Ämter Adolf Hitlers

Dernburg

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Adolf Hitler hatte neben seinen Funktionen als "Führer" und Reichskanzler,
und Kriegsminister noch weitere 71 Funktionen im Staat. Ich kann nichts finden, wer weis die weiteren Funktionen?
 
Adolf Hitler hatte neben seinen Funktionen als "Führer" und Reichskanzler,
und Kriegsminister noch weitere 71 Funktionen im Staat. Ich kann nichts finden, wer weis die weiteren Funktionen?


Mir ist noch nicht untergekommen, dass Hitler Kriegsminister gewesen sei.
War er auch nicht.
Ebenso ist "Führer" doch kein Amt, sondern eine politische Posse.

Offiziell vereinigte er die Posten Reichskanzler und Reichspräsident.

Wie kommst du denn auf 71? Soviele Posten kriege ich ja aus dem Kopf nicht zusammen, da hätte er den ganzen Staat bürokratisch alleine leiten können:p
Halte ich eher für einen Fehler, vielleicht meinst du ja zahllose Ehrenämter etc.
 
Im Buch "Mit Hitler im Bunker" von Bernd Freytag von Loringhoven, berichtet dieser, das er auf einer Generstabsschulung diese auswendig lernen musste, wahrscheinlich spielt auch die Partei mit, da ja Partei und
Staat eins waren.
 
die habe ich bereits gefunden
Reichspräsident
Reichskanzler
Oberbefehlshaber der Wehrmacht
Oberbefehlshaber des Heeres
Reichstatthalter in Preussen
 
Im Buch "Mit Hitler im Bunker" von Bernd Freytag von Loringhoven, berichtet dieser, das er auf einer Generstabsschulung diese auswendig lernen musste, wahrscheinlich spielt auch die Partei mit, da ja Partei und
Staat eins waren.

Hast du das selbst gelesen? Ich traue den Nazis ja allerhand Dummheiten zu und den Generalstäblern in ihren Diensten auch, aber sowas?

Hitler war nicht Reichspräsident, er nahm nur als "Führer" des Deutschen Reiches dessen Funktion als Staatsoberhaupt wahr.
Auch oberster Richter war er nicht. Nur im Zusammenhang mit der Ermordung von Röhm und Co nahm er für sich in Anspruch oberster Gerichtsherr gewesen zu sein. In einer Willkürherrschaft ohne wirkliche Gewaltenteilung und unabhängige Justiz ist die Verwendung rechtsstaatlicher Termini ohnehin problematisch.
 
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Das Buch lese ich gerade und Herr von Loringhoven ist einer der letzten
Überlebenden der Männer des 20 Juli 1944, und bestimmt kein Nazi.
Herr von Loringhoven war nach dem Krieg im obersten Planungsstab der Nato.
 
Hast du das selbst gelesen? Ich traue den Nazis ja allerhand Dummheiten zu und den Generalstäblern in ihren Diensten auch, aber sowas?

Hitler war nicht Reichspräsident, er nahm nur als "Führer" des Deutschen Reiches dessen Funktion als Staatsoberhaupt wahr.
Auch oberster Richter war er nicht. Nur im Zusammenhang mit der Ermordung von Röhm und Co nahm er für sich in Anspruch oberster Gerichtsherr gewesen zu sein. In einer Willkürherrschaft ohne wirkliche Gewaltenteilung und unabhängige Justiz ist die Verwendung rechtsstaatlicher Termini ohnehin problematisch.


Laut Harald Schneider, Geschichtskurs Nationalsozialismus war er oberster Richter, nach lesen kann man das auf der Seite 107. Hitler ernannte auch den Präsidenten des Volksgerichtshofes und war meiner Ansicht nach Chef von Freisler (kann mich da aber auch irren).

Das er Führer, Reichskanzler, Oberbefehlshaber und Oberster Richter in einer Person war gehört doch zum nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Er konnte überall eingreifen, weil er eben der Führer war.

Es lag auch in seiner Macht, Gefängnissstrafen in Todesurteile umzuwandeln. Als Beispiel: Mildred Harnack wurde zunächst zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt. Hitler hat das Urteil aufgehoben. Danach gab es eine zweite Verhandlung und sie wurde zum Tode verurteilt. *1

Bei den Mitglieder der Roten Kapelle hat er bei allen die ein Begnadigungsgesuch stellten, dies abglehnt. Das hat er in seiner Funkion als Führer gemacht, da sind wohl die verschiednen Funktionen hineingeflossen.

*1 Erfasst, das Gestapo Album zur Roten Kapelle, S. 165
 
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In der juristen Sprache kenn ich mich nicht wirklich aus, das hab ich aber gerade im Netz gefunden:

Das ist eine Seminarabeit über das Leitbild des Richters im Nationalsozialismus

c. Hitler als "oberster Gerichtsherr"

Wie bereits oben erwähnt, hatten die Richter im Nationalsozialismus als Rechtsquelle das "gesunde Volksempfinden" zu berücksichtigen, welches sich im Führerwillen ausdrückte. Somit war also auch der persönliche Willen Hitlers als Rechtsquelle verbindlich, was eine weitere Steigerung der Rechtsunsicherheit nach sich zog. Wie problematisch die Zulässigkeit des Führerwillens als Rechtsgrundlage war, zeigt die Tatsache, daß nunmehr geheime Führerbefehle oder -aufträge und sogar der mögliche, wahrscheinliche oder anzunehmende Führerwillen genügte, um Urteile zu begründen oder z.B. eigenmächtige Exekutionen der SS oder Gestapo zu legitimieren; einem dauernden Rechtsmißbrauch und der nationalsozialistischen Willkür waren somit Tür und Tor geöffnet. Außerdem wurde dadurch ein weiterer Grundsatz des Rechtsstaates, die Trennung von Exekutive und Judikative, aufgehoben, da Hitler selbst als "oberster Gerichtsherr" Recht sprechen, Urteile fällen und aufheben konnte. Ohne Gerichtsverfahren wurden so durch ihn oftmals Erschießungen oder die Übergabe eines Verurteilten an die Polizei angeordnet; der Verfassungsgrundsatz vom gesetzlichen Richter wurde dadurch außer Kraft gesetzt. Das wohl bekannteste Beispiel dieser Vorgehensweise stellte der sogenannte "Röhm-Putsch" Ende Juni 1934 dar, als SA-Chef Ernst Röhm, andere SA-Mitglieder und angebliche Verschwörer nicht vor ein Gericht gestellt wurden, sondern auf Befehl Hitlers binnen weniger Stunden ohne jede Gelegenheit zur Verteidigung von SS-Kommandos erschossen wurden. Gerechtfertigt wurden diese Gewaltakte durch Hitler mit der Begründung, er habe "in der Stunde höchster Gefahr als des Volkes 'oberster Gerichtsherr' selber an Stelle der Gerichte" entscheiden dürfen (A. Wagner, Die Umgestaltung der Gerichtsverfassung, S. 197). Nachträglich wurde diese Aktion im "Gesetz über Maßnahmen der Staatsnotwehr vom 3. Juli 1934" legitimiert. Der einzige Artikel lautete: "Die zur Niederschlagung hoch- und landesverräterischer Angriffe am 30. Juni, 1. und 2. Juli 1934 vollzogenen Maßnahmen sind als Staatsnotwehr rechtens" (L. Gruchmann, Justiz im Dritten Reich, S. 450). Roland Freisler beschrieb den Grundsatz des Führers als oberster Richter so: "Der Führer ist als oberster Gerichtsherr zugleich der höchste deutsche Richter, der deutsche Richter schlechthin. Richtertum, das nicht auf diesem Satze aufbaut, kann es im nationalsozialistischen Reich nicht geben" (A. Wagner, Die Umgestaltung der Gerichtsverfassung, S. 205).
Offiziell wurde Hitler zum "obersten Gerichtsherr" durch den Beschluß des Großdeutschen Reichstages vom 26. April 1942, der ihm das Recht zusprach, "alles zu tun, was zur Erringung des Sieges dient oder dazu beiträgt, [...] ohne an bestehende Rechtsvorschriften gebunden zu sein", Hitlers prinzipielle Allzuständigkeit betonte und seine Eigenschaft als "oberster Gerichtsherr" ausdrücklich benannte (G. Werle, Justiz-Strafrecht, S. 580).

Jurawelten
 
Das Buch lese ich gerade und Herr von Loringhoven ist einer der letzten
Überlebenden der Männer des 20 Juli 1944, und bestimmt kein Nazi.
Herr von Loringhoven war nach dem Krieg im obersten Planungsstab der Nato.

Freytag von Loringhoven ist mir bekannt. Er war immer wieder gefragt, wenn es im Fernsehen eine Dokumentation über die NS-Zeit gab. Meine Bemerkung sollte nicht heißen, dass er eine Nazi-Dumpfbacke war; eher im Gegenteil. Es wundert mich nur stark, dass Generalstäbler die "71 Titel Hitlers" haben auswendig lernen sollen. Das ist doch eher eine Strafarbeit für Grundschüler.

Das er Führer, Reichskanzler, Oberbefehlshaber und Oberster Richter in einer Person war gehört doch zum nationalsozialistischen Herrschaftssystem. Er konnte überall eingreifen, weil er eben der Führer war.
Ungefähr das wollte ich mit meinem Satz mit der Willkürherrschaft und dem Rechtsstaat sagen. H. war der "Chef von dat Janze". Zuständigkeits- oder Befugnisfragen waren auf dieser Ebene irrelevant.:friends:
 
Ungefähr das wollte ich mit meinem Satz mit der Willkürherrschaft und dem Rechtsstaat sagen. H. war der "Chef von dat Janze". Zuständigkeits- oder Befugnisfragen waren auf dieser Ebene irrelevant.:friends:

Ich hab dich schon richtig verstanden, ist doch schön wenn zwei das Gleiche meinen nur verschieden schreiben :friends:


Mir sind die 71 Titel die Dernburg sucht nicht ganz klar. Denn eben wir du ja geschrieben hast, er war der Chef, da spielen die Titel wohl keine Rolle mehr.
 
genau den meine ich, aberwir kommen jetzt eher zu einerdiskusion in seiner Funktion "als oberster Richter".
Meine Ausgangsfrage war, welche Funktionen übte er alles aus-
 
genau den meine ich, aberwir kommen jetzt eher zu einerdiskusion in seiner Funktion "als oberster Richter".
Meine Ausgangsfrage war, welche Funktionen übte er alles aus-

Und genau diese Ausgangsfrage verstehe ich nicht. Er übte alles aus, da er der Führer war. Er konnte in jede Instanz eingreifen, sei es nun bei der Gestapo oder beim Gauleiter oder einem Bürgermeister (ob er es auch machte ist dann wohl einen andere Frage). Er war das Staatsoberhaupt mit allen Befugnissen.
 
Hitler war nicht Reichspräsident, er nahm nur als "Führer" des Deutschen Reiches dessen Funktion als Staatsoberhaupt wahr.
Das ist eine Frage der Interpretation. Nach § 1 des Gesetzes über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches vom 1.8.1934 wurde das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers "vereinigt", und dann die Bezeichnung geändert.
Gesetz über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches (1934)
guter Überblick über die nationalsozialistischen Eingriffe in die Weimarer Verfassung:
Staatsrecht des Dritten Reiches (Reichsverfassung 1933-1945)



Hitlers Ernennung zum "Obersten Gerichtsherrn" soll am 26.4.1942 durch den Reichstag erfolgt sein. Vielleicht hat jemand Zugang zu den Protokollen oder einen Hinweis auf das RGBl. 1942?

Daneben war er zeitweise 1942 Oberkommandierender der Heeresgruppe A im Kaukasus nach der Absetzung von List (?) mit der Bemerkung, das könne man so mitmachen.

Schließlich stellt sich die Frage, ob mit den "71" Ämtern auch Parteiämter in der Vergangenheit gemeint sind. Da käme u.a. Propagandaobmann in der DAP und Parteivorsitzender in der NSDAP in Frage.

25.2.1932 wird Adolf Hitler zum Regierungsrat für wirtschaftliche Fragen des Landes bei der braunschweigischen Gesandschaft in Berlin ernannt.

Dazu kommen die "Ehren"ämter im Dritten Reich: zB soll er Schirmherr des DRK gewesen sein:
Deutsches Rotes Kreuz - Wikipedia

... ... ...

Wobei dabei Ursi beizupflichten ist, was Ämterzählungen/-sammlungen eigentlich aufgrund der Führereigenschaft ab 1933 für eine Bedeutung haben sollen?

Wenn man nachschlagen will, gibt es hier eine Masse an biographischen Daten (allerdings ohne Quellenhinweise, um Nachprüfung käme man also nicht herum:
WELT-DES-WISSENS.com ::: PERSONEN - Adolf Hilter
 
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Auf dieser Website
Das Oberkommando des Heeres
(für die ich ansonsten keine Verantwortung übernehme), heißt es richtig:
"Das Oberkommando des Heeres (OKH) war seit dem 1. November 1936 die Bezeichnung für die höchste Verwaltungs- und Kommandobehörde des deutschen. Heeres. Chef des Oberkommandos des Heeres war der Oberbefehlshaber des Heeres. Im Laufe des Krieges, vor allem nach Übernahme der Oberbefehls durch Adolf Hitler persönlich, verlor das OKH. Kompetenzen, so daß der Generalstab schließlich nur noch für die Operationen im Osten zuständig war.
Oberbefehlshaber
November 1936 von Fritsch
4. Februar 1938 von Brauchitsch
19. Dezember 1941 Adolf Hitler"
Das Oberkommando der Wehrmacht
 
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Stimmt.
Das ist aber eher als "Ergebenheitsadresse" zu betrachten. Irgendeine Änderung in den tatsächlichen Verhältnissen ergab sich dadurch zu der Zeit nicht mehr.

Klar, die tatsächlichen Verhältnisse hat Ursi ja schon dargestellt.

Vielen Dank übrigens für den link!
Der Realität entrückt wirkt das Inhaltsverzeichnis des RGBl., über seiner Ernennung zum Obersten Gerichtsherrn wird auf die
"Verordnung zur Aufhebung der Verordnung von Fleich und Fleischwaren aus dem Protektorat Böhmen und Mähren auf Trichinen"
hingewiesen.
 
Es ist schon richtig, in seiner Funktion als "Führer" konnte er in alles eingreifen und hat dieses ja auch durch sogenannte "Führerbefehle"
kundgetan. Aber ich habe das Buch "Mit Hitler im Bunker" so interpretiert,
das er neben seinem Hauptjob "Führer und Reichskanzler" zu sein,
noch andere direkte "Nebenjobs" gehabt haben muss.
Und das ist meine Frage, welche das alles waren.
Vielleicht gehört dazu auch Schirmherr des Roten Kreuzes.
 
Es ist schon richtig, in seiner Funktion als "Führer" konnte er in alles eingreifen und hat dieses ja auch durch sogenannte "Führerbefehle"
kundgetan. Aber ich habe das Buch "Mit Hitler im Bunker" so interpretiert,
das er neben seinem Hauptjob "Führer und Reichskanzler" zu sein,
noch andere direkte "Nebenjobs" gehabt haben muss.
Und das ist meine Frage, welche das alles waren.
Vielleicht gehört dazu auch Schirmherr des Roten Kreuzes.

Über das Deutsche Rote Kreuz findest du hier was:

Deutsches Rotes Kreuz - Wikipedia

Ernst-Robert Grawitz - Wikipedia

Und über diese Nebenjobs schreibt er nichts? So als Anhaltspunkt?
 
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