Ansprechpartner Römerstraße

RAEDWALD

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Hallo Zusammen,

nehmen wir an, irgendwo gäbe es den Rest einer Römerstraße in einem Wald. Dort ist ein Wall zu erkennen und es gäbe auch schon eine Veröffentlichung über diesen Trassenrest, wo sogar auch der Flurname oder in diesem Fall der Waldabschnitt namentlich bekannt ist. Dann nehmen wir an, ein paar Kilometer weiter hätte jemand mittels einer Reliefkarte einen weiteren Abschnitt entdeckt, ihn real begangen und stellt fest, dass dieser noch viel besser zu erkennen ist und um weiten länger ist, als der Veröffentlichte. Da würde mich bei einem solchen Sachverhalt interessieren, wie wahrscheinlich es ist, dass dieser Teil noch nicht bekannt ist und welcher Annsrechpartner dafür der richtige ist. Würde ich mich z.B. in einer solchen Situation wiederfinden, dann wüsste ich nicht, ob ich zum Landesdenkmalamt in die nächste größere Stadt, oder zum Bauamt in dem eigenen kleineren Ort gehen soll, um den Sachverhalt darzulegen und auch Informationen darüber zu bekommen, ob ich diesen Straßenrest nun entdeckt habe, oder er lange zuvor entdeckt wurde und nur nicht veröffentlicht worden ist.
 
In Kulturfagen haben ja die Bundesländer die Hoheit. Manche Bundesländer geben die geben diese Hoheit aber auch an untergeordnete Gebietskörperschaften ab, z.B. an Städte oder Kreise (Städtische Denkmalpflege, Kreisdenkmalpflege). Manche unterhalten dennoch ein Landesamt.
Es wäre also festzustellen, wie das im fraglichen Bundesland geregelt ist und dann, an wen das im Einzelfall zu melden wäre. Häufig haben die Landesämter auch Zweigstellen, dann müsste mal geschaut werden, ob klar ist, welche Zweigstelle für das Gebiet und/oder die Fundstelle verantwortlich ist.
 
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