Ludwig XII.
Neues Mitglied
In einer Urkunde aus dem Jahr 1232 gestand Friedrich II., der sich lieber mit Sizilien befasste, als mit den Problemen des Hg. Röm. Reiches, den Reichsfürsten mehr Rechte zu:
Mit diesem Gesetz verlieh Friedrich den Fürsten des Landes Rechte (=Regalien), die es ihnen erlaubten mit Zustimmung der Reichsstände ihre Territorien durch Heirat, Kauf, Tausch, Verpfändung und Erbe zu vergrößern und sie zu schließen.
Diese Hausmachtspolitik hatte sehr wohl Nachteile:
Die Fürsten wählten nicht immer den mächtigsten und besten könig, sondern denjenigen, der am schwächsten war und den man am Besten beeinflussen konnte, um seine eigene Landesherrschaft auszubauen und um die Zentralmacht des Königs zu schwächen.
Es brach eine Anarchie im Lande aus, die erst von Rudolf von Habsburger gestoppt werden konnte.
Zitat aus dem 'Statutum favorem principium:
1.) Wie schon unser Königlicher Sohn (Heinrich VII.), so gestehen auch wir ihnen [den Fürsten] für immer zu, dass keine neue Burg oder Stadt auf geistlichem Gebiet ... von uns oder einem anderen [Fürsten] errichtet werden darf...
2.) Neue Märkte sollen alte in keiner Weise stören.
3.) Niemand darf gegen seinen Willen zum Besuchen eines Marktes gezwungen werden.
4.) Alte Straßen sollen nicht ohne den Willen der Benutzer verlegt werden.
5.) ...
6.) Ein jeder Fürst habe freien Gebrauch seiner Freiheiten, Gerichtsbefugnisse, Grafschaften und Zehnten, nach den Gewohnheitsrechten seines Landes, sei seien sein Eigentum oder ein Lehen.
7.) ...
8.) Ohne Zustimmung des Landesherren darf niemand die Gerichtsstädte verlegen.
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12.) Eigenleute der Fürsten, Edlen, des Dienstadels und der Kirche sollen in unseren Städten keinen Schutz mehr finden.
13.) Eigentum und Lehen der Fürsten, Edlen, des Dienstadels und der Kirche, das sich in den unseren Städten befindet, soll zurückgegeben werden und darf nicht wieder weggenommen werden.
14.) Weder wir noch unsere Leute sollen das Geleitrecht der Fürsten in ihrem Lande, das sie von uns zu Lehen haben, beeinträchtigen oder stören dürfen.
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17.) Im Lande eines Fürsten wollen wir keine neue Münze schlagen lassen, durch welche die Münze des Fürsten im Werte gemindert werden könnte.
18.) Unsere Städte sollen ihre Gerichtsbarkeit nicht über ihren Umkreis hinaus ausdehnen.
Mit diesem Gesetz verlieh Friedrich den Fürsten des Landes Rechte (=Regalien), die es ihnen erlaubten mit Zustimmung der Reichsstände ihre Territorien durch Heirat, Kauf, Tausch, Verpfändung und Erbe zu vergrößern und sie zu schließen.
Diese Hausmachtspolitik hatte sehr wohl Nachteile:
Die Fürsten wählten nicht immer den mächtigsten und besten könig, sondern denjenigen, der am schwächsten war und den man am Besten beeinflussen konnte, um seine eigene Landesherrschaft auszubauen und um die Zentralmacht des Königs zu schwächen.
Es brach eine Anarchie im Lande aus, die erst von Rudolf von Habsburger gestoppt werden konnte.