Ugh Valencia
Aktives Mitglied
Konrad von Marburg, geboren zwischen 1180-90 gestorben 1233, war der Beichtvater der Heiligen Elisabeth. Er war Priester und scheint studiert zu haben. Er wurde jedenfalls öfter als "Magister" erwähnt. Ab 1215 wurde er von Papst Innozenz III. beauftragt, Kreuuzugspredigten zu halten und wurde in Thüringen aktiv. Landgraf Ludwig IV. nahm das Kreuz und starb dabei. Konrad war Beichtvater von Ludwigs Witwe Elisabeth, die er aufgrund von Erbauseinandersetzungen überredete, die Wartburg zu verlassen und nach Marburg zu gehen, um dort ein Hospital zu gründen, in dem sie auch arbeitete.
Konrad war ein äußerst strenger "Seelsorger". Er isolierte Elisabeth von ihren Kindern und Freunden. Er peitschte sie aus. Diesen Belastungen war Elisabeth nicht gewachsen und stirbt 1231 mit 24 Jahren.
Konrad leitete daraufhin ein Heiligsprechungsverfahren für Elisabeth beim Papst ein, was auch 1235 zu einem Erfolg führte.
Nach Elisabeths Tod wurde Konrad von Papst Gregor IX. zum Inquisitor ernannt, um gegen (vermeintliche) Häretiker wie Waldenser und Katharer vorzugehen. Das Inquisitorenamt wurde damals neugeschaffen, auch um andere geistliche Gerichte zu umgehen. Konrad scheint von seinen Vollmachten, zu foltern und Verurteilte zu verbrennen, verstärkt Gebrauch gemacht zu haben - auch gegen Geistliche und Adelige.
Die Familie von Sayn, die Pflegeeltern von Elisabeths Kindern, wurden von Konrad als Ketzerfreunde bezichtigt. Die von Sayns erreichten jedoch, dass nicht Konrads Inquisitionsgericht sondern ein Reichsgericht in Mainz für sie zuständig war. Sie wurden dort freigesprochen. Auf der Rückreise von Mainz wurde Konrad kurz vor Marburg erschlagen.
Ich sehe gerade, wir haben Konrads Ordenszugehörigkeit und Teile seines Lebens schon einmal andiskutiert.
Konrad von Marburg - Ordenzugehörigkeit?
Ich hoffe, dieser Faden überschneidet sich nicht zu sehr damit.
Ich finde es erstaunlich, welche Macht ein geistlicher Magister als Seelsorger über einzelne Personen des Hochadels gewinnen konnte, wie man es am Beispiel Elisabeth sehen konnte. Bemerkenswert finde ich, dass es bereits im 13.Jahrhundert tödliche Inquisitionsprozesse und kirchlich legitmierte Folter in Deutschland gab. In späteren "Hexenprozessen" hat die kirchliche Gerichtsbarkeit, so weit ich weiß, diese "Drecksarbeit" gerne weltlichen Gerichten überlassen.
Auch die rechtlichen Kompetenzrangeleien zwischen bischöfflichen Gerichten, päpstlich legitimierten Inquisitionsgerichten und weltlichen (Reichs)Gerichten finde ich sehr interessant, ohne da im Detail durchzublicken. Wenn da jemand mehr Informationen hat, wäre ich dankbar.
Konrad war ein äußerst strenger "Seelsorger". Er isolierte Elisabeth von ihren Kindern und Freunden. Er peitschte sie aus. Diesen Belastungen war Elisabeth nicht gewachsen und stirbt 1231 mit 24 Jahren.
Konrad leitete daraufhin ein Heiligsprechungsverfahren für Elisabeth beim Papst ein, was auch 1235 zu einem Erfolg führte.
Nach Elisabeths Tod wurde Konrad von Papst Gregor IX. zum Inquisitor ernannt, um gegen (vermeintliche) Häretiker wie Waldenser und Katharer vorzugehen. Das Inquisitorenamt wurde damals neugeschaffen, auch um andere geistliche Gerichte zu umgehen. Konrad scheint von seinen Vollmachten, zu foltern und Verurteilte zu verbrennen, verstärkt Gebrauch gemacht zu haben - auch gegen Geistliche und Adelige.
Die Familie von Sayn, die Pflegeeltern von Elisabeths Kindern, wurden von Konrad als Ketzerfreunde bezichtigt. Die von Sayns erreichten jedoch, dass nicht Konrads Inquisitionsgericht sondern ein Reichsgericht in Mainz für sie zuständig war. Sie wurden dort freigesprochen. Auf der Rückreise von Mainz wurde Konrad kurz vor Marburg erschlagen.
Ich sehe gerade, wir haben Konrads Ordenszugehörigkeit und Teile seines Lebens schon einmal andiskutiert.
Konrad von Marburg - Ordenzugehörigkeit?
Ich hoffe, dieser Faden überschneidet sich nicht zu sehr damit.
Ich finde es erstaunlich, welche Macht ein geistlicher Magister als Seelsorger über einzelne Personen des Hochadels gewinnen konnte, wie man es am Beispiel Elisabeth sehen konnte. Bemerkenswert finde ich, dass es bereits im 13.Jahrhundert tödliche Inquisitionsprozesse und kirchlich legitmierte Folter in Deutschland gab. In späteren "Hexenprozessen" hat die kirchliche Gerichtsbarkeit, so weit ich weiß, diese "Drecksarbeit" gerne weltlichen Gerichten überlassen.
Auch die rechtlichen Kompetenzrangeleien zwischen bischöfflichen Gerichten, päpstlich legitimierten Inquisitionsgerichten und weltlichen (Reichs)Gerichten finde ich sehr interessant, ohne da im Detail durchzublicken. Wenn da jemand mehr Informationen hat, wäre ich dankbar.