Guten Tag,
was mich interessieren würde ist, in wie weit das Dritte Reich in den 30ern und später im 2. Weltkrieg ein Informationsmonopol aufbauen konnte. Klar ist, dass die deutsche Presse und der Reichsrundfunk staatlich gelenkt war.
Weiß jemand von euch,
1. in wie weit in den 30ern oder vielleicht noch während des 2. WK in Deutschland die Auslandspresse erhältlich war und ggf. wo (Fernbahnhöfe ?)
2. in den 30ern konnte ja bereits der Kurzwellenrundfunk und Langwelle mit sehr großen Reichweiten empfangen werden. Eine Strafbarkeit trat erst mit Beginn des 2. WK ein (Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen). Waren solche Weltempfänger oder zumindest Radios mit Langwelle leicht erhältlich?
3. unterhalb der allgemein ausgerichteten Berichterstattung: Waren während der Nazidiktatur Auslandsreisen der Bürger für individuelle Informationen und Eindrücke möglich ? Ich weiß von einer seit RK Brüning geltenden Devisenbewirtschaftungsverordnung, die Auslandsreisen ganz erheblich erschwerte, sofern man nicht über ausländische Devisen oder Einkünfte verfügte. Brauchte man aber in den 30ern z.B. ein Ausreisevisum oder reichte ein einfacher Reisepass ?
Die Fragen sind vielleicht ein wenig speziell. Aber vielleicht kann sie ein Forumsmitglied beantworten.
Danke
Sebastian
was mich interessieren würde ist, in wie weit das Dritte Reich in den 30ern und später im 2. Weltkrieg ein Informationsmonopol aufbauen konnte. Klar ist, dass die deutsche Presse und der Reichsrundfunk staatlich gelenkt war.
Weiß jemand von euch,
1. in wie weit in den 30ern oder vielleicht noch während des 2. WK in Deutschland die Auslandspresse erhältlich war und ggf. wo (Fernbahnhöfe ?)
2. in den 30ern konnte ja bereits der Kurzwellenrundfunk und Langwelle mit sehr großen Reichweiten empfangen werden. Eine Strafbarkeit trat erst mit Beginn des 2. WK ein (Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen). Waren solche Weltempfänger oder zumindest Radios mit Langwelle leicht erhältlich?
3. unterhalb der allgemein ausgerichteten Berichterstattung: Waren während der Nazidiktatur Auslandsreisen der Bürger für individuelle Informationen und Eindrücke möglich ? Ich weiß von einer seit RK Brüning geltenden Devisenbewirtschaftungsverordnung, die Auslandsreisen ganz erheblich erschwerte, sofern man nicht über ausländische Devisen oder Einkünfte verfügte. Brauchte man aber in den 30ern z.B. ein Ausreisevisum oder reichte ein einfacher Reisepass ?
Die Fragen sind vielleicht ein wenig speziell. Aber vielleicht kann sie ein Forumsmitglied beantworten.
Danke
Sebastian