Sollte man die Zustimmung vieler Abgeordneter zum Ermächtigungsgesetz von 1933 verurteilen?

Und weshalb meinten dann die Abgeordneten der SPD sich den brutalen Forderungen der Nazis heldenhaft widersetzten zu müssen?, wenn das alles eh nichts bringt.
Otto Wels hat diese Frage beantwortet: "Leben und Freiheit können sie uns nehmen, aber die Ehre nicht." Und dass Leben und zumindest die Freiheit akut bedroht waren, war bereits offensichtlich.

Das "Ermächtigungsgesetz" war das Schlüsselgesetz für die Gleichschaltung des Reiches auf sämtlichen Ebenen.
Und da bin ich (und ich glaube das auch bei Shinigami zu lesen) anderer Meinung. Natürlich hat dieses Gesetz das weitere Vorgehen inklusive des Verfassungsbruchs zumindest in Teilen "legalisiert". Darüber dürfte kein Dissens bestehen.
Ich bezweifle aber (und so verstehe ich auch Shingami), dass eine Verweigerung des Zentrums zum Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich dass es H. und seine Nationalsozialisten auch nur einen Hauch gekümmert hätte, wenn es das Placet des Zentrums nicht gegeben hätte. ich behaupte, die Geschichte sei deswegen nicht anders verlaufen, außer vielleicht, dass einige Zentrumspolitiker mehr oder einige katholische Priester mehr früher in die Konzentrationslager gekommen wären. Ich bin davon überzeugt, dass das Placet so gut wie keine Auswirkungen auf die große Geschichte hatte, eher auf Einzelschicksale, wie auf die Biographien von Zentrumsleuten, die nicht zufälligerweise noch gewerkschaftlich aktiv waren.
 
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das von 1933 war ja nicht das erste Ermächtigungsgesetz in Weimar
Es gab zuvor die Reichsermächtigungsgesetze von 1923,,1926 und 1927.die Parlamentarier waren also quasi schon an sowas gewöhnt. Und auch später wurden "Ermächtigungsgesetze "durchgewunken . Auf tagespolitische Beispiele sein hier verzichtet,aber so lässt sich u.a. .die Notstandsgesetzgebung 1968 per Definition unter den Oberbegriff "Ermächtigungsgesetz " subsumieren.
Selbstverständlich sind die angeführten Gesetze in ihren tatsächlichen Auswirkungen nicht mit denen des Gesetzes von 1933 vergleichbar, aber "Ermächtigungsgesetze " bergen grundsätzlich die Gefahr des Missbrauchs und der Demontage demokratischer Freiheiten unter legalistischem Vorwand.
Natürlich sollte man die Zustimmung vieler Abgeordneter zum Ermächtigungsgesetz von 1933 verurteilen. Schliesslich handelte es sich um eine Selbstentmachtung des gewählten Parlamentes zugunsten autoritärer Strukturen.Unter diesem Aspekt sollte man übrigens die Zustimmung demokratisch gewählter Abgeordneter zu jeder Art von Ermächtigungsgesetz verurteilen.
 
Die Nazis haben trotz beträchtlichen finanziellen Aufwandes, Terrorisierung und Schikanierung der politischen Gegner es im März 1933 immer noch nicht geschafft, die absolute Mehrheit der abgegebenen Wählerstimmen zu erreichen. Die Verbrecher benötigten also weiterhin die Unterstützung der DNVP. Das passte Hitler und Co. aber nicht in dem Kram. Man wollte die Diktatur, man wollte alleine herrschen. Das sollte aber bitte schön auf „legalen“ Wege erreicht werde, das war nämlich letzten Endes eine wichtige .Konsequenz aus dem Scheitern des lächerlichen Putsches von 1923. Das „Ermächtigungsgesetz“ sollte die erwünschte „Legalität“ bringen.
 
Man kann das Ermächtigungsgesetz von 1933 natürlich nicht als singuläres Ereignis betrachten,sondern nur als Kumulation einer Entwicklung , die sich bereits durch vorherige Massnahmen wie z.B. den Preußenschlag von 1932 angekündigt hatten.Es traf die Parlamentarier also nicht überraschend oder nichtsahnend.Wer da zustimmte,der musste gewusst haben,worauf er sich einliess
 
Und da bin ich (und ich glaube das auch bei Shinigami zu lesen) anderer Meinung.

Und das völlig zu Recht, und das ist seit Bracher auch klar herausgestellt.

Diese Entwicklung erreichte nach der gängigen Auffassung wohl ihren nächsten äußeren Höhepunkt in der Annahme des Ermächtigungsgesetzes vom 23. März, sie gründete jedoch recht eigentlich schon in den vom Reichstagsbrand abgeleiteten Aktionen, vor allem in den Notverordnungen vom 28. Februar 1933: Sie bedeuten das grundlegende Ausnahmegesetz, auf das sich die nationalsozialistische Diktatur bis zu ihrem Zusammenbruch in erster Linie stützte. Ihnen muß die erste Beachtung zuteil werden, nicht dem berühmten Ermächtigungsgesetz drei Wochen später, das so gerne zitiert wird, wenn man den Parteien der Mitte die Hauptlast der Verantwortung zuschieben will, und das doch ganz wesentlich Folge und Ausdruck der am 28. Februar unter Mitwirkung Hindenburgs und seiner konservativen Berater verfügten Verfassungsdurchbrechung war

Bereits vor dem Ermächtigungsgesetz schwenkte auch der ADGB - nicht gerade bürgerlich-konservativ durchsetzt - unter dem massiven Druck und der Lockung des 1. Mai, also Peitsche mit Zuckerbrot, und sprach seine eigene "Ermächtigung" aus.
Even before the Enabling Act, the General Association of German Trade Unions (ADGB), under the leadership of Theodor Leipart, publicly distanced itself from the SPD and signaled its willingness for social and economic cooperation “regardless which type of regime controls the state.”
 
Da darf man durchaus geteilter Meinung sein.

Das Abstimmungsverhalten der Mehrheit der anwesenden Reichstagsabgeordneten zum sogenannten "Ermächtigungsgesetz" und das Gesetz als solches wird hier von der Bedeutung doch ein wenig klein geredet.

Weshalb, wenn das Alles von so geringer Bedeutung ist, bekomme ich denn keine Antworten auf meine Fragen.

Ich stelle sie her einfach noch einmal rein:

Turgot schrieb:
Und weshalb haben die Naziterroristen so einen großen Wert auf das "legale" Zustandekommen des sogenannten "Ermächtigungsgesetztes gelegt? Das ist hier bisher noch nicht erläutert worden? Dafür muss es ja schließlich einen Grund geben?

Weshalb wird bis zum heutigen Tag dieser Vorgang, dieses Ereignis in den Schulbüchen unserer Kids ausführlich behandelt? Zu den Jahrestagen findet man auch häufig in den Printmedien entsprechende Artikel in den Medien. Wenn man eh nichts ändern konnte, als das "Wozu sich verweigern" ,einen so geringen Stellenwert hatte, warum wird dem Thema doch so eine Aufmerksamkeit geschenkt? Und wenn das Fernsehen mal eine Doku zum Thema "Machtergreifung" sendet, fehlt das traurige Ereignis "Ermächtigungsgesetz" ebenfalls nicht. Und weshalb ist das so?, wenn das eh nichts gebracht hätte.

Und weshalb meinte Fraktionschef Ludwig Kaas noch mit den Nazis für die Abschaffung der Republik und allen allen seinen grauenhaften Folgen, für die katholische Kirche das Konkordat mit dem Papst zu erhandeln? Das hinterlässt bei mir einen sehr bitteren Beigeschmack.

Und weshalb meinten dann die Abgeordneten der SPD sich den brutalen Forderungen der Nazis heldenhaft widersetzten zu müssen?, wenn das alles eh nichts bringt.

Das "Ermächtigungsgesetz" war das Schlüsselgesetz für die Gleichschaltung des Reiches auf sämtlichen Ebenen. Die SPD hatte ausdrücklich vor den Gefahren dieses Gesetzes gewarnt gehabt.

Ergänzend frage ich auch, wozu dann die Zirkusnummer einer weiteren Reichstagswahl? Die Nazis waren an der Macht.

Es ist natürlich für die Parteien und insbesondere für die Abgeordneten die dem Gesetz zustimmten, schon unangenehm. Heuss hatte wohl nicht umsonst beim Oppositionsführer Kurt Schuhmacher angefragt, bevor er (Heuss) auf dem Sessel des Staatsoberhauptes Platz genommen hatte, ob Schuhmacher ein Problem mit seinem (Heuss seinem) Abstimmungsverhalten hätte. Es hätte sich sicher nicht gutgemacht, wenn Heuss damit in der Öffentlichkeit als Präsident konfrontiert worden wäre. Meiner Meinung nach, hätte dieser nie Präsident werden dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
wozu dann die Zirkusnummer einer weiteren Reichstagswahl? Die Nazis waren an der Macht.
Nun ja,auch autoritäre und autokratische Regime benötigen i.d.R. eine gewisse Legitimation und das setzt voraus , dass sie zumindest pro forma "legal" an die Macht gekommen sind -selbst in antiken Verfassungen wurde der Diktator ja in Krisenzeiten legal eingesetzt -
Diese Legitimation war sowohl gegenüber dem Inland als auch gegenüber dem Ausland notwendig - mit lupenreinen Diktatoren wie PolPot oder Kim verhandelt man nun mal ungern.
 
Der Preussenschlag wurde schon erwaehnt. Die preussische Polizei war der Reichswehr gewachsen. Mit ihrer Ausschaltung war den Demokraten der bewaffnete Arm abgeschlagen. Wie haette die SPD das verhindern koennen ?
Durch einen Staatsstreich oder eine Revolution.
Formal galt das Ermaechtigungsgesetz 4 Jahre und es hatte schon mehrere Ermaechtigungsgesetze gegeben. Auf die Motivation wird die Alternativlosigkeit in der Wirtschaftskrise gewirkt haben. Warum das Leben riskieren wenn man keinen Plan B hat fuer den sich der Kampf lohnt ? Schon mehrere Jahre wurde mit Ermaechtigungsgesetzen regiert. Die letzte Koalition hatte sich ueber eine Lappalie zerstritten. Karl Jaspers schrieb, die Politiker haben die Republik gegen die Wand gefahren. Den Satz "Eine Demokratie ohne Demokraten." habe ich schon gehoert. Damit muss das Zentrum mitgemeint sein. Die Universitaeten waren stramm deutschnational. Ein Indusrieellenverband forderte 1932 von Hindenburg die Ernennung von Hitler zum Reichskanzler. Bruenning haette gerne eine Monarchie gehabt.
Wer wollte Demokratie und wo sind ihre Namen und entsprechende Zitate nachzulesen ?

Haben die Beteiligten keine Aufzeichnungen hinterlassen ?
Etwa ob sie sich ueber die Skrupellosigkeit Hitlers klar waren.

Die ganze Stimmung und die oeffentliche Meinung lief auf eine Diktatur zu.
 
Da darf man durchaus geteilter Meinung sein.

Das Abstimmungsverhalten der Mehrheit der anwesenden Reichstagsabgeordneten zum sogenannten "Ermächtigungsgesetz" und das Gesetz als solches wird hier von der Bedeutung doch ein wenig klein geredet.

Wodurch genau bekommt ein Geesetz denn seine Bedeutung wenn nicht durch seine Auswirkungen und dadurch, was es faktisch beeinflusst? Und weiter gefragt, welcher Einfluss ist denn hinsichtlich des Ermächtigungsgesetzes messbar?
Welchen wert hat die theoretische Legalität oder Illegalität in einem Zustand, in dem von sämtlichen Staatsorganen toleriert ganz grundlegende Reche, wenn sie gerade nicht in den Kram passen durch die Macht des Faktischen bei Seite geräumt werden?
Ein Blatt Papier auf dem irgendwas geschrieben steht, ist einmal nichts wert, wenn es von den maßgeblichen Kräften keine Beachtng findet.


Ergänzend frage ich auch, wozu dann die Zirkusnummer einer weiteren Reichstagswahl? Die Nazis waren an der Macht.
Meinst du die vom November 1933?

Ich würde mal annehmen mit Rücksicht auf Hindenburg.

Ich weise an der Stelle nochmal darauf hin, dass wenn wir über Legalität reden, dass Ermächtigungsgesetz an und für sich die Republik ja nicht abschaffte, sondern Parlament und Verfassung erstmal lediglich für 4 Jahre sistierte.

Und selbst mit dem Ermächtigungsgesetz hätte Hindenburg als RP Hitler theoretisch noch immer für abgesetzt erklären können und den Reichstag auflösen können.
Ob das faktisch irgendeine tatsächliche Bedeutung gehabt hätte, kann man dann auch wieder hinterfragen, aber das wäre jedenfalls für die Nazis ein propagandistischer Totalschaden, auch vor dem Ausland gewesen.

Insofern musste man sich bis zur Festigung der Macht noch mit Hindenburg gutstehen und der hatte der undemokratischen Pression der politischen Linken zugestimmt und der hatte zugestimmt Verfassung und Parlament für 4 Jahre auszusetzen um die politischen Verhältnisse im Reich nach seinen Vorstellungen neu zu ordnen.
Er hatte an und für sich nicht zugestimmt die Republik auf ewig zu verschrotten oder den Nazis auf allen Zeiten die Macht einzuräumen.
Da würde ich denken, dass man das tat um dem alten Hindenburg entgegen zu kommen. Außerdem kostete es die Nazis nichts.

Oder meinst du die Reichstagswahlen vom März 1933?
Die wurden ja faktisch auf der Zeitleiste vor der Reichstagsbrandverordnung angesetzt, sprich bevor die Repressionsmaßnahmen dergestalt losgingen, dass die Nazis die Organisationen ihrer Gegner faktisch zerschlagen konnten.
Insofern war hier die faktsiche Machtübernahme noch lange nicht so weit fortgeschritten wie zum Zeitpunkt des Ermächtigungsgesetzes.


Es ist natürlich für die Parteien und insbesondere für die Abgeordneten die dem Gesetz zustimmten, schon unangenehm. Heuss hatte wohl nicht umsonst beim Oppositionsführer Kurt Schuhmacher angefragt, bevor er (Heuss) auf dem Sessel des Staatsoberhauptes Platz genommen hatte, ob Schuhmacher ein Problem mit seinem (Heuss seinem) Abstimmungsverhalten hätte. Es hätte sich sicher nicht gutgemacht, wenn Heuss damit in der Öffentlichkeit als Präsident konfrontiert worden wäre. Meiner Meinung nach, hätte dieser nie Präsident werden dürfen.

Ja, natürlich war das unangenehm. Und natürlich kann man auch darüber streiten, ob Herr Heuss so eine glückliche Besetzung für das Amt des Bundespräsidenten war.
Ob aber etwas unangenehm ist, wegen eines schlechten Beigeschmacks oder aber ob es vor dem Hintergrund des Faktischen moralisch zu verurteilen ist, sind dann, meine ich, nochmal zwei verschiedene Dinge
 
Du brauchtest eine 2/3 Mehrheit. Punkt. Und hätte das Zentrum und die anderen anders abgestimmt, währe es nicht dazu gekommen. Das die SA und Konsorten sich weiter auf den Straßen ausgetobt hätte, ist klar. Aber wieder, sich einfach wegzuducken, in der Hoffnung das der Sturm über einen Weg geht, ist ein Unding. Alleine deshalb ist das Verhalten zu verurteilen.

Eben ja nicht. Die Nazis brauchten für die Errichtung von KZs und dafür faktisch die Möglichkeit zu haben, von den Staatsorganen ihre politischen Feinde geduldetermaßen umzubringen oder entsprechend zu repressieren, gerade keine 2/3-Mehrheit, sondern dass passierte bereits vorher.


Und hat es genutzt sich wegzuducken? Die Parteien wurden nach kurzer Zeit verboten und den Rest der Geschichte kennen wir. KZ mit allen seinen Folgen für politische Gegner, Homosexuelle, Priester, Juden Roma, Behinderte, nur um einige zu nennen. Und der Weltenbrand auch. Da ist kein Blut geflossen. Interessante sichtweiße.

Auch dazu hatte ich mich eingelassen. Natürlich hat das Zentrum versagt, aber wie gesagt an völlig anderer Stelle, bzw. einem völlig anderen Zeitpunkt, nämlich an dem, als effektiver Wiederstand noch aussichtsreich gewesen wäre.
Das war aber nicht zum Termin des Ermächtigungsgesetzes, sonder das war zu dem Zeitpunkt, als man zusammen mit den Kommunisten und der SPD, der marodierenden SA noch etwas entegegen zu setzgen gehabt hätte. Das wäre 1-2 Monate früher der Fall gewesen, aber nicht mehr, als deren Organisationen bereits in den Seilen hingen.

Ich finde es etwas schade, dass wenn ich mich hier dahin ausdrücke, dass ich der Meinung bin, dass das "Ermächtigungsgesetz" in seiner tatsächlichen Bedeutung deutlich überschätzt wird, mir das dahingehend ausgelegt wird, als würde ich insgesamt das (auch moralische) Versagen des Zentrums in Abrede stellen.
Das möchte ich mitnichten, es geht um den Termin zu dem man hätte anders handeln können und müssen. Da passierte auf der Strecke seit rund 1930 beim Zentrum einiges, was fragwürdig war.

Ich möchte die Frage aber auch hier noch einmal stellen, weil mich das interessiert.
Ich verstehe nicht, warum man persönlich in seiner eigenen Auslegung sein Herz daran hängt, die Akteure moralisch zu verurteilen, weil sie zu einem Zeitpunkt keinen Widerstand geleistet haben, als Widerstand längst keinen Sinn mehr machte, weil die Machtverhältnisse keine Erfolgsaussichten mehr hergaben.
Ich würde ja meinen, sinnvollerweise, sollte man den Akteuren vorwerfen nicht gehandelt zu haben, als sie noch aussicht hatten, diese Bedrohung abzuwehren.
 
Eben ja nicht. Die Nazis brauchten für die Errichtung von KZs und dafür faktisch die Möglichkeit zu haben, von den Staatsorganen ihre politischen Feinde geduldetermaßen umzubringen oder entsprechend zu repressieren, gerade keine 2/3-Mehrheit, sondern dass passierte bereits vorher.

Das Ermächtigungsgesetz, so wie es war, brauchte eine 2/3 Mehrheit. Es ging doch bei dem Gesetz darum nach außen hin zu zeigen, das alles Gesetzeskonform ist. Das Feigenblatt für das Ausland (z.B. Großbritannien und USA) und einiger Traumtänzer im Reich.
Obwohl es klar war welche Richtung eingeschlagen wird.
 
Das Ermächtigungsgesetz, so wie es war, brauchte eine 2/3 Mehrheit. Es ging doch bei dem Gesetz darum nach außen hin zu zeigen, das alles Gesetzeskonform ist. Das Feigenblatt für das Ausland (z.B. Großbritannien und USA) und einiger Traumtänzer im Reich.
Obwohl es klar war welche Richtung eingeschlagen wird.

Und an der Stelle frage ich nochmal:
Was hätte die Nazis daran gehindert nochh ein paar Zentrumsabgeordnete mehr wegzustecken, um sich die Mehrheit für dieses Feigenblatt auf diese Weise zu verschaffen?
Nehmen wir einfach mal an, dass Ausland habe sich derartig Sand in die Augen streuen lassen, dass es dieses Ermächtigungsgesetz für "legal" gehalten habe.

Das würde bedeuten, dass das Ausland ein Gesetz unter massivster Repression gegen die Abgeordneten von KPD und SPD für legal gehalten habe.
Warum genau hätte es seine Meinung ändern sollten, hätte man eben noch ein paar Leute mehr weggesteckt und dann eben nochmal darüber abstimmen lassen?

Hättest du die Güte mir das wohl einigermaßen logisch erklären zu wollen?

KPD und SPD-Politiker wegstecken = in der Wahrnehmung des Auslands legal
Zentrumspolitiker wegstecken = in der Wahrhenumg des Auslands illegal

Würdest du mir erklären, wie du auf diese Gleichungen kommst?

Das das was die Nazis da taten irgendwie "legal" war, hat doch kein Mensch geglaubt, auch nicht außerhalb Deutschlands. Ist ja nicht so, dass es nicht, spätestens seit dem Frühjahr 1933 in den umliegenden Ländern auch jede Menge Exilanten gab, die da durchaus einiges zu berichten hatten und dass es auch in Deutschland nicht legal sein konnte gewählte Parlamenarier direkt von der Fraktion ins Straflager zu zerren, dass war dem Ausland ebenso klar.
Es interessierte das Ausland nur einfach so lange herzlich wenig dafür, wie Hitler Stabilität zu garantieren schien und sich außenpolitisch friedlich verhielt.
 
Das war die letzte oder besser gesagt die allerletzte Möglichkeit da raus zu kommen. Aber dieser lauwarme Kompromiss mit dem Konkordat, mit dem sich das Zentrum hat kaufen lassen war das hinterletzte.
Das Zentrum und auch die anderen Demokratischen Parteien hätten nach dem Reichstagsbrand auf die Straße gemusst. Also bevor das Gesetz in den Reichstag kam.
Und das wegducken war nur noch der Versuch die eigene Haut zu retten. Und im Reichstag die 2/3 Mehrheit zu verweigern hätte zumindest nach aussen, einiges gezeigt. Zum Beispiel das mit der Kampfschrift eines Hitler ernst gemeint war.
Und eine Partei (Zentrum) die Angst vor der eigenen Courage hat kann ich leider nicht ernst nehmen.

Und hier bin ich nun raus da wir nicht auf einen Konsens kommen.
 
Ich meine die Wahl vom 05.März 1933.

Über den legalen Anstrich habe ich schon einiges ausgeführt. Hitler selbst berichtete Mitte März 1933, das die Gespräche mit dem Zentrum zur Annahme des Ermächtigungsgesetztes nicht ablehnend verliefen. Er sei sicher, das Zentrum würde annehmen und das würde dann ein schöner Prestigeerfolg gegenüber dem Ausland. (Thamer, Verführung und Gewalt).

Dem Zentrum wurde von Hitler zugesagt, dass sie vor der Abstimmung ein Brief von ihm erhalten würden, in dem er (Hitler), seine kirchenpolitischen und verfassungsrechtlichen Zusagen bestätigen würde. Natürlich ist dieser Brief nie geschrieben worden und das Zentrum hat trotzdem zugestimmt. Brüning hatte vor diesen Kuhhandel nachdrück gewarnt; vergebens.

Das „Ermächtigungsgesetz“ bootete den Reichspräsidenten aus, denn Hitler konnte fortan ohne ihm machen was ihm beliebte. Kein einzelnes Gesetz musste mehr verfassungskonform sein. Artikel 48 wurde nicht mehr benötigt. Die DNVP war ebenfalls überflüssig geworden. Goebbels notierte in seinem Tagebuch am 23.März 1933: „Jetzt sind wir auch verfassungsmäßig die Herren des Reiches.

Später wurden wenig überraschend Reichsrat und Parteiengesetz von den Nazis kassiert.
 
Shinigami schrieb:
Ich würde mal annehmen mit Rücksicht auf Hindenburg.

Ich weise an der Stelle nochmal darauf hin, dass wenn wir über Legalität reden, dass Ermächtigungsgesetz an und für sich die Republik ja nicht abschaffte, sondern Parlament und Verfassung erstmal lediglich für 4 Jahre sistierte.

Rücksicht auf Hindenburg? Wieso denn das? Der alte Herr sollte doch komplett, er wurde es auch, entbehrlich gemacht werden.
Und die zeitliche Befristung, das war ja wohl kaum ernst zu nehmen. Die Radikalität, mit der die"nationalsozialistische Revolution" (originaler Sprachschatz der Nazis) vorangetrieben wurde, ließ da auch kaum Illusionen zu. Wer das Gelaber von Hitler und Co. Glauben schenkte, war wenigsten naiv. Schon Göring sprach nach dem Preußenschlag von der "Vernichtung" der Gegner.

Und natürlich wurde die Republik abgeschafft. Ihre Institutionen, die die Republik ausmachen, nämlich der Reichtag, der Reichsrat, die Länderparlamente, die unabhängige Justiz, der Reichspräsident, sie alle verschwanden von der Bühne. Es gab nur noch den Willen des "Führers" und sonst rein gar nichts. Das nennt man Diktatur.
 
Und natürlich wurde die Republik abgeschafft. Ihre Institutionen, die die Republik ausmachen, nämlich der Reichtag, der Reichsrat, die Länderparlamente, die unabhängige Justiz, der Reichspräsident, sie alle verschwanden von der Bühne. Es gab nur noch den Willen des "Führers" und sonst rein gar nichts. Das nennt man Diktatur.
Ich denke, es ging Shinigami um was anderes. Nämlich um den Gesetzestext des Ermächtigungsgesetzes. Darin steht

Art. 1
Reichgesetze können außer in dem in der Reichsverfassung vorgesehenen Verfahren auch durch die Reichsregierung beschlossen werden. [...]
Hierin wird die Selbstentmachtung des Reichstags noch nicht in voller Klarheit deutlich. Kritisch ist Art. 2.:

Art 2.
Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen,...
Allerdings heißt es weiter

soweit sie nicht die Einrichtung des Reichstags und des Reichsrats als solche zum Gegenstand haben. Die Rechte des Reichspräsidenten bleiben unberührt.
Ergo: Im Ermächtigungsgesetz selbst war zwar der Verfassungsbruch ("können von der Reichsverfassung abweichen") mit eingepreist, aber Parlament und Rat schienen einen Schutz zu genießen.
Artikel 4 bestimmt Verträge mit dem Ausland eine Sonderrolle:

Art 4.

Verträge des Reichs mit fremden Staaten[,] die sich auf Gegenstände der Reichsgesetzgebung beziehen, bedürfen nicht der Zustimmung der an der Gesetzgebung beteiligten Körperschaften.​

Auch hier wird also noch die Fiktion aufrecht erhalten, dass das Parlament etc. weiterhin seiner Arbeit nachgehen könne und nicht bloß zur Kulisse für Auftritte der Parteigranden würde.

Aus dem Ermächtigungsgesetz - zumal es zum 1. April 1937 auslaufen sollte (Art. 5) - ließen sich zwar weitgehende Vollmachten der Reichsregierung unter H. ableiten, aber eben nicht der Automatismus, dass die Weimarer Verfassung gänzlich außer Kraft gesetzt wurde. Tatsächlich wurde die Weimarer Verfassung (auch wenn sie in den zwölf vorhergehenden Jahren eigentlich so gut wie keine Anwendung mehr fand), offiziell erst am 9. Mai 1945 außer Kraft gesetzt.
Die Errichtung der Diktatur hatte längst begonnen. Das Ermächtigungsgesetz war nur ein Mosaikstein, der H.s diktatorischem Handeln den Anstrich von Legitimität gab.
 
Zu Artikel 2:

Frei übersetzt bedeutet das doch, das mit diesem Gesetz sämtliche Beschränkungen, die die Weimarer Reichsverfassung dem Inhalt von Gesetzen mit gutem Grunde auferlegt hatte, kassiert worden. Die Nazis waren in ihrer „verbrecherischen Kreativität“ keine Grenzen mehr auferlegt.

Wenn man sich der Bedeutung des Artikel 2 also bewusst macht, dann kann mit viel guten Willen vielleicht von einer Fiktion der Aufrechterhaltung gesprochen werden, der Realisat wird wissen, das war es dann mit der Demokratie.

Zu Aritkel 3:

Die gemäß der Weimarer Reichsverfassung eigentlich sehr starke Stellung des Reichspräsidenten, der immerhin direkt vom Volk auf sieben Jahre gewählt worden war, wurde mit diesem Artikel ausgehebelt. Das vollständige Verfahren der Gesetzgebung war sämtlichen parlamentarischen Kontrollen entzogen und lag nur noch in der Hand des böhmischen Gefreiten. Nach dem Tod Hindenburgs wurde konsequenterweise die Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten zusammengelegt.

Ganz klare Marschrichtung in Richtung totalitäre Diktatur.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, die war ja eigentlich schon seit 1930 eigentlich nur noch auf dem Papier existent. Jetzt wurde die Republik tatsächlich abgeschafft; da konnte man sich keinen Illusionen mehr hingeben. Nachdem der 05.März nicht die gewünschten Resultate, eben die absolute Mehrheit, gebracht hatte, wurde die Brechstange rausgeholt. Der Reichstag war ja schon am 01.Februar, zwei Tage nach der "Machtergreifung" bereits aufgelöst worden. Offizielle Begründung war, das es eben nicht gelungen sei, mit dem Zentrum eine Koalition herzustellen.
 
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