So ganz im Busch haben wir auch nicht gelebt.
Das haben wir auch nicht angenommen, Flo, obwohl du dein Geld angeblich im Garten vergraben haben sollst!
An der Spitze des Bankensystems der DDR stand die Staatsbank, die als Emissionsbank und kontoführendes Institut der nachgeordneten Spezialbanken und als deren Spitzeninstitut fungierte. Sie formulierte die Grundsätze für den Zahlungs-, Verrechnungs- und Kreditverkehr der ihr unterstellten Banken und besaß diesen gegenüber Weisungs- und Kontrollrechte. Durch ihre Industriebankfilialen übte die Staatsbank zugleich Geschäftsbankfunktionen aus.
Die Zuständigkeit der "Bank für Landwirtschaft und Nahrungsgüterwirtschaft" (BLN) erklärt sich aus deren Bezeichnung. Sie wickelte den banküblichen Zahlungsverkehr der LPG's, volkseigenen Güter, Kombinate und sonstiger Betriebe und Genossenschaften auf diesem Sektor ab, betreute bankmäßig die ländliche Bevölkerung (Spar- und Giroverkehr) und nahm den bankpflichtigen Wirtschaftsverkehr der bäuerlichen Handelsgenossenschaften wahr.
Die "Genossenschaftskassen für Handwerk und Gewerbe" waren juristisch als "sozialistische Genossenschaften" im Rahmen der staatlichen Geld- und Kreditplanung tätig. Sie waren die kontoführenden Institute für die Produktionsgenossenschaften verschiedener Kategorien (Handwerk, See- und Küstenfischerei) und der Einkaufs- und Liefergenossenschaften der Handwerker sowie auch der privat gebliebenen Handwerksbetriebe. Sie nahmen darüber hinaus auch Spareinlagen der Bevölkerung entgegen.
Die Sparkassen wurden als "Volkseigene Betriebe" (VEB) geführt. Ihre Aufgabe bestand in der Hereinnahme von Spareinlagen der Bevölkerung, in der Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie in der Gewährung von Konsumentenkrediten gemäß strenger Ausreichungsvorschriften. Ferner fiel in ihren Bereich die finanzielle Betreuung und Abwicklung des Baus von Eigenheimen im Wege der Kreditfinanzierung. Die Sparkassen führten darüber hinaus die Konten privater Handwerker und Gewerbetreibender und gewährten diesen Kredite. Die Geschäftsführung der Sparkassen wurde durch Richtlinien und Weisungen des Präsidenten der Staatsbank geregelt.
Schließlich gab es noch die "Deutsche Außenhandelsbank AG" (DABA), die im Auftrag der Staatsbank für den Zahlungs- und Verrechnungsverkehr mit dem Ausland zuständig war. Sie war ebenfalls verantwortlich für die Finanzierung der Außenhandelsbetriebe. Die finanzielle Abwicklung reiner Transfergeschäfte oblag hingegen der "Deutschen Handelsbank AG".
Soweit in kurzen Zügen das Bankensystem der DDR, das in ähnlicher Form alle sozialistischen Staaten des Ostblocks unterhielten.