Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

Das ist schlicht und ergreifend illusorisch, denke ich. Mindestens bis zu Stalins Tod war die Gefahr eines sowjetischen Angriffs auf Westeuropa sehr real, und es waren zahlreiche Aufgaben zu bewältigen, die Versorgung der Bevölkerung und der Vertriebenen nur zwei davon. Ein Vakuum, eine staatliche Ineffizienz hätte radikalen Kräften Aufwind gegeben. Der neue Staat hätte ohne stabile Verwaltung im Krisenfall nicht die geringste Überlebensfähigkeit gehabt.

Außerdem drängten die USA und Großbritannien auf einen raschen staatlichen Wiederaufbau, um verlässliche Ansprechpartner zu haben, Westdeutschland zum Bollwerk gegen die erwartete sowjetische Aggression zu machen, und um für Schutz und Versorgung der Zivilbevölkerung nicht länger in die Pflicht genommen zu werden. Adenauers Kurs war, so meine ich, alternativlos.

Das halte ich für übertrieben. Beispielsweise bestand nun wirklich keine Notwendigkeit einen wissenschaftlichen Apparat Ruckzuck aufzubauen. Gerade dort aber auch bei der Justiz und Polizei wäre besondere Sorgfalt bei der Personalauswahl geboten gewesen.

Die Adenauer Regierung war sich ja nicht einmal zu schade Kriegsverbrechern Cognac und Zigaretten zu Weihnachten in den Knast zu schicken.
 
Ich vermute einmal, dass das für viele ein allmählicher Prozess der Abstumpfung und des Verdorbenwerdens war. Dass jemand, der in der Verwaltung oder Justiz arbeitet, nicht immer mit reinem Gewissen arbeiten kann, ist völlig normal. Dass Gesetze vollzogen werden müssen, mit denen man selbst nicht einverstanden ist, dass man (in der Verwaltung) Weisungen befolgen muss, die man nicht gut oder sogar problematisch findet, liegt auf der Hand. In einer funktionierenden Demokratie mitsamt Rechtsstaat und grundsätzlicher Achtung der Grund- und Menschenrechte ist das aber normalerweise kein so großes Problem. Würde jeder nach eigenem Gutdünken arbeiten, würde Willkür herrschen.

Die Nazis haben ja auch keinen radikalen Schnitt gemacht: Gestern noch "ordentliche" Gesetze und Vollzug, heute plötzlich nur noch himmelschreiende Ungerechtigkeiten. Stattdessen wurde es nach und nach übler. Viele Gesetze blieben unverändert oder wurden erst allmählich mit braunen Einsprengseln versehen.
Nehmen wir z. B. das von den Nazis neu erlassene "Ehegesetz": Ein Großteil davon war "sauber", und es blieb sowohl in Deutschland als auch Österreich - natürlich bereinigt - noch nach dem Ende des Dritten Reiches in Kraft; in Österreich gilt es noch heute. Ein Standesbeamter oder Richter oder sonstiger Gerichtsbediensteter, der damit zu tun hatte, musste also nicht permanent "Unrecht" ausüben. Wenn er mit den nationalsozialistischen Eheverboten zu tun hatte, mag er sich seinen Teil gedacht haben, aber er wird sich nicht unbedingt persönlich schuldig gefühlt haben, wenn ein Paar deswegen nicht heiraten konnte. Schlimmeres kam dann später, und bis zu Todesurteilen war es noch ein weiter Schritt, den keineswegs jeder gehen musste.
Das ist das was Hanna Arendt die "Banalität des Bösen" nennt.
Da läuft man hinein, oder auch nicht.
An der Schuld mit der man sich belädt ändert das nichts.
 
Beispielsweise bestand nun wirklich keine Notwendigkeit einen wissenschaftlichen Apparat Ruckzuck aufzubauen. Gerade dort aber auch bei der Justiz und Polizei wäre besondere Sorgfalt bei der Personalauswahl geboten gewesen.
Die Wissenschaft wäre das bessere Beispiel für Dein Argument. Gerade bei Polizei und Justiz hätte Deine Vorstellung von "Sorgfalt" bedeutet, den Aufbau einer funktionierenden Strafverfolgung um etliche Jahre zu verzögern.

Wie hätte das angehen sollen? Die Besatzungsbehörden forcierten den Aufbau einer deutschen Polizei gerade wegen der ausufernden Kriminalität.

Aber auch der akademische Komplex ist für einen funktionsfähigen Staat nicht so entbehrlich, wie Du andeutest. Woher sollte Deine erste Generation unbelasteter Staatsdiener denn kommen, wenn nicht von der Universität? Wer würde das Parlament wissenschaftlich beraten?
Die Adenauer Regierung war sich ja nicht einmal zu schade Kriegsverbrechern Cognac und Zigaretten zu Weihnachten in den Knast zu schicken.
Sie hat sogar Stalin eine Auswahl deutscher Weine zum Geburtstag geschenkt.

In der Nachschau lässt sich das alles leicht kritisieren. Zum damaligen Zeitpunkt jedoch hatte man hundert diametral entgegengesetzte Ansinnen unter einen Hut zu bringen, um ein Ziel zu erreichen, das nicht wenige in der Welt für so unrealistisch hielten, dass sie Deutschland lieber deindustrialisiert und als Staat zerschlagen hätten.
 
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Es ist doch viel plausibler, dass es darum ging, die große Minderheit der zumindest noch vor kurzem 100-prozentigen Nazis in den neuen Staat einzubinden, als dass ohne Besetzung von Führungspositionen durch solche 100-Prozentige Polizei, Justiz und Wissenschaft nicht funktionsfähig gewesen wären.
 
Eines der in Casablanca definierten Kriegsziele der Alliierten lautete Entnazifizierung. Die Amerikaner waren schnell damit überfordert und übertrugen mittels den sogenannten Befreiungsgesetz aus dem März 1946 deutschen Spruchkammern die Entnazifizierung. Und damit begann das Elend erst Recht.

In Bayern beispielsweise waren viele Menschen davon betroffen. Viele weigerten
sich mittel Zeugenstreik auszusagen.

Zur Empörung reizte, das entgegen den Anweisungen der Militärregierung, die Verfahren gegen die "Großen Nazis" zurückgestellt wurden, wohl nicht zuletzt wegen des automatisch einsetzenden Beschäftigungsverbotes, und nur die Verfahren gegen formal belastete Nazis liefen an.

Die fachliche Kompetenz lag in den Verfahren ganz klar bei den Verteidigern der Nazis; sie wurden erheblich besser bezahlt. Die Anwälte waren sich für nichts zu schade.

Carlo Schmid berichtet beispielsweise in seinen Erinnerungen, das er sich für
ein Nazi. Kreisleiter und Lehrer, eingesetzt hätte. Begründung: Der Mann sei ja wohl nicht so schlimm gewesen wie anderen, die ihm hätten hinter Stacheldraht verschwinden lassen.

Die Entnazifizierung muss als gescheitert betrachtet werden, da sie nicht von den maßgeblichen deutschen Stellen wirklich gewollt war. Ihnen war wichtiger den "inneren Frieden" zu bewahren, die Verbrechen waren gestern und man müsse heute eben ein Land aufbauen.

1949 als die Bundesrepublik gegründet wurde betrug die Bevölkerungszahl ca. 50 Millionen. Es ist schwer vorstellbar, das man aus einem so großen Reservoir nicht ein paar tausend unbescholtene Polizisten, Lehrer und Juristen rekrutieren hätte können.

Auch später, als die Bundesrepublik florierte und gedeihte, hat man sich nicht sonderlich bemüht die Nazi Verbrecher zu belangen. Ein ganz trauriges Stück deutscher Geschichte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wann kann jemand einigermaßen zuverlässig als "unbescholten" angesehen werden? Doch wohl nur, wenn er zwischen 1933 und 1945 überhaupt nicht im öffentlichen Dienst tätig war, keinerlei Kontakte zur Partei und ihren Organisationen unterhielt und auch nicht Wehrdienst leistete. Wer im öffentlichen Dienst tätig war, wird kaum umhin gekommen zu sein, in der einen oder anderen Form, wenn auch bloß am Rande, an nationalsozialistischem Unrecht mitgewirkt zu haben (und sei es auch bloß, dass er als Lehrer nach nationalsozialistischen Lehrplänen unterrichten musste). Bei jemandem, der im Krieg war, kann man nie so genau wissen, was er dabei eventuell anrichtete. Und ob jemand privat vielleicht einmal jemanden denunziert (und sei es auch bloß in einem "harmlosen" Gespräch unter Kollegen oder Freunden, dessen Inhalt dann an interessierte Stellen weitergegeben wurde) oder von einer "Arisierung" profitiert hatte, ist noch einmal eine andere Frage.

Das ist das was Hanna Arendt die "Banalität des Bösen" nennt.
Da läuft man hinein, oder auch nicht.
An der Schuld mit der man sich belädt ändert das nichts.
Theoretisch mag die Abgrenzung klar sein, praktisch leider eher nicht.

Es liegt in der Natur der Sache, dass man, wenn man in der Verwaltung oder Justiz arbeitet, auch Gesetze vollziehen muss, die man persönlich falsch findet. Wer jahre- oder jahrzehntelang dort arbeitet, wird auch in einer freien demokratischen Gesellschaft nicht umhin kommen, dann und wann "Unrecht" (gemäß seinen subjektiven moralischen Empfindungen) verüben zu müssen, indem er ein Gesetz vollziehen muss, das zwar von einem demokratisch gewählten Parlament verfassungskonform beschlossen wurde und auch nicht offenkundig grundrechtswidrig ist, er aber nach seiner subjektiven persönlichen Meinung dennoch falsch und ungerecht findet. (Bekanntlich gibt es in einer Demokratie unterschiedliche Meinungen zu verschiedenen Themen, und eine davon setzt sich im demokratischen Gesetzwerdungsprozess durch. Somit wird es aber meist auch Personen geben, die ein Gesetz falsch finden.) Anders geht es aber nun einmal nicht: Würden Richter und Verwaltungsbedienstete nur nach ihrem eigenen Gewissen arbeiten, ohne auf die Gesetze zu achten, wäre ihr Handeln nicht nur für die Rechtsunterworfenen völlig unvorhersehbar (und somit das Ende jeder Rechtsstaatlichkeit), es wäre auch das Ende der Demokratie, da die demokratisch beschlossenen Gesetze bedeutungslos würden.

Wer also 1933 schon im öffentlichen Dienst arbeitete, wird es gewohnt gewesen sein, ihm problematisch erscheinende Vorschriften zu vollziehen. Nun gab es eine neue Regierung mit neuen problematischen Vorschriften. Der Sprung wird für die Masse des Personals zunächst nicht so groß gewesen sein; es musste ja nicht von einem Tag auf den anderen plötzlich Todesurteile wegen des Verteilens von Flugblättern verhängen. Dass es immer mehr und immer schlimmere ungerechte Vorschriften (mit einem immer unzweifelhafteren Unrechtsgehalt) gab, wird für die meisten ein schleichender Prozess gewesen sein.
Wann ein Punkt erreicht ist, an dem man nicht mehr mitgehen kann/darf (und daher, wenn eine Versetzung nicht möglich ist, in letzter Konsequenz seinen Dienst quittiert und seine gesicherte Stellung und die seiner Familie "zugunsten" von Arbeitslosigkeit aufgibt), werden viele, auch solche, die eigentlich keine Sympathien für das Regime hegten, gar nicht bewusst wahrgenommen (und sich dennoch bewusst fürs Weitermachen entschieden) haben.
 
Wer also 1933 schon im öffentlichen Dienst arbeitete, wird es gewohnt gewesen sein, ihm problematisch erscheinende Vorschriften zu vollziehen. Nun gab es eine neue Regierung mit neuen problematischen Vorschriften. Der Sprung wird für die Masse des Personals zunächst nicht so groß gewesen sein; es musste ja nicht von einem Tag auf den anderen plötzlich Todesurteile wegen des Verteilens von Flugblättern verhängen. Dass es immer mehr und immer schlimmere ungerechte Vorschriften (mit einem immer unzweifelhafteren Unrechtsgehalt) gab, wird für die meisten ein schleichender Prozess gewesen sein.
Wann ein Punkt erreicht ist, an dem man nicht mehr mitgehen kann/darf (und daher, wenn eine Versetzung nicht möglich ist, in letzter Konsequenz seinen Dienst quittiert und seine gesicherte Stellung und die seiner Familie "zugunsten" von Arbeitslosigkeit aufgibt), werden viele, auch solche, die eigentlich keine Sympathien für das Regime hegten, gar nicht bewusst wahrgenommen (und sich dennoch bewusst fürs Weitermachen entschieden) haben.
Das gilt allerdings nicht einzig für den Bereich der Justiz und der Verwaltungsbehörden. Konsequent gilt das auch z.B. für die "Sekretärin/Stenotypistin" (1943-45 in Stutthof).

Der Aspekt des unbescholten seins: antisemitische, rassistische und völkisch-nationale Einstellungen/Haltungen hat es schon vor 1933 in mehr oder weniger jedem Bevölkerungsteil Deutschlands gegeben, d.h. die Nazizeit ist nicht wie ein plötzliches Unwetter, wie eine Brochsche Verzauberung über das Land gekommen. Deutliche Vorboten waren u.v.a die "Stuttgarter Pogrome" und der "Bäderantisemitismus". Folglich muss es einen nicht unerheblichen Anteil schon rassistisch, antisemitisch, völkisch-national eingestellter Entscheidungsträger auch im Justiz- und Verwaltungswesen gegeben haben - das macht es noch schwerer, hinterher die "unbescholtenen" herauszufiltern.

Und natürlich stellt sich gerade hier, im Bereich Justiz und Verwaltung, die Frage nach der Schuld oder Mitschuld ganz besonders: denn es war niemand anders als die Justiz, welche Rassegesetze etc "rechtlich" zementierte.
 
etwas Off-topic: Wie lief das eigentlich bei der Gründung der DDR? Dort stand man ja vor dem gleichen Problem beim Aufbau von Polizei und Justiz wie im Westen. Hat man da auch auf Leute zurückgegriffen, die in der NS-Zeit linientreu ihre Karriere gemacht haben?
 
Die Russen waren da alles andere als zimperlich. In den ersten Jahren wurden über 500.000 Menschen aus ihren Jobs entfernt. Sie kamen in Lager.
Ein besonderes Augenmerk hatten die Sowjets auf Verwaltung, Justiz und Bildungswesen gerichtet. Hier wurde konsequent "aufgeräumt" und die "freigewordenen" Stellen mit den eigenen Leuten besetzt.

Es wurden aber die Entnazifizierung zur Veränderung der Sozialstruktur missbraucht. Die Russen machten es sich einfach; es gab Faschisten und Antifaschisten. Klassengegner waren natürlich grundsätzlich Faschisten und wurden schlichtweg entschädigungslos enteignet. Rechtsstaatliche Prinzipien kamen hier nicht zur Anwendung; kannte man ja schon aus den eigenen Gerichtssälen nicht.
 
Und natürlich stellt sich gerade hier, im Bereich Justiz und Verwaltung, die Frage nach der Schuld oder Mitschuld ganz besonders: denn es war niemand anders als die Justiz, welche Rassegesetze etc "rechtlich" zementierte.

Es war nicht die Justiz, sondern es war die Regierung, die die Gesetze erließ. Die Gerichte mußten nur aufgrund der damals geltenden Rechtslage entscheiden.

Gleiches gilt ebenso für die Verwaltung - auch die konnten kein Recht schaffen, sondern mußten es anwenden. Auch wenn das Recht Unrecht war.
 
1949 als die Bundesrepublik gegründet wurde betrug die Bevölkerungszahl ca. 50 Millionen. Es ist schwer vorstellbar, das man aus einem so großen Reservoir nicht ein paar tausend unbescholtene Polizisten, Lehrer und Juristen rekrutieren hätte können.
Das klingt, als seien alle Polizisten, Lehrer und Juristen Altnazis gewesen, was nicht der Fall war. Aber Du stellst meiner Ansicht nach die falschen Fragen.

1949 wies die deutsche Gesellschaft kriegsbedingt einen Frauenüberschuss auf; die Frauen müssen in dieser Rechnung jedoch entfallen, da sie nach damaliger Auffassung, im Widerspruch zum Gleichheitsgrundsatz der Verfassung, für die hier diskutierten Rollen kaum infrage kamen.

Was bereits darauf hinweisen sollte, wie weit der moralische Anspruch und das Machbare auseinanderlagen.

Aber wie viele Männer bleiben? Kriegsbedingt waren deren viele zu alt, zu jung oder zu versehrt für öffentliche Funktionen. Außerdem: wir sprechen hier über die Jahre 1946-1949. Es hatte nicht gut jeder zweite einen Hochschulabschluss. Der Pool für Funktionäre war auch deshalb kleiner.

Drittens: Obwohl man für die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz des neuen Staates funktionierende Organe wie bspw. eine Polizei brauchte, heißt das nicht, dass es auf den einzelnen Schutzpolizisten angekommen wäre. Es kam jedoch durchaus auf die Beamten an, die Führungs- und Verwaltungsaufgaben übernahmen.

Sie hatten den Staat nach den politischen Maßgaben aufzubauen und die Funktionsfähigkeit ihrer Behörden zu garantieren. Und hier gab es nun mal zu wenige unbelastete Bewerber für diese Aufgaben. Ich sage es abermals: Ethisch war dieser Zustand untragbar, aber praktisch unumgänglich.

Wer das nicht glaubt, dem empfehle ich einen Blick in jene Länder, in denen Revolutionäre ohne Regierungserfahrung an die Macht kamen. Selbst dort, wo der Systemwechsel friedlich erfolgte, wie z.B. in Südafrika, machte sich der Verlust der Verwaltungserfahrung der Schergen des alten Systems empfindlich bemerkbar.

Ohne all die Ministerialdirektoren, Professoren und Polizeioffiziere war kein funktionsfähiger Staat zu machen. Daher halte ich die damalige Politik, wenn auch widerstrebend, für verständlich.

Als jemand, der eine Zeitlang im politischen Berlin gearbeitet hat, halte ich es für völlig illusorisch, dass ein zeitnaher Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ohne Rückgriff auf Nazi-Funktionäre möglich gewesen wäre. Ein modernes Staatswesen ist dafür einfach zu kompliziert.

Warum der Zeitdruck bestand, habe ich zu erläutern versucht. Zumindest darüber, dass die erste Bundesregierung diesen Zeitdruck empfand, kann man meines Erachtens nach nicht streiten, und ihr Empfinden ist alleinig maßgeblich.

Praktikable Alternativen vermag ich keine zu erkennen, außer vielleicht eine langwierige Besatzung und Übernahme der Verwaltung durch die Besatzungsbehörden.

Man muss sich nur einmal beispielshalber verdeutlichen, wann die ersten Jura-Studenten, die im befreiten Deutschland ihren Abschluss machten, ihre Befähigung zum Richteramt erlangten.
Auch später, als die Bundesrepublik florierte und gedeihte, hat man sich nicht sonderlich bemüht die Nazi Verbrecher zu belangen. Ein ganz trauriges Stück deutscher Geschichte.
Sehr richtig.

Interessant ist, dass die rechtliche Aufarbeitung auch dann kaum in Gang kam, als mit den gesellschaftlichen Umwälzungen von 1968, mit dem Aufschlagen von unbelasteten Neulingen im öffentlichen Dienst und einer Schar weisungsbefugter SPD-Minister, eine bessere Grundlage dafür erstand.

Hier mag Karrierismus ebenso gebremst haben wie das grundlegende Legitimationsproblem des langjährigen Nichttätigwerdens. Die alte Garde und ihre Erfüllungsgehilfen waren noch immer in Amt und Würden, und ein junger Staatsanwalt, der deren Amtsführung implizit kritisierte, brauchte ein dickes Fell.

Wobei man zugeben muss, dass in der historischen Gesamtschau zumindest die moralische Aufarbeitung der Verbrechen der Diktatur in Deutschland besser gelaufen ist als in beinahe jeder anderen Gesellschaft.

Japan bewegt sich noch heute auf dem Stand von Deutschland 1953.

In Spanien hat die Aufarbeitung der Verbrechen Francos noch nicht einmal richtig begonnen.

In Italien führte der Sturz Mussolinis zu einer Geisteshaltung der Nicht-Verantwortlichkeit, mit dem Ergebnis, dass selbst offener Faschismus dort heute noch hoffähig ist.

Die Beispiele sind Legion.
 
In Spanien hat die Aufarbeitung der Verbrechen Francos noch nicht einmal richtig begonnen.
Das möchte ich so nicht unterschreiben. Im Unterschied zu Spanien ist in Deutschland der Faschismus mit einem von Deutschland vom Zaun gebrochenen Krieg zusammengekracht. In Spanien ist der Faschismus sukzessive und leise entmachtet worden, noch unter Franco selbst, spanische Historiker lassen die faschistische Phase Spaniens 1942, 1944 oder 1956 enden.

Und der Übergang von der Diktatur in die Demokratie war legitimiert dadurch, dass man den für wenig durchsetzungsfähig eingeschätzten Juan Carlos de Borbón in der Nachfolge Francos als König designiert hatte, der noch vor Francos Tod Kontakt zu fast allen relevanten Gruppen, einschließlich der Kommunisten aufnahm, was dazu führte, dass Kommunistenführer Santiago Carillo bei einem Parteitag der PCE ein Bild des Königs aufhängte. Die Falange splittete sich in dem Demokratisierungsprozess nach Francos Tod auf in verschiedene Parteien, deren unbedeutendste der Splitter blieb, der den alten Namen behielt (bis vor wenigen Jahren hielt man die Spanier für resistent gegenüber rechtsradikalen Ideologien, aber eine neue Partei, VOX, bedient genau diesen Sektor seit Kurzem relativ erfolgreich, vermutlich auch bedingt durch die Ereignisse in Katalonien). Der größte Teil der alten Falange ging in die Vorgängerpartei der heutigen PP über, die ideologisch in etwa unserer Union entspricht, vielleicht insgesamt etwas konservativer und katholischer.

Um den Demokratisierungsprozess in Spanien zu ermöglichen, hat man sich darauf damals geeinigt, die Vergangenheit Vergangenheit sein zu lassen.

In der Kunst allerdings würde das alles bearbeitet. Ich besitze aud DVD einen spanischen Film (El extraño viaje, 1964) der noch während der Francozeit, ohne Franco direkt anzugreifen, den Franquismus angreift, dieser wird repräsentiert durch eine Boutiquebesitzerin, welche die junge Dorfschönheit verdächtigt, bei Ihr Unterwäsche gestohlen zu haben. Und sie läuft von einer Säule des franquistischen Staates zur nächsten, um zu dem zu kommen, was sie für ihr Recht hält. Aber Dorfpolizist, Priester und Bürgermeister geben ihr eine Absage, woraufhin die Boutiquebesitzerin sie als ¡Rojos! (Kommunisten) beschimpft. Diese Sequenz hat Fernando Fernán Gómez wirklich toll komponiert, die Säulen des Staates bleiben unberührt, aber jeder versteht, was er sagen möchte.
1979 kam dann z.B. der Film El Crimen de la Cuenca in die Kinos. Der Film spielte zwar nicht während der Francozeit, sondern in der Primo de Rivera-Zeit, basierte aber auf einer wahren Begebenheit. Zwei politisch aufmüpfige Landarbeiter werden verdächtigt, den Dorftrottel ums Leben gebracht zu haben. Beweise dafür gibt es nicht. Aber ein Großgrundbesitzer belauscht (absichtlich) die Beichte einer Sterbenden, die das glaubt und geht zur Guardia Civil. Die den Fall untersucht. Der Priester bricht sein Beichtgeheimnis und schließlich gestehen die beiden Verdächtigen unter Folter (die in dem Film in aller Brutalität dargestellt wird, ich kann sie mir nicht ansehen!) den Mord und belasten sich gegenseitig. Die Freundschaften und Familien zerbrechen, den Familien fehlen die Ernährer. Monate später taucht der angeblich Ermordete fröhlich pfeifend und nichts von seiner angeblichen Ermordung wissend in seinem Dorf wieder auf. Auch wenn dieser Film einige Jahrzehnte in der Vergangenheit spielte: auch hier ging es letztlich darum, die Säulen des Francostaates anzugreifen.

In den letzten Jahren ist in Spanien jedoch einiges geschehen, man hat Franco aus dem Valle de Caídos, einer Gedenkstätte, die Franco von politischen Häftlingen (Zwangsarbeitern) in den 1940er Jahren in der Nähe des Escorial errichten ließ, exhumiert, man hat in diversen Städten Reiterstandbilder von ihm entfernt, Städtenamen mit dem Zusatz de Franco wieder in den Stand von 1936 gesetzt, spanische Wappen aus der Zeit an Gebäuden entweder entfernt oder zumindest verkleidet. So prangte z.B. über der Hauptpost von Cádiz vor einigen Jahren noch das spanische Wappen von 1939 - 1975, als ich zuletzt dort war, war es verkleidet und man sah dort das Wappen der spanischen Post. Solche Dinge gehen nicht immer ohne Protest von Statten, insbesondere die Exhumierung Francos hat einige Ewiggestrige auf den Plan gerufen aber von der Mehrheit der Bevölkerung wird das als überfällig begrüßt.


In Italien führte der Sturz Mussolinis zu einer Geisteshaltung der Nicht-Verantwortlichkeit, mit dem Ergebnis, dass selbst offener Faschismus dort heute noch hoffähig ist.
da ich regelmäßig in Sachsen bin, muss ich leider sagen, dass ich das dort auch erlebe. Dafür war ich vor drei Wochen in Süditalien, dort wurde der italienische Faschismus auch bei zwei oder drei Gelegenheiten angesprochen und zwar eindeutig in einem negativen Kontext. Eine der drei Personen, die das mir gegenüber Tat war ehem. Erasmusstudentin an der KU Eichstätt, also nicht sonderlich verdächtig, „links“ zu sein. Bei den andern beiden Gelegenheiten weiß ich nichts über politische oder religiöse Hintergründe der Personen.
 
Es war nicht die Justiz, sondern es war die Regierung, die die Gesetze erließ. Die Gerichte mußten nur aufgrund der damals geltenden Rechtslage entscheiden.

Gleiches gilt ebenso für die Verwaltung - auch die konnten kein Recht schaffen, sondern mußten es anwenden. Auch wenn das Recht Unrecht war.
@Carolus das ist mir nicht unbekannt - deswegen hatte ich es auch so formuliert:
Und natürlich stellt sich gerade hier, im Bereich Justiz und Verwaltung, die Frage nach der Schuld oder Mitschuld ganz besonders: denn es war niemand anders als die Justiz, welche Rassegesetze etc "rechtlich" zementierte.
Um in diesem Bild zu bleiben: "angerührt" und "gemixt" hat die Regierung diese braune Pampe, fest"zementiert" haben sie dann die Justiz und der Verwaltungsapparat. Und dieses zementieren scheint für Justiz und Behörden ein (sicherlich teils schleichender, teils bewußt akzeptierter) relativ alltäglich-normal-bürokratischer Prozess gewesen zu sein. (so weit mir bekannt, hat es innerhalb der Juristik der 30er Jahre keinen umfangreichen fachlichen Empörungsaufstand gegeben, als seitens der Regierung peu a peu Rassengesetze, Ariernachweise und andere schon rein juristisch äußerst absurde Nazispezialitäten in die Gesetzgebung einflossen/verordnet wurden - freilich hatte man ab 1933 unliebsame Juristen aus dem Amt gedrängt bzw jüdisch-deutsche solche nach bekanntem Muster beseitigt...)

Und natürlich sind all die Behörden- und Justizbeamten in ihrem Job ausgebildet, qualifiziert gewesen, beherrschten die nötigen behördlichen Abläufe. Wenn allerdings ein Nazi-Jurist (!!) in gehobener Position und z.B. ein Nazi-Amtsleiter zu aller heutigen Überraschung nicht mit der Verfassung / dem Grundgesetz der BRD ab Mai 1949 kollidiert, sondern aufgrund seiner fachl./berufl. Qualifikation in gehobener Position übernommen werden kann, fragt man sich kopfschüttelnd nach den Relationen, die dazu führen, eine subalterne und nicht weisungsbefugte Schreibkraft wegen ihres ausgeübten Berufs anzuklagen.

Als jemand, der eine Zeitlang im politischen Berlin gearbeitet hat, halte ich es für völlig illusorisch, dass ein zeitnaher Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ohne Rückgriff auf Nazi-Funktionäre möglich gewesen wäre. Ein modernes Staatswesen ist dafür einfach zu kompliziert.
@Muck das wirkt ein wenig unglücklich formuliert, also könne ein modernes Staatswesen nicht ohne Nazi-Funktionäre auskommen... (aber ich glaube, ich weiß, was du ausdrücken willst)
 
Was ist ein „Nazi-Jurist“?

Juristen in der Verwaltung haben Gesetze zu vollziehen (nicht zu machen), unabhängig davon ob sie sie persönlich gut finden oder nicht. Diverse Entscheidungen müssen auch begründet werden, und zwar auf Grundlage der Gesetze, auf denen sie basieren, und nicht nach eigenen moralischen Erwägungen.
Wenn also ein Verwaltungsjurist einem jüdischen Antragsteller etwas verweigert und in die Begründung schreibt, dass gemäß § soundso des Gesetzes soundso Juden nicht berechtigt sind, … zu betreiben, und daher die Bewilligung zu versagen war, bedeutet das nicht zwingend, dass dieser Bedienstete das persönlich richtig findet, sondern nur, dass er auf Grundlage des geltenden Rechts (so ungerecht und verwerflich es auch ist) gehandelt hat.
Wie ist das Verhalten dieses Juristen nun zu werten? Ist er ein „Nazi-Jurist“? Hätte er den Dienst quittieren müssen? Ist er nach 1945 noch tragbar, obwohl er solche Entscheidungen (nicht nach eigenem Gutdünken, sondern auf Grundlage des geltenden Rechts) gefällt hat? Wo soll man die Grenze ziehen? (Bis zu Todesurteilen oder dem Mitwirken am Holocaust ist es ein weites Feld.)
 
Als Nicht-Jurist frage ich mal: Kann man Gesetze ab 1933 überhaupt noch so als solche bezeichnen?
eine aus heutiger Sicht berechtigte Frage!
in diesem Sinne:
so weit mir bekannt, hat es innerhalb der Juristik der 30er Jahre keinen umfangreichen fachlichen Empörungsaufstand gegeben, als seitens der Regierung peu a peu Rassengesetze, Ariernachweise und andere schon rein juristisch äußerst absurde Nazispezialitäten in die Gesetzgebung einflossen/verordnet wurden - freilich hatte man ab 1933 unliebsame Juristen aus dem Amt gedrängt bzw jüdisch-deutsche solche nach bekanntem Muster beseitigt...

Wo soll man die Grenze ziehen?
Diese Frage taucht in dieser Diskussion automatisch immer wieder auf, ja muss auftauchen. Eine verbindliche Antwort kann ich darauf nicht geben, lediglich meine Überlegungen dazu kann ich in die Diskussion einbringen. Und da stellt sich mir eine andere Frage, nämlich ob für Staatsbedienstete, Verwaltungsbeamte, Juristik a posteriori ein wenig Samthandschuhe angezogen werden (?!) - denn:
Wenn also ein Verwaltungsjurist einem jüdischen Antragsteller etwas verweigert und in die Begründung schreibt, dass gemäß § soundso des Gesetzes soundso Juden nicht berechtigt sind, … zu betreiben, und daher die Bewilligung zu versagen war, bedeutet das nicht zwingend, dass dieser Bedienstete das persönlich richtig findet, sondern nur, dass er auf Grundlage des geltenden Rechts (so ungerecht und verwerflich es auch ist) gehandelt hat.
Wie ist das Verhalten dieses Juristen nun zu werten?
Gilt das nicht auch für die "Sekretärin/Stenotypistin"?
Rücken Staatsbedienstete, Verwaltungsbeamte, Juristik nicht ein wenig in Richtung Befehlsnotstandsmythos? (gesetzlich gebunden, auf Grundlage geltenden Rechts gehandelt, Diensteid usw usw)

Was ist ein „Nazi-Jurist“?
...mag sein, dass meine Formulierung etwas salopp ist - ist sie aber gar so unverständlich? Viele, ja gar zu viele Beispiele dafür, was man darunter subsummieren kann, lassen sich anführen: der studierte, in der Weimarer Republik sozialisierte Staatsanwalt, der lange Jura studiert und glänzende Examina abgelegt hat, der sich in dem Laien unzugänglichen Rechtsfragen en Detail auskennt, und der als Rädchen in der Rechtsmaschinerie von 1933-45 Anklagen wegen z.B. Rassenschande und ähnlichem absurdem "Nazizeugs" (pardon für die noch saloppere Formulierung) erhebt, der die Gesetze der Weimarer Republik kannte und nun halt die des Naziterrors umsetzt (jaja, persönlich könnte er sie missbilligen oder auch nicht, fachlich müsste er aber herbste Bedenken haben) - da fällt mir Laien als einfachste Bezeichnung halt "Nazi-Jurist" ein.
 
Als Nicht-Jurist frage ich mal: Kann man Gesetze ab 1933 überhaupt noch so als solche bezeichnen?

Ich bin auch kein Jurist, auf die Frage, wie ein Richter sich verhalten solle, wenn er in einen Konflikt gerät zwischen überpositivem Recht und Rechtsnormen, die den Gerechtigkeitssinn verletzen.

Der namhafte Jurist, Rechtshistoriker und -Philosoph verfasste 1946 die sogenannte Radbruchsche Formel.
Radbruchsche Formel – Wikipedia

Gustav Radbruch wahr der Meinung, dass ein Richter geltendes Recht anwenden müsse, auch wenn es offensichtlich ungerecht und unzweckmäßig ist. Erst wenn der Widerspruch zwischen positivem Recht und Gerechtigkeit ein unerträgliches Maß erreicht hat positives Recht keine Geltung mehr. Das ist, so Radbruch der Fall, wenn von vornherein Gerechtigkeit nicht erstrebt wird, wo die Gleichheit vor dem Gesetz, die Kern der Gerechtigkeit ist, bei der Setzung positiven Rechts bewusst verleugnet wurde.
 
Es gab ja durchaus, selbst in den dunkelsten Zeiten, eine Gerichtsbarkeit. Teilweise sind SS-Leute von SS-Gerichten wegen Grausamkeit oder Willkür belangt worden. Meist freilich vor 1941. Es gab durchaus ein Unrechtsbewusstsein.
 
Als Nicht-Jurist frage ich mal: Kann man Gesetze ab 1933 überhaupt noch so als solche bezeichnen?
Grundsätzlich müssen Gesetze natürlich verfassungskonform zustandegekommen sein. Klingt logisch und banal, ist es aber eigentlich nicht.

Verfassungen fallen nicht vom Himmel, sondern werden von Menschen gemacht. Jede Verfassung wurde irgendwann geschaffen. Das Problem dabei: Verfassungen sind oft Folge eines revolutionären Aktes, entstehen also oft unter Bruch der Vorgänger-Verfassung, kommen also selbst auf „verfassungswidrige“ Weise zustande. Dennoch wird (natürlich) auf die Einhaltung der neuen Verfassung gepocht, sie als die allein gültige angesehen und die Gültigkeit von Gesetzen danach gemessen, ob sie der aktuellen neuen Verfassung entsprechen (bzw., falls sie auf Grundlage der alten entstanden, irgendwie in die neue übergeleitet wurden). (Solange, bis es zur nächsten Revolution kommt und es die nächste Verfassung gibt, die dann natürlich die einzig wahre und gültige ist.) Von Juristen wird in der Regel als ganz selbstverständlich erwartet, dass sie auf Grundlage der aktuellen Verfassung arbeiten und die auf ihrer Grundlage entstandenen Gesetze anerkennen und anwenden und nicht sagen: „Dieses Gesetz kann ich nicht anwenden, da die Verfassung nicht auf der alten Verfassung entsprechende Weise zustandegekommen ist, daher ungültig ist, und das Gesetz nicht auf Grundlage der alten Verfassung beschlossen wurde.“ (Im Gegenteil, ein Jurist, der so argumentiert, würde als Staatsverweigerer, Reichsbürger oder was auch immer eingestuft und wohl aus dem Dienst entfernt.)

Die Weimarer Verfassung wurde 1933 nicht einmal formell abgeschafft und durch eine formal neue ersetzt, sondern „nur“ (in durchaus revolutionärer Weise) modifiziert bzw. de facto entsorgt.

Was aber kann man in so einer Situation realistischerweise von einem kleinen Verwaltungsjuristen oder Richter erwarten? Für die Altgedienten unter ihnen war es nicht einmal der erste Bruch in der Verfassungskontinuität, sie mussten sich schon einmal mit einer revolutionären neuen Situation abfinden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was aber kann man in so einer Situation realistischerweise von einem kleinen Verwaltungsjuristen oder Richter erwarten?
Wieso sind damalige Verwaltungsjuristen und Richter auf einmal "klein"??? Das waren damals und sind heute gehobene Positionen, sehr deutlich über dem Durchschnittseinkommen alimentiert und mit gehörigem Sozalprestige versehen!
 
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