lynxxx
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Hi,
auf Wunsch hier mal eine Auflistung, was die Osmanen so alles von den Vorgängerkulturen ihres Weltreiches übernommen haben, also von den Persern, den Arabern, den Byzantinern, aus dem Balkan, usw.
als Einstieg hier mal ein Text, der Anregungen geben kann:
"
Das Fortwirken byzantinischer Kirchen-, Staats- und Gesellschaftstraditionen im Osmanischen Reich. Die vollkommene Auflösung des byzantinischen Reiches mit dem Fall Konstantinopels bedeutet - wie schon bei den zuvor unter fremde Herrschaft gelangten Teilgebieten des vormaligen Römischen bzw. Byzantinischen Reiches - nicht, daß die in dem unter fremde Herrschaft geratenen Gebiet jahrhundertelang wirksamen religiösen, politischen und gesellschaftlichen Traditionen beendet würden. Gewiß wird nun das Staatsleben durch eine türkischsprachige und islamische Herrschaftsmacht und Oberschicht bestimmt und dauerhaft umgeprägt. Das griechische und das christliche Element gerät im nunmehrigen osmanisch-türkischen Reiche in eine politisch, religiös und auch kulturell nachgeordnete Stellung gegenüber jenen nun bestimmenden Traditionen, in denen sich neben einem türkisch-ethnischen auch ein persisches und ein arabisches Erbe verbunden haben.
Allerdings spielt in dieser Verbindung kultureller Traditionen seit der Zeit der Expansion des Islam im 7. und 8. Jht. auch das griechisch-römische Erbe eine zentrale Rolle. Mit der Einnahme Konstantinopels verstärkt sich dessen Einfluß auf die Gesamtkultur unter türkisch-islamischer Herrschaft notwendigerweise. Auch die türkische Herrschaft selbst greift auf vortürkische Herrschaftstraditionen des byzantinischen Reiches zurück.
Es können in dieser Hinsicht nur einige Aspekte kurz angesprochen werden.
Die Stellung der christlich-byzantinischen Kirche bleibt im Rahmen des türkisch-osmanischen 'Millet'-Systems, das eine weitgehende Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften vorsieht, nicht nur erhalten, sondern wird gegenüber früheren Zuständen sogar verstärkt. Der Patriarch von Konstantinopel wird für alle Christen im türkisch-osmanischen Reich - also auch für die bulgarischen, serbischen, palästinenischen oder ägyptischen mit ihren traditionsreichen kirchlichen Eigenständigkeitsansprüchen - religiös-administrativ maßgebliche Instanz. Im Rahmen der von der türkischen Herrschaft an den Patriarchen politisch übertragenen Aufgaben der Steuererhebung und Rechtsprechung für die von ihm im 'Millet-System' repräsentierten Christen wachsen ihm in gewissem, erherblichem Umfang sogar staatsähnliche Befugnisse zu.
Christen können im türkisch-osmanischen Reich (bis zur Mitte des 19. Jhts.) grundsätzlich keine höheren Militär-, Zivil- oder Hofverwaltungsämter ausüben. Dennoch stützt sich die Rekrutierung der Armee - sogar der Janitscharen-Truppe, hier allerdings in einem gegen die Traditionen rücksichtslosen Verfahren der 'Knabenlese' - weitgehend auch auf die christlichen Untertanen des Sultans. Auch auf das finanzielle, händlerische und handwerkliche Geschick der christlichen Bevölkerung weiß sich das Osmanische Reich angewiesen.
Im Aufbau des Regierungs- und Verwaltungssystems lassen sich manche chrakteristische Formen finden, die eine Ableitung aus byzantinischer - oder älterer römisch-imperialer - Tradition zumindest nahelegen. Dazu gehört die Zweiteilung des 'Hofes' in einen 'persönlichen Bereich' des Herrschers (Harem) und in eine 'Reichszentralverwaltung' (Divane) mit einer zugehörigen differenzierten hierarchiuschen Struktur der Hofämter. Im 'persönlichen Bereich' des Sultans gibt es - wie im spätantiken und byzantinischen 'Cubiculum' des Kaisers - als wichtige Elemente eine persönliche Finanzkasse des Herrschers, eine Leibgarde und ein Bedienstetensystem, in dem die Eunuchen eine hervorragende Rolle spielen. In der osmanisch-türkischen Reichsverwaltung - einschließlich der ' Zentralverwaltung' am Hofe - erinnern Aufbau und Aufgaben der Finanzverwaltungen (Domänenverwaltung, Staatslandverpachtung, Katatstrierung des steuerpflichtigen Landes, Gehälter- und Pfründensystem für Militärs und Zivilbeamte) ebenso wie der Provinzialverwaltung (Prinzip der Militärverwaltung auf den oberen Entscheidungsebenen) an bestimmte spätantike bzw. byzantinische Muster. Was die Rechtsordnung betrifft, so ist zwar das religiöse Recht des Islam notwendigerweise als Hauptquelle des Rechts anerkannt. Jedoch gibt es auch eine staatliche Gesetzgebung, die 'Kanun'-Gesetzgebung ('kanun' abgeleitet vom griech. Wort 'kanon'), für die vom religiösen Recht nicht geregelten, vor allem administrativen Rechtsmaterien.
Wie in den christlich-slawischen Großreichsbildungen des Mittelalters auf vormals byzantinischem Gebiet (Bulgarenreich, Serbenreich) ist damit auch im osmanisch-türkisch-islamischen Nachfolgereich auf vormals byzantinischem Teriitorium die antike, griechisch-römische Tradition nicht nur in den genannten Punkten, sonder auch darüberhinaus vielfältig weiterhin wirksam.
"
hieraus mit weiteren Artikeln:
http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Auditorium/FAByzIsl/Kap9.htm
zu beachten ist, dass die dortigen Gelehrten keine Orientalisten sind, deshalb einiges mit Vorsicht zu genießen ist, da einige neuere Erkenntnisse nicht einflossen.
Also dann, was ausser Fischgerichte haben die Osmanen übernommen...
Aloha, LG, lynxxx
auf Wunsch hier mal eine Auflistung, was die Osmanen so alles von den Vorgängerkulturen ihres Weltreiches übernommen haben, also von den Persern, den Arabern, den Byzantinern, aus dem Balkan, usw.
als Einstieg hier mal ein Text, der Anregungen geben kann:
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Das Fortwirken byzantinischer Kirchen-, Staats- und Gesellschaftstraditionen im Osmanischen Reich. Die vollkommene Auflösung des byzantinischen Reiches mit dem Fall Konstantinopels bedeutet - wie schon bei den zuvor unter fremde Herrschaft gelangten Teilgebieten des vormaligen Römischen bzw. Byzantinischen Reiches - nicht, daß die in dem unter fremde Herrschaft geratenen Gebiet jahrhundertelang wirksamen religiösen, politischen und gesellschaftlichen Traditionen beendet würden. Gewiß wird nun das Staatsleben durch eine türkischsprachige und islamische Herrschaftsmacht und Oberschicht bestimmt und dauerhaft umgeprägt. Das griechische und das christliche Element gerät im nunmehrigen osmanisch-türkischen Reiche in eine politisch, religiös und auch kulturell nachgeordnete Stellung gegenüber jenen nun bestimmenden Traditionen, in denen sich neben einem türkisch-ethnischen auch ein persisches und ein arabisches Erbe verbunden haben.
Allerdings spielt in dieser Verbindung kultureller Traditionen seit der Zeit der Expansion des Islam im 7. und 8. Jht. auch das griechisch-römische Erbe eine zentrale Rolle. Mit der Einnahme Konstantinopels verstärkt sich dessen Einfluß auf die Gesamtkultur unter türkisch-islamischer Herrschaft notwendigerweise. Auch die türkische Herrschaft selbst greift auf vortürkische Herrschaftstraditionen des byzantinischen Reiches zurück.
Es können in dieser Hinsicht nur einige Aspekte kurz angesprochen werden.
Die Stellung der christlich-byzantinischen Kirche bleibt im Rahmen des türkisch-osmanischen 'Millet'-Systems, das eine weitgehende Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften vorsieht, nicht nur erhalten, sondern wird gegenüber früheren Zuständen sogar verstärkt. Der Patriarch von Konstantinopel wird für alle Christen im türkisch-osmanischen Reich - also auch für die bulgarischen, serbischen, palästinenischen oder ägyptischen mit ihren traditionsreichen kirchlichen Eigenständigkeitsansprüchen - religiös-administrativ maßgebliche Instanz. Im Rahmen der von der türkischen Herrschaft an den Patriarchen politisch übertragenen Aufgaben der Steuererhebung und Rechtsprechung für die von ihm im 'Millet-System' repräsentierten Christen wachsen ihm in gewissem, erherblichem Umfang sogar staatsähnliche Befugnisse zu.
Christen können im türkisch-osmanischen Reich (bis zur Mitte des 19. Jhts.) grundsätzlich keine höheren Militär-, Zivil- oder Hofverwaltungsämter ausüben. Dennoch stützt sich die Rekrutierung der Armee - sogar der Janitscharen-Truppe, hier allerdings in einem gegen die Traditionen rücksichtslosen Verfahren der 'Knabenlese' - weitgehend auch auf die christlichen Untertanen des Sultans. Auch auf das finanzielle, händlerische und handwerkliche Geschick der christlichen Bevölkerung weiß sich das Osmanische Reich angewiesen.
Im Aufbau des Regierungs- und Verwaltungssystems lassen sich manche chrakteristische Formen finden, die eine Ableitung aus byzantinischer - oder älterer römisch-imperialer - Tradition zumindest nahelegen. Dazu gehört die Zweiteilung des 'Hofes' in einen 'persönlichen Bereich' des Herrschers (Harem) und in eine 'Reichszentralverwaltung' (Divane) mit einer zugehörigen differenzierten hierarchiuschen Struktur der Hofämter. Im 'persönlichen Bereich' des Sultans gibt es - wie im spätantiken und byzantinischen 'Cubiculum' des Kaisers - als wichtige Elemente eine persönliche Finanzkasse des Herrschers, eine Leibgarde und ein Bedienstetensystem, in dem die Eunuchen eine hervorragende Rolle spielen. In der osmanisch-türkischen Reichsverwaltung - einschließlich der ' Zentralverwaltung' am Hofe - erinnern Aufbau und Aufgaben der Finanzverwaltungen (Domänenverwaltung, Staatslandverpachtung, Katatstrierung des steuerpflichtigen Landes, Gehälter- und Pfründensystem für Militärs und Zivilbeamte) ebenso wie der Provinzialverwaltung (Prinzip der Militärverwaltung auf den oberen Entscheidungsebenen) an bestimmte spätantike bzw. byzantinische Muster. Was die Rechtsordnung betrifft, so ist zwar das religiöse Recht des Islam notwendigerweise als Hauptquelle des Rechts anerkannt. Jedoch gibt es auch eine staatliche Gesetzgebung, die 'Kanun'-Gesetzgebung ('kanun' abgeleitet vom griech. Wort 'kanon'), für die vom religiösen Recht nicht geregelten, vor allem administrativen Rechtsmaterien.
Wie in den christlich-slawischen Großreichsbildungen des Mittelalters auf vormals byzantinischem Gebiet (Bulgarenreich, Serbenreich) ist damit auch im osmanisch-türkisch-islamischen Nachfolgereich auf vormals byzantinischem Teriitorium die antike, griechisch-römische Tradition nicht nur in den genannten Punkten, sonder auch darüberhinaus vielfältig weiterhin wirksam.
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hieraus mit weiteren Artikeln:
http://www.tu-berlin.de/fb1/AGiW/Auditorium/FAByzIsl/Kap9.htm
zu beachten ist, dass die dortigen Gelehrten keine Orientalisten sind, deshalb einiges mit Vorsicht zu genießen ist, da einige neuere Erkenntnisse nicht einflossen.
Also dann, was ausser Fischgerichte haben die Osmanen übernommen...
Aloha, LG, lynxxx