Annulierung von Vereinbarungen Hitlers betreffend Österreich

I

Ing_290470

Gast
Ist es historisch gesehen korrekt, dass Vereinbarungen mit Adolf Hitler und dem Dritten Deutschen Reich betreffend den Staat Österreich und seine Gebiete nach 1945/55 zu annulieren sind? Rechtlich scheint dies korrekt zu sein.
 
Soll damit der s. g. "Anschluss" gemeint sein?

("Verträge"/Deklarationen betr. Territorien oder Souveränität)
 
Zurück
Oben