Ich werde einfach aus dem Internet nicht schlau:
"Religiöse Bestimmungen
Die Bestimmungen des Augsburger Religionsfriedens von 1555 wurden wieder eingesetzt. Es galt also erneut die Regel "cuius regio, eius religio" (wessen Gebiet, dessen Religion), d. h. die Konfession des Herrschers bestimmte...