Künstlerleben im 18. Jahrhundert

K

Kuhnst

Gast
Hi.

Aus der Wikipedia:
"Während dieser Zeit war er mit der österreichischen Schauspielerin Barbara Rademin verheiratet, die er bei seinem Kollegen Filippo Nicolini in Braunschweig kennengelernt hatte.[...]Diese Ehe bestand nur kurze Zeit und Schuch heiratete bald darauf in Gera eine Tochter des Schuldirektors Schleißner. Mit ihr hatte er drei Söhne Franz, Christian und Wilhelm. Als seine Ehefrau starb, heiratete Schuch 1754 in dritter Ehe die Tochter seines Kollegen Köhler."
Quelle: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Franz_Schuch_der_Ältere&oldid=149602148

Wie kann ich das verstehen? Konnten Künstler damals echt heiraten und sich scheiden lassen? Und war ein umherziehender Künstler wirklich in der Lage, die Tochter eines Schulrektors zu ehelichen?
 
Scheidungen waren m.W. unter gewissen Umständen möglich, aber wohl recht schwierig. Ob es überhaupt zu einer Scheidung kam oder die Frau kurze Zeit später starb, erfährt man auch nicht. Scheidungen kennt man eher aus adeligem Kontext. Man denke an Friedrich Wilhelm II., dessen erste Gemahlin nach Stettin verbracht wurde. Aus kirchlicher Sicht mag es in Braunschweig keine so großen Probleme gegeben haben, so denn die Ehe lutherisch oder reformiert geschlossen wurde: https://de.wikipedia.org/wiki/Scheidung#Protestantische_Kirchen

Generell war es schon möglich, dass fahrendes Volk sich mit Töchtern aus besseren Verhältnissen ehelich verband. Man denke an die Neuberin, wenngleich ihr Mann ursprünglich kein Schauspieler war. Aber dieses Durchbrennen und Heiraten auf eigene Faust war nun auch nicht so rasend ungewöhnlich.
 
Ein förmliches Hofieren und Handanhalten wird wohl nur erfolgreichen und angesehenen Künstlern möglich gewesen sein.

Allerdings beachte man die damalige Konvention: wenn es gelang, die junge Dame zu schwängern, war die Hochzeit nicht mehr aufzuhalten. Insofern möglicherweise eine "Nothochzeit"?
 
Allerdings beachte man die damalige Konvention: wenn es gelang, die junge Dame zu schwängern, war die Hochzeit nicht mehr aufzuhalten. Insofern möglicherweise eine "Nothochzeit"?
Ganz und garnicht. Wenn das Mädchen geschwängert wurde, dann bekam oftmals das Mädchen die Schuld und musste schlimmstenfalls mit Landesverweisung und ähnlichem rechnen. Die Obrigkeit wurde bisweilen gebeten, dann doch in eine Eheschließung einzuwilligen, aber diese entsprach nicht unbedingt den moralischen Gepflogenheiten.
 
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Generell war es schon möglich, dass fahrendes Volk sich mit Töchtern aus besseren Verhältnissen ehelich verband. Man denke an die Neuberin, wenngleich ihr Mann ursprünglich kein Schauspieler war. Aber dieses Durchbrennen und Heiraten auf eigene Faust war nun auch nicht so rasend ungewöhnlich.

Die Neuberin war allerdings ebenfalls eine Bürgerstochter.
 
Ganz und garnicht. Wenn das Mädchen geschwängert wurde, dann bekam oftmals das Mädchen die Schuld und musste schlimmstenfalls mit Landesverweisung und ähnlichem rechnen.

Mir sind Fälle bekannt, wo auch der Schwängerer zur Verantwortung gezogen wurde. Und wenn das z. B. ein fahrender Geselle war, wurde auch schon mal über die "Landesgrenzen" hinaus gefahndet.

Die Obrigkeit wurde bisweilen gebeten, dann doch in eine Eheschließung einzuwilligen, aber diese entsprach nicht unbedingt den moralischen Gepflogenheiten.

Die Obrigkeit konnte dann z. B. verfügen, dass die Ehe in einer abgelegenen Kapelle geschlossen wurde. Und nicht in der zuständigen Pfarrkirche, in der die anständigen Bürgersleut' heirateten.
 
Mir sind Fälle bekannt, wo auch der Schwängerer zur Verantwortung gezogen wurde. Und wenn das z. B. ein fahrender Geselle war, wurde auch schon mal über die "Landesgrenzen" hinaus gefahndet.
Das kann ich für das 19. Jhdt. bestätigen, vor Jahren hatte ich mal aus einem Universitätsarchiv eine Akte in der Hand, wonach ein Student der betreffenden Akademie (sie hatte damals keinen Universitätsstatus) bezichtigt wurde, auf einer Reise ein Mädchen geschwängert zu haben. Leider enthielt die Akte nur ein Schriftstück, der betreffende Richter der Akademie (der gleichzeitig auch Richter am Amtsgericht war) hat das wohl bearbeitet, aber kein Urteil ausgesprochen. Vielleicht finde ich den Text noch auf einer alten Festplatte, ich habe mir damals einige Dokumente transkribiert.
 
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