Genehmigungspflicht wünschen, alle mit dem Ziel des gemeinsamen Nenners in Gespräche gehen..."
Hä?
Gemeint sind hier Gruppierungen, die eine gesetzliche Änderung dahingehend fordern, dass keine Genehmigungspflicht besteht. Eine organisierte Gruppe stellt hier die Deutsche Sondengänger Union (DSU) dar, die der Archäologie sehr kritisch gegenüber steht und in ihrer Satzung u.a. fordert, dass jeder ohne Genehmigung überall suchen darf, außer auf denkmalgeschützten Gebieten.
Bisher gelingt es aber selten ein Gespräch zu führen bei dem der "gemeinsame Nenner" im Vordergrund steht. Insbesondere online wird eher viel PR gegen die Archäologie gemacht und es werden Dinge behauptet, die nie so gesagt oder gemeint wurden. Raubgräberei lässt sich durch Gesetze im "kleinen" Maße kaum verhindern. Die Leute gehen suchen, ob sie nun eine Genehmigung haben, oder nicht. Es ist daher wichtig zu erörtern worin die Probleme bei einer Genehmigung liegen und gemeinsam zu prüfen, wie man aufeinander zugehen kann, ob Kompromisse möglich sind. Das darf natürlich nicht um jeden Preis geschehen, denn die Fachqualifikation der Amtsarchäologie sollte hier immer am längeren Hebel sitzen - nur sollte man diesen ab und zu mit etwas Bedacht einsetzen, denn jedes Mal, wenn man diesen betätigt, riskiert man der "Opposition" wieder ein "gefundenen Fressen" zu bieten um gegen Archäologie PR zu machen.

Beste Grüße,

Pascal.
 
Hallo Jkt9,

ein Kommentar wäre von meiner Seite jetzt etwas seltsam, da ich der Autor dieses Artikels bin, aber ich beantworte Dir gerne jede Frage, die Du hast, sofern ich kann.


Gemeint sind hier Gruppierungen, die eine gesetzliche Änderung dahingehend fordern, dass keine Genehmigungspflicht besteht. Eine organisierte Gruppe stellt hier die Deutsche Sondengänger Union (DSU) dar, die der Archäologie sehr kritisch gegenüber steht und in ihrer Satzung u.a. fordert, dass jeder ohne Genehmigung überall suchen darf, außer auf denkmalgeschützten Gebieten.
Bisher gelingt es aber selten ein Gespräch zu führen bei dem der "gemeinsame Nenner" im Vordergrund steht. Insbesondere online wird eher viel PR gegen die Archäologie gemacht und es werden Dinge behauptet, die nie so gesagt oder gemeint wurden. Raubgräberei lässt sich durch Gesetze im "kleinen" Maße kaum verhindern. Die Leute gehen suchen, ob sie nun eine Genehmigung haben, oder nicht. Es ist daher wichtig zu erörtern worin die Probleme bei einer Genehmigung liegen und gemeinsam zu prüfen, wie man aufeinander zugehen kann, ob Kompromisse möglich sind. Das darf natürlich nicht um jeden Preis geschehen, denn die Fachqualifikation der Amtsarchäologie sollte hier immer am längeren Hebel sitzen - nur sollte man diesen ab und zu mit etwas Bedacht einsetzen, denn jedes Mal, wenn man diesen betätigt, riskiert man der "Opposition" wieder ein "gefundenen Fressen" zu bieten um gegen Archäologie PR zu machen.

Beste Grüße,

Pascal.

Natürlich ist der Drang zum leichten Geld durch Schatzsuche nicht auszurotten. Man suchte schon, als dies noch unter Hexerei mit dem Tode bestraft wurde. Also sind sonstige Verbote kaum von Wirkung. Siehe Schatzsuchersandalen.
Zu einer wichtigen Frage hast Du aber keine Stellung bezogen: Wenn in Ländern mit Schatzregal etwas Wertvolles gefunden wird, so wird dies häufig in ein Bundesland ohne Schatzregal verbracht und angeblich dort gefunden. Damit hat sich jeder Befund erledigt.
Würde statt dessen in allen Bundesländern ein angemessener ! Finderlohn gezahlt, käme mancher glückliche Finder nicht in Versuchung, sich beim Verhökern einer Strafverfolgung auszusetzen. Der Restbefund wäre gesichert.
Die Zahl illegaler Sucher würde sich vermutlich nur unwesentlich erhöhen.
Was ist Deine Meinung dazu? Aber bitte keine fehlenden Mittel ins Spiel bringen!
 
Hallo Jkt9,

ein Kommentar wäre von meiner Seite jetzt etwas seltsam, da ich der Autor dieses Artikels bin, aber ich beantworte Dir gerne jede Frage, die Du hast, sofern ich kann.


Gemeint sind hier Gruppierungen, die eine gesetzliche Änderung dahingehend fordern, dass keine Genehmigungspflicht besteht. Eine organisierte Gruppe stellt hier die Deutsche Sondengänger Union (DSU) dar, die der Archäologie sehr kritisch gegenüber steht und in ihrer Satzung u.a. fordert, dass jeder ohne Genehmigung überall suchen darf, außer auf denkmalgeschützten Gebieten.
Bisher gelingt es aber selten ein Gespräch zu führen bei dem der "gemeinsame Nenner" im Vordergrund steht. Insbesondere online wird eher viel PR gegen die Archäologie gemacht und es werden Dinge behauptet, die nie so gesagt oder gemeint wurden. Raubgräberei lässt sich durch Gesetze im "kleinen" Maße kaum verhindern. Die Leute gehen suchen, ob sie nun eine Genehmigung haben, oder nicht. Es ist daher wichtig zu erörtern worin die Probleme bei einer Genehmigung liegen und gemeinsam zu prüfen, wie man aufeinander zugehen kann, ob Kompromisse möglich sind. Das darf natürlich nicht um jeden Preis geschehen, denn die Fachqualifikation der Amtsarchäologie sollte hier immer am längeren Hebel sitzen - nur sollte man diesen ab und zu mit etwas Bedacht einsetzen, denn jedes Mal, wenn man diesen betätigt, riskiert man der "Opposition" wieder ein "gefundenen Fressen" zu bieten um gegen Archäologie PR zu machen.

Beste Grüße,

Pascal.

Nun komme ich zum zweiten Teil meines Beitrags, in welchem ich auf dein Genehmigungsproblem eingehen möchte.
Die Abneigung gegen die Archäologie besteht u.a. auch darin, dass sie sich Befugnisse anmaßt, die ihr nicht zustehen. Ich erwähnte bereits das Verbot, in den Wänden und im Keller des eigenen Hauses nach Schätzen zu suchen. Das ist Inquisitionsniveau!
Hinzu kommt, dass die Grenze zum archäologisch wertvollen Kulturgut immer näher herangerückt wird. So stehen schon die Müllkippen unserer Großeltern im Blickwinkel.
Und genau diese Einschränkungen werden weder verstanden noch akzeptiert. Jede Art derartiger Genehmigung beschränkt persönliches Handeln und wird deshalb grundsätzlich abgelehnt. Einen gemeinsamen Nenner gibt es nicht.
Es genügt vollständig, denkmalgeschützte Areale einschließlich der Verdachtflächen unter Sondierungsverbot zu stellen und Zufallsfindern eine ordentliche Entschädigung zu zahlen.
Mit dem Restrisiko wird man leben müssen.
 
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