Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Kaiserreiches, Meinung, Verbesserungen? :) für den Text

Bestimmungen der Verfassung des Deutschen Kaiserreiches, Meinung, Verbesserungen? :) für den Text

  • Nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870 erfolgte im darauffolgenden Jahr die Gründung des

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  • Bin mir Unsicher ob ich nicht doch völlig am Thema vorbei geschrieben habe.

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lxxnkrxus

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Nach dem Sieg im deutsch-französischen Krieg 1870 erfolgte im darauffolgenden Jahr die Gründung des Deutschen Kaiserreichs. Mit der Reichsgründung traten dem 1866 unter Preußen gegründeten Norddeutschen Bund schließlich auch die süddeutschen Staaten bei. Die lang ersehnte deutsche Einigung zum Nationalstaat war vollbracht. Mit der Gründung des Deutschen Kaiserreichs musste natürlich auch eine neue Verfassung eingeführt werden, dabei diente die nach Bismarcks Ideen entworfene Norddeutsche Bundesverfassung als Vorbild, sodass diese größtenteils auch in der späteren Verfassung des Kaiserreichs umgesetzt wurde. Die Verfassung des Norddeutschen Bundes bestand aus einem komplizierten Gefüge von zentralistischen und föderalistischen Komponenten und stellte den Versuch Bismarcks dar, liberal-bürgerliche Interessen und dynastische Interessen miteinander zu vereinen und auszubalancieren. Am 16.04.1871 trat nun die Verfassung des Deutschen Kaiserreichs, auch Bismarcksche Reichsverfassung genannt in Kraft. Das Deutsche Reich war eine konstitutionelle Monarchie, das heißt dass der Kaiser die größte Macht im Reich hat. Demnach steht auch der Deutsche Kaiser, welcher zugleich auch der König von Preußen, Wilhelm I. ist an der Spitze der Verfassung. Unter Wilhelm I. steht der Reichskanzler, welcher gleichzeitig auch der Preußische Ministerpräsident, Otto von Bismarck ist.

Der Kaiser und nur der Kaiser hatte das Recht zur Ernennung und zur Entlassung des Reichskanzlers. Dadurch wird deutlich welche Vormachtstellung Preußen in dem Deutschen Kaiserreich hat. Der Reichstag war das zentralistische Gegengewicht zu den Dynastien und stellte die Volksvertretung dar. Er konnte von Männlichen Bürger ab 25 Jahren, in allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlen gewählt werden, was Bismarck von konservativer Seite den Vorwurf einbrachte, dass „Wahlrecht der Revolution“ eingeführt zu haben. Dem Reichstag waren jedoch hinsichtlich seiner Kompetenzen erhebliche Beschränkungen auferlegt, er beteiligte sich an der Gesetzgebung, wobei jedoch immer die Zustimmung des Bundesrates erfolgen musste. Demnach konnte er die Politik auch nur gering beeinflussen. Die Regierung sowie der Reichskanzler waren dem Reichstag nicht verantwortlich. Der Bundesrat ist das zweite Organ das an der Gesetzgebung beteilig ist. Hier spielt sich die bundesstaatliche Ausrichtung des Reiches ab. Er setzt sich aus 58 Vertretener, der 25 Einzelstaaten (22 Monarchien und drei frei Städte nieder) zusammen, bei ihnen lag die Souveränität. Die Einzelstaaten prägten außerdem den Charakter der Verfassung, indem sie Teile ihrer Hoheitsgewalt auf das Reich übertrugen. Der Bundesrat selbst ist unter preußischer Vorherrschaft. Preußen hat nämlich 17 Sitze und konnte damit jede Verfassungsänderung verhindern, wenn sie nicht im Sinne Preußen war. Bismarck führte den Vorsatz im Bundesrat. Alle Regierungsakte bedurften neben der Unterschrift des Kaisers auch seiner. Einen Grundrechtskatalog erhielt die Verfassung von 1871 nicht. Die Parlamente mit der größten Bedeutung waren hierbei der Reichstag, sowie der preußische Landtag. Der preußische Landtag hat eine große Bedeutung, da Preußen mit Abstand das größte Einzelland im Reich war und Einfluss auf die gesamte Reichspolitik hatte.

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Hierzu eine Frage/ein Einwurf: Wie verhielt es sich mit der bundesstaatlichen Vertretung der annektierten Gebiete
("Reichslande") Elsass und Lothringen? Wurden diese Länder durch Preußen vertreten: wurden sie als Teile
Preußens betrachtet/behandelt oder gab es eine andere Form der bundesstaatlichen Vertretung?
 
Schönen Abend:)

Ich hätte ein paar Anmerkungen dazu:

Dem Reichstag waren jedoch hinsichtlich seiner Kompetenzen erhebliche Beschränkungen auferlegt, er beteiligte sich an der Gesetzgebung, wobei jedoch immer die Zustimmung des Bundesrates erfolgen musste.
Es ist insoweit richtig, dass der Reichstag im Vergleich zu moderneren Parlamenten im Hinblick auf die Gesetzgebung selbst erheblichen Einschränkungen unterlag. Dennoch konnte er, wenn einigermaßen einig, über den Hebel des Budgetrechts ganz erheblichen Einfluss auf die Politik nehmen.
Ein dauerhaftes Regieren gegen das Parlament, war ja bereits Bismarck im Rahmen des preußischen Landtags nicht mehr möglich gewesen, weswegen der als Kanzler auch stets versuchte sich Mehrheiten zu beschaffen, durchaus auch mit einigem Erfolg und in erstaunlich flexibeler Weise.
Der Knackpunkt, was den Reichstag betrifft ist darüber hinaus, dass dieser durch den Kaiser jederzeit aufgelöst werden konnte. darüber hinaus spielten zwei praktische Dinge in die Einflussmöglichkeiten des Reichstages mit hinein:

- Es gab insofern kein Parteiensystem im modernen Sinne, als dass die vorhandenen Parteien sich noch wesentlich stärker als heute darauf verlegten mit relativ harten Grenzen einzelne gesellschaftliche Millieus zu organisieren, eine größere Ausnahme ergab sich dabei lediglich in Gestalt der Zentrumspartei. Dieses kleinkarierte selbstbezogene Vorgehen der damaligen Parteien, trug dazu bei, dass Einigungen auf Ebene des Reichstags mitunter sehr kompliziert werden konnten, was das Gesamtgewicht des Reichstags schmälerte.
- Es wurde zwar anders als etwa in Preußen nicht mehr über ein Klassen-Wahlrecht Einfluss auf die zusammensetzung des Parlaments genommen, dafür mitunter aber über die Einteilung der Wahlkreise, die mit fortschreitender Zeit zunehmend annachronistisch wurde, da sie die Binnenwanderung nicht berücksichtigte. das bedeutet, dass das Gewicht der wachsenden Städte mit ihren liberalen und sozialdemokratischen Wählerschaften, gegenüber den bevölkerungstechnisch stagnierenden oder sogar schrumpfenden ländlich geprägten Regionen nicht berücksichtigt wurde, was den eher konservativeren und monarchischen Parteien in die Karten spielte, die dadurch ein überproportionales Gewicht im Parlament gewinnen und effektive Parlamentsmerhheiten aus Zentrum und Sozialdemokratie verhindern konnten.

Daraus zusammen ergibt sich eine relativ schwache Rolle des Reichstags im politischen System des Kaiserreichs, nicht alleine aus seiner verfassungsmäßigen Stellung, die potentiell eigentlich stärker war, als der Reichstag dann realiter bis zum Ende des Kaiserreiches wurde.

Der Bundesrat selbst ist unter preußischer Vorherrschaft. Preußen hat nämlich 17 Sitze und konnte damit jede Verfassungsänderung verhindern, wenn sie nicht im Sinne Preußen war.

Das würde ich so nicht stehen lassen. Zunächst mal galt ein exklusives preußisches Veto allgemein nur in Militärangelegenheiten.
Darüber hinaus kannte der Bundesrat die Einrichtung einer "Sperrminorität", mit der sich verfassungsrechtliche Änderungen blockieren ließen. Die wiederrum betrug 14 Stimmen, womit de facto keine verfassungsändernden Gesetze gegen den ausdrücklichen Willen der preußischen Regierung gemacht werden konnten. Nur war diese Sperrminorität kein exklusives preußisches Vorrecht, sondern konnte im Falle von Gesetzesvorlagen von Verfassungsrang auch von den anderen Staaten zusammengebracht werden.

Wenn also z.B. die Regierungen von Bayern, Würtemberg und Sachsen, oder theoretisch auch die von 14 der 17 Kleinststaaten, etwa Hamburg, Bremen, Lübeck, Lippe, Schaumburg-Lippe, Oldenburg, Mecklenburg-Strelitz, Anhalt, Sachsen-Coburg-Gotha, Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Altenburg, Reuß (ältere Linie), Reuß (jüngere Linie) sich in der Ablehnung einer verfassungsmäßigen Gesetzesvorlage einig waren, konnte auch die nicht durchgebracht werden.
Insofern beherrschte Preußen den Bundesrat nicht, sondern hatte es in verfassungsmäßigen Angelegenheiten lediglich einfacher sich auf die Sperrminorität zu berufen, so dass was Verfassungsangelegenheiten betrifft, das reich nicht gegen Preußen regiert werden konnte. De facto konnte es in dieser Hinsicht allerdings genau so wenig gegen süddeutsche Interessen durch Preußen regiert werden.
Darüber hinaus, betraf das wie gesagt vor allem potentielle Verfassungsänderungen und Militärangelegenheiten, so dass der tatsächliche Einfluss der Sperrminorität des Bundesrats und des Preußischen Veto in Militärfragen, für die Tagespolitik eine eher untergeordnete Rolle spielte.
 
Man sollte in diesem Kontext auch von den Einwohnerzahlen sprechen. In Preußen lebten ca. 2/3 der Bevölkerung des Deutschen Reichs. Beispielsweise im Jahre 1910 lebten in Preußen 41 Millionen der 65 Millionen Einwohner. Es ist also nicht verwunderlich, das Preußen so eine starke Stellung im Bundesrat hatte.
 
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