Das Beamtentum in der Weimarer Republik

Fabuleux

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Hallo zusammen :winke:
Ich hab ein Problem: Ich muss in Geschichte (Klasse 12, 2stündiger Kurs) ein Kurzreferat über das Thema "Das Beamtentum - Justiz und Verwaltung in der Weimarer Republik" halten und tu mich schwer damit was Gehaltvolles dazu zu finden bzw. weiß eigentlich gar nich was alles reingehört und wie ichs aufbauen soll. :rotwerd: Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte..
 
Wichtig wird sicher sein, dass du herausarbeitest inwieweit es schwierig für die Weimarer Republik war, dass sie einen sehr kaisertreuen Beamtenapparat hatten.
 
Okay, ist mal ein Anfang. Danke. Wirklich viel isses aber noch nicht..
Hm, dann zeig ich jetzt erst mal was ich schon zusammengesucht hab, damit hier keiner denkt ich wollte euch die Arbeit machen lassen. Ist leider noch etwas durcheinander. :(
Nach dem Ersten Weltkrieg wurde der Deutsche Beamtenbund gegründet. Er war vordemokratisch und antiliberal eingestellt, nahm sich als Vorbild die Gewerkschaften der Arbeiter, sah sich aber als etwas besseres an.
Nach dem Zusammenbruch des Kaiserreichs rief Reichspräsident Ebert die deutschen Beamten zu Kooperation auf. Die preußische Landesregierung sicherte der Beamtenschaft zu, dass ihre gesetzlichen Ansprüche gewahrt bleiben sollten. Das überzeugte den DBB.
Die Grundsätze des Beamtenrechts wurden in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert:
  • Anstellung auf Lebenszeit
    [*]Versorgungsregelung durch Gesetz
    [*]Beendigung des Beamtenverhältnisses nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen
    [*]Unparteilichkeit der Beamten
    [*]Freiheit der politischen Gesinnung
    [*]Vereinigungsfreiheit
    [*]Grundsatz der Staatshaftung bei Amtspflichtverletzung
Die Beamten galten als " Hüter der Verfassung ", sollten für Beständigkeit sorgen und sich politisch neutral verhalten. Auf privater Seite war die Weimarer Republik wesentlich toleranter. Den Beamten war es selbst überlassen, welche politische Ansicht sie vertraten.
Über 90% der Beamten aufgrund von Personalmangel aus der Monarchie wurden übernommen, die wie gesagt konservativ und kaisertreu waren. Laufe der Jahre wurden neue freie Stellen mit regierungstreuen Beamten besetzt, meist waren es Republikaner.

So, das wärs. Stimmt das alles? Was fehlt noch und was sollte ich genauer erklären? :confused:
 
Die Beamten galten als " Hüter der Verfassung ", sollten für Beständigkeit sorgen und sich politisch neutral verhalten. Auf privater Seite war die Weimarer Republik wesentlich toleranter. Den Beamten war es selbst überlassen, welche politische Ansicht sie vertraten.

Auch wenn Beamte im Beruf sich keine politische Einflussnahme leisten sollten (z.B. als Lehrer im Unterricht Wahlkampf machen, oder als Baudezernent dem Gustl von der Oppositionspartei aus Nickeligkeit den Ausbau des Dachbodens verweigern und dem Parteifreund Michl den Anbau entgegen dem Bebauungsplan erlauben), sind sie dennoch Bürger eines demokratischen Staates und haben natürlich die entsprechenden Rechte. D.h. ein Beamter darf natürlich seine eigenen politischen Präferenzen äußern und entsprechend wählen. Er darf nur im Dienst keine Politik machen (es sei denn er ist frei gestellt). Natürlich ist bis heute ein Parteibuch (der richtigen Partei versteht sich) hilfreich, die Karriereleiter zu erklimmen.
Langer Rede, kurzer Sinn: Die Republik war nicht tolerant, sie war schlicht ein demokratischer Rechtsstaat.

Th. Th. Heine hat das schon vor neunzig Jahren auf den Punkt bringend problematisiert:
http://www.lsg.musin.de/Geschichte/Material/Karikaturen/wpe2.gif

 
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Die Grundsätze des Beamtenrechts wurden in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verankert:
Das ist ein guter Ausgangspunkt! Die WRV enthält allerdings nur einige ziemlich wahllos zusammengestellte Grundsätze des Beamtenrechts, so dass man ggf. auf das Reichsbeamtengesetz (RBG) zurückgreifen muss.

Die Beamten galten als " Hüter der Verfassung ", sollten für Beständigkeit sorgen und sich politisch neutral verhalten.
Das "Hüter"-Zitat kannst Du sicher nachweisen. Bezüglich der Neutralität sei noch auf den 1922 eingefügten § 10a RBG verwiesen, der den Reichsbeamten verpflichtete, "in seiner amtlichen Tätigkeit für die verfassungsmäßige republikanische Staatsform einzutreten"!

Über 90% der Beamten aufgrund von Personalmangel aus der Monarchie wurden übernommen, die wie gesagt konservativ und kaisertreu waren. Laufe der Jahre wurden neue freie Stellen mit regierungstreuen Beamten besetzt, meist waren es Republikaner.
Den "Personalmangel"-Halbsatz verstehe ich nicht ganz. Aber Zahlen sind immer gut, vorausgesetzt, man kann sie belegen.
 
Zum Thema "Beamtenapparat der Weimarer Republik" ist vielleicht auch die Behandlung mit der Machtübernahme 1933 interessant, nämlich insoweit, wie sich daraus Rückschlüsse ziehen lassen.

Mit Hitlers Machtantritt fanden in Justiz und Verwaltung großflächige Säuberungsaktionen statt, die davon begleitet waren, dass für die verbleibenden Staatsdiener Konformitäts- bzw. Anpassungsdruck aufgebaut wurde. Man könnte hier beispielsweise in Regionalhistorien einsteigen, die diese Entwicklung am Rande behandeln. Mir ist eine Studie aus Ostfriesland erinnerlich (Titel leider nicht parat), aus der der weitreichende Austausch in leitenden Beamtenpositionen quer durch alle Bereiche der Verwaltung deutlich wurde. Das Ganze lief über mehrere Jahre ab.

Eine andere Frage wäre, ob man aufgrund dieser Säuberungen nicht abschichten müßte zwischen den Leitungsfunktionen und dem übrigen Apparat. Aus den unteren Stellungen rückten dann häufig Anwärter nach, die sich schon NSDAP-seitig "profiliert" oder engagiert hatten.
 
Die Beamten der Weimarer Republik waren zu einem sehr großen Teil mit denen der Republik identisch. Sie waren aber nach den Grundsätzen des Kaiserreiches rekrutiert und entsprechende befördert worden. Der Artikel 129 der Weimarer Verfassung garantierte den Beamten Anstellung auf Lebenszeit, Ruhegeld, Hinterbliebenenversorgung und Schutz vor willkürlicher Entlastung. Das bedeutete in der Praxis, das sie in aller Regel die Altersgrenze erreichen mussten, bevor man sie durch republiktreue Beamte ersetzten konnte.

Die Weimarer Justiz beispielsweise war eindeutig eine Schwachstelle der Republik. Straftaten, Vergehen mit politischem Hintergrund wurden doch etwas arg einseitig abgeurteilt. Die Justiz der Weimarer Republik war auf dem rechten Auge blind. Das war alles andere als günstig bei der nicht zu verachtenden politischen Kriminalität der Republik. Ein Beispiel ist der Kneipenputsch des Herrn aus Österreich, der bekanntermaßen scheiterte. Der vorsitzende Richter war Georg Neidhart. Dieser Herr hat schon in der Vergangenheit auf sich aufmerksam gemacht. Er attestiert den Mörder von Kurst Eisner, das dieser die Tat „aus glühender Liebe“ zu seinem Vaterland begangen hat. Hitler kam dann auch entsprechend billig mit 5 Jahren Festungshaft (nach sechs Monaten bestand die Perspektive der vorzeitigen Entlassung), in der er auch noch allerlei Privilegien genießen durfte, davon. Das Gericht bescheinigte Hitler einen vaterländischen Geist und edelste Gesinnung. Dies Urteil war eine Schande für die Justiz!

Der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert musste sich in über 100 Prozessen immer wieder gegen ungerechtfertigte, beleidigende Unterstellungen erwehren. Der traurige Höhepunkt war der Magdeburger Prozess, der ihn letzten Endes das Leben kostete, da Ebert eine wichtige Operation deshalb verschoben hat. Ebert hat diesen Prozess angestrengt, weil gegen ihm der Vorwurf des Landesverrates in Raume stand. Es ging um Eberts Rolle beim Berliner Munitionsarbeiterstreik 1917. Das ungeheuerliche Urteil lautete, das Ebert zwar beleidigt wurde, aber der Tatbestand des Landesverrates sei gegeben. Dieses politische Urteil hat in Weimar für gewaltige Wellen gesorgt und wurde offen als Kampfansage an die Republik verstanden. Ebert hat dieses Urteil als tiefe Kränkung empfunden. Der Landgerichtsdirektor Bewersdorff hatte schon früher geäußert, dass der „Sattlergeselle da oben…verschwinden“ müsse.
 
Ich hab das gleiche Thema und finde auch zur Weimarer Republik an sich viel. Mein Problem ist, dass ich auch etwas über das Beamtentum zur Zeit des Deutschen Reiches (bzw. Kaiserreichs) finden muss. Alles was ich finde sind knappe Artikel die die wesentlichen Fragen nicht beantworten:

- Wie wurde man Beamter?
- Welche Aufgaben hatten die Beamten zu dieser Zeit?

Ich hab gelesen, dass Friedrich Wilhelm I. als "Vater des Berufsbeamtentums gilt". Das "Allgemeine Landesrecht" sorgte ja dafür, dass die Beamten nun nicht mehr dem Landesherrn, sondern dem Staat untergeben waren. Was genau hat er also gemacht?
 
Zur Ernennung der Beamten in der Weimarer Republik:
Artikel 46 WV
"Der Reichspräsident ernennt und entläßt die Reichsbeamten und die Offiziere, soweit nicht durch Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Er kann das Ernennungs- und Entlassungsrecht durch andere Behörden ausüben lassen."

Das unterstreicht die Treuepflicht zur Republik, deren Regelung in § 10a RBG Eingang gefunden hat (siehe oben Beitrag von @jschmidt). Nach der Kommentierung sollten insbesondere Aktivitäten zur Wiedererrichtung der Monarchie unterbunden werden (1922).


Zum preußischen Berufsbeamtentum und seiner Anfänge:
Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums ? Wikipedia
 
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