Reichsrätekongreß (Berliner Vollzugsrat) vs. Rat der Volksbeauftragten

Necron

Mitglied
Zunächst einmal verstehe ich nicht welche dieser beiden Institutionen die "höherrangige" war. War der Rat der Volksbeauftragten die provisorische Regierung und der Rätekongreß eine Art "Parlament"?!
In einem Klett-Oberstufenbuch steht bezüglich der Kontrolle des Rates der Volksbeauftragten: "Der gleichzeitig auf Drängen der Linkssozialisten gewählte Aktionsausschussm der "Vollzugsrat", sollte den Rat der Volksbeauftragten beaufsichtigen. Da jedoch auch dieses Gremium paritätisch mit Vertretern der MSPD und USPD besetzt war, konnte die MSPD diese revolutionäre Gegenregierung leicht kontrollieren."
Zwei weitere Fragen: Wieso konnte die MSPD hier leicht kontrollieren?
Wie kam es überhaupt dazu, dass der Reichsrätekongreß (über den Berliner Vollzugsrat) den Rat der Volksbeauftragten in irgend einer Weise "kontrollierte". Was legitimierte ihn überhaupt dazu?!
 
Diese Texte dürften Deine Fragen weitgehend beantworten:

"Die Regierung ist perfekt. Die Verhandlungen zwischen der sozialdemokratischen Partei und der Unabhängigen Sozialdemokratie zwecks Bildung einer gemeinsamen Regierung sind soeben zum Abschluß gelangt.
Der Vorstand der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei hat an den Vorstand der Sozialdemokratischen Partei ein Schreiben gerichtet, das die Bedingungen für den Eintritt der Unabhängigen Sozialdemokratie in das Kabinett enthält. Dieses Schreiben lautet:

"An den Vorstand der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands! Auf Ihr Schreiben von 9. November 1918 erwidern wir folgendes: Die Unabhängige sozialdemokratische Partei ist bereit, nun die revolutionären, sozialistischen Errungenschaften zu befestigen, in das Kabinett unter folgenden Bedingungen einzutreten:
Das Kabinett darf nur aus Sozialdemokraten zusammengesetzt sein, die als Volkskommissare gleichberechtigt nebeneinander stehen.
Für die Fachminister gilt diese Beschränkung nicht. Sie sind nur technische Gehilfen des entscheidenden Kabinetts.
Jedem von ihnen werden zwei Mitglieder der beiden sozialdemokratischen Parteien mit gleichen Rechten zur Seite gestellt, aus jeder Partei eines.
Eine Fristbestimmung wird an den Eintritt der Unabhängigen Sozialdemokratie in das Kabinett, in das jede Partei drei Mitglieder entsendet, nicht geknüpft.
Die politische Gewalt liegt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte, die zu einer Volksversammlung aus dem Reiche alsbald zusammenberufen sind.
Die Frage der konstituierenden Versammlung wird erst bei einer Konsolidierung der durch die Revolution geschaffenen Zustände aktuell und soll deshalb späterer Eröterung vorbehalten
bleiben.
Für den Fall der Annahme dieser Bedingungen, die von dem Wunsche eines geschlossenen Auftretens des Proletariats diktiert sind, haben wir unsere Mitglieder Haase, Dittmann und Barth
in das Kabinett delegiert.
Der Vorstand der Unabhängigen, sozialdemokratischen Partei.

Die sozialdemokratische Partei hat die in diesem Schreiben vorgelegten Bedingungen angenommen, worauf die Unabhängige Sozialdemokratische Partei ihre Zustimmung zum Eintritt in das Kabinett erklärte. Die sozialdemokratische Partei hat die Abgeordneten Ebert, Landsberg und Scheidemann als Minister in Aussicht genommen. Das Kabinett wird also aus Barth, Dittmann, Ebert, Haase, Landsberg und Scheidemann bestehen."

11. November 1918


„Erklärung des Vollzugrates der Arbeiter- und Soldatenräte
in Berlin vom 23. November 1918 über die staatsrechtliche
Stellung der Arbeiter- und Soldatenräte und der Volksbeauftragten


Die Revolution hat ein neues Staatsrecht geschaffen. Für die erste Übergangszeit findet der neue Rechtszustand seinen Ausdruck in nachstehender Vereinbarung zwischen dem Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats von Groß-Berlin und dem Rat der Volksbeauftragten:
1. Die politische Gewalt liegt in den Händen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen sozialistischen Republik. Ihre Aufgabe ist es, die Errungenschaften der Revolution zu behaupten und auszubauen sowie die Gegenrevolution niederzuhalten.
2. Bis eine Delegiertenversammlung der Arbeiter- und Soldatenräte einen Vollzugsrat der deutschen Republik gewählt hat, über der Berliner Vollzugsrat die Funktionen der Arbeiter- und Soldatenräte der deutschen Republik im Einverständnis mit den Arbeiter- und Soldatenräten von Groß-Berlin aus.
3. Die Bestellung des Rates der Volksbeauftragten durch den Arbeiter- und Soldatenrat von Groß-Berlin bedeutet die Übertragung der Exekutive der Republik.
4. Die Berufung und Abberufung der Mitglieder des entscheidenden Kabinetts der Republik und – bis zur endgültigen Regelung der staatlichen Verhältnisse – auch Preußens erfolgt durch den zentralen Vollzug, dem auch das Recht der Kontrolle zusteht.
5. Vor der Berufung der Fachminister durch das Kabinett ist der Vollzugsrat zu hören.
Sobald als möglich wird eine Reichsversammlung von Delegierten der Arbeiter- und Soldatenräte zusammentreten. Der Termin wird noch bekanntgegeben werden.
Im Anschluß an diese Vereinbarung, die das grundsätzliche Verhältnis der Arbeiter- und Soldatenräte zur Reichsregierung festsetzt, sollen alsbald Richtlinien für die Arbeiter- und Soldatenräte herausgegeben werden.“


„Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 277 vom 23. November 1918; abgedruckt in: Dokumente und Materialien zur Geschichte der deutschen Arbeiterbewegung, S. 459.


Vereinbarte staatsrechtliche Stellung der A-u-S-Räte und der Volksbeauftragten
 
Sry, dass ich das jetzt so schreibe, aber ich werde daraus leider nicht ganz schlau.
Noch mal:
1. Wieso konnte die MSPD den Vollzugsrat leicht kontrollieren?
2. War der Rat oder der Rätekongreß übergeordnet?
3. Wer hat die jeweilige Stellung legitimiert?
Sry, aber ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht um ehrlich zu sein
 
In der Praxis sah es allerdings so aus, dass der Rat der Volksbeauftragten über den Vollzugsausschuss die Räteorganisation kontrollierte, nicht umgekehrt. Denn die effektive Macht lag beim Rat der Volksbeauftragten, in dem die wichtigen Parteiführer saßen.[10]

„Die parteipolitische Parität im Vollzugsausschuß wie im Rat der Volksbeauftragten war ein deutliches Indiz dafür, daß in der Revolution nicht der ‚Rätestaat‘, sondern der Parteienstaat sich durchsetzte. Die Räteorganisation blieb ein bloßes Hilfsmittel für die Etablierung der Herrschaft der beiden sozialistischen Parteien […].“

– Ernst Rudolf Huber: Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789[11]

Quelle: Rat der Volksbeauftragten – Wikipedia
 
Wie soll denn eine Parität im Rat und Vollzugsausschuss dazu beitragen, dass sich ein Parteienstaat durchsetzte?!?
 
Sry, dass ich das jetzt so schreibe, aber ich werde daraus leider nicht ganz schlau.
Noch mal:
1. Wieso konnte die MSPD den Vollzugsrat leicht kontrollieren?
2. War der Rat oder der Rätekongreß übergeordnet?
3. Wer hat die jeweilige Stellung legitimiert?
Sry, aber ich sehe den Wald vor lauter Bäumen nicht um ehrlich zu sein

Die Antworten stehen doch schon da. Was ist denn inhaltlich noch unklar?

Wie soll denn eine Parität im Rat und Vollzugsausschuss dazu beitragen, dass sich ein Parteienstaat durchsetzte?!?
Na, wenn die Parteizugehörigkeit das entscheidende Kriterium dafür ist, wer die Kontrollpositionen besetzt, und wenn die Parteibosse an den Schalthebeln der staatlichen Macht sitzen, was könnte das wohl bedeuten?
 
Wieso schreibst du die Antworten nicht einfach hin?! Und Parität heißt doch, dass eine Gleichheit besteht. Da hat doch keiner die „Mehrheit“
 
Wieso schreibst du die Antworten nicht einfach hin?! Und Parität heißt doch, dass eine Gleichheit besteht. Da hat doch keiner die „Mehrheit“

Parteipolitische Parität.

Will bedeuten, dass die Partei an und für sich als politische Einrichtung eine Darseinsberechtigung eingeräumt wurde.

Davon einmal abgesehen:

In der MSPD war so gut wie niemand für das Modell einer dezidierten Räteherrschaft. Demgegenüber zerfiel die USPD in verschiedenen Interessengruppen, von denen einige nach einem Rätesystem strebten, während das Augenmerk anderer auf umfassenden Sozialisierungsmaßnahmen, aber im Rahmen eines parlamentarischen Systems lag.
Das bedeutet dass mit der paritätischen Besetzung der Organe ein Übergewicht der Beführworter der parlamentarischen Regierungsform von vorn herein mehr oder weniger festgeschrieben war, was diese Entscheidung ein gutes Stück vorweg nahm.
Im besonderen die Delegierten im Rat der Volksbeauftagten, waren im starken Maße parteipolitisch gebunden, womit es ihnen schwerfallen musste die Existenzberechtigung der Parteien für sich und damit den parlamentarismus anzufechten, selbst wenn sie das gewollt hätten.

Im Rat der Volksbeauftragten fand sich somit eine deutliche Präferenz für das parlamentarische System, und die Räte bideten, weil sie in dieser Frage untereinander zerstritten waren, demgegenüber kein adäquartes Gegengewicht, noch waren sie auf Grund ihrer Organoistationsform im gleichen Maße Handlungsfähig, weswegen sie, was die faktische Machtverteilung angeht gegenüber dem Rat der Volksbeauftragten ins Hintertreffen gerieten.

Dementsprechend nutzte die festgeschriebene Parität den Beführwortern des Parlamentarismus und dementsprechend konnte auch auf Grund der Tatsache, dass sich die Räte durch ihre Zerstrittenheit in Teilen selbst lahm legten, der Rat der Volksbeauftragten weite Teile der politischen Macht bei sich faktisch monopolisieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die bisherigen Antworten! Ich frage mich immer noch, wie geregelt wurde (bzw. wie sich das in der politischen Praxis ergeben hat) welche Institution der anderen übergeordnet war. Wer hatte also „die Hosen an“? Der Rat der Volksbeauftragten oder der Reichsrätekongress bzw Vollzugsrat?
 
Danke für die bisherigen Antworten! Ich frage mich immer noch, wie geregelt wurde (bzw. wie sich das in der politischen Praxis ergeben hat) welche Institution der anderen übergeordnet war. Wer hatte also „die Hosen an“? Der Rat der Volksbeauftragten oder der Reichsrätekongress bzw Vollzugsrat?

Wie das geregelt war, ist doch klar. Im ersten Text habe ich das extra fett gedruckt. In wessen Händen liegt die politische Gewalt?

In der politischen Praxis sah es dann allerdings anders aus als auf dem Papier. Das hat @Shinigami ja sehr gut erklärt.
 
Nur falls es jmd. interessiert: Ich habe mir ein paar Sachen aus verschiedenen Quellen zurecht geschrieben; evtl hilft es ja jemandem:
- Ebert wollte zunächst die ab Juli 1917 bestehende Zusammenarbeit mit der Fortschrittlichen Volkspartei und dem Zentrum fortsetzen, sah aber die Notwendigkeit die USPD mit ins Boot zu holen (USPD hatte beträchtliche Anhängerschaft unter den Arbeitern)
- Eberts Ziel: Arbeiter- und Soldatenräte, die in vielen Städten entstanden waren, so schnell wie möglich entmachten --> Entwicklung in geordnete Bahnen lenken
- Angesichts der revolutionären Lage entschloss sich die MSPD allerdings bald zu Verhandlungen mit der USPD über die Bildung einer rein sozialistischen Übergangsregierung, wobei die bisherigen Staatssekretäre zunächst im Amt blieben
- USPD zeigt sich kompromissbereit (macht Abstriche), legt aber Wert darauf, dass die Arbeiter-und Soldatenräte als eigentliche Träger der Gewalt akzeptiert werden; außerdem soll die zukünftige Verfassung laut USPD aus einem Kongress aus den Arbeiter- und Soldatenräten festgelegt werden -->Reichsrätekongress soll über die neue Staatsform entscheiden
- Kompromiss wird ausgehandelt --> 10.November Rat der Volksbeauftragten konstituiert sich --> wird auf der Berliner Vollversammlung der Arbeiter-und Soldatenräte abgesegnet
- Hier wird auch ein Vollzugsrat gebildet; dieser soll den Rat der Volksbeauftragten kontrollieren/ Vollzugsrat will auch Regierungsgewalt haben, aber Rat der Volksbeauftragten „setzt sich durch“
- Ebert-Groener-Pakt sichert den Rat der Volksbeauftragten ab
- Reichsrätekongress (16.- 20.12.18), MSPD: Parlamentarische Demokratie, Nationalversammlung soll demokratische Verfassung erarbeiten; USPD: Räterepublik, direkte Demokratie
--> MSPD setzt sich durch, Rat der Volksbeauftragten als Übergangsregierung wird bestätigt (diese soll von einem Zentralrat der Arbeiter-und Soldatenräte Deutschlands kontrolliert werden), Berliner Vollzugsrat entmachtet
- Unruhen: Reichswehr hilft der Übergangsregierung, 3 USPD-Mitglieder treten aus, 2 MSPD-Mitglieder rücken nach
- Spaltung der sozialistischen Arbeiterbewegung wird offenkundig, Gründung der KPD
 
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