Gab es das "Pogrom" in Erfurt 1974?

Genau, ich stelle mich mit Simon Wiesenthal auf die Seite der rechtsstaatlichen Verharmloser. Gut, eine weitere Diskussion ist völlig sinnfrei. Offensichtlich sind Dir zentrale Überlegungen zur Aufarbeitung von Geschichte völlig fremd.

Deine Position:
Weil der Ruf der Stasi bzw. der der Kripo durch die Repression belastet sind ist jeder einzelne Mitarbeiter automatisch auch belastet. Weil die Kripo belastet ist, ist aus Deiner Sicht automatisch Wagner auch belastet.

hätte vermutlich dazu geführt, dass alle Mitglieder der Waffen-SS summarisch und pauschal zum Tode verurteilt worden wären, weil sie einer kriminellen Vereinigung angehörten, wie es teilweise andiskutiert worden ist, als radikale Sicht der Kollektivschuld.
Was ist denn das für ein Unsinn! Es besteht doch wohl ein gewisser Unterschied zwischen gerichtlicher oder rein moralischer Beurteilung. Deiner Argumentation nach dürfte man also auch der SS keine moralische Schuld mehr zuordnen. Ich glaube nicht, dass die Opfer dieser Verbrecher damit einverstanden wären!
 
Es besteht doch wohl ein gewisser Unterschied zwischen gerichtlicher oder rein moralischer Beurteilung. Deiner Argumentation nach dürfte man also auch der SS keine moralische Schuld mehr zuordnen. Ich glaube nicht, dass die Opfer dieser Verbrecher damit einverstanden wären!
Es gibt keine gerichtliche Schuld ohne moralische Schuld. Umgedreht aber: eine rein "moralische Schuld" liegt immer auch im subjektiven Auge des Betrachters. Es gibt gerichtliche Freisprüche, bspw. aus Mangel an Beweisen, und dennoch ist das Ansehen, der "moralische Ruf", des Freigesprochenen ruiniert. Es gibt Fälle von "moralischer Schuld", die nie vor Gericht landeten, weil sie nicht strafrechtsrelevant sind, und dennoch ist der "Ruf" des Betroffenen ruiniert (Bspw. Christian von Boetticher).

Wer sollte denn deiner Meinung nach Studien zum Thema "Rechtsradikalismus in der DDR" betreiben dürfen? Wenn es ein Westdeutscher macht, heißt es der "Besserwessi hat keine Ahnung wie das damals war". Wenn es ein Ostdeutscher macht, ist dieser deiner Meinung nach durch seine Ostdeutsche Herkunft per se vorbelastet. Vielleicht sollte dann nur Chinesen, Franzosen, Amerikaner oder andere Nicht-deutsche zu diesem Thema forschen dürfen - wobei man natürlich auf die auch wieder das "Besserwessi-Argument" anwenden kann. Also wäre die Konsequenz: Gar nicht forschen, oder?
 
Die Frage ist berechtigt, aber nicht einfach zu beantworten. Bis zur Wende fehlte es in der DDR an der Rechtsstaatlichkeit. Die für eine Recherche und Verwertung nötigen personenbezogenen Unterlagen wurden zumeist unrechtmäßig erstellt. Ob sie zutreffend waren, entzieht sich meiner Kenntnis. Nach der Wende gab es klare Regeln für ihre Verwendung. Da hätte jeder wissenschaftlich Befähigte einen Antrag auf Auswertung und Nutzung stellen können. Einzig die Qualität der Arbeit war ausschlaggebend. Vor der Wende war das anders. In dieser Zeit setzte jede Nutzung eine besonders staatsnahe Funktion voraus. Damit war der infrage kommende Personenkreis automatisch verschwindend gering.
 
Zu den Vorfällen von Erfurt eine Aussage von Nassima Bougherara, Germanistin an der Universität Stendhal-Grenoble 3, damals Dolmetscherin für die algerischen Gastarbeiter von 1974-1975 Seite 143 Fussnote

Nassima Bougherara (2011): Die Rolle von Betreuern und Dolmetschern aus den Herkunftsländern, in: Almut Zwengel (Hg.): Die „Gastarbeiter“ der DDR. Politischer Kontext und Lebenswelt. Berlin/Münster, S. 137-152.


Danke @Naresuan . Diese zusätzliche Quelle werde ich angeben.
 
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