Das Kaisertum der deutschen Könige

tagirato

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Hallo,
ich habe die Aufgabe mit Hilfe eines Textes die Bedeutung der Kaiserwürde und die Machtverhältnisse zwischen Papst und Kaiser zu klären.


Bedeutung der Kaiserwürde

Darunter kann ich mir nichts vorstellen. Da der untere Text Aufgabe zwei klärt, dachte ich der obere Text ist für Aufgabe 1. Also im Prinzip die pflichten des Kaisers.

- Erneuerung des Kaisertums (zeigte Reich bereits weitgehend konsolidiert)
- christlich - universalistische Vormachtstellung
- Verbindung der Franken zum Papsttum neu begründen


Machtverhältnis

- jeder König musste zur Krönung nach Italien
- somit Notwendig Italienpolitik
- Papst leistet Treueeid
- somit weltliche Macht gewissen Einfluss auf Papstwahl und Stuhl Petri
- Karolingerzeit: Zweigewaltenlehre Kaiser beschützt Kirche somit überlegen
- ottonische Zeit: beide von Gott eingesetzt, jedoch ist Kaiser Schirmherr,
deswegen genießt Vorrang
- Papst hat geistliches und weltliches Schwert erhalten gibt weltliches an
Kaiser ab, deswegen Kaiser geistlicher Gewalt unterstellt und Papst zu
Gehorsam verpflichtet

Wer ist den nun die höhere Instanz?


Könnt ihr euch bitte den angehängten Text durchlesen und mir Tipps geben bzw. die Fragen beantworten.
Bezieht euch bitte auf den Text.

Danke im Voraus
 

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Wer ist den nun die höhere Instanz?

Zunächst (bis Mitte 11. Jhd) wohl der Kaiser.
Nach dem Investiturstreit dann wohl eher der Papst. Er rief zB. den Kreuzzug aus, und hatte mit der Exkommunikation ein gewisses Machtmittel über jeden, auch die großen Adligen Europas.
Der Kaiser hatte bald nur noch im eigenen Reich etwas zu sagen, hat also seinen universellen Führungsanspruch eingebüßt.
 
Wobei Ferdinand I. auf die Kaiserkrönung durch den papst verzichtete und sich einfach "erwählter Kaiser" nannte. Das stellte natürlich die Autorität des Papstes im Reich in Frage.
 
Wobei Ferdinand I. auf die Kaiserkrönung durch den papst verzichtete und sich einfach "erwählter Kaiser" nannte. Das stellte natürlich die Autorität des Papstes im Reich in Frage.

Seit der Krönung Kaiser Maximilians I. im Jahr 1508 nannten sich alle römisch-deutschen Könige nach ihrer Wahl und Antritt der Herrschaft "Erwählter Römischer Kaiser". Auf eine Krönung durch den Papst wurde seither verzichtet, auch wenn sich Karl V. als Ausnahme noch 1530 nachträglich in Bologna vom Papst zum Kaiser krönen ließ.
 
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