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HansAusHolland
Gast
Stimmt es dass die Insel Fehmarn nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörte?
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Im Artikel https://de.wikipedia.org/wiki/Fehmarn kommt das HRR nicht vor. Auch Gerhard Köbler schreibt nur [1]:Da Fehmarn zu Schleswig gehörte, war es mWn kein Teil des Reiches, ja. Kann als Quelle aber nur meine Erinnerung (und wiki) anbieten.
Die inzwischen zum Herzogtum Schleswig gehörige Insel wurde 1326 dänisches Lehen der Grafen von Holstein
Verfassungsrechtlich ist die Sache nicht ganz unkompliziert.
„Nur drei Menschen haben die schleswig-holsteinische Geschichte begriffen – Prinzgemahl Albert, der ist tot; ein deutscher Professor, der ist wahnsinnig geworden; und ich, nur habe ich alles darüber vergessen.“
– Henry John Temple, 3. Viscount Palmerston, britischer Premierminister[17]
Ich lese hier, dass Fehmarn schon unter König Waldemar II. (1314-1364) zum Herzogtum Schleswig zählte, das nicht Teil des Heiligen Römischen Reichs war. Es kam später als Krongut an Dänemark und wurde als dänisches Reichslehen den Grafen von Holstein übertragen. Die Verbindung des Amtes Fehmarn mit dem Herzogtum Schleswig, die 1636 gesetzlich bestätigt wurde, blieb bis 1866 bestehen. [1]
Das bedeutet: Die Grafen und späteren Herzöge von Holstein besaßen Fehmarn lediglich als Lehen der dänischen Krone. Lehnsherren waren die Herzöge von Schleswig, die zugleich Könige von Dänemark waren. Während also das Land südlich der Eider als Herzogtum Holstein zum HRR zählte, gehörte das kleine Fehmarn verfassungsrechtlich nicht dazu.
[1] Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, Schleswig-Holstein/Hamburg, S. 50 f.
Da gab es doch so ein schönes Zitat:
So ist es, wobei die "nicht unkomplizierten" Details – siehe das schöne Palmerston-Zitat – zunächst ausgeblendet bleiben mögen.Sowohl in Schleswig als auch in Holstein herrschte der dänische König. Für Holstein war er Lehnsmann des römisch-deutschen Kaisers, während Schleswig dänisches Reichslehen war und somit nicht zum Heiligen Römischen Reich gehörte.
Weshalb die das HRR betreffende Ausgangsfrage mit einem herzhaften "Ja, zeitweise!" beantwortet werden sollte.Auf den Karten wird Fehmarn auch als Teil von Schleswig dargestellt...
Ja, das sind die Alternativen. Mich treibt in diesem Zusammanhang z.B. um, dass ich die genannten Jahreszahlen – 1231 (#3), 1326 (#4), 1636 (#5) – nicht ohne Weiteres mit einem in der Literatur genauer beschriebenen Ereignis in Verbindung bringen kann. Deshalb fände ich es gut, wenn wir gemeinsam auf die Suche nach dem Werk des erwähnten Professors gingen :winke: oder halt nach sonstigen Nachweisen...Teil des Herzogtums Schleswig und damit Teil des Königreiches Dänemark? ...Teil der Grafschaft von Holstein und damit Teil des HRR? ...Eigengut der Grafen von Holstein, aber wurde nicht Teil von Holstein und des HRR, aber war auch nicht mehr Teil von Schleswig und von Dänemark?
Ja, das sind die Alternativen. Mich treibt in diesem Zusammanhang z.B. um, dass ich die genannten Jahreszahlen – 1231 (#3), 1326 (#4), 1636 (#5) – nicht ohne Weiteres mit einem in der Literatur genauer beschriebenen Ereignis in Verbindung bringen kann. Deshalb fände ich es gut, wenn wir gemeinsam auf die Suche nach dem Werk des erwähnten Professors gingen :winke: oder halt nach sonstigen Nachweisen.
Die Frage, welche Quellen/Literatur Du herangezogen hast, muss ich schon deswegen stellen, weil meine Lektüre Anderes ergab.Einiges davon ist zu klären.
Oh, das reicht natürlich nicht! :winke:Somit kann ich nur interesiert deiner Darstellung folgen.
Dieses Gesetz wird häufig erwähnt, aber ich kenne bisher weder Original noch Übersetzung. "Bestätigen" heißt unzweideutig, dass Fehmarn schon vorher Schleswig zugeschlagen wurde – aber wann und wie?1636bestätigte der dänische König die Zugehörigkeit Fehmarns zum Herzogtum Schleswig durch ein Gesetz.
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