Viehbestand

HammerHexer

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Zu den Getreideerträgen im Mittelalter findet man schnell gute Zahlen. Ebenso zu der Milchleistung einer mittelalterlichen Kuh. Was aber schwer herausfinden ist, sind Zahlen zu der Anzahl von Nutzvieh (Rind, Schwein, Huhn, Schaf, Ziege usw.) auf einem mittelalterlichen Bauernhof. Gibt es dazu konkrete Zahlen, wohlwissend das es regionale Unterschiede und auf Unterschiede der Höfe gegeben hat?
 
Schwierig. Ich würde vermuten, dass frühste Schatzungslisten vielleicht aus dem 15. Jhdt. stammen. Es mag aber aus der klösterlichen Verwaltung sicherlich auch schon früher Aufzeichnungen geben, welcher Hof was an Naturalien abzuliefern hatte und daraus lässt sich womöglich ermitteln, was an Vieh vor Ort war. Ggf. kann man auch über die Archäologie (Anzahl der Boxen in einem Wohnstallhaus, Müll je nach Art der Nutzung (Milchvieh, Fleischvieh, Knochenverarbeitung)) Schätzungen erstellen, was an Viehbestand vorhanden war. Das ist bei Großvieh einfacher als bei Kleinvieh, Vögel kann man ganz anders halten als Kühe und die Knochenerhaltung im archäologischen Kontext ist aufgrund unterschiedlicher Knochendichte eine ganz andere.
 
In England fällt mir noch das Domesday Book ein, das das gesamte frühnormannische England (1086) bis auf London umfasst.
 
Es mag aber aus der klösterlichen Verwaltung sicherlich auch schon früher Aufzeichnungen geben,
Beispiel:
In den Acta Murensia (Mitte 12. Jh.) findet sich eine Stelle (Blatt 21), die beschreibt, welche Grundausstattung an Tieren für eine Hube, also für einen Minimal-Bauernhof vom Kloster vorgesehen war:
... plaustrum cum quatuor bobus, sacofa [scrofa] pregnans cum duobus porciculis anniculis, gallus cum duabus gallinis, quos ipse, qui accipit, debet ipso anno nutrire et reddere, quando et alii dant.

... ein Wagen mit vier Rindern, ein Mutterschwein und zwei jährige Ferkel, ein Hahn mit zwei Hennen, die der Empfänger das Jahr über selber füttern und seiner Zeit den Gebern zurückerstatten soll.

Soweit eine Momentaufnahme für das klösterliche Umfeld des Hochmittelalters im Schweizer Mittelland, wo vorwiegend Getreideanbau betrieben wurde.
Auffallend in der Aufzählung ist das Fehlen anderer Milch produzierender Tiere (Ziegen, Schafe). Man kann also annehmen, dass mit den boves auch mindestens eine Milch gebende Kuh gemeint ist oder dass Ziegen bzw. Schafe vom Bauern selber organisiert werden mussten. Die Beigabe von Schweinen ist interessant, da ich deren Haltung auch bei einem Kloster doch eher zentralisiert vermute: Ein Schweinehirte für alle Schweine von verschiedenen Besitzern, der sie als Herde in den Wald führte, so wie es im städtischen Umfeld öfters bezeugt wurde. Wie das in Muri genau organisiert war, wird nicht beschrieben, jedoch schon, dass die Bauern einmal jährlich 4-5 Hühner und zwei Schweine ans Kloster zurück zu liefern hatten.
...et dabit hobarius V gallinas anno uno, altero quatuor.... In festivitate sancti Andrée dabit etiam duos porcos ...

Es ist nicht ersichtlich, wieviele Tiere, die zusätzlich aus dieser Basis entstanden, ein Hof versorgen konnte und wollte. Besonders schwierig scheint mir die Frage, wieviel Überschuss nach Abzug der Abgabepflicht und der Eigenversorgung auf den Markt gebracht werden konnte.

Daneben bestand im Mittelalter noch das Konzept der auf tierische Produkte spezialisierten Höfe und Zuchthöfe (vaccariae, bercariae, armentariae bzw. Schweig-, Schwaig-, Senn- oder Grashöfe), die einen ganz anderen, ähnlich schwierig zu ermittelnden Tierbestand aufwiesen.
Auch dort kennt man manchmal nur die Anzahl Tiere, mit der die Höfe durch die Besitzer ausgestattet wurden und die wieder zurückgegeben werden mussten. Es gibt Schätzungen, dass die tatsächliche Anzahl Tiere auf solchen Höfen bis zu drei mal so viel betrug.
 
Könnte man aus den frühmittelalterlichen und mittelalterlichen Gesetzen über die Strafzahlung bei Diebstahl oder Tötung eines Nutztiers Rückschlüsse gewinnen? (dunkel erinnere ich mich an ein Strafgeld für das Treten eines Mutterschweins, ahd. Text war das)
 
(dunkel erinnere ich mich an ein Strafgeld für das Treten eines Mutterschweins, ahd. Text war das)
Das war bestimmt aus dem althochdeutschen Fragment der Lex Salica: Fon điubiu suino (Von Schweinediebstählen)
§6 So hwer so sui bistoozzit in điubiu, gelte sol. VII, foruzan haubitgelt inti wirđriun.
Sinngemäß: Wer eine Muttersau beim Diebstahl stösst (vermutlich so, dass sie die Ferkel verliert), muss nebst Wertersatz und Schadenersatz eine Buße von 7 Solidi bezahlen.

Stellenweise liest sich die Lex Salica fast wie ein landwirtschaftliches Handbuch. Für Schweine kennt sie z.B. mehrere Namen:
Ein Chrannechalt ist ein Gehege-Schwein, eine Narechalt ist ein laktierendes Mutterschwein, ein Lerechalt ist eine nicht-laktierende Sau, ein Sonischalt ist ein von Hirten geweidetes Herdenschwein, ein Dracechalt ist ein trächtiges junges Schwein, ein Focichalt ist ein Mutterschwein mit Ferkeln.
Es lassen sich daraus einige Rückschlüsse gewinnen, mindestens auf den jeweiligen Stellenwert eines Tieres und dessen Haltungsform.
 
Könnte man aus den frühmittelalterlichen und mittelalterlichen Gesetzen über die Strafzahlung bei Diebstahl oder Tötung eines Nutztiers Rückschlüsse gewinnen? (dunkel erinnere ich mich an ein Strafgeld für das Treten eines Mutterschweins, ahd. Text war das)
Das halte ich für fraglich – jedenfalls ohne Kenntnis der Umstände, unter denen das Gesetz erlassen wurde, oder worauf es sich bezieht. Es gab z.B. in kirchlich verwalteten Gütern Vorschriften, die die Fähigkeit der Bauern erhalten sollten, Abgaben in Naturalien zu leisten, und Schlachtungen nur im Winter erlaubten.

Ist damit aber schon etwas über den Viehbestand ausgesagt?

Ich vermute, neben Schriftstücken zum Thema Steuern und Abgaben dürften sich Informationen zur Viehwirtschaft vor allem in Aussendungen finden, mit denen die Feudalherren Einkäufer ausschickten, um vor einem Kriegszug Vorräte zu besorgen – oder aber in Berichten über die gemachte Beute.
 
Das halte ich für fraglich – jedenfalls ohne Kenntnis der Umstände, unter denen das Gesetz erlassen wurde, oder worauf es sich bezieht.
ich fürchte, dass man das (die genauen Umstände etc) ziemlich oft gar nicht kennt - konsequenterweise dürfte man dann aus den so "kontextfreien" Texten gar nichts anderes als den blanken Wortlaut entnehmen. Das ist aber doch bei einer Textinterpretation (wie man mit Quellen umgeht usw usw) aus historischer Perspektive nicht der Fall: da werden durchaus Hagiographien, leges barbarorum (die von @Naresuan erwähnte/zitierte lex salica ist eine solche) u.a. Textzeugnisse verwendet, um ihnen Informationen über Vorstellungen, Gesellschaft, Wertungen usw. zu entnehmen.
In diesem Sinn bringen die frühmittelalterlichen leges barbarorum (lex salica, lex ripuari??, lex langobardorum und wie sie alle heißen) eben auch "verborgene" Informationen über die Gesellschaft, in der sie verfasst wurden. Und wo sich diese Texte mit Viehbestand befassen, da enthalten sie natürlich auch indirekt Informationen über Wertbemessungen (Strafhöhen - eine utopisch hohe Strafe für das treten eines Mutterschweins*) wird Bauer Deutobold im 9.Jh. an Bauer Waldemar nicht zahlen können: rückschließend und im Vergleich zu anderen Strafhöhen hat man Infomaterial über 7 bestimmte Münzen in Relation zum quasi beeinträchtigten, aber noch nicht gänzlich kaputten Schwein)

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*) allein dieses Delikt bietet ja schon einen charakteristischen Blick in die mentale Lebenswelt, die dieses Gesetz ihren Verfassern notwendig erscheinen ließ
 
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