Sollten Nazi-Verbrecher heute noch verurteilt werden??

Apropos … vielleicht habe ich gerade einen geistigen Aussetzer, aber gab es nicht in einem der Konzentrationslager einen Arzt oder Wissenschaftler, der aufgrund der Berichte befreiter Opfer des KZ-Systems bei seinem Prozess freigesprochen wurde? Relativ früh nach Kriegsende, meine ich?
 
Apropos … vielleicht habe ich gerade einen geistigen Aussetzer, aber gab es nicht in einem der Konzentrationslager einen Arzt oder Wissenschaftler, der aufgrund der Berichte befreiter Opfer des KZ-Systems bei seinem Prozess freigesprochen wurde? Relativ früh nach Kriegsende, meine ich?


Das ist wohl der Arzt Hans Münch, der 1946 beim Auschwitz-Prozeß in Polen freigesprochen wurde:
Hans Münch (Mediziner) – Wikipedia
 
Vielen Dank! Genau das war der Name. Lebensgeschichten wie die Münchs verleihen der Geschichte des dritten Reichs eine zusätzliche tragische Note, denn sie zeigen, dass vielleicht eine andere Entwicklung möglich gewesen wäre, wenn sich mehr Menschen zu Widerstand bereit gefunden hätten.
 
Vielen Dank! Genau das war der Name. Lebensgeschichten wie die Münchs verleihen der Geschichte des dritten Reichs eine zusätzliche tragische Note, denn sie zeigen, dass vielleicht eine andere Entwicklung möglich gewesen wäre, wenn sich mehr Menschen zu Widerstand bereit gefunden hätten.

Eigentlich hätte es noch nicht mal Widerstandsgeist gebraucht. Ein winziger, noch so rudimentär ausgeprägter Rest von Menschlichkeit, ein absolutes Minimum an ärztlichem und wissenschaftlichem Ethos und ein ebenfalls minimal ausgeprägter Rest von Respekt vor dem Eid des Hippokrates hätte Deutschlands Mediziner eigentlich daran erinnern müssen, dass Ärzte keine "Patienten" umbringen, dass man sich für sinnlose Versuche auf Kosten von "Patienten" einfach nicht hergeben darf.

Münch hat noch kurz vor seinem Tod von den wissenschaftlichen Möglichkeiten die sich in Auschwitz boten geschwärmt und er sprach auch in den höchsten Tönen von seinem Kollegen Mengele. Dass Auschwitz nichts, als eine monströse Mordfabrik war, dass die Versuche wissenschaftlich äußerst fragwürdig und ethisch einfach nur unterirdisch und widerlich waren, war diesen Medizinern klar.

Um sich dafür herzugeben, Häftlinge zu selektieren, an ihnen Experimente von fragwürdigem wissenschaftlichen Wert durchzuführen, sie am Ende umzubringen und Leichenteile zu sammeln und zu katalogisieren- dafür braucht es schon ein Nervenkostüm von eigenartiger Qualität.
 

Das Bezirksgericht Döbling in Wien hat ein Verfahren zur offiziellen Todeserklärung von Alois Brunner eingeleitet: BG Döbling (015), 35 T 2/20b - Todeserklärung

Nachdem er im Februar 2021 in Österreich für tot erklärt wurde (s.NS-Kriegsverbrecher Brunner für tot erklärt ), wurde die Fahndung nach ihm offiziell eingestellt: Justiz beendet Fahndung nach NS-Verbrecher Alois Brunner

Brunner wäre dieses Jahr 110 Jahre alt geworden.
 
Wer 1945 vor Kriegsende strafmündig war, ist jetzt mindestens 91. Viel kann da gar nicht mehr verfolgt werden.
 
Wer 1945 vor Kriegsende strafmündig war, ist jetzt mindestens 91. Viel kann da gar nicht mehr verfolgt werden.

In der Tat setzt die Biologie der Strafverfolgung ein Ende. Kürzlich ist in Neuruppin ein Prozeß gegen einen ehemaligen Angehörigen der SS-Wachmannschaft des KZ Sachsenhausen zu Ende gegangen: der 101-jährige Angeklagte wurde zu 5 Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt.

Aber auch in Itzehoe läuft noch ein Prozeß gegen eine ehemalige Sekretärin in einem KZ.

Fünf Jahre Haft für Ex-KZ-Wachmann Josef S.
 
Nachdem er im Februar 2021 in Österreich für tot erklärt wurde (s.NS-Kriegsverbrecher Brunner für tot erklärt ),
Das kann so nicht stimmen (und der verlinkte Artikel des ORF Burgenland - auf den sich auch Wikipedia bezieht - ist in sich widersprüchlich, da er einerseits von einer Todeserklärung, andererseits von einer Aufforderung, sich zu melden, spricht). Alois Brunner kann nicht im Februar 2021 vom Bezirksgericht Döbling für tot erklärt worden sein, weil es erst im Rahmen des Verfahrens zur Todeserklärung ein Edikt erließ, in dem er aufgefordert wurde, sich bis Ende August 2021 zu melden, andernfalls könne er für tot erklärt werden. Dieses (öffentlich einsehbare) Edikt, das ich mir damals selbst angesehen habe, scheint allerdings bereits vor Ablauf der Frist aus der Ediktsdatei der österreichischen Justiz verschwunden zu sein; jedenfalls habe ich es bereits vor Ablauf der Frist nicht mehr gefunden. Keine Ahnung, was daraus (daran, dass er sich gemeldet hat, wird's ja wohl nicht liegen) und mit der Todeserklärung wurde. Eine Todeserklärung ist aber eigentlich erst nach Fristablauf möglich.
 
Aber auch in Itzehoe läuft noch ein Prozeß gegen eine ehemalige Sekretärin in einem KZ.

Sowas finde ich zum Beispiel absolut grotesk. Was kommt als nächstes? Die 100jährige Köchin und die 105jährige Putzfrau eines Lagerkommandanten wird aus dem Altenheim in den Gerichssaal geschleppt und wegen zehntausendfachen Mordes angeklagt?

Was bezweckt man mit diesem Unsinn? Wollen sich da manche Staatsanwälte einfach nur wichtig machen und damit irgendwie ihre Karriere pushen? Oder glaubt man mit solchen Bauernopfern wiedergutmachen zu können, dass man in der Nachkriegszeit so viele echte NS-Verbrecher einfach nicht angeklagt hat oder viel zu milde davon kommen liess?
 
In der Tat setzt die Biologie der Strafverfolgung ein Ende. Kürzlich ist in Neuruppin ein Prozeß gegen einen ehemaligen Angehörigen der SS-Wachmannschaft des KZ Sachsenhausen zu Ende gegangen: der 101-jährige Angeklagte wurde zu 5 Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt.

Aber auch in Itzehoe läuft noch ein Prozeß gegen eine ehemalige Sekretärin in einem KZ.

Fünf Jahre Haft für Ex-KZ-Wachmann Josef S.

Hier ein Link dazu:

https://www.deutschlandfunk.de/die-letzten-ns-prozesse-in-deutschland-100.html
 
... so viele echte NS-Verbrecher einfach nicht angeklagt hat oder viel zu milde davon kommen liess?
Das sind echte Verbrecher, wenn sie das getan haben, wessen sie angeklagt werden. Und nur weil sie bisher straflos davon kamen, muss man sie nicht weiter straflos davon kommen lassen.
In meiner Jugend gab es den Spruch: Wer am Wochenende saufen kann, der kann auch montags arbeiten.
 
Das sind echte Verbrecher, wenn sie das getan haben, wessen sie angeklagt werden.

"Die Beschuldigte in dem Fall, den der Beamte des LKA in Stuttgart bearbeitete, war von April 1943 bis April 1945 als Sekretärin in der Fernschreibstelle des Konzentrationslagers tätig. Ein erhaltener Befehl habe belegt, dass sie als 16-Jährige ihren Dienst am 1. April 1943 antreten sollte, sagte der Beamte. Weitere Unterlagen habe es nicht gegeben. Die Frau habe in den Vernehmungen angegeben, dass ihr Vater, ein Fleischer aus der Nähe von Stutthof, sie gezwungen habe, den Dienst in dem Lager zu beginnen."

Prozess gegen KZ-Sekretärin: Ähnliches Verfahren eingestellt

Da wird ein gerade 16jähriges Mädel von ihren Eltern zu einer Stelle als Schreibkraft in einem Lager geschickt und 80 Jahre später kommt irgendein Staatsanwalt auf die Idee, diese fast 100 Jahre alte Frau wegen dieser Tätigkeit als Kind/Jugendliche der Beihilfe zum tausendfachen Mord anzuklagen.

Wie verrückt ist das denn bitte?
 
und 80 Jahre später kommt irgendein Staatsanwalt auf die Idee, diese fast 100 Jahre alte Frau wegen dieser Tätigkeit als Kind/Jugendliche der Beihilfe zum tausendfachen Mord anzuklagen.
Es geht nicht um Mord sondern um Beihilfe zum Mord. Dazu gehören auch Schreibtätigkeiten, die 11.000fachen Mord ermöglicht haben. Mit 16 war sie kein Kind mehr:

Heute ist man ab 14 Jahren strafmündig. (§ 19 StGB). Das war in der Weimarer Republik und in der NS-Zeit bis zum 6.11. 1943 genauso. Danach wurde in § 3 des Reichsjugendgerichtsgesetzes festgelegt, dass man ab 12 Jahren strafmündig sei, "wenn der Schutz des Volkes wegen der Schwere der Verfehlung eine strafrechtliche Ahndung fordert."
Die Frage der Strafmündigkleit stellt sich also daher bei den betroffenen minderjährigen Wachmannschaften oder Sekretärinnen im KZ nicht.
 
@Tutti
Wer lesen kann, ist entschieden im Vorteil. In dem Artikel geht es um zwei verschiedene Frauen.
Das Ermittlungsverfahren gegen die "16-Jährige" wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt
Was ein Ermittlungsverfahren ist, könntest du da nachlesen, wenn es dich interessierte:
Ermittlungsverfahren – Wikipedia
Die in Itzehoe angeklagte Frau war zur mutmaßlichen Tatzeit 18 bis 19 Jahre alt.
 
Es geht nicht um Mord sondern um Beihilfe zum Mord. Dazu gehören auch Schreibtätigkeiten, die 11.000fachen Mord ermöglicht haben. Mit 16 war sie kein Kind mehr:

Also bist du der Meinung, dass 14, 15, 16jährige BDM-Mädels, die von ihren regimetreuen Eltern dazu gezwungen wurden eine Stelle in einem Lager anzutreten - als Schreibkraft, Haushälterin, Köchin oder was auch immer - heute als fast 100jährige Greise aus dem Altenheim geholt und wegen Behilfe zum zigtausendfachen Mord angeklagt werden sollen?

Diese Meinung kann man natürlich haben. Meiner Meinung nach ist dieses Vorgehen absolut irre.
 
Die in Itzehoe angeklagte Frau war zur mutmaßlichen Tatzeit 18 bis 19 Jahre alt.
Was zu der seltsamen Situation führt, dass nach dem Jugendstrafrecht über eine Greisin verhandelt wird, da sie zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war.

@Tutti Ja natürlich sollte man die heute noch lebenden Mit-Verantwortlichen der Nazi-Verbrechen anklagen können und ihnen einen fairen Prozess machen können. Dazu können Schreibkräfte gehören, da sie Befehle schriftlich weitergegeben haben, was bei Haushälterinnen oder Köchinnen schwerlich der Fall war. Hier würde ich mir eine differenzierte Betrachtungsweise und keine pauschalen Unterstellungen deinerseits wünschen.
 
Zunächst ist eine Anklage noch keine Verurteilung. Umfang ihrer möglichen Beihilfe wird das Gericht anhand der Beweise zu beurteilen haben. Entlastend könnte ihr damals junges Alter, ihre familiäre Situation sowie die damalige Umstände zu berücksichtigen sein. Aber da kann und will ich mir nicht ein Urteil erlauben, sondern kann auch nur abwarten, wie das Gericht entscheiden wird.
 
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