Aufgaben und Rangfolge von Adelstitel in Großbritannien

Dieses Thema im Forum "Westeuropa" wurde erstellt von Aleunam, 25. Juni 2014.

  1. Bdaian

    Bdaian Aktives Mitglied

    Ich glaube in den meisten parlamentarischen Monarchien heute, hat der König wesentlich weniger Funktionen als in Norwegen. In Spanien werden die Gesetze zwar teorethisch vom König sanktioniert und proklamiert, in der Tat hat er jedoch nicht das Recht diese Sanktion zu verweigern (ausser es liegt ein Formfehler vor und das Gesetzt ist nicht ordnungsgemäß von beiden Kammern abgesegnet). Seine Zustimmung ist also rein formell und er kann sie nicht wie der deutsche Bundespräsident verweigern. Mir ist es zumindest nicht bekannt, dass dieser sich ausser zu besonderen, eher formellen Anlässen mit dem (Regierungs-)Präsidenten oder den Ministern trifft. m.W. nur zur Eröffnung einer neuen Legislaturperiode.
     
  2. Anthropos

    Anthropos Neues Mitglied

    Wie ich auch schrieb, haben Königsfamilien in der Theorie meist mehr Rechte, als sie in der Praxis benutzen werden und können.
     
  3. Liborius

    Liborius Aktives Mitglied

    Dass die Royals/Mitglieder des Königshauses nur noch repräsentative Aufgaben haben, wurde schon gesagt. Ich sage es aber noch einmal locker: Sie kommen zum Einsatz, wenn es darum geht eine schöne Rede zu halten oder dekorativ rumzustehen, um ein Ereignis aufzupeppen.

    Die Titel haben tatsächlich mit der Stellung innerhalb der Thronfolge zu tun. Oben steht der Prince/Fürst von Wales. International ist ein Fürst eigentlich geringer als ein Herzog. Weil aber die Fürsten von Wales früher selbständige Monarchen von Wales waren, die Herzöge aber Untertanen der englischen und schottischen Könige waren, ist der Prince of Wales eben doch mehr.
    Näheres gibt es da:
    Prince of Wales ? Wikipedia
    Nah dran kommen einige Dukes/Herzöge, danach Earls/Grafen und die anderen sind nur noch Königliche Hoheiten (HRH) ohne speziellen Titerl oder noch weniger.

    Die nicht zum Königshaus gehörenden Dukes und Earls hatten und haben teilweise immer noch echte politische Mitbestimmungsrechte. Sie gehören dem House of Lords an und nehmen an der Gesetzgebung teil.
    House of Lords ? Wikipedia

    Im Übrigen erbt immer nur der Erstgeborene den Titel des Vaters. Ein Nachgeborener kann u.U. einen minderen Titel erben, wenn der Vater zusätzlich einen solchen hatte. Ansonsten gelten die Nachgeborenen als nicht adelig
     
  4. Bdaian

    Bdaian Aktives Mitglied

    Rechte haben sie ein Menge. Der spanische (Ex)König wird z.B. durch seine Immunität sogar vor zwei laufenden Vaterschaftsklagen geschützt. Bei seinem Sohn ist es so, dass er sich zwar von seiner Frau, diese aber nicht von ihm scheiden lassen kann.

    In Großbritannien haben sie zudem die staatstragende Funktion, die Klatschpresse mit ausreichenden Material zu beliefern.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Juni 2014
  5. Stilicho

    Stilicho Aktives Mitglied

    Der Fürst von Liechtenstein kann zumindest ohne weitere Angaben von Gründen das Parlament auflösen, und hat auch noch umfangreiche weitere Befugnisse, weshalb die letzte Verfassungsreform in Europa massiv kritisiert wurde.
     
  6. Stilicho

    Stilicho Aktives Mitglied

    "Fürst" ist im Falle von Wales ja nur eine willkürliche Übersetzung des "Prince", "Princeps". Ähnlich auch in Monaco.
    Ansonsten war Fürst eigentlich eine Bezeichnung für einen hohen Adligen, ohne etwas über dessen tatsächlichen Adelsrang auszusagen. Erst im 19. Jahrhundert wurde in Deutschland ein eigener Adelstitel "Fürst" eingeführt, zB Fürst Bismarck.
    Für frühere Zeiten ist also keine Einstufung möglich, bzw. der Originaltitel in der Landessprache zu beachten.
     
  7. Bdaian

    Bdaian Aktives Mitglied

    Ein Kuriosum ist Andorra: Da teilen sich der Bischof von der Seo de Urgel (in Katalonien) und der Präsident von Frankreich die Funktion des Staatsoberhauptes (Coprincipes: Kofürsten).

    1938 hat ein russischer Baron sich zum König von Andorra erklärt und dem Bischof den Krieg erklärt. Frankreich meldete darauf hin, dass es nicht eingreifen würde. Der Bischof liess sich von vier Guardias Civiles und einem Feldwebel begleiten und marschierte in Andorra ein um den Usurpator fest zu nehmen. Der wurde dann nach Barcelona geschickt und ausgewiesen.
     
  8. Liborius

    Liborius Aktives Mitglied

    Im Prinzip gebe ich dir Recht. Nur europäische Oberhäupter bekamen Titel wie König, Fürst etc.; die in anderen Weltgegenden heißen Häuptlinge. Nur wenn sich einer von Ihnen in Deutschland als Kfz-Mechaniler betätigt, kommt er in den zweifelhaften Genuss als König bezeichnet zu werden.

    Fürst wurde schon im frühen Mittelalter ein eigenständiger Adelsrang. Einer der ersten, aber nicht der erste, war der von Liechtenstein. Wir haben das u.a. schon mal da behandelt:
    http://www.geschichtsforum.de/f77/ist-der-unterschied-zwischen-graf-herzog-und-f-rst-4029/

    Bei aller Problematik direkter Vergleiche ist es schon nicht zufällig, dass es in Monaco und Liechtenstein Fürsten, in Luxemberg einen Großherzog und von Belgien aufwärts Könige gibt.
     
  9. Liborius

    Liborius Aktives Mitglied

    Ähnlich wie im UK verhält es sich übrigens in Spanien. Da trägt der Thronfolger den Titel Príncipe de Asturias.
     
  10. Joinville

    Joinville Aktives Mitglied

    Die Lichtensteins waren erst im 17. jahrhundert gefürstet wurden. Da war das Mittelalter schon lange vorbei.
     
  11. Liborius

    Liborius Aktives Mitglied

    Deine Kritik ist insofern berechtigt, als bei meinem Schwanken zwischen den Formulierungen spätes Mittelalter und frühe Neuzeit das auf jeden Fall falsche frühe Mittelalter herausgekommen ist. Immerhin wurde der erste L. aber im frühen 17. Jh, nämlich 1606 gefürstet. Und, wie gesagt, er war nicht der erste "Nur-Fürst.".
     
  12. El Quijote

    El Quijote Moderator Mitarbeiter

    Zu "Boris I." geht es hier weiter: http://www.geschichtsforum.de/f75/andorras-zwei-wochenk-nig-boris-i-zum-spion-hitlers-48979
     
  13. Ravenik

    Ravenik Aktives Mitglied

    Die Kritik ging vor allem vom Europarat aus.
    Allerdings wurde diese Verfassungsreform 2003 in einer Volksabstimmung mit einer klaren Mehrheit von 64,3% (bei einer Wahlbeteiligung von 87,7%) gebilligt.
    Außerdem wurden zwar die Kompetenzen des Fürsten erweitert, im Gegenzug dem Volk aber auch die Möglichkeit eingeräumt, dem amtierenden Fürsten das Misstrauen auszusprechen und per Volksabstimmung die Monarchie abzuschaffen.
    Weiters bestimmt die Liechtensteinische Verfassung ausdrücklich, dass der Fürst den Landtag nur "aus erheblichen Gründen", die er dem Landtag mitzuteilen hat, auflösen darf.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juni 2014
  14. Scorpio

    Scorpio Aktives Mitglied


    Ob "The Sun" und andere Blätter der "Yellow Press" staatstragend sind, wage ich nicht zu beurteilen, die zahlreichen Touristen, die auch und gerade wegen der Royals Buckingham Palace und andere Herrschaftssitze besichtigen und dafür zahlen, sind es sicher, ein Bundespräsident kann in punkto Anziehungskraft und Fotogenität nicht mit Blaublütigen mithalten.
     
  15. beetle

    beetle Aktives Mitglied

    nun ja, dem fährt ja auch nicht so medienwirksam der Wind unter das Kleid :rofl:
     
  16. beorna

    beorna Neues Mitglied

    Danke beetle! Wie soll ich je dieses Bild wieder aus dem Kopf bekommen?=)
     

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