Meine Fragen lauten: Wurden alle (Todes-)Urteile, die im Dritten Reich von Sondergerichten gefällt wurden und heute z.B. geringfügige Delikte darstellen würden, wie etwa Diebstahl, inzwischen pauschal aufgehoben? Falls nein, unterliegen sie einer Einzelfallprüfung? Gibt es heute noch einen Anspruch auf Entschädigung?
Im Fall, der mich speziell interessiert liegen die Gerichtsakten heute noch vor. Beim Sondergericht handelte es sich um das in Stuttgart.
Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Die Suche im Internet konnte meine Fragen leider nur unbefriedigend beantworten (z.B. Pauschale Aufhebung bei Volksgerichtshöfen und Standgerichten - aber wie sieht es bei Sondergerichten aus?).
Viele Grüße
Kweldulf
Im Fall, der mich speziell interessiert liegen die Gerichtsakten heute noch vor. Beim Sondergericht handelte es sich um das in Stuttgart.
Wäre toll, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte. Die Suche im Internet konnte meine Fragen leider nur unbefriedigend beantworten (z.B. Pauschale Aufhebung bei Volksgerichtshöfen und Standgerichten - aber wie sieht es bei Sondergerichten aus?).
Viele Grüße
Kweldulf