Hexenverbrennungen

Necron

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Gibt es eigentlich einen besonderen Grund, warum viele angebliche Hexen gerade verbrannt wurden? Und nicht etwa auf andere Weise getötet?
 
Ich bin mir nicht sicher, aber Friedrich der II. hat 1220 ein Anti-Ketzergesetz erlassen, das bei Häresie den Feuertod vorsieht. Wahrscheinlich wegen der reinigenden Wirkung als "Vorfegefeuer". Und das hat dann der Papst übernommen.
https://www.wikiwand.com/de/Ketzergesetze
https://www.wikiwand.com/de/Häresie

In der peinlichen Halsgerichtsordnung von Karl V ist der Feuertod vorgesehene Strafe für Zauberei (§109) und noch n paar andere Delikte.
https://www.wikiwand.com/de/Constitutio_Criminalis_Carolina

Aber wie gesagt, da bin ich mir absolut nicht sicher,- aber so in der Richtung wird es gewesen sein.
 
Ich bin mir nicht sicher, aber Friedrich der II. hat 1220 ein Anti-Ketzergesetz erlassen, das bei Häresie den Feuertod vorsieht.

Wahrscheinlich meinst Du den Sachsenspiegel, der hat aber mit Friedrich II. eher nichts zu tun.

Kapitel XIII.
Nun hört von Verbrechen, welches Gericht darüber ergeht: Den Dieb soll man hängen. Geschieht aber im Dorf bei Tage ein Diebstahl, der weniger als drei Schillinge wert ist, so darf der Bauermeister noch am gleichen Tag darüber richten zu Haut und Haar oder zu einer Ablösungssumme von drei Schillingen. Doch bleibt jener dann ehrlos und rechtlos. Dies ist das höchste Gericht, das der Bauermeister hat. Darüber hinaus darf er nicht richten, wenn nach der Klage eine Nacht vergangen ist. Wegen einer größeren Summe von Pfennigen und wegen anderer Fahrhabe darf er indessen richten. Dasselbe Gericht ergeht über unrechtmäßiges Maß und unrechtmäßige Waage und über betrügerischen Verkauf, falls jemand dessen überführt wird. Alle Mörder und die, die einen Pflug oder eine Mühle oder eine Kirche oder einen Kirchhof berauben, und Verräter und Mordbrenner oder die, die ihre Vollmacht zu ihrem eigenen Nutzen mißbrauchen, die soll man alle auf das Rad flechten. Wer einen Mann erschlägt oder fängt oder ausraubt oder verbrennt, mit Ausnahme des Mordbrands, oder eine Frau oder ein Mädchen vergewaltigt und den Frieden bricht und die, die beim Ehebruch ergriffen werden, denen soll man den Kopf abschlagen. Diejenigen, die Diebes- oder Raubgut hüten oder die Täter mit Hilfe unterstützen, werden sie dessen überführt, so soll man über sie richten wie über jene (Diebe/Räuber). Ist ein Christ oder eine Christin ungläubig und beschäftigt sich mit Zauberei oder mit Giftmischerei und werden (sie) dessen überführt, die soll man auf dem Scheiterhaufen verbrennen. Ein Richter, der ein Verbrechen nicht richtet, der ist desselben Gerichts schuldig, das über jenen (Täter) ergehen sollte. Auch ist niemand verpflichtet, den Gerichtstag eines Richters aufzusuchen oder ihm gegenüber dem Recht zu genügen, wenn er selbst das Recht verweigert hat.

www.sachsenspiegel-online.de/cms/meteor/jbrowser/index.jsp?folio=29r

Originalwortlaut:
DRW-Textarchiv: SspLR. II 13
 
Wahrscheinlich meinst Du den Sachsenspiegel, der hat aber mit Friedrich II. eher nichts zu tun.

Da liest man einmal bei Tante Wiki ...

Tante Wiki schrieb:
[...] Unter Ketzergesetzen versteht man v. a. die von Friedrich II. erlassenen Gesetze zur Bekämpfung der Häresie. Diese sind im Einzelnen:
  • das Gesetz vom 22. November 1220 (aus Anlass seiner Kaiserkrönung, erweitert am 22. November 1232 und noch einmal erweitert 1238/39)
[...]
Quelle:https://www.wikiwand.com/de/Ketzergesetze

Aber wie gesagt, ich bin mir nicht sicher und Wiki ist nun auch nicht der Weisheit letzter Schluss.
 
Danke für die bisherigen Antworten. Aber nun war es ja so, dass nur am Anfang die Inquisition/Kirche maßgeblich an den Hexenverurteilungen beteiligt war. Später waren es ja in erster Linie weltliche Gerichte und die katholische Kirche sah Hexerei ja als nicht bestrafungswürdigenden "Aberglauben" an. Zumindest nicht mit Verbrennen. Ich verstehe also immer noch nicht, wieso weltliche Gerichte Wert legten auf eine Art "Vorfegefeuer" und die Reinigung der Seelen. Wäre jetzt also der Sachsenspiegel die maßgebliche Quelle?
 
Da liest man einmal bei Tante Wiki ...


Quelle:https://www.wikiwand.com/de/Ketzergesetze

Aber wie gesagt, ich bin mir nicht sicher und Wiki ist nun auch nicht der Weisheit letzter Schluss.

Immerhin findet man bei Wiki brauchbare Literatur. Ich habe da mal nachgeschlagen bei Sascha Ragg, Ketzer und Recht (Hannover 2006), S. 23f:

"Zauberei im Sinne der Anrufung überirdischer Mächte mit dem Zeil, anderen zu schaden, wurde in der Spätantike schon in vorchristlicher Zeit streng verfolgt.
Schon Mitte des 3. Jahrhunderts waren die Übergänge bei der Behandlung bestimmter religiöser und magischer Vergehen fließend, und nicht selten mochte der Zufall mit darüber entscheiden, ob einem Verdächtigen am Ende das eine oder das andere Delikt zur Last gelegt wurde. So enthielten die Paulussentenzen in der ersten Hälfte des 3. Jahrhunderts bereits einen Abschnitt, der sich zwar hauptsächlich gegen diejenigen richtete, die über die Zukunft des Kaisters oder (im Falle von Sklaven) über den eigenen Herrn Seher (vaticinatores) oder Astrologen (mathematici) befragt hatten,der aber im gleichen Atemzug auch die Einführung neuer Sekten bestrafte. [...]
Die Paulussentenzen enthielten noch einen weiteren Titel, der sich speziell mit Schadenszauber auseinander setzte. [...] Wer andere durch nächtliche magische Handlungen verhexte wurde ans Kreuz geschlagen oder den wilden Tieren vorgeworfen - die Mitwisser erhielten die gleiche Strafe. Die Zauberer (magi) selbst wurden bei lebendigem Leib verbrannt (vivi exuruntur)."
 
Danke für die bisherigen Antworten. Aber nun war es ja so, dass nur am Anfang die Inquisition/Kirche maßgeblich an den Hexenverurteilungen beteiligt war. Später waren es ja in erster Linie weltliche Gerichte und die katholische Kirche sah Hexerei ja als nicht bestrafungswürdigenden "Aberglauben" an. Zumindest nicht mit Verbrennen. Ich verstehe also immer noch nicht, wieso weltliche Gerichte Wert legten auf eine Art "Vorfegefeuer" und die Reinigung der Seelen. Wäre jetzt also der Sachsenspiegel die maßgebliche Quelle?
Die Inquisition als Einrichtung hatte mit der Hexenverbrennung recht wenig zu tun. Der Begriff inquirere allerdings heißt 'befragen', somit ist jede Befragung eine Inquisition, ohne etwas mit der Inquisitionsbehörde etwas zu tun zu haben. Die Hexenverbrennungen sind ein Phänomen der FNZ, hauptsächlich im HRR aber auch in anderen Gebieten, überkonfessionell und häufig konfessionell begründet (natürlich nicht offen). In Rom, wo zeitgleich die Inquisitionsbehörde saß, wurden vier Hexen verbrannt, danach schob die Inquisition dem einen Riegel vor, nicht, indem sie die Hexenverbrennung direkt verbot, sondern subtiler, indem sie die Hürden jemanden zur Hexe zu erklären sehr hoch setzte. Die Inquisition im Kirchenstaat entspricht sowieso nicht Bild welches uns von "der" Inquisition geläufig ist. Die mittelalterliche Inquisition, die in Norditalien und Südfrankreich wütete hatte schon rein zeitlich nichts mit der Hexenverfolgung zu tun und zeitgleiche spanische Inquisition hat vor allem mutmaßliche Juden oder Muslime, auch Lutheraner gejagt, aber (so gut wie) keine Hexen.

Das Problem, was wir haben, ist dass die meisten Quellen, die wir zur Thematik haben, Archivalien sind, also dokumentarische Quellen, wir aber unser Bild seit Jahrhunderten durch Monumentalquellen gewinnen, die meist von Gegnern der Hexenverfolgung oder ihren radikalsten Befürwortern stammen bzw. bzgl. der Inquisition von den Gegnern der Katholischen Kirche bzw. Spaniens, also von Protestanten oder Engländern. Das würde seit dem 19. Jhdt. von marxistischen und speziell in Deutschland seit dem Kulturkampf von Deutschnationalen bis in den Nationalsozialismus hinein begeistert fortgeschrieben, basiert aber letztlich nicht auf archivalischem Quellenstudium der Überrestquellen sondern auf der Wiederholung der Angaben aus den auf Publikumswirkung hin verfassten Monumentalquellen.
 
Man sollte bedenken, dass die Inquisition sich vor allem mit der Bekämpfung der Häresie befasste. Als der 'Hexenhammer' vorgestellt wurde, reichte die Skepsis bis in die höchsten Kirchenkreise, und durch das gesamte Spätmittelalter und die frühe Neuzeit ziehen sich Zeugnisse von Klerikern, die den Hexenglauben als Aberglauben verdammten.

Auch der weltliche Arm kannte durchaus Zweifel. Hexenverfolgungen geschahen meines Wissens nach eher selten auf direkte obrigkeitliche Initiative hin, und wenn, dann aufgrund des Befehls einzelner Fanatiker (wie z.B. des Würzburger Fürstbischofs Philipp Adolfs von Ehrenberg). Doch zugleich bemühte sich das Reichskammergericht, das Treiben dieses Kirchenfürsten zu beenden.

Richtiger ist also vielleicht die Interpretation, dass der religiöse Fanatismus der Massen der Obrigkeit des Heft des Handelns aus der Hand nahm. Ein Graf oder Bischof, der einen Menschen schützen wollte, dem der Volkshaufe Hexerei unterstellte, musste damit rechnen, dass man ihm die Residenz ansteckte.

Auch kann man wohl annehmen, dass manchem Herrscher der Hexenwahn in Notzeiten als Ventil durchaus gelegen kam, damit sich die Wut des Pöbels nicht gegen ihn entlud.​

Was die Frage eingangs angeht:

Die Strafe des Feuertods für "Hexer" und Häretiker geht vermutlich auf Johannes 15,5 f. zurück.
Ich bin der Weinstock, ihr seid die Reben. Wer in mir bleibt und ich in ihm, der bringt viele Frucht, denn ohne mich könnt ihr nichts tun. Wer nicht in mir bleibt, der wird weggeworfen wie eine Rebe und verdorrt, und man sammelt sie und wirft sie ins Feuer.

Man glaubte, die Hexerei sei ohne den Bund mit dem Satan unmöglich, also stellte sie nach Meinung vieler eine Form von Häresie dar, und die Häresie war die schlimmste Form der Apostasie: der freiwillige Abfall von Gott und der Austritt aus dem Bund mit ihm. Und wie es sich mit der Exegese heiliger Schriften gerne verhält, fand sich auch die passende Stelle, was mit dem Apostaten zu geschehen habe.
 

Weder Fürstbischöfe noch Wortführer des Mobs (der wesentlich häufiger als die Obrigkeit die Fackel an den Scheiterhaufen hielt), bezogen sich aber auf vorchristliche Traditionen, die vielfach unbekannt oder vergessen waren, sondern auf die Bibel als Rechtsgrundlage.
 
Weder Fürstbischöfe noch Wortführer des Mobs (der wesentlich häufiger als die Obrigkeit die Fackel an den Scheiterhaufen hielt), bezogen sich aber auf vorchristliche Traditionen, die vielfach unbekannt oder vergessen waren, sondern auf die Bibel als Rechtsgrundlage.

Die Fürstbischöfe vielleicht, aber der Mob nicht. Der bezog sich auf überhaupt keine Rechtsgrundlage, sondern auf seinen Aberglauben, seine Ängste und das daraus resultierende Rachebedürfnis.

Was die Amtskirche angeht, ergab sich ja durchaus auch ein gewisses Spannungsfeld zwischen der grundlegenden Anerkennung der Existenz von Schadenszaubern und der Einordnung des unmittelbar gegebenen Falls als eines solchen, oder als bloßer, zu bekämpfender Aberglaube.
 
Der Mob war durchaus bestrebt, sein Tun und Lassen zu rechtfertigen, und fand diese Rechtfertigung in der Bibel. Dazu hatte er auch allen Grund; im 16. und 17. Jahrhundert gingen die Fürsten mit Gemeinen, die das Recht in die eigene Hand nahmen, nicht zimperlich um.

Aber schon bei Hans Fründ, der im 15. Jahrhundert schrieb, finden sich Belege dafür, dass der Volkshaufen im Zweifelsfalle immer einen lesekundigen Studenten, Wandermönch oder Scharlatan zur Hand hatte, der ihm die Munition lieferte.

Dafür, dass man sich keineswegs grundsätzlich darauf besonnen haben kann, wie wohl die alten Franken oder Germanen mit vermeintlichen Magiern verfahren wären, spricht schon, dass in den Quellen keineswegs nur von Scheiterhaufen die Rede ist. Oft wurden Frauen (und seltener Männer), die man der Hexerei verdächtigte, auch einfach ersäuft oder aufgehängt.
 
Der Mob war durchaus bestrebt, sein Tun und Lassen zu rechtfertigen, und fand diese Rechtfertigung in der Bibel. Dazu hatte er auch allen Grund; im 16. und 17. Jahrhundert gingen die Fürsten mit Gemeinen, die das Recht in die eigene Hand nahmen, nicht zimperlich um.

Aber schon bei Hans Fründ, der im 15. Jahrhundert schrieb, finden sich Belege dafür, dass der Volkshaufen im Zweifelsfalle immer einen lesekundigen Studenten, Wandermönch oder Scharlatan zur Hand hatte, der ihm die Munition lieferte.
Einen lesekundigen Studenten oder Mönch vorzuschieben, der die eine oder andere Bibelstelle zitiert, war aber auch damals schon ein bisschen was anderes, als ein feinsinniger Disput über Kirchenrecht oder gar ein geregeltes Verfahren zur klärung des Tatbestandes.
Da wurde im Zweifel präjudiziert und das Ganze irgendwie verbrämt, aber nicht im eigentlich juristischen Sinne hergeleitet oder gerechtfertigt.

Dafür, dass man sich keineswegs grundsätzlich darauf besonnen haben kann, wie wohl die alten Franken oder Germanen mit vermeintlichen Magiern verfahren wären, spricht schon, dass in den Quellen keineswegs nur von Scheiterhaufen die Rede ist. Oft wurden Frauen (und seltener Männer), die man der Hexerei verdächtigte, auch einfach ersäuft oder aufgehängt.

Das war oft allerdings wohl einfach eine wirtschaftliche Entscheidung. Erhängen, ersäufen oder lebendig begraben, ist schlicht kostengünstiger als klafterweise Feuerholz zusammen zu tragen, im Besonderen dann, wenn der Anlass dafür, dass eine Hexe verbrannt werden musste darin bestand, dass auf Grund von Missernte oder ähnlichem die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung gerade etwas angespannt war.
Insofern würde ich da nicht allzu viel hineininterpretieren.
 
vorchristliche Traditionen, die vielfach unbekannt oder vergessen waren
So "unbekannt" und "vergessen" waren diese "Traditionen" keineswegs:

"Die ganze römische Zaubereigesetzgebung wurde 529 unter Kaiser Justinian (527-565) in dessen großer Gesetzeskodifikation, dem 'Codex Justinianus' in dem Kapitel 'De maleficis et mathematicis et ceteris similbus' zusammengefaßt. Als Bestandteil des 'Corpus Juris Civilis' blieb sie dadurch in Europa stets präsent. Etwa seit dem 12. Jahrhundert begann die erneute Rezeption der spätantiken Rechtsvorstellungen. Nach 1560 begann man allenthalben darauf zurückzugreifen. Speziell in der Hexendiskussion der frühen Neuzeit und auch im bayrischen 'Hexenmandat' wurde immer wieder auf das spätantike römische Kaiserrecht zurückgegriffen, wenn die eigene Rechtstradition keine Ansatzpunkte zu harten Strafbestimmungen lieferte."

(Wolfgang Behringer, Mit dem Feuer vom Leben zum Tod)

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwioxc-6g6LmAhUyy4UKHdk6CNEQFjAAegQIARAE&url=https://publikationen.sulb.uni-saarland.de/bitstream/20.500.11880/23624/1/W.Behringer.Mit.dem.Feuer.vom.Leben.zum.Tod.1.pdf&usg=AOvVaw0SMeIS-8BLfVaEczZmRzAB
 
Was die Frage eingangs angeht:

Die Strafe des Feuertods für "Hexer" und Häretiker geht vermutlich auf Johannes 15,5 f. zurück.


Man glaubte, die Hexerei sei ohne den Bund mit dem Satan unmöglich, also stellte sie nach Meinung vieler eine Form von Häresie dar, und die Häresie war die schlimmste Form der Apostasie: der freiwillige Abfall von Gott und der Austritt aus dem Bund mit ihm. Und wie es sich mit der Exegese heiliger Schriften gerne verhält, fand sich auch die passende Stelle, was mit dem Apostaten zu geschehen habe.

Der Feuertod wurde im Mittelalter tatsächlich vornehmlich für den Tatbestand der Ketzerei angewandt, wobi die Vorstellung von "reinigendem Feuer" vermutlich ebenfalls eine Rolle gespielt hat.
Und hier lässt sich, so meine ich, auch erklären, weshalb auch die Hexen meist verbrannt wurden. Wie Du schreibst, können die Hexenprozesse, zum Mindesten dienenigen des Spätmittelalters, tatsächlich als erweiterte Ketzerprozesse verstanden werden: Teufesanbetung war die schlimmste Form der Ketzerei. Und die Anwendung von Magie hatte im Gegensatz zur Spätantike nicht nur die Qualität eines simplen Schadenzaubers sondern bot den Beweis dafür, dass eine Teufesanbetung oder eine "Teufelsbuhlschaft" vorlag, und somit den Tatbestand der Ketzerei gegeben war. (Nach vorherrschender kirchlicher Ansicht existierte Zauberei ohnehin nicht resp. war deshalb nur mit Hilfe des Satans möglich).

Aus diesem Grund meine ich, sind die Ursprünge der europäischen Hexenprozesse direkt in den Ketzerprozessen zu verorten. So liegen die Wurzeln der Hexenverfolgung, scheint mir, auch nicht in spätantiken oder gar vorchristlichen Vorbildern der Magiebekämpfung sondern bei den mittelalterlichen Scholastikern und deren Theologien.
 
Aus diesem Grund meine ich, sind die Ursprünge der europäischen Hexenprozesse direkt in den Ketzerprozessen zu verorten. So liegen die Wurzeln der Hexenverfolgung, scheint mir, auch nicht in spätantiken oder gar vorchristlichen Vorbildern der Magiebekämpfung sondern bei den mittelalterlichen Scholastikern und deren Theologien.

Wie würdest Du die Lex Salica einordnen?

"Si quis alteri maleficiis fecerit aut herbas dederit bibere, ut moriatur, et ei fuerit adprobatum, mallobergo towerfo sunt, denarios VIIIM qui faciunt solidos CC culpabilis iudicetur aut certe ignem tradatur."

"Wenn einer dem andern Zaubertränke bereitet oder Kräuter gibt, dass er stirbt, und es ihm nachgewiesen wird - gerichtlich 'Zaubergabe' (towerfo) genannt - werde er 8000 Pfennige, das machen 200 Schillinge, zu schulden verurteilt oder etwa dem Feuer überliefert."

Rechtsgeschichte
 
Wie würdest Du die Lex Salica einordnen?

"Si quis alteri maleficiis fecerit aut herbas dederit bibere, ut moriatur, et ei fuerit adprobatum, mallobergo towerfo sunt, denarios VIIIM qui faciunt solidos CC culpabilis iudicetur aut certe ignem tradatur."

"Wenn einer dem andern Zaubertränke bereitet oder Kräuter gibt, dass er stirbt, und es ihm nachgewiesen wird - gerichtlich 'Zaubergabe' (towerfo) genannt - werde er 8000 Pfennige, das machen 200 Schillinge, zu schulden verurteilt oder etwa dem Feuer überliefert."

Rechtsgeschichte

Ich sehe diesen Passus in der Tradition den früh- und hochmittelalterlichen Schadenszauber-Prozessen, welche ausschliesslich der weltlichen Gerichtsbarkeit unterlagen und kaum einen Bezug zu den Hexenprozessen hatten. Dies geht bereits daraus hervor, dass nachgewiesen werden muss, dass ein Schaden entstanden ist - im vorliegenden Fall der Tod des Geschädigten. Die Eigenheit der Schadenszauber-Prozessen bestand darin, dass die Anwendung von Magie nicht grundsätzlich verboten war sondern nur deren Anwendung zum Schaden von Jemand anderem. In der Berner Chronik Diebold Schilling des Älteeren ist beispielsweise ein Fall überliefert, wo eine Hexe durch einen Wetter-Zauber die Belagerung einer Stadt abgewendet hat - selbstverständlich wurde diese Frau nicht verurteilt. Der einzige Bezug zu den Hexenprossen der Schadenszauber-Ahndung sehe im vorliegenden Fall bei der Feuerstrafe - offenbar hat man sich da tatsächlich an den der Ketzerei hervorgegangen Hexenprozessen orientiert.

Im Gegensatz dazu stehen die Hexenprosse, welche von oder unter Beteilung der kirchlichen Gerichtsbarkeit (zum Mindesten bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts) gehalten wurden. Dort spielte es keine Rolle, ob die Magie zum Schaden von Jemandem eingesetzt wurde oder nicht. Sie war lediglich ein Beweis, dass eine Teufelsbuhlschaft oder Teufelsanbetung vorlag - also eine potenzierte Ketzerei.

An Schadensprozessen hatte sich die Kirche nie beteiligt weil, zum Mindesten nach dem Verständnis der früh- und hochmittelalterlichen Kirche, Zauberei und Magie gar nicht existiere und als reiner Aberglaube zu betrachten sei. Hingegen war der Teufel selbst durchaus in der Lage, Zauberei zu ermöglichen.

Die Wurzeln der mittelalterlichen/frühneuzeitlichen Hexenverfolgung sehe ich aus diesem Grund nicht in der frühmittelalterlichen Schadenszauber-Bekämfpung sondern in den Ketzerprozessen und ursächlich in der Scholastik. Es war meines Wissens Thomas von Aquin, welcher die Theorie des Satanspaktes erstmals in Umlauf gebracht hat. Und der Inquisitor Konrad von Marburg hatte - möglicherweise auch als Erster - Ketzerbewegungen direkt mit dem Teufel in Verbindung gebracht: er redete von "Luziferianer". Gregor IX hatte 1233 schliesslich - offenbar auf Veranlassung Marburgs - als Erster die Teufelbuhlschaft als besondere Form der Häresie definiert. Dass die Scholastiker sich bei der Entwicklung des Teufelspaktes auf spätantike Quellen bezogen, halte ich für möglich - allerdings denke ich da weniger an das oben zitierte Johannes 15,5 sondern eher an Augustinus, der bereits, soweit ich mich erinnere, den geschlechtlichen Umgang mit dem Teufel oder mit Dämonen als möglich angenommen hatte.
 
Der einzige Bezug zu den Hexenprossen der Schadenszauber-Ahndung sehe im vorliegenden Fall bei der Feuerstrafe
Und genau um die geht es hier. Unser Thema ist nicht "Urspung der Hexenprozesse", sondern "Ursprung der Feuerstrafe für Hexen":

Gibt es eigentlich einen besonderen Grund, warum viele angebliche Hexen gerade verbrannt wurden? Und nicht etwa auf andere Weise getötet?

Die aktuelle Frage ist, ob der Ursprung der Feuerstrafe in theologischen Erwägungen liegt (diese müssten ggf. irgendwo nachzulesen sein) oder ob es andere Ursprünge gibt.
 
Und genau um die geht es hier. Unser Thema ist nicht "Urspung der Hexenprozesse", sondern "Ursprung der Feuerstrafe für Hexen":



Die aktuelle Frage ist, ob der Ursprung der Feuerstrafe in theologischen Erwägungen liegt (diese müssten ggf. irgendwo nachzulesen sein) oder ob es andere Ursprünge gibt.

Da Ketzer - meinses Wissens ausschliesslich - ebenfalls verbrannt wurden, darf man wohl davon ausgehen, dass die Feuerstrafe theologisch begründet war. Auch Juden wurden mehrheitlich verbrannt. Die "reinigende Kraft" des Feuers spielt ja auch in der Hölle resp. dem Purgatorium eine Rolle.
 
Da Ketzer - meinses Wissens ausschliesslich - ebenfalls verbrannt wurden, darf man wohl davon ausgehen, dass die Feuerstrafe theologisch begründet war.

Da die Strafen von den weltlichen Autoritäten verhängt und vollstreckt wurden, muss man erst einmal davon ausgehen, dass keinerlei theologische Begründung vonnöten war.
Meine bisherigen Recherchen haben auch nichts in diese Richtung ergeben, vielmehr lese ich:

"Zauberei und Aberglauben beherrschten das (christliche!) frühe Mittelalter. Auf Zauberei stand, jedenfalls in schweren Fällen, damals bis in die frühe Neuzeit die Strafe des Verbrennens, die den Missetäter vollständig auslöschen und ein Wiedergängertum verhindern sollte."
Rechtsgeschichte

"Beim strafweisen Verbrennen von lebenden Missetätern oder von Leichen erkennt man als Grund oft deutlich die Absicht, den Toten unschädlich zu machen. So ist das Verbrennen von Hexen, Zauberern, Wiedergängern und Selbstmördern (s. d. u. Nachzehrer) aufzufassen..." (Handlexikon des deutschen Aberglaubens, Stichwort "Leichenverbrennung")

"Wie man in den Notfeuern (s. d.) Seuche und Pest, in den Jahresfeuern (s. d.) die schädigenden Feinde der jungen Saat verbrannte, so wurden später Ketzer und Hexen dem Feuer überantwortet, nicht so sehr, um ihnen einen möglichst qualvollen Tod zu bereiten, sondern vor allem, um mit der völligen Zerstörung ihres Leibes jedwede zauberische Nachwirkung zu unterbinden." (Handlexikon des deutschen Aberglaubens, Stichwort "verbrennen")

Da die Zunft der Theologen bekanntlich seit jeher sehr schreibfreudig war, sollte es nicht schwer sein, die von @-muck- und Dir postulierten Begründungen in einschlägigen theologischen Schriften aufzufinden. Dann lasse ich mich gern überzeugen.
 
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