G
Gans
Gast
Liebe Mitglieder,
ich habe folgendes Verständnisproblem zur Französischen Revolution:
Bei der Abschaffung des Feudalsystems, beschlossen in der Nacht zum 4. August 1789 (spätere Augustdekrete) heißt es:
Art. 1.: Die Nationalversammlung vernichtet das Feudalwesen völlig. Sie dekretiert, dass von den Feudal- wie Grundzinsrechten und -pflichten […] entschädigungslos aufgehoben werden […]
Weiter lese ich, dass als eine Art „Hintertür“ bzw. Klausel eine Art Ablöse (30fache) der „Jahresmiete“ für Ackerland eingeführt wurde, welche für die Bauern natürlich nicht zu leisten war, auch von einer Klausel für die Kirche ist die Rede. Abgeschafft wurde die Ablöse im Jahre 1793.
1. Meine Frage(n): Wurde also Artikel 1 damit nicht umgesetzt? Oder ist unter „Grundzinsrechten“ etwas anderes als die „Miete“ für das Ackerland zu verstehen?
2. Welche „Hintertür“ erhielt der Klerus?
3. Kann man die Formulierung der Klausel/Ablöse irgendwo nachlesen bzw. wann und wo wurde diese veröffentlicht?
Vielen Dank!
ich habe folgendes Verständnisproblem zur Französischen Revolution:
Bei der Abschaffung des Feudalsystems, beschlossen in der Nacht zum 4. August 1789 (spätere Augustdekrete) heißt es:
Art. 1.: Die Nationalversammlung vernichtet das Feudalwesen völlig. Sie dekretiert, dass von den Feudal- wie Grundzinsrechten und -pflichten […] entschädigungslos aufgehoben werden […]
Weiter lese ich, dass als eine Art „Hintertür“ bzw. Klausel eine Art Ablöse (30fache) der „Jahresmiete“ für Ackerland eingeführt wurde, welche für die Bauern natürlich nicht zu leisten war, auch von einer Klausel für die Kirche ist die Rede. Abgeschafft wurde die Ablöse im Jahre 1793.
1. Meine Frage(n): Wurde also Artikel 1 damit nicht umgesetzt? Oder ist unter „Grundzinsrechten“ etwas anderes als die „Miete“ für das Ackerland zu verstehen?
2. Welche „Hintertür“ erhielt der Klerus?
3. Kann man die Formulierung der Klausel/Ablöse irgendwo nachlesen bzw. wann und wo wurde diese veröffentlicht?
Vielen Dank!