Bildungspoltitik in der BRD nach dem Zweiten Weltkrieg

JetLeechan

Aktives Mitglied
I.) Bildungspolitik in der Nachkriegszeit

Nach dem Krieg übernahmen die Besatzungsmächte die Staatsgewalt. In Punkt 7 des Potsdamer Abkommens der drei Siegermächte Sowietunion, Großbritannien und USA wurde festgelegt: „7. Das Erziehungswesen in Deutschland muß so überwacht werden, daß die nazistischen und militaristischen Lehren völlig entfernt werden und eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich gemacht wird.“ Zunächst wurden alle Schulen, die die Kriegsjahre überstanden hatten geschlossen. Vorangigstes Ziel war gemäß des Potsdamer Abkommens die Entnazifizierung des Lehrpersonals, der Unterrichtsinhalte und der Schulbücher.
Ein neues Schulkonzept wurde aber nicht vorgeschlagen, materielle Probleme, Personalmangel, Platzmangel etc., standen im Vordergrund. Da sich die Militärverwaltung um wichtigere Dinge, wie die Sicherheit der Truppen zu kümmern hatte, wurde die Schulverwaltung „politisch unverdächtigen“ Fachleuten übertragen. Diese gehörten aber jeweils unterschiedlichen bildungspolitischen Strömungen an und dadurch brannte der Konflikt zwischen weltlicher Einheitsschule und gegliederter Konfessionsschule, den es schon in der Weimarer Republik gegeben hatte, wieder hervor. Diese Konflikte wurden ohne Eingreifen der Besatzungsmächte regional gelöst und so entstanden überall verschiedene Schultypen. ZB.wurden in NRW katholische Konfessionsschulen eingerichtet, in Baden Simultanschulen (beide konfessionen in einer schule), in der Regel wurde aber am alten System festgehalten. Die Bildungspolitik stand besonders in der öffentlichen Aufmerksamkeit, da sich die Außen- Innen- und Wirtschaftspolitik zum größten Teil in der Hand der Militärverwaltung befand und den Deutschen damit nur dieses Betätigungsfeld blieb. In den Jahren nach 1945 und vor dem Inkrafttreten des Grundgesetzes war die Zuständigkeit der Länder für das Schulwesen in den Länderverfassungen festgeschrieben worden.
1946 wurde dann die United States Education Mission to Germany ins Leben gerufen. Nach ihrem Leiter, George F. Zook auch Zook-Kommission genannt. Sie sollte das Bildungssystem in Deutschland begutachten. Die Zook-Kommission kam zu dem Schluss, dass das deutsche Schulsystem alleine schon durch die Organisation hochgradig selektiv ist und dadurch die Klassenunterschiede betont. Die Kommission schlug ein kostenfreies Gesamtschulsystem vor, mit einer sechsjährigen Grundstufe und einer ebenfalls sechsjährigen Sekundarstufe. Dieser Vorschlag wurde von der Militäradministration aufgenommen und 1947 als Direktive Nr. 54 in den alliierten Kontrollrat eingebracht. Daraufhin wurde von den Landesregierungen verlangt Schulentwicklungspläne gemäß der Direktive Nr. 54 zu erstellen und vorzulegen. Die Länder aber hatten mit dem starken Widerstand konservativer Kräfte und chronischen Finanzschwächen zu kämpfen und verzögerten daher die Umsetzung der Direktive solange bis der Ausführungszwang in den meisten Länder um 1950 aufgehoben wurde.
Der Gesamtstaat bekam nie weder eine Gesetzesbefugnis noch die Verwaltungshoheit, auch Rahmenvorschriften durften nicht erlassen werden. Für Aufbau, Organisation, Lernziele und Inhalte der Schule bzw. des Unterrichts waren die Länder zuständig. Lediglich der Art. 7 GG benennt einige übergreifende Normen wie die Garantie der Grundschule, Abschaffung der Vorschulen oder den Religionsunterricht.
Die von Land zu Land unterschiedliche Ausgestaltung der Schulen sorgte für ein allgemeines Chaos in der deutschen Schullandschaft. Eine Redewendung aus dieser Zeit heißt: „Vater versetzt, Sohn sitzen geblieben.“
1948 kam in Stuttgart erstmals eine Konferenz der deutschen Erziehungsminister zusammen. Unter anderem wurde beschlossen, dass jedem Kind, unabhängig vom sozialen Status seiner Eltern, „die Möglichkeit zur allseitigen Entfaltung seiner körperlichen, geistigen und sittlichen Kräfte gegeben werden“ sollte. Über das „Wie“ konnte man sich aber nicht einigen und so lief der Unterricht weiter wie bisher.
Einen erneuten Anstoß zu einem Treffen der Erziehungsminister gab die Berliner Blockade, diesmal ohne die Minister der sowietischen Besatzungszone. Auf diesem Treffen wurde der Gurndstein für die heutige KMK (Kultusminister-Konferenz) gelegt. Man wollte Ordnung in das Chaos der deutschen Schullandschaft bringen. Auf dem Plan standen daher zuerst die Anpassung des Schulsystems an den Arbeitsmarkt und dabei vor allem die wechselseitige Anerkennung der Abschlüsse in den einzelnen Länder.
Von der politischen Öffentlichkeit wurde aber weitaus mehr gefordert, sodass sich die Regierungschefs der Länder 1954 zusammenschlossen und von ihren Ministern binnen 5 Monaten ein Konzept zur Vereinheitlichung und Vereinfachung des gesamten deutschen Schulwesens forderten. Dabei ging es insbesondere um die Anzahl und die Bezeichung der Schultypen, den gemeinsamen Schuljahresbeginn und die Anerkennung der Zeugnisse.
Dagegen protestierte der „Deutsche Ausschuß für Erziehungs- und Bildungsfragen“, der aus 20 unabhängigen Persönlichkeiten bestand, dessen Aufgabe es war, die Bildungsentwicklung zu beobachten und die entscheidenden Gremien zu beraten. Der Deutsche Ausschuß warnte die Ministerpräsidenten der Länder vor einem zu vorschnellen Handeln, dass letztenendes nur die Widerherstellung des alten Systems fördern würde.
1955 kam es dann zur erwartungsträchtigen „Düsseldorfer Konferenz.“ Unter anderem wurde hier beschlossen: Das Schuljahr solle überall Anfang April beginnen, alle höheren Schulen werden unter der Bezeichung Gymnasium zusammengefasst und Englisch wird zur Pflichtsprache. Den großen Vereinheitlichungs- und Vereinfachungsplänen, die zuvor propagiert wurden, wurde aber ein Riegel vorgeschoben. Man hielt, zumal in Abgrenzung an die Einheitsschule der DDR, an der Dreigliedrigkeit des Schulsystems fest.
Während der restlichen 50er Jahre stagnierten die bildungspolitischen Reformbestrebungen. In Zeiten von Vollbeschäftigung handelten die Parteien ganz nach dem Motto, „ja kein Experimente.“ Die SPD strich die Schulreform sogar gänzlich aus ihrem Parteiprogramm.
Der „Deutsche Ausschuß“ sollte also recht behalten.

II.) Das Beispiel Hessen
In Hessen regierte von 1946 bis 1950 eine Große Koalition. 1946 wird die Landesverfassung durch einen Volksentscheid bestätigt, diese besagte das die Gemeinschaftsschule (Simultanschule; also übergreifende Kofessionen) Regelschule des Landes Hessen sein sollte, sowie die Lernmittelfreiheit gelten und der kostenlose Unterrichtsbesuch durchgesetz werden sollte.. Außerdem wurde Eltern das Recht eingeräumt, über die Gestaltung des Schulunterrichts mitzubestimmen, jedoch nicht über die Schulorganisation. Die Verfassung äußerst sich wie folgt zur Schulorganisation: „Der Zugang zu Hochschulen, höheren Schulen und Mittelschulen soll nur von der Eignung des Schülers abhängig sein.“ Besonderes Augenmerk wurde auf den Geschichtsunterricht gelegt, Art. 56 der hessischen Verfassung besagt: „[Eine] getreue, unverfälschte Darstellung der Vergangenheit“ und „die Entwicklung von Staat, Wirtschaft, Zivilisation und Kultur“ sollen im Vordergrund stehen.
Als 1947 die Direktive Nr. 54 ausgegeben wurde wehrte sich der hessische Kultusminister Franz Schramm stark gegen die Einheitsschule. Er setzte sich, mit dem Argument, dass die Gabelung der Schulbildung möglichst früh erfolgen sollte, damit einer gründliche Ausbildung für einerseits die praktischen und andererseits die wissenschaftlichen Berufe erfolgen könne, für das dreigliedrige Schulsystem ein.
Ende 1947 wird Erwin Stein Kultusminister. Dieser vollzieht eine Kehrtwende und tritt für eine differenzierte, elastische Einheitsschule ein. Im Detail sah sein Plan vor das alle Schüler eine vierjährige Grundstufe durchmachten und die Klassen 5 und 6 als Förderstufen (In denen die Kinder weiterhin gemeinsam unterrichtet, aber Fachleistungsdifferenzierung!) durchgesetzt werden sollten. Der Förderstufe sollten drei Mittelstufen und dieser die berufliche oder gymnasiale Oberstufe folgen. Die Schüler würden hier in nach Leistung eingeteilten Klassen in den Kernfächern unterrichtet, während die spätere berufliche Laufbahn durch einen „elastischen Lehrplan“ mit vielen Wahlmöglichkeiten vorbereitet würde.
Jedoch lehnte die Militärregierung dieses Vorhaben als „verkappten Versuch das dreigliedrige Schulsystem zu erhalten“ ab. Sie befahl dem Ministerpräsidenten sogar keine Schüler zur 5. Klassen mehr zuzulassen bis ein zufriedenstellender Vorschlag ausgearbeitet sei würde (inwieweit das durchgesetzt wurde weiß ich nicht). Die Regierung machte daraufhin das Angebot die Differenzierung in den 5. und 6. Klassen aufzuheben, tat dies aber nicht und verzögerte durch ständig neue Verhandlungen die Ausführung des Befehls, bis 1950 der Ausführungszwang aufgehoben wurde.
Während die Militärregierung auf der einen Seite das neue Schulkonzept kritisierte kamen aus entgegengesetzter Attacken aus dem Lager der Befürworter des gegliederten Schulsystems. Diese sahen die eindeutige Trennung der Schulformen und damit die Heranziehung der Elite in Gefahr. Der hessische Landesverband für höhere Schulen verkündete daraufhin: „Die Dreigliederung ist biologische begründet.“ Lehrer, Schüler und Elternvertreter trugen die Proteste, unterstützt von der FDP und später auch der CDU. Die Protestler verschickten ihre Pläne an alle Landtagsabgeordneten und mobilisierten die Elternbeiräte der höheren Schulen im ganzen Land. Daraufhin gab der Zentralbeirat ein Informationsblatt heraus, dass die Forderungen des Verbands und der Lehrer bekräftigte. Elternbeiräte aus dem ganzen Land schickten dem Kultusminister ihre Beistandsbekundungen hierfür zu.
Weitere Unterstüzung erhielten die Befürworter des gegliederten Schulsystems von einer Gruppe deutsch.amerikanischer Professoren, die sich deutlich gegen den amerikanischen Entwurf der Zook-Kommission aussprach. Sie zeigten die Schwachstellen des amerikanischen Bildungsystems auf und rieten von einer Umsetzung dessen in Deutschland ab.
Zwischen den Fronten, sagt von Friedeburg, wurde die Bildungsreform buchstäblich zerrieben. Am Ende der Legislaturperiode, am Anfang der 50er Jahre, kam man immer noch nicht zu einem Kompromiß und die einzige Neuerung von Bedeutung war die Neueinrichtung der Realschule als sechsjährige Mittelschule. Somit waren auch in Hessen die alten Verhältnisse wieder hergestellt.

Von Friedeburg, Ludwig: Bildungsreform in Deutschland. Geschichte und gesellschaftlicher Widerspruch, Frankfurt am Main 1989.
 
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@Jet: Habe mich gestern Abend daran erinnert, dass da noch etwas war...:rotwerd:

Ich kann dem Beitrag zustimmen, zumal es ja aus einer ehrwürdigen Quelle stammt. Bei der Suche nach Krümeln im Käse kann man vielleicht hier fündig werden:
Lediglich der Art. 7 GG benennt einige übergreifende Normen wie die Garantie der Grundschule, Abschaffung der Vorschulen oder den Religionsunterricht.
Der systemstrukturierende Gehalt des Art. 7 GG beschränkt sich tatsächlich auf den Satz: "Vorschulen bleiben aufgehoben" (Abs. 6), der sich auf Art. 147 Abs. 3 WRV rückbezieht. Die Grundschule wird nicht erwähnt, was zweierlei zur Folge hat:

  1. Man konnte/kann 4- oder 6- oder x-jährige Grundschulen machen.
  2. Grundschule heisst nicht: einheitliche Primarstufe.
Letzteres erscheint mir aus folgendem Grunde bedeutsam: In mehreren Ländern, u. a. in NRW, gibt es nicht nur die Möglichkeit, private Grundschulen zu errichten, sondern - wie anno dunnemals - Bekenntnisschulen: "Auf Antrag von Erziehungsberechtigten sind öffentliche Grundschulen für Schülerinnen und Schüler des gleichen Bekenntnisses zu errichten" (§ 129 Abs. 1 Schulgesetz). Wer also für eine pädagogische - und damit durchweg auch soziale - Segregation eintritt, der wird hier gut bedient, denn man kann sich ja leicht vorstellen, welche Art von Schülern zu diesen Schulen keinen Zugang erhalten.
 
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