Die Beamten der Weimarer Republik waren zu einem sehr großen Teil mit denen der Republik identisch. Sie waren aber nach den Grundsätzen des Kaiserreiches rekrutiert und entsprechende befördert worden. Der Artikel 129 der Weimarer Verfassung garantierte den Beamten Anstellung auf Lebenszeit, Ruhegeld, Hinterbliebenenversorgung und Schutz vor willkürlicher Entlastung. Das bedeutete in der Praxis, das sie in aller Regel die Altersgrenze erreichen mussten, bevor man sie durch republiktreue Beamte ersetzten konnte.
Die Weimarer Justiz beispielsweise war eindeutig eine Schwachstelle der Republik. Straftaten, Vergehen mit politischem Hintergrund wurden doch etwas arg einseitig abgeurteilt. Die Justiz der Weimarer Republik war auf dem rechten Auge blind. Das war alles andere als günstig bei der nicht zu verachtenden politischen Kriminalität der Republik. Ein Beispiel ist der Kneipenputsch des Herrn aus Österreich, der bekanntermaßen scheiterte. Der vorsitzende Richter war Georg Neidhart. Dieser Herr hat schon in der Vergangenheit auf sich aufmerksam gemacht. Er attestiert den Mörder von Kurst Eisner, das dieser die Tat „aus glühender Liebe“ zu seinem Vaterland begangen hat. Hitler kam dann auch entsprechend billig mit 5 Jahren Festungshaft (nach sechs Monaten bestand die Perspektive der vorzeitigen Entlassung), in der er auch noch allerlei Privilegien genießen durfte, davon. Das Gericht bescheinigte Hitler einen vaterländischen Geist und edelste Gesinnung. Dies Urteil war eine Schande für die Justiz!
Der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert musste sich in über 100 Prozessen immer wieder gegen ungerechtfertigte, beleidigende Unterstellungen erwehren. Der traurige Höhepunkt war der Magdeburger Prozess, der ihn letzten Endes das Leben kostete, da Ebert eine wichtige Operation deshalb verschoben hat. Ebert hat diesen Prozess angestrengt, weil gegen ihm der Vorwurf des Landesverrates in Raume stand. Es ging um Eberts Rolle beim Berliner Munitionsarbeiterstreik 1917. Das ungeheuerliche Urteil lautete, das Ebert zwar beleidigt wurde, aber der Tatbestand des Landesverrates sei gegeben. Dieses politische Urteil hat in Weimar für gewaltige Wellen gesorgt und wurde offen als Kampfansage an die Republik verstanden. Ebert hat dieses Urteil als tiefe Kränkung empfunden. Der Landgerichtsdirektor Bewersdorff hatte schon früher geäußert, dass der „Sattlergeselle da oben…verschwinden“ müsse.