Entschädigungsstreit um den Waldgirmeser Pferdekopf

Ashigaru

Premiummitglied
Hier geht es, ähnlich wie bei dem spätantiken Fund von Rülzheim, mal wieder um einen Entschädigungsstreit. Wobei mir hier nicht klar ist, wieso der Grundstückseigner überhaupt einen Anspruch haben kann, da der Kopf im Rahmen von Ausgrabungen gefunden wurde. Das Land Hessen scheint da keine grundsätzlichen Rechtsproblematiken zu sehen, streitet aber um die Höhe der Summe:


Pferdekopf
 
Bundesrecht ist, dass ein Teil dem Besitzer des Landes gehört. Auch Finder und Land sind bedacht. Es sei denn, dass Land regelt es anders.

Um nicht immer Zahlen zu müssen haben es viele Länder geändert, was natürlich Raubgrabungen und Unterschlagungen von Funden fördert. Natürlich hat man umgekehrt argumentiert, aber bei welcher Regelung werden wohl mehr Funde gemeldet?
 
Bundesrecht ist, dass ein Teil dem Besitzer des Landes gehört. Auch Finder und Land sind bedacht. Es sei denn, dass Land regelt es anders.

Um nicht immer Zahlen zu müssen haben es viele Länder geändert, was natürlich Raubgrabungen und Unterschlagungen von Funden fördert. Natürlich hat man umgekehrt argumentiert, aber bei welcher Regelung werden wohl mehr Funde gemeldet?

Hm, hier handelt es sich wohl um einen Präzedenzfall? Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, dass zumindest hier in Hessen schon mal versucht wurde, eine derartige Entschädigungssumme bei Funden aus Ausgrabungen zu entscheiden. Ich bin sehr gespannt, wie das ausgeht.
 
Im Artikel steht, dass sie den Besitzer erst einmal Enteignet haben. Ich denke nicht, dass es der erste Prozess um eine Enteignung in der Bundesrepublik ist.

Allgemein gilt ein Schatzregal als ungerechte Lösung. Da in der Regel der Staat sowohl Finder, als auch Staat ist, ist es schon eine sehr gute Regelung. Ein Vorkaufsrecht wäre/ist natürlich sinnvoll.

Ich bin sicher, das hessische Vorgehen, wo man zusätzlich den Kopf weit weg ausstellen will, wird den illegalen Kunstmarkt befördern. Vielleicht muß man es sogar als Reklame dafür betrachten.

Das kommt davon, wenn der Staat zu gierig wird. Hier hat ein Landwirt mal eingehandelt -noch ohne, dass man wusste, was gefunden wird- dass alles dem Land gehört, wenn sie alle seine Felder durch Lösboden, der zu der Zeit woanders abgetragen wurde, aufwerten. Er hat ein gutes Geschäft gemacht, es wurde wohl kaum etwas gefunden. Jedenfalls, wenn die Geschichte so stimmt.
 
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Guten Morgen,

das Schatzregal kann in diesem Fall nicht angewandt werden, auch wenn das Regierungspräsidium Gießen das nachträglich gerne möchte, da der Pferdeschädel 2 Jahre VOR der Einführung des Schatzregal im DSchG Hessen im Juni 2011 entdeckt wurde. Somit gilt rein rechtlich die Hadrianische Teilung nach § 984:

„Wird eine Sache, die so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist (Schatz), entdeckt und infolge der Entdeckung in Besitz genommen, so wird das Eigentum zur Hälfte von dem Entdecker, zur Hälfte von dem Eigentümer der Sache erworben, in welcher der Schatz verborgen war.“

Hier wollte man den Landwirt nur mit 48.000 EUR abspeisen, da der Kopf jetzt laut LDH nur noch rund 100.000 EUR Wert sein soll. Vorher wurde dieser vom ehem. Leiter Egon Schallmeyer auf 3,6 Mio. EUR beziffert. Dem LDH hatte er damit einen "Bärendienst" erwiesen. Klar das ich dann auch streiten würde. Jedoch muss der Landwirt als Kläger jetzt in Vorkasse (Kostenvorschuss) mit 25.000 EUR gehen, da der Streitwert über 1 Mio. EUR liegt. Sollte der Landwirt den Streit gewinnen, da bin ich mir sicher, wird es für den ehem. Leiter des LDH Herr Schallmeyer ungemütlich. Könnte sein das gegen ihn nachträglich noch ein Verfahren eingeleitet wird.

Wie viel ist der Pferdekopf wert? - Gießener Anzeiger

Grüße
 
Der Artikel redet von Enteignung wegen öffentlichen Interesses, ausdrücklich nicht von Schatzregal. Also, der erste Artikel. Aber unsere Presse war bei so etwas noch nie sehr gut. Und in letzter Zeit kommen bei allen Themen Falschmeldungen, blinde Wiederholung der Meinung von Interviewpartnern, Halbwahrheiten und Flüchtigkeitsfehler.

Da hat es die Rede von der Lügenpresse leider sehr leicht. Und niemand kann sagen, ob passiert ist, was beschrieben wird. Dies ist dann wohl wieder so ein Fall.

Wenn ich voll da wäre, wäre es mir vielleicht nicht durchgegangen, obwohl ich gerade keinen Ansatzpunkt entdecken kann.

Edit: Und was machen zukünftige Historiker, wenn sich die Zuverlässigkeit der Presse durch solch unglaubliche Schludrigkeit, es geht immerhin um die Einschränkung von Grundrechten, weiter Richtung freier Fall begibt?
 
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Das Problem ist wirklich,dass man mit dem Schatzregal selbst gutwillige Finder vor den Kopf stösst-im Prinzip wäre doch jeder mit dem Klammerbeutel gepudert,der einen Fund meldet,wenn er ihm dann entschädigungslos weggenommen wird.-besonders wenn er was auf eigenem Grund und Boden findet,
Hier sollte man ernsthaft über Alternativen nachdenken,die allen seiten gerecht wird.
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Nur dass bei "allen Seiten" immer stillschweigend von der Bereitschaft des Steuerzahlers ausgegangen wird, dass er für "Entschädigungen" (für welchen Schaden eigentlich?!) aufkommt. Und denken wir das mal zu Ende: Wir haben jetzt bereits das Problem, dass bekannte Bodendenkmale hemmungslos ausgeplündert werden. Wie viel höher wäre der Anreiz, Bodendenkmale auszuplündern, wenn dafür dann auch noch "Entschädigungen" gezahlt werden müssten? Man würde ein kontraproduktives Anreizsystem schaffen.
 
Die Bundesrepublik ist allerdings ein Gegenbeispiel. Die hadrianische Teilung hat 50 Jahre gut funktioniert. Damit ist Deine Theorie widerlegt, El Quijote.

Leider hat man mit der Begründung für die diversen Schatzregal soviel Schindluder und verlogene Propaganda getrieben, dass wir heute eine veränderte Ausgangslage haben.

Vielen ist es nicht mehr im Bewußtsein, aber die hadrianische Teilung war einst ein Beispiel für die Einschränkung der Fürstenwillkür. Goethe lässt Faust das Schatzregal nutzen. Nicht als Beispiel für Innovation, sondern für kalte Staatsraison und Skrupellosigkeit.

In der Schule wurde es uns als Beispiel für das Recht auf Eigentum vorgeführt.

Und die Entschädigung ist ein Grundrecht, der Schaden durch die Enteignung entstanden. Wenn es anders ist, ist es keine Entschädigung, sondern Kaufpreis. Wieso soll etwas, was mir gehört, dem Staat gehören, wenn es gefunden wird?

Das öffentliche Wohl kann keinen schweren Rechtsbruch rechtfertigen. Um mit Faust zu enden: Hütten abfackeln gehört nicht in einen Rechtsstaat.

Das Schatzregal mag durch die Finanznot der Bundesländer gerechtfertigt werden können, da auch Wissenschaft und Bildung in den Grundrechten bedacht sind. Aber so wird es nun einmal nicht begründet.

Weiterhin verlangt die Ethik, von einem ethischen Verhalten anderer auszugehen. Schon Aristoteles hat das erkannt. Ethik wird sonst unanwendbar. Man denke an Rechtsradikale, die sich eine eigene Welt aufbauen.

Das macht die gewöhnliche Begründung geradezu staatsgefährdend.;) (Da konnt' ich nicht widerstehen.)


Der Steuerzahler möchte für so vieles nicht aufkommen. Soll dann die Baufirma die Kosten für das neue Rathaus Zahlen, oder greifst Du wahllos Bürger heraus? Vielleicht die Anlieger?

Bodendenkmäler zu plündern dürfte doch eine Straftat sein. Aus einer verbotenen Handlung darf aber keine Gewinn erzielt werden. Damit ist es kein Argument: Um die bösen Raubgräbern einfacher zu treffen, alle Bürger bestrafen?

Sicher nicht.

Gerade weil in den letzten zwei Jahrzehnten fast jedes Grund- und Bürgerrecht eingeschränkt wurde, kann dieser auf den ersten Blick guten Idee nicht zugestimmt werden. Ein Landwirt, der einen Fund meldet, hat nur Ärger und Kosten. Ich denke, die einzigen, die Profitieren sind Raubgräbern: Ich kenne genügend Leute, die das jetzt als eine Art Notwehr sehen.
 
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Die Bundesrepublik ist allerdings ein Gegenbeispiel. Die hadrianische Teilung hat 50 Jahre gut funktioniert. Damit ist Deine Theorie widerlegt, El Quijote.
Das war in Zeiten, bevor Metallsuchgeräte für jedermann erschwinglich auf den Markt gekommen sind.

Leider hat man mit der Begründung für die diversen Schatzregal soviel Schindluder und verlogene Propaganda getrieben, dass wir heute eine veränderte Ausgangslage haben.
Butter bei die Fische: Wer ist "man"? Hast du ein Bsp. für "verlogene Propaganda"?

Und die Entschädigung ist ein Grundrecht, der Schaden durch die Enteignung entstanden. Wenn es anders ist, ist es keine Entschädigung, sondern Kaufpreis. Wieso soll etwas, was mir gehört, dem Staat gehören, wenn es gefunden wird?
Wenn etwas, das 2000 Jahre (oder auch nur 100 Jahre) im Boden geschlummert hat bei regulären archäologischen Grabungen aufgefunden wird, warum trägt der Bodeneigentümer einen Schaden davon?
Entschädigen kann man Bauern dafür, wenn man auf ihrem Land eine Grabung oder Baumaßnahme durchführt, für den Verdienstausfall und ggf. auch dafür, dass sie später ihren Boden wieder re-meliorisieren müssen. Das gilt auch für andere Wirtschaftsbetriebe und meinetwegen auch für Privatleute, die zwar keinen wirtschaftlichen Schaden davontragen aber vielleicht durch Baulärm, ein erhöhtes Schmutzaufkommen oder andere Unannehmlichkeiten gestört werden. Aber dafür, dass auf ihrem Land ein 2000 Jahre alter Pferdekopf gefunden wurde?

Das öffentliche Wohl kann keinen schweren Rechtsbruch rechtfertigen. Um mit Faust zu enden: Hütten abfackeln gehört nicht in einen Rechtsstaat.
Welchen Rechtsbruch denn? Und wieso dramatisierst du so? Wer redet denn von Hütten abfackeln?

Das Schatzregal mag durch die Finanznot der Bundesländer gerechtfertigt werden können, da auch Wissenschaft und Bildung in den Grundrechten bedacht sind. Aber so wird es nun einmal nicht begründet.
Ich rede gar nicht von der Finanznot der Länder sondern davon, dass es leicht ist, irgendwelche Forderungen zu stellen, wenn man sie nicht zu Ende denkt. Und wenn da jetzt jemand, der vermutlich schon Geld dafür bekommen hat, dass auf seinem Grund und Boden jahrelang archäologische Grabungen stattfanden, habgierig wird und 1,8 Millionen € dafür verlangt, dass ein metallenes Artefakt bei diesen Grabungen gefunden wurde, dann hat der Steuerzahler das auszubaden.

Hat der Grundeigentümer durch den Fund einen finanziellen Schaden? Nein, den hat er allenfalls durch die archäologischen Grabungen an sich und dafür kann er gerne eine adäquate Entschädigung verlangen.
Hat der Grundeigentümer durch den Fund einen emotionalen oder idealen Schaden? Nein, denn er wusste ja gar nicht, dass das Artefakt überhaupt existierte. Hier kommen wir nun zum Unterschied zwischen Funden, die 2000 Jahre alt und 100 Jahre alt sind. Bei dem Pferdekopf kann man keine emotionale Verbundenheit von Grundeigentümer und Artefakt begründen. Fände man dagegen Uropas zur Hochzeit geschenkte und im Suff verlorene versilberte Taschenuhr wieder, wäre das ein Familienerbstück.

Weiterhin verlangt die Ethik, von einem ethischen Verhalten anderer auszugehen. Schon Aristoteles hat das erkannt. Ethik wird sonst unanwendbar. Man denke an Rechtsradikale, die sich eine eigene Welt aufbauen.
Zusammenhang zum Thema?

Der Steuerzahler möchte für so vieles nicht aufkommen. Soll dann die Baufirma die Kosten für das neue Rathaus zahlen, oder greifst Du wahllos Bürger heraus? Vielleicht die Anlieger?
Äpfel und Birnen.

Bodendenkmäler zu plündern dürfte doch eine Straftat sein. Aus einer verbotenen Handlung darf aber keine Gewinn erzielt werden. Damit ist es kein Argument: Um die bösen Raubgräbern einfacher zu treffen, alle Bürger bestrafen?
Welche Strafe denn? Dass man jemandem keine 1,8 Millionen € in die Taschen steckt, dafür dass er keinen Schaden erlitten hat ist eine Strafe? Seit wann?

Gerade weil in den letzten zwei Jahrzehnten fast jedes Grund- und Bürgerrecht eingeschränkt wurde, kann dieser auf den ersten Blick guten Idee nicht zugestimmt werden.
In der Folge auf 11-S ist doch manche bedenkliche Entscheidung getroffen worden. Aber davon dass "fast jedes Grund- und Bürgerrecht eingeschränkt" worden sei, sind wir weit entfernt.

Ein Landwirt, der einen Fund meldet, hat nur Ärger und Kosten.
Ist das so? Beispiele?

Ich kenne genügend Leute, die das jetzt als eine Art Notwehr sehen.
Es liegt in der Natur der Straftat, dass der Täter versucht, sein Handeln vor sich oder der Welt zu rechtfertigen. Mich wundert, dass du dem auf den Leim gehst.
 
Die Diskussion hinkt ein bisschen. Was ist denn eigentlich das Besondere an einem Schatzfund? Er ist wertvoll, aber extrem selten. Hier in unserer Gegend gab es den letzten Fund, den man als solchen bezeichnen könnte, in der Mitte des 19. Jahrhunderts (mehrere tausend Golddukaten). Auch nach dem Aufkommen der Metalldetektoren wurden hier keine nennenswerten Schätze mehr entdeckt.
Und weil es sich um extrem seltene Funde handelt, kann dem sehr einfach durch eine Rubrik "Unvorhergesehenes" (Versicherung?) z.B. bei Baumaßnahmen, entsprochen werden. Baumaßnahmen werden bekanntlich nach dem Motto: "baue auf, und reiße nieder- immer wieder, immer wieder" ausgeführt. Kein Steuerzahler, der für diesen Wahnsinn zahlen muss, beschwert sich darüber. Er hat sich also auch nicht über "Unvorhergesehenes"zu beschweren. Diese sind immer peanuts!
Was den Wert von Schatzfunden betrifft, so wissen wir spätestens seit der Himmelsscheibe, dass nicht nur der materielle, sondern auch der ideelle, d.h. der Vermarktungswert, eine Rolle spielt. Nur der Eigentümer darf (siehe Himmelsscheibe) laut Urheberrecht veröffentlichen oder die Marke "Pferdekopf" für Nachbildungen, Nippes oder Konditoreiwaren nutzen.
Wenn Staat oder Land dieses Eigentum erwerben wollen, so haben sie gefälligst in voller vorgesehener Höhe zu entschädigen. Geld ist für Baumaßnahmen genügend da. Dass man dies spitzbübisch umgehen will, ist verständlich, denn Rechtsbeugungen in schlimmster Form sind heute nicht selten. Wir sehen dies beispielsweise am skrupellosen Eintreiben von Anschlussgebühren, die nicht nur bereits über 50 Jahre alt sind, sondern nicht mal auf einer Leistung beruhen. Wenn man schon das Schatzregal einführt, dann aber ohne staatlich- ländliches Gaunergehabe!
 
Wie viel höher wäre der Anreiz, Bodendenkmale auszuplündern, wenn dafür dann auch noch "Entschädigungen" gezahlt werden müssten? Man würde ein kontraproduktives Anreizsystem schaffen.

Guten Tag allerseits,

@ ELQ

warum würde man ein kontraproduktives Anreizsystem schaffen? Niemand darf ohne Genehmigung auf einem Bodendenkmal mal so einfach graben oder nachforschen, denn dann würdest du dich strafbar machen. Nicht einmal der Bauer auf dem das Bodendenkmal steht. Auch nicht in Bayern - dem einzigen Land ohne Schatzregal! Das gleiche gilt für forstwirtschaftliche Schutzgebiete und Naturschutzgebiete. Das ist in Deutschland generell geregelt.

Grüße
 
Technisch kann ich lange Posts nicht zitieren. Daher bleibt mir gerade nichts anderes übrig, als eine Serie von Posts zu erstellen, da der Editor nicht zulässt, zwischendurch zu lesen.

;) Ein Also wirklich, El Quijote, hätte nicht gedacht, dass Du für einen Polizei- und Willkürstaat Eintrittst. ;)aus

Metallsuchgeräte waren schon in den frühen 90ern erschwinglich. Zudem konnte man sie recht leicht mieten. Wir haben mal einen Ring mit einem gemieteten Gerät wiedergefunden.



Man sind die Bundesländer, die ein Schatzregal eingeführt haben. Es geschah aus finanziellen Gründen. Genannt wurde die Behinderung von Raubgräbern. Das ist verlogen. Und da es in den Medien teils recht aggressiv kommuniziert wurde, ist es auch Propaganda.

(Die neuen Bundesländer mögen schon immer ein Schatzregal eingerichtet haben. Als Folge der sozialistischen Diktatur wäre es auch zu erklären. Meine Aussagen beziehen sich also zunächst auf die alten Bundesländer.)
 
Zum Schaden:

Laut Recht bezieht sich Grundeigentümer nicht nur auf die Oberfläche. Die genaueTiefe wird immer mal wieder diskutiert, aber es geht immer um so 4 oder 5 m. Dazu gehören sowohl Werkstoffe als auch Abfall.

Nun hat irgendwann der König ein Recht auf verborgene Schätze durchgesetzt, das auf die Landesherrn übergingen und später als Fürstenwillkür galt. Daher hat man in Deutschland einen Ausgleich zwischen Staat, Finder und Eigentümer herbeigeführt. Wobei die absichiche Schädigung von Bodendenkmäler und Raubgrabungen ausgeschlossen sind, wie mittlerweile schon mehrfach dargelegt.

In dieser Situation wird nun in Hessen dem Miteigentümer das Miteigentum entzogen. Er wird also Enteignet. Eine Enteignung stellt nun aber eine Schädigung dar, für die das Grundgesetz eine Entschädigung vorsieht. Eigentum hat auch nichts mit Gefühlen zu tun. Für mein Auto empfinde ich im Gegensatz zu den meisten Deutschen recht wenig. Da ich auf dem Land wohne, ist es ein notwendiges Übel. Dennoch ist es mein Eigentum und, wenn es enteignet würde, hätte ich Anspruch auf eine Entschädigung. Ebenso ist es, wenn ich beim Umgraben einen Nagel fände; oder des Varus Essgeschirr.

Da in Hessen das Schatzregal erst nach dem Fund eingeführt wurde, ist das die fragliche Situation.

Nun haben fast alle Bundesländer ein Schatzregal eingeführt. Dies ist eine recht eigentüiche Institution. Da wird ein Teil des Eigentums als nicht dem Eigentümer zugehörig erklärt, wenn sich herausstellt, dass es wertvoll ist und es ein Beamter willkürlich für kulturell bedeutend hält. In meinen Augen ist das nicht nur Unrecht, sondern ein Unding. Mit letzterem will ich hier sagen, dass es bloße Konstruktion ist.

Damit schädigt es aber wieder ganz real das Eigentum des fraglichen Eigentümers.
 
Zum Rechtsbruch:
Schon im Vorpost erläutert. Genau wie im Faust geht es um Grundeigentum und darum, dass der Staat gegen das Recht handelt. Es hinkt etwas: Faust bietet eine Entschädigung an, während unsere Bundesländer schlimmer sind als der Faust und sparen wollen. Faust geht über Leichen. Dennoch zeigen seine Angebote, dass er sich des Rechts bewusst ist.

Die Länder sind so dreist, ein Recht zu leugnen. Gott sei Dank haben sie nicht die Macht über Leichen zu gehen.

Zum Folgenden ist zu sagen, dass nicht "für einen Fund" entschädigt wird, sondern für die Enteignung. Und das ist zwingend, da von Grundgesetz vorgeschrieben.

Aristoteles:

Du hättest geschrieben, dass das bewährte Gesetz Raubgrabungen befördere. Zum Einen habe ich das widerlegt, zum Anderen habe ich dazu auf die grundsätzlichere Gedanken des Aristoteles verwiesen. Davon auszugehen, dass es wegen der Schlechtigkeit des Bürgers einer Neuregelung Bedarf, ist amoralisch und untergräbt das Vertrauen des Bürgers in den Staat. Der Anstieg der Raubgrabungen hängt mit gestiegenen Preisen aufgrund des erleichterten Handels und der Verarmung von Teilen der Bevölkerung zusammen, nicht mit der Hadrianische Teilung. Zum einen liegt der Erlös bei illegalem Verkauf über Hehler bei höchstens 20%, wenn sich da die Erkenntnisse nicht geändert haben. Zum Anderen gilt die Hadrianische Teilung bei illegalen Handlungen sowieso nicht.

Erst durch das Schatzregal wird der illegale Handel wirtschaftlich sinnvoll.
 
Äpfel und Birnen:

Nein, das passt durchaus.In beiden Fällen will die öffentliche Hand ihre Aufgaben erfüllen. In beiden Fällen nimmt sie Eigentümern ihr Eigentum weg. Wegen einer Eigenschaft des mit dem Grund zusammenhängenden Eigentums.

Ein Rathaus ist kein Schatz. Aber, dass es darum nicht geht, ist doch offensichtlich. Jedenfalls wenn man die Sache mit den Grundstücken und dem Eigentum an den Schätzen verstanden hat. Du wirst es nachvollziehen können, wenn Du das verstanden hast. Ohne dem ist es unverständlich.

Und auch bei der nächsten Frage: Schaden entsteht bei der Enteignung. Wenn Dir der Staat einen Bleistift wegnimmt, schädigt er dich. Ebenso bei einem halben oder einem Drittel Pferdekopf.

Zu den Grundrechten in einem weiteren Post.

Zum Landwirt:

Ich kenne da mehrere Beispiele. Schon vor einiger Zeit habe ich 2 gefragt, ob ich ihre Erfahrungen hier im Forum, natürlich unter Wahrung der Anonymität posten darf. Sie wollen es nicht. Hauptsächlich werden Grabungen gefürchtet, da die beschädigte Ackerkrume nicht entschädigt wird. Aber das hängt nur am Rande damit zusammen.

Wenn mir einfällt, wie ich es beschreibe, ohne dass es Probleme bringt, poste ich es. Zwei Juristen haben mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich in dieser Hinsicht dem Dienstgeheimnis unterliege, obwohl ich nur ein Ehrenamt ausübe. Das macht es heikel.

Ich habe nicht von den Rechtfertigungsstrategien von Raubgräbern gesprochen. Nur davon, das es in der Bevölkerung, wenn es nicht professionell betrieben wird, als eine Art zivilen Ungehorsams verstanden wird. Sicher nicht überall, aber wie dargestellt basiert das Schatzregal auf einer theoretischen Konstruktion, die längst nicht jeder nachvollziehen kann.
Kriminelle hätten auch von der alten Rechtslage nichts, aber, wenn bei einem Zufallsfund auf eigenem Grundstück an Notwehr gedacht wird, fördert es natürlich in der Bevölkerung auch das Verständnis der Rechtfertigungsstrategien von Raubgräbern.

Mich wundert, dass Du mich zwar zitierst, die Zitate aber nicht so weit zur Kenntnis nimmst, um zu erkennen, dass ich niemandem auf den Leim gehe, sondern beklage, dass das Schatzregal das auf den Leim gehen bei großen Teilen der Bevölkerung fördert.
 
Die Einschränkung von Grundrechten begann schon in den 90ger Jahren, als man noch an eine friedlichere Zukunft glaubte.

Schauen wir ins Grundgesetz.

Es gibt einige eingeschränkte Artikel, bei denen das Verfassungsgericht die Anwendung rügte, die dennoch wegen der Einzelfallprüfung eingeschränkt bleiben: Artikle 3 und 11.

Daher sehe ich auch Artikel 1 verletzt.

Die Artikel 5, 6, 7, 8, 9, 10, 12 sind eingeschränkt, über 14 und 15 reden wir hier, 16 ist quasi abgeschafft, 17 wird dadurch, dass nicht mehr der Reihe nach vorgegangen wird und manipuliert werden darf, konterkariert.

13 wurde eingeschränkt, die Einschränkung durch das Verfassungsgericht aufgehoben und wieder eingeschränkt.

Bei Artikel 4 zögere ich, da Schulen ja schon dein faktisch keine Gebetsräume für jede Religion vorhalten können und andere Probleme ähnlich geartete sind. Aber es mag eine Frage der Zeit sein, bis ein Kopftuchverbot durchgesetzt wird.

Auch Artikel 2 wird, sowohl von der AfD, als auch von ihren Gegnern diskutiert.

Damit sind 15 von 17 Artikeln eingeschränkt oder abgeschafft. 2 in der Diskussion.

Artikel 1, Absatz 1 als Feigenblatt reicht mir nicht.

Und damit sind fast alle diese Rechte eingeschränkt. Alle aber zumindest bedroht.

(Ja, an von wegen abgeschafft, habe ich übertrieben, aber es scheint hier kein Bewusstsein für die heutige historische Entwicklung bezüglich der Menschenrechte in unserem eigenen Land zu geben.)

Was hat das mit Geschichte zu tun? Hier wohl nur, dass es ein Argument fürVorsicht hinsichtlich des Schatzregals gibt.

Ich bitte daher, es als Statistik zu verstehen, nicht als Angriff auf unseren Staat. Was ich befürworte und ablehne habe ich nicht gesagt. Abgesehen vom Feigenblatt, aber das dürfte als Allgemeinplatz gelten.

EDIT: Mist, jetzt habe ich das Spiel verpasst.
 
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;) Ein Also wirklich, El Quijote, hätte nicht gedacht, dass Du für einen Polizei- und Willkürstaat Eintrittst. ;)aus

Find ich überhaupt nicht witzig! Ich hab hier im Forum schon so manche Bemerkung gelesen, die neben der Spur war. Aber dies hier finde ich richtig daneben! Ich bin raus! Eine Diskussion auf diesem Niveau führe ich nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Tut mir leid, bös war es nicht gemeint. Wahrscheinlich bin ich zur Zeit nicht feinfühlig genug für solche Bemerkungen. Ich ging davon aus, dass die Verbindung dieser Dinge mit Deiner Person sehr absurd wirkt. Im Grunde sollte es damit Respekt ausdrücken, damit das folgende nicht falsch verstanden wird. Gründlich daneben gegangen. Da kann ich nur um Entschuldigung bitten.
 
Das Problem ist wirklich,dass man mit dem Schatzregal selbst gutwillige Finder vor den Kopf stösst-im Prinzip wäre doch jeder mit dem Klammerbeutel gepudert,der einen Fund meldet,wenn er ihm dann entschädigungslos weggenommen wird.-besonders wenn er was auf eigenem Grund und Boden findet,
Hier sollte man ernsthaft über Alternativen nachdenken,die allen seiten gerecht wird.
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Entschädigungslos wird nur enteignet, wenn der Fund nicht fristgerecht angezeigt wird. Siehe Himmelsscheibe. Ein paar hundert Jahre zuvor hatte man sich eine radikalere Lösung ausgedacht: der Schatzsucher und -finder wurde der Hexerei angeklagt und zum Tode durch Feuer oder Schwert verurteilt. Der Schatz ihm natürlich weggenommen. Am Schatz selbst war ja kein Teufelswerk. Nur das Suchen galt als Hexerei.
Man stelle sich einmal vor, dass irgendwann in der Zukunft einmal es eine App ermöglicht, mit dem Handy durch Wände und Erdreich zu schauen. Dann wird das nächste Gesetz lauten, dass die Verwendung aller Erkenntnisse daraus, z.B. in Form von Veröffentlichungen der Abbildungen, nur dem Staat erlaubt ist. Eine Entschädigung stünde dem "Erstbetrachter" (Entdecker) von verborgenen Schätzen/Kunstgegenständen o.ä. natürlich auch nicht zu.
Dies ist, angesichts des lawinenhaften technischen Fortschritts, durchaus keine Utopie.
 
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