Das Böhmerrecht

Lollorosso

Neues Mitglied
Hallo

Wo finde ich Informationen zu diesem Thema?

Böhmerrecht, böhmisches Recht
12., 13 Jh.???

Ich habe alle Lexika durchsucht unteranderem natürlich auch das LexMa :fs: und habe sogar in französischen Büchern nach "droit de Beaumont" gekuckt...
Doch habe ich nichts gefunden!:motz:

Wer kann mir bitte weiterhelfen?:confused:
Bin für jeden Tipp und für jede Erklärung dankbar!:winke:

LG
 
Ich gestehe, diesen Begriff zum ersten mal zu lesen, aber vielleicht hat es mit den Stadtrechten zu tun, wie das Magdeburger Recht, das die neuen böhm. als Muster ihrer Statuten nahmen..
hm.. :grübel: Vielleicht wurde es dann, als "Böhmisches Recht" bezeichnet, weitergereicht für gründungen noch weiter östlich...

EDIT: was bedeutet dein "Droit der Beaumont"?
 
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Ist ja interessant, den Begriff "Beaumont" mit Böhmen in Bezug zu bringen. Habe ich nicht gewusst, klingt aber nachvollziehbar.
In welcher Quelle ist dieser Bezug den belegt?

Gruß
Gode
 
Der protestantische Adel wehrt sich gegen die Rekatholisierungspolitik des seit 1617 regierenden Landesherrn. In seinem »Majestätsbrief« hatte 1609 Kaiser Rudolf II. (13. 6. 1612) den böhmischen Ständen freie Religionsausübung zugesichert. Die Mißachtung dieser Rechte durch den katholischen Böhmenkönig führt zu ständigen Auseinandersetzungen zwischen Katholiken und Protestanten. Um sich gegen die Übergriffe zu wehren, berufen die böhmischen Stände eine Versammlung ein, wählen eine Regierung aus 30 Direktoren und stellen eine Armee auf. Die Aufständischen bemühen sich, Verbindungen zu evangelischen Reichsfürsten aufzunehmen. Dadurch weitet sich der bisher innerhabsburgische Konflikt zu einer Reichsangelegenheit aus.

http://heinlenews.de/geschw02.htm
 
Ich glaube, mit dem Hochmittelalter sind wir näher an der Sache dran... :grübel:

Ich zitiere aus der Geschichte von Bettemburg/Bettembourg (heute in Luxemburg)

Die Landmeierei Bettemburg
Die Bettemburger Bürger erhielten bereits vor dem 26. Juni 1294 das sog. Böhmerrecht (droit de Beaumont).
Dadurch waren sie von der Leibeigenschaft befreit. Auch wurde ihnen eine gewisse kommunale Freiheit gewährleistet, die eine begrenzte Selbstverwaltung ermöglichte.
Die Einwohner besassen das Grundgericht, das jedoch jedes Jahr erneuert werden musste.
Die Hochgerichtsbarkeit, d.h. das Recht über schwere Verbrechen zu urteilen, bzw. über Leben und Tod zu entscheiden, gehörte allein dem Landesfürsten.
Er liess sie durch einen Vertreter, den Propst von Luxemburg, ausüben, dem das Gericht der Landmeierei Bettemburg zur Seite stand.

Für den gesamten Kontext siehe dazu: http://www.bettembourg.lu/files/commune/Lokalgeschichte.pdf

Es handelt sich demnach um ein städtisches bzw. kommunales Recht, incl. der Gewährleistung, daß für die Bürger der Stadt die Leibeigenschaft nicht gilt. Letzteres ist mW aber für alle Stadtrechte zutreffend...
 
Hallo
vielen Dank!
Aber das was ihr mir so lieb rausgesucht habt, kenne ich schon...
(Google):rotwerd:

Im 12.Jh (1192) kam das Böhmerrecht zum ersten Mal auf und wurde von einem Erzbischof Wilhem oder ??? (ich kann mich jetzt nicht mehr an den Namen entsinnen) an die Stadt Beaumont (in Frankreich) verliehen.

Dieses Recht verbreitete sich in der Gegend und viele Herren gaben ihren Städten Privilegien, z.B verlieh Ermesinde 1244 das privilegium liberatis an die Stadt Luxemburg (Vorlage war unter anderem das Böhmerrecht).

Aber was stand genau in der Urkunde??? des Böhmerrechtes?
Desweiteren, weiss ich noch, dass in dieser Urkunde erstmalig die jährlichen Wahlen von Richtern (Bürgermeistern) und Schöffen erwähnt werden.

LG
 
Hallo Lollorosso,

darf ich fragen, in welchem Zusammenhang Du über diesen Begriff "gestolpert" bist?

Lollorosso schrieb:

Geht Deine Vermutung dahin, daß es sich um die Zeit 12./13. Jh. handelt?
Oder bist Du Dir bereits sicher, daß es um diesen Zeitraum geht?

Im Falle des letzteren handelte es sich dann wohl wirklich um die Phase der Privilegierung des "deutschen Rechts".

Lollorosso schrieb:
Ich habe alle Lexika durchsucht unteranderem natürlich auch das LexMa :fs: und habe sogar in französischen Büchern nach "droit de Beaumont" gekuckt...
Doch habe ich nichts gefunden!:motz:

Viel habe ich - vorausgesetzt die obere Vermutung geht in die richtige Richtung - auch nicht gefunden, und explizit nur in dem von mir bereits verlinkten Dokument.

Der dtv Atlas Weltgeschichte Bd. 1 spricht im Kapitel "Hochmittelalter/Deutsche Ostkolonisation (12./13. Jh.)" von folgenden Formen des "deutschen Rechts" für die Städte:

1. Magdeburger Recht (mit Unterformen, z.B. Flämisches Recht) - vgl. dazu auch Magdeburger Recht
2. Lübecker oder lübisches Recht - vgl. dazu auch Lübisches Recht
3. Süddeutsche Rechte, darunter fallen
3.1. Nürnberger Recht (mit Unterformen)
3.2. Brünner Recht
3.3. Iglauer Recht
3.4. Leobschützer Recht
daneben gibt es
4. Rechtliche Sonderformen (z.B. Schwerin, Schleswig, Lüneburg, Seehausen/Altmark, Salzwedel)

Im Böhmisch-Mährischen Gebiet sind davon folgende anzutreffen (lt. der dtv Karte, die nicht gerade sehr leserfreundlich aufgearbeitet ist :grübel: :S :mad: ):
Magdeburger Recht/Flämisches Recht (nordl. & östl. Böhmen, z.B. Leitmeritz; nördl. Mähren, z.B. Olmütz)
Nürnberger Recht (südl. & westl. Böhmen, z.B. Eger, Prag)
Iglauer Recht (Gegend um Iglau in Böhmen)
Brünner Recht (das südliche Mähren mit Brünn)
Leobschützer Recht (im nördl. Mähren um und mit Leobschütz)

Mehr habe ich dazu leider nicht gefunden :rotwerd:

Da mir zudem auch meine Literatur etc. zu dürftig erscheint, müßtest Du einen Rechtsgeschichtler fragen oder aber hoffen, daß einer unserer Juristen im Forum etwas dazu sagen kann :fs:

Viele Grüße

Timo

PS (EDIT): Ich sehe gerade, daß sich unsere Beiträge überschnitten haben; es geht also wohl genau darum...
 
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Böhmisches Recht

Es gibt da eine Sage,..

- die Sage von Libussa,

Tochter einer Elfe und des Jägers Krokus. Krokus wurde zum Herzog von Böhmen, und seine Tochter folgte ihm als Herzogin nach.

Das Volk drängte Libussa sich einen Gatten zu nehmen, der dann über die Böhmen herrschen sollte.

Libussa aber erwählte sich ihre Jugendliebe, einen Bauern namens Primislas, der von den Gesandten gerade beim Pflügen angetroffen wurde. Primislas pflanzte einen Haselstab, den ihm Libussa vor Jahren geschenkt hatte in das frisch gepflügte Feld und der Stab begann auszutreiben und zu blühen.

"Er aber wandte sich von den Abgesandten hinweg zu den Konsorten seiner mühsamen Arbeit den beiden weißen Stieren, schirrte sie vom Joch ab, entließ sie ihres Ackerdienstes und gab ihnen die Freiheit, worauf sie lustig auf der grasreichen Flur hin und her sprangen, aber zusehens abzehrten, wie leichte Nebel in Luft zerflossen und aus den Augen verschwanden. Hierauf entledigte sich Primislas seiner bäuerischen Holzschuhe und ging an den nahen Bach sich zu reinigen, es wurden ihm köstliche Kleider angetan, er umgürtete sich ritterlich mit dem Schwerte und ließ sich die goldenen Sporen anlegen; mutig schwang er sich nun auf das weiße Roß, welches ihn folgsam aufsitzen ließ. Als es nun an dem war, daß er sein bisheriges Eigentum verlassen wollte, gebot er den Abgesandten, daß sie die abgelegten Holzschuhe ihm nachtragen und wohl verwahren sollten, zum Wahrzeichen, daß einst der Geringste im Volk zur höchsten Würde von den Böhmen sei erhoben worden, und zum Gedächtnis daß er und seine Nachkommenschaft der erlangten Hoheit sich nicht überheben, sondern ihres Ursprungs eingedenk, den Bauernstand aus welchem sie hervorgezogen worden, ehren und schirmen möchten. Daher stammte vordem der alte Brauch, daß den Königen von Böhmen an ihrem Krönungsfeste ein Paar Holzschuhe vorgezeigt wurde, welcher so lange beobachtet wurde, bis Primislas Mannsstamm erloschen war. Der gepflanzte häselne Stab wuchs und trug Früchte, wurzelte weit umher und trieb neue Schößlinge, daß endlich das ganze Ackerfeld in einen Haselwald verwandelt wurde, welches der nächstgelegenen Dorfschaft, die diesen Bezirk mit in ihre Flur zog, zu gutem Vorteil gedieh; denn die Gemeinde erhielt zum Andenken dieser wundersamen Pflanzung einen Freiheitsbrief von den böhmischen Königen, daß sie zu keiner Schatzung im Lande jemals mehr steuren sollte als ein Nösel Haselnüsse, welches herrlichen Vorrechtes, der Sage nach die späte Nachkommenschaft sich zu erfreuen hat bis auf diesen Tag. Aeneas Sylvius (der spätere Pius II) versichert, daß er diesen erneuerten Bestätigungsbrief von Karl IV. selbst gesehen: vidi inter privilegia regni litteras Caroli quarti Romanorum Imperatoris divi Sigismundi patris, in quibus – villae illius incolae – libertate donantur: nec plus tributi pendere jebentur, quam nucum illius arboris exiguam mensuram.!"

Wie sich aus diesem schönen Märchen erschliesst, wurden im Böhmischen Recht nicht irgendwelche weiteren Privilegien für unabhängiges Stadvolk gewährt, sondern Freiheiten für hörige Bauern in Dörfern und Siedlungen, die sich im Besitz eines Grundherrn befanden.

Der name des Bauern Primislas steht für den legendären Stammvater der Přemysliden "Přemysl den Pflüger".

Die Přemysliden waren seit dem 9. Jahrhundert Lokale Fürsten in Böhmen, später Könige von Böhmen.

Ab 1310 übernahm die Dynastie der Luxemburger den Böhmischen Thron, und offensichtlich auch das Böhmische Recht für Bettemburg, wie bereits in einem vorherigen Beitrag beschrieben wurde.

Da wissen wir zwar immer noch nicht, wo das Böhmische Recht geschrieben steht, aber wir haben ein paar Anknüpfpunkte.

Quellen: Wikipedia - Přemysliden, - Geschichte Böhmens, Libussa (Johann Karl August Musaeus)
 
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danke

Der Erzbischof Wilhelm von Reims war der Austragsteller der Urkunde und zudem auch noch der Onkel von Theobald von Briey und später auch Graf von Bardes, dem ersten Ehemannes Ermesindes.
Ausstellungsjahr war nicht, wie ich vorher schrieb, 1192 sondern 1182
LG
 
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