Wird hier nciht ein bißchen viel durcheinander geworfen? Inquisition, Ketzerprozesse, Hexenprozesse....
Binsfeld gibt den Leuten auch die Möglichkeit, sich selbst anzuklagen und dann abzuschwören, was auch durchaus praktiziert wurde. Nur, wer einmal mit dem Stigma "Hexe(r)" rumlief, stand derartig unter Beobachtung, daß das nur eine kurzfristige Erleichterung war. Das galt für Selbstanzeige genauso wie für überstandene Tortur. An sich gehört das Abschwören aber zu den Ketzerprozessen, das Hexereidelikt galt vielen als derart verwerflich, daß keine Rekonziliation möglich war.
Überstand man die Tortur bei einem Hexenprozeß, mußte man theoretisch freigelassen werden, was aber zuweilen vermieden wurde. Berühmtes Beispiel ist die Kölner Postmeisterin Katharina Henot. In Bamberg hingegen war man so "kreativ" bei den Foltermethoden, daß man auf die Art sichergestellt hat, daß keiner davonkam.
Kramer, der Autor des Malleus Maleficarum, geht angesichts der Möglichket, die Tortur zu überstehen, sogar soweit, daß er sagt, es steht ganz im Ermessen des Richters, jemanden zu veruteilen, wenn er ihm schuldig erscheint. (Aber Kramer war ja auch nicht ganz dicht, wie sogar der Bischof von Brixen verlauten ließ: mihi delirare videtur).
Prozeßtheorie und Prozeßpraxis sind hier zwei sehr verschiedene Dinge.
Gruß
Kassia