Aufgaben, Rechte Bismarcks

Anja

Neues Mitglied
So...nun noch eine meiner Fragen, die mir bei dem was ich hier in dem Forum lese verhältnismäßig blöd vorkommt. Aber...ich komm nicht richtig dahinter alleine...Was genau waren denn jetzt die Rechte und Aufgaben Bismarcks in der Funktion des Reichskanzlers?
Besonders wichtig ist es für mich zu wissen was es mit seinen Sozialgesetzen auf sich hatte: Die wurden ja vom Bundesrat verabschiedet, hat er sie dann vorgeschlagen oder welche Rechte hatte er für solche Gesetze zu sorgen? :confused:

Vielen lieben Dank,

Anja
 
da wäre vielleicht ein Blick in die Verfassung des Deutschen Reichs hilfreich.
http://www.deutsche-schutzgebiete.de/verfassung_deutsches_reich.htm
So aus der hohlen Hand würde ich sagen, daß seine Aufgaben ähnlich waren wie die des heutigen Regierungschefs als Oberhaupt der Exekutive. Laut Art. 15 ist der Reichskanzler Vorsitzender und Geschäftsführer des Bundesrates. Ansonsten wird er aber in der Verfassung kaum erwähnt...
 
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Ergänzend, speziell zur Sozialgesetzgebung, sei hier noch angemerkt, daß Bismarck sich die Maßnahmen nicht (nur) aus reiner Menschenfreundlichkeit einfielen ließ, sondern sie als Maßnahmen gegen den aufkommenden Sozialismus verstand - quasi um der Arbeiterbewegung von staatlicher Seite aus den Wind aus den Segeln zu nehmen. Kaiser Wilhelm I. mußte da angeblich manches Mal von Bismarck erst überredet werden, die Gesetze abzusegnen.

Später war das ja auch ein Grund zum Zerwürfnis zwischen Wilhelm II. und Bismarck. Dem weiteren Ausbau der Sozialgesetzgebung stand Bismarck sehr kritisch, sogar ablehnend gegenüber, weil sich die Maßnahmen im Endeffekt als unwirksam gegen die Sozialdemokraten erwiesen hatte. Erst unter Wilhelm II. kam es dann zu einer Beschränkung der Kinderarbeit, dem maximalen 11 Stunden Arbeitstag und der Sonntagsruhe.

Siehe: http://www.dhm.de/lemo/html/kaiserreich/innenpolitik/sozialgesetze/index.html
 
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