Ich rede über reelle Probleme der Archivierung. Probleme über die sich Archivare Gedanken machen. Bin aber womöglich nicht auf dem allerneuesten Stand. Als ich gegen Ende meines Studiums meine Archivpraktika gemacht habe, war das ein virulentes Thema, da ich persönlich aber an dem Thema der Speicherung eher desinteressiert bin und mich an Archiven Archivalien bis max. 1990, eher älter interessieren, ist das Archivieren von digitalem Archivgut überhaupt nicht meine Baustelle. Warum über die reellen Problem der digitalen Archivierung allerdings plötzlich moralisiert werden muss, verstehe ich nicht. Es geht doch in erster Linie darum, dass sich herausgestellt hat, dass digitale Daten mitnichten sicherer sind, als Papier (wenn es sich nicht um das vermaledeite Industriepapier handelt was zwischen 1850 und 1950 bei behördlichen Vorgängen benutzt wurde und heute schon beim Anschauen zerbröselt).Ich bin mir nicht sicher ob wir hier von der Realität im Jahr 2019 sprechen oder von etwas dass sie sich ausdenken.
Wenn die Vorgänge an staatlichen Archiven so haarsträubend sind wie sie sagen dann hätte das nach meinem Dafürhalten mit professioneller Datenverarbeitung im 21. Jahrhundert nichts zu tun und würde mich ein Stück weit erschrecken. Es wäre auch mit rechtlichen Vorgaben oder der Vorhaltepflicht meines Erachtens nicht vereinbar, wenn dort Daten für 112 Jahre auf CDs gelagert werden sollen. Da sollte dann vielleicht mal jemand klagen.
Ob der Staat ein Gesetz erlassen hat, dass Behörden verpflichtet, Daten digital vorzuhalten, weiß ich nicht. Behörden sind verpflichtet, ihre Akten den Archiven zu überlassen und die Archive sind verpflichtet, gewisse Daten zu 100 % zu sichern (nämlich die, die juristisch relevant bleiben, auch wenn die Akte geschlossen ist), andere so, dass in der Zukunft ein realistisches Abbild der Vergangenheit abgebildet werden kann, also nicht zu 100 %, die Archive müssen entscheide, was davon sie archivieren und was sie kassieren.Wenn der Staat Gesetze erlässt, die Behörden verpflichten Daten digital vorzuhalten, muss er selbstverständlich auch das entsprechende Budget und Know-How zur Verfügung stellen, damit die Behörden dieser Pflicht nachkommen können.
Wie das nun mal bei den meisten Gesetzen so ist, sind sie irgendwann zwischen 1870 und heute geschaffen worden. Eine Anpassung an die Probleme, welche die Digitalisierung mit sich bringt (obwohl in der Fassung des Bundesearchivgesetzes immerhin die Rede von Digitalisierung von Daten ist und von einem digitalen Zwischenarchiv) muss dazu nicht extra in Gesetzesform gekleidet werden. Die Archive haben aufzubewahren und müssen für die adäquatest mögliche Form der Aufbewahrung Sorge tragen. Und wenn die Daten eben nicht mehr in physischer sondern in digitaler Form als Reposita eingehen, was wertvollen Raum spart, dann können die Archive die digitalen Medien nicht einfach ausdrucken.