1. Weltkrieg - Friedensvertrag / Deutsches Reich

Prus

Gesperrt
Gute Tag,

die letzten Züge des 1. Weltkrieges vor der Weimarer Republik, mündeten in einen Waffenstillstand nach diesem der Versailler Vertrag beschlossen und die Republik ausgerufen wurde.

Die Weimarer Republik, konnte nun mit den Allierten im Namen des Deutschen Reiches keinen Friedensvertrag aushandeln, da die WR völkerrechtlich nicht das Deutsche Reich ist - also die WR nicht dem Staatssubjekt Deutsches Reich, entspricht.

Meine Frage ist nun, ob ein solcher Friedensvertrag irgendwann von selbst eintritt da die beteiligten Staaten 100 Jahre z.B passiv sind, heißt, die Waffen schwiegen.

Wahrscheinlich ja nicht, aber ich frage mal, vielleicht weiß ja jemand etwas.

Mit freundlichen Grüßen.
 
Die Weimarer Republik, konnte nun mit den Allierten im Namen des Deutschen Reiches keinen Friedensvertrag aushandeln, da die WR völkerrechtlich nicht das Deutsche Reich ist - also die WR nicht dem Staatssubjekt Deutsches Reich, entspricht.

Selbstverständlich konnte die Weimarer Republik den Frieden aushandeln (und hat sie ja auch!). Der letzte kaiserliche Reichskanzler Max von Baden hat nach der Abdankung des Kaiser Friedrich Ebert die Kanzlerschaft übertragen und damit für ein Kontinuum gesorgt. Die Weimarer Republik hat sich auch offiziell nie als "Weimarer Republik" verstanden sondern weiterhin als "Deutsches Reich", lediglich die Verfassung ist - demokratisch - verändert worden.
 
Hallo Prus,

auch, wenn der Beitrag nun schon etwas älter ist: Die Weimarer Republik war Rechtsnachfolger des deutschen Kaiserreichs und damit selbstverständlich rechtlich befähigt, einen Friedensvertrag mit der Entente zu schließen.

Praktisch befähigt war sie dazu sowieso- denn ob juristisch korrekt oder nicht, die deutsche Niederlage machte eine Frage nach Rechtmäßigkeit des Versailler Vertrags allein durch die Macht des Faktischen obsolet.

Es gibt heute ja auch noch viele Leute, die den zweiten Weltkrieg für nicht beendet bzw. das Deutsche Reich (am besten in den Grenzen von 1938) noch für bestehend halten, weil die BRD angeblich nicht befugt gewesen sei, den 2+4 Vertrag zu schließen, der 2+4 Vertrag kein Friedensvertrag sei, die BRD als GmbH gar kein Staat sei etc. etc.

Sowas ist dumm und ich frage mich dabei immer, was sich die Leute davon ableiten wollen bzw. was sie sich von dieser Erkenntnis versprechen. Ich meine, selbst wenn es stimmen würde und der zweite Weltkrieg wäre - formal - noch nicht beendet (dass keine unmittelbaren Kampfhandlungen mehr stattfinden, dürfte ja hoffentlich unstreitig sein), was soll das für Auswirkungen haben?
Ob die BRD berechtigt existiert oder nicht ist doch vollkommen egal - sie ist da, sie übt die Staatsgewalt auf ihrem Territorium aus und damit ist sie faktisch der deutsche Staat, selbst wenn sie es juristisch nicht wäre.

Dieser Argumentation nach wäre außerdem fast kein Krieg völkerrechtlich korrekt beendet worden, d.h. alle Kriege werden bis heute weiter geführt. Unsinn.

Gruß

Goldkrone
 
Hallo Goldkrone,

Erstmal Dank für diese pragmatische Sichtweise, die sozusagen auf das Faktische abstellt. Mit diesem Vorgehen erledigt sich die Thematik schnell, weil die Sinnlosigkeit hinterfragt wird.

Einen Haken aber hat die Sache.
Es geht solchen absurden Argumentationen nicht darum, komplizierte oder simple völkerrechtliche Argumentationen zu führen, sondern Ordnung, Souveränität, Rechtmäßigkeiten, Rechtsicherheiten, etc., kurz die Glaubwürdigkeiten und den status quo zu erschüttern.

Deswegen ist es notwendig, wie oben in der Replik schon geschehen, auf die völkerrechtlich wirksamen Regelungen zu verweisen. Selbstverständlich ist die Weimarer Republik völkerrechtlich handlungsfähig gewesen, den Versailler Vertrag zu schließen.

Sie war auch nicht nur "Rechtsnachfolgerin" (was stets zwei "Subjekte" voraussetzt), sondern völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich von 1871. Auch sonstige bilaterale Verträge etc. wurden nicht "ererbt", sie sind nicht übergegangen, sondern wurden fortgesetzt.

Zu solchen Rechsnachfolge- und Staatlichkeitsfragen hat sich auch das BVerfG in der völkerrechtlichen Beurteilung abschließend geäußert.
 
Sie war auch nicht nur "Rechtsnachfolgerin" (was stets zwei "Subjekte" voraussetzt), sondern völkerrechtlich identisch mit dem Deutschen Reich von 1871. Auch sonstige bilaterale Verträge etc. wurden nicht "ererbt", sie sind nicht übergegangen, sondern wurden fortgesetzt.

Es wære mal interessant zu wissen, ob es in anderen Lændern æhnliche Diskussionen gibt wie in Deutschland.
Frankreich z.B. hat ja auch seine Staatsform x-mal geændert - Kønigreich, Republiken, Kaiserreiche...
Wuerde man der eingangs skizzierten Argumentation folgen, wie sæhe es dann mit der Gueltigkeit des Friedensvertrages von 1870/71 zwischen F und D (oder war es Preussen mit seinen Verbuendeten?) aus, usw.

Gruss, muheijo
 
Es wære mal interessant zu wissen, ob es in anderen Lændern æhnliche Diskussionen gibt wie in Deutschland.
Frankreich z.B. hat ja auch seine Staatsform x-mal geændert - Kønigreich, Republiken, Kaiserreiche...
Wuerde man der eingangs skizzierten Argumentation folgen, wie sæhe es dann mit der Gueltigkeit des Friedensvertrages von 1870/71 zwischen F und D (oder war es Preussen mit seinen Verbuendeten?) aus, usw.

Gruss, muheijo

(Ich wollte gerade erst locker-flockig schreiben, dass die DDR sich stets bewusst und ausdrücklich eben NICHT in der Rechtsnachfolge des DR gesehen habe (und dennoch die "Reichsbahn" weiterbetrieben hat). Da hätte ich dann aber schön danebengelegen. Gut, dass ich vorher nochmal nachgelesen hab.)
Wie komplex die Auffassungen bezüglich des Status der Bundesrepublik bzw. der DDR waren und wie sehr diese gerade in der DDR auch einem Wandel unterworfen waren, gibt schon der Wiki-Artikel her (ohne, dass ich beurteilen könnte, wie vollständig/korrekt das alles ist): https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_Deutschlands_nach_1945

Ich könnte mir darüberhinaus durchaus vorstellen (sorry, das ist kein Fachgebiet von mir, eher müßige Vormittagsfäulegedanken), dass es bezüglich der Rechtsnachfolge z. B. der UdSSR auch Auffassungsunterschiede gibt: Wofür ist die GUS, wofür die einzelnen GUS - Mitglieder, wofür ggf. nur die Russländische Föderation "verantwortlich"? Eine erste Anlesung gibts hier:
Von der Sowjetunion in die Unabhngigkeit | bpb

Dann hätten wir bezüglich Rechtsnachfolge vielleicht noch die ebenfalls ehemals oder aktuell geteilte Staaten: den Jemen, Vietnam, die beiden Koreas und zuletzt China (Festlandschina vs. Taiwan). Spätestens an letzterem Paar haben sich schon der eine oder andere Völkerrechtler sowie die Realpolitiker abgearbeitet.

Um bei Deinem Beispiel mit Frankreich zu bleiben, wäre die Regelung des Status des Elsaß und Lothringens sowie deren Bewohner beim Hin- und Hergewechseltwerden zwischen Frankreich und Deutschland (im weitesten Sinne) sicherlich interessant.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wære mal interessant zu wissen, ob es in anderen Lændern æhnliche Diskussionen gibt wie in Deutschland.

Ja, es gab im bolschewistischen Russland nach 1917 diese Diskussion. Dieses lehnte es ab, für die Schulden und Verbindlichkeiten der zaristischen Regierung aus der Zeit vor 1917 aufzukommen.

Diese Weigerung hatte insofern Konsequenzen als sie die Ausgrenzung der UdSSR in den zwanziger Jahren und die Konfrontation zu den westlichen Ländern, vor allem zu Frankreich und GB vertiefte bzw. aufrechterhielt.

An diesem Beispiel wird zumindest deutlich, dass die Ablehnung der Rechtsnachfolge bzw. der "Identität" der "Staatsnation" die völkerrechtliche Glaubwürdigkeit und somit auch der Zugang zu den internationalen Geldmärkten deutlich behindert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hätten wir bezüglich Rechtsnachfolge vielleicht noch die ebenfalls ehemals oder aktuell geteilte Staaten: den Jemen, Vietnam, die beiden Koreas und zuletzt China (Festlandschina vs. Taiwan). Spätestens an letzterem Paar haben sich schon der eine oder andere Völkerrechtler sowie die Realpolitiker abgearbeitet.

Mir fällt da noch Jugoslawien ein - und nicht nur in jüngster Geschichte mit seinem endgültigen Zerfall.

Tschechien und die Slowakei haben wohl eine vernuenftige Trennung hinbekommen, aber auch hier: Was passierte mit Vertrægen zwischen der ehemaligen Tschechoslowakei und anderen Staaten? Es ist wohl keiner der beiden der Rechtsnachfolger, oder sind es beide gleichberechtigt?

Gruss, muheijo
 
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