Stellung von nichtjüdischen Mischlingen im 3. Reich ?

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Gast
Wie war die rechtliche Lage zu Mischlingen im 3. Reich ? Ich meine damit nicht "Halbjuden" sondern Personen bei denen ein Elternteil als "Arisch" galt und das andere zum Beispiel Slawisch, Arabisch, Kaukasisch etc war. Danke schonmal
 
Wie war die rechtliche Lage zu Mischlingen im 3. Reich ? Ich meine damit nicht "Halbjuden" sondern Personen bei denen ein Elternteil als "Arisch" galt und das andere zum Beispiel Slawisch, Arabisch, Kaukasisch etc war. Danke schonmal
Caucasian ist ja im Prinzip das, was Amerikaner benutzen, wenn sie zentral- und nordeuropäisch meinen.

Im Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre (15. September 1935) ist explizit nur von Juden die Rede, welche sich nicht mit Deutschen vermählen dürften bzw. außerehelichen Verkehr betreiben. Des Weiteren gab es gegen Zigeuner und Afrikaner und deren "Mischlings"nachkommen ("Bastarde") gerichtete Verordnungen (siehe dazu Saul Friedländer, Das Dritte Reich und die Juden). Zu empfehlen hier auch die Autobiographie von Hans A. Massaquoi, Neger, Neger, Schornsteinfeger, die auch fortgesetzt (also das weitere Schicksal Massaquois nach 1945) wurde. Hans Massaquoi wir auch unter dem Pseudonym Micky in Ralph Giordanos autobiographischen Roman Die Bertinis erwähnt.
Für andere Gruppen dürfte es - mangels realistischen Gelegenheiten - kaum entsprechende Gesetze gegeben haben, zumindest vor 1941 nicht.
 
Der Begriff der "Mischlinge" ist zunächst und vor allem ein zentrales Konstrukt aus der pseudowissenschaftlichen sogenannten "Rassenlehre" des NS-Systems.

Die hauptsächliche Verwendung des Begriffs (vgl. die Diskussion bei Wildt) resultierte aus der Problematik, wann eine Person "Deutscher" sei in Abgrenzung zu "Juden". Diese Frage der Diskussion über "jüdische Mischlinge" war eines der Probleme die im Rahmen der "Wannsee-Konferenz" zu lösen waren.

Auf die juristischen absurden Konstruktionen der Definition von "jüdischer Mischling" weist vor allem Müller in seiner Behandlung des Themas hin (Kap. 9 Der Schutz der Rasse)

Neben der Frage nach den "jüdischen Mischlingen" gab es das Problem des Phänotyps, bei dem die Erscheinung einer Person als nicht "arisch" klassifiziert wurde. Wildt weist (vgl. FN 168) darauf hin, dass beispielsweise Josef Vogt Anfang 1939 durch das "Rasse und Siedlungshauptamt" bei seinem Antrag auf Aufnahme in die SS abgewiesen wurde, weil er ein "unausgeglichener Mischling" bzw. "ostisch" bzw. "ostbaltisch" sei. Der Vorgang wurde von unten nach oben zu Himmler weitergeleitet, der den Antrag positiv entschied.

Die dritte Verwendung des Begriffs "Mischling" findet sich beispielsweise bei Rosenberg, der formulierte:" "Der Bolschewismus stehe an der Spitze der Empörung der Mischlinge aller Welt" (vgl. Piper, S. 148). Und damit wird der "Mischling" zu einem generellen Kampfbegriff, um alle zu kennzeichnen, die als "Feinde" dem arischen deutschen Volk entgegenstehen.

Müller, Ingo (2014): Furchtbare Juristen. Die unbewältigte Vergangenheit der deutschen Justiz. Berlin: edition Tiamant
Piper, Ernst (2015): Alfred Rosenberg. Hitlers Chefideologe. Neuausgabe. München: Allitera Verlag
Wildt, Michael (2003): Generation des Unbedingten. Das Führungskorps des Reichssicherheitshauptamtes. Hamburg: Hamburger Ed.
 
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