Hallo zusammen,
ich schreibe gerade eine Hausarbeit über Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes, der da lautet: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Damals wurde im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz ausgearbeitet, unter anderem wurde auch über die absolute Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau diskutiert, nachdem 1919 "nur" das aktive und passive Wahlrecht und der Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleistet worden war.
Ich bin soweit fertig und sehr zufrieden mit der Arbeit, allerdings sorgt bei mir eine Frage für etwas Kopfzerbrechen:
Ende Mai 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet; da das Bürgerliche Gesetzbuch aber Paragraphe statuiert hatte, die dem Gleichheitspostulat widersprachen, wurde der Regierung eine Karenzzeit von vier Jahren gestattet - bis zum 31. März hatte die Adenauer-Regierung Zeit, die betreffenden Paragraphen im BGB anzupassen.
Das geschah aber nicht - erst 1957 wurden die Paragraphen angepasst.
Meine Frage lautet: Soll ich das ans Ende meines Hauptteilkapitels hängen oder in den Schlussteil als Ausblick platzieren. Ist es nicht so, dass ich da einen neuen Themenkomplex aufmachen würde, wenn ich das mit ins Fazit nähme (und das soll man ja nicht machen, nichts Neues ansprechen)?
Danke für eure Hilfe - LG,
HisFajo
ich schreibe gerade eine Hausarbeit über Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes, der da lautet: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt".
Damals wurde im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz ausgearbeitet, unter anderem wurde auch über die absolute Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau diskutiert, nachdem 1919 "nur" das aktive und passive Wahlrecht und der Zugang zu öffentlichen Ämtern gewährleistet worden war.
Ich bin soweit fertig und sehr zufrieden mit der Arbeit, allerdings sorgt bei mir eine Frage für etwas Kopfzerbrechen:
Ende Mai 1949 wurde das Grundgesetz verabschiedet; da das Bürgerliche Gesetzbuch aber Paragraphe statuiert hatte, die dem Gleichheitspostulat widersprachen, wurde der Regierung eine Karenzzeit von vier Jahren gestattet - bis zum 31. März hatte die Adenauer-Regierung Zeit, die betreffenden Paragraphen im BGB anzupassen.
Das geschah aber nicht - erst 1957 wurden die Paragraphen angepasst.
Meine Frage lautet: Soll ich das ans Ende meines Hauptteilkapitels hängen oder in den Schlussteil als Ausblick platzieren. Ist es nicht so, dass ich da einen neuen Themenkomplex aufmachen würde, wenn ich das mit ins Fazit nähme (und das soll man ja nicht machen, nichts Neues ansprechen)?
Danke für eure Hilfe - LG,
HisFajo