Bürgerrechte für Frauen in der mittelalterlichen Stadt

Keike

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Ist es zutreffend, dass auch Frauen in der Hochmittelalterlichen Stadt das Recht hatten, das Bürgerrecht zu erwerben? Denn die Städte waren doch auf Einnahmen dieser Art angewiesen. Ausgeschlossen war sie, meines Wissens nach, von der Pflicht, die Stadt zu bewachen und notfalls sich zu bewaffnen, bzw. musste das, im Falle einer Handwerkerin, ihr Geselle übernehmen. Weiß da jemand etwas genaues?
Vielen Dank schonmal!
 
Das Bürgerrecht, in das in der Regel die Ehefrau und die unmündigen Kinder eines Bürgers eingeschlossen waren, war nicht erblich, d.h. die männlichen Kinder von Bürgern mußten ab dem 15./16. Lebensjahr selbst ihren Bürgereid leisten. In manchen Städten konnten auch die Frauen das Bürgerrecht erwerben, besaßen dann jedoch trotzdem keine politischen Rechte.

Mittelalter, Alltagsgeschichte
 
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