Mit dem Garantievertrag (1839) wurde das aber sehr wohl klar. Belgien wurde als Staat anerkannt. ... Nach 1839 gab es in Bezug auf Belgien klare rechtliche Grundlagen.
So sehe ich das in der Beurteilung auch, mit der Einschränkung der untauglichen Versuche bis 1871, das nochmal aufzuweichen (was einem Vertragsbruch entsprochen hätte, siehe frz. Note, englische Diskussionen etc.)
Worauf die "Logik" und "ex post" bezogen war, ist sicher klar.