Dekret Augusts des Starken(?)

Theodor

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Habe ein ellenlanges Dekret aus dem Jahre 1697 vor mir liegen, unterzeichnet
links (groß und fett gedruckt) Friedrich Augustus, König und Churfürst
rechts (klein und normale Druckstärke) Christian Augustus, Herzog zu Sachsen,
darunter (noch kleiner) Augustus Beyer.
Leider kann ich das Schriftstück nicht einscannen, da es viel zu groß ist.
Der Inhalt des Dekretes befasst sich mit Jagdangelegenheiten. Da August König von Polen wurde, befürchtete er zweifellos in seiner sprichwörtlichen Jagdleidenschaft, frei nach dem Sprichwort: „Wenn der Herr aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tische“, dass es in seinen Jagdgebieten „drunter und drüber geht“.
Da dieses Beamtendeutsch von damals genauso schwierig zu verstehen ist, wie das von heute, hätte ich zu diesem Dekret einige Fragen:

  • Es handelt sich doch zweifellos bei den Unterzeichern um August den Starken und seinen Sohn? Der Unterzeichner Augustus Beyer scheint ein Sekretär des Königs zu sein?

  • Der Erlaß sind mit lateinischen Wörtern gespickt, die ich leider nicht verstehe. Um sie im Zusammenhang dazustellen schreibe ich nachfolgenden kompletten Abschitt, die mit lateinischen Begriffen dargestellt sind:

„ … Nachdem die göttliche Majestät es also gefüget, dass Wir nunmehro die Crone des Königreichs Pohlen erlanget, und also zu diesem Throne erhoben worden, bey solcher Bewandnus aber Uns , von Unsern Chur-Fürstethum und Landen eine Zeitlang oder dann und wann abwesend befinden dürfften, gleichwohl aber die Nothdurft erfordert, dass Wir bey solcher Abwesenheit nicht nur auff confervierung getreuer Untertanen und Erb=Lande, sondern auch auff Unser allda habendes Jagt-Regale und Wild=Bahne, Landes=väterliche Sorgfalt tragen, bevorab da, was diese letztere betrifft, Uns, Zeit Unserer geführten Churfürstl. Regierung, von Unsern Oberhoff=Landjäger=Oberforst=und Wildmeistern vielerley Wildpreths=Deuben und anderer Insolentien halber, und zwar, dass dann und wann einig mit Kugeln oder Schrot, erschossenes Roth=Reh=und Schwartzwildpreth gefunden, die jungen Hasen in der Setz=Zeit auffgegriffen , Repp=Feld=Hüner Enten und Trappen=Eyer ausgenommen , denen vormahligen Holtz= und anderen Verordungen zuwieder, in Unsere und eigene Gehöltze, ohne Unterschied eingetrieben , das Büchsen tragen und platzen ungescheut wieder gebraucht, die Hunde nicht geklöppelt, ja gar mit zu Felde genommen, die Körner=Plätze zu Ankörnung des Wildpreths zugerichtet, mehrer Wild=Gruben gemachet, die Wildbahne also dadurch sehr benachtheiliget, und das Feder=Wildpreth verwüstet, die gefundenen Hirsch=Gehörne und Stangen ungebührlich entwendet, und hierüber noch mehrer Unfug verübet würde, allerunterthänigst einberichtet, und hiernechst, wie etliche Unterthanen, so die Wildpreths=Fuhren zu leisten schuldig, zu Abführung derselben wiedersetzlich, und durch ihre Obrigkeiten so schlecht darzu angehalten würden, dass zu Unserer Hoffstadt geschossene Wildpreth etliche mahl erstinken und verderben müssen, darneben auch dieses, dass dererselben , an die von Adel ergangene, und in der Bestallung angemerckte Inhibition, indem, dass einer von andern , die Netze zum jagen, und Hunde zum hetzen nicht erborgen, noch dieser jenen dieselben leihen soll, gar nicht attendieret, sonder verwefflich geachtet, ….“
Unterzeichnet:
„Urkundlich mit Unserm Chur=Secret besiegelt, und gegeben zu Cracau, am 8. (18.) Septembris 1697.
Friedrich Augustus, König und Churfürst, - Christian Augustus, Hertzog zu Sachsen, Augustus Beyer“

Da ich mich für die Jagd interessiere (bin selbst Jäger) und dieses Schriftstück auf einem ehemaligen Rittergut in meiner unmittelbaren Umgebung gefunden wurde möchte ich natürlich den Sinn dieser Urkunde voll erfassen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir hier geholfen würde.
 
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Habe ein ellenlanges Dekret aus dem Jahre 1697 vor mir liegen, unterzeichnet
links (groß und fett gedruckt) Friedrich Augustus, König und Churfürst
rechts (klein und normale Druckstärke) Christian Augustus, Herzog zu Sachsen,
darunter (noch kleiner) Augustus Beyer.
Leider kann ich das Schriftstück nicht einscannen, da es viel zu groß ist.
Der Inhalt des Dekretes befasst sich mit Jagdangelegenheiten. Da August König von Polen wurde, befürchtete er zweifellos in seiner sprichwörtlichen Jagdleidenschaft, frei nach dem Sprichwort: „Wenn der Herr aus dem Haus, tanzen die Mäuse auf dem Tische“, dass es in seinen Jagdgebieten „drunter und drüber geht“.
Da dieses Beamtendeutsch von damals genauso schwierig zu verstehen ist, wie das von heute, hätte ich zu diesem Dekret einige Fragen:

  • Es handelt sich doch zweifellos bei den Unterzeichern um August den Starken und seinen Sohn? Der Unterzeichner Augustus Beyer scheint ein Sekretär des Königs zu sein?
Salut!

Nee der Sohn ist es nicht. Der Sohn August des Starken war Prinz von Sachsen und nicht Herzog. Außerdem war der Sohn August des Starken erst am 17. Oktober 1696 geboren worden, wäre also 1697 nicht mal ein Jahr alt gewesen und hieß obendrein Friedrich August wie sein Vater und nicht Christian August.
In Frage käme hingegen Christian August von Sachsen-Zeitz (1666-1725). Kurz wurde er auch Herzog von Sachsen oder wahrscheinlich hier auch "in" Sachsen genannt. Man muss wissen, dass die albertinischen Wettiner manche Entscheidungen zusammen trafen.

Bei Sachsen-Zeitz handelte es sich wie bei Sachsen-Weißenfels und Sachsen-Merseburg um Sekundogenituren, welche ursprünglich für die männlichen Nachkommen von Kurfürst Johann Georg I. eingerichtet wurden. Während der Kurprinz Johann Georg (II.) zwar eigentlich ein geschmälertes Kurfürstentum erhielt, gelang es aber den Kurfürsten dennoch weiterhin ihre herzoglichen "Vettern" zu bevormunden.
 
gleichwohl aber die Nothdurft erfordert, dass Wir bey solcher Abwesenheit nicht nur auff confervierung getreuer Untertanen und
Hierbei handelt es sich doch mit Sicherheit um ein <s> bzw. <ſ>

habendes Jagt-Regale und Wild=Bahne, Landes=väterliche Sorgfalt tragen, bevorab da, was diese letztere betrifft
Das Jagdregal ist die Hoheit über ein Jagdgebiet. Deutsches Rechtswrterbuch - DRW
Etymologisch steckt da der rex, 'König' drin.

Oberhoff=Landjäger=Oberforst=und Wildmeistern vielerley Wildpreths=Deuben und anderer Insolentien halber,
Insolentien sind Dreistigkeiten oder Unverschämtheiten.

an die von Adel ergangene, und in der Bestallung angemerckte Inhibition, indem, dass einer von andern , die Netze zum jagen, und Hunde zum hetzen nicht erborgen, noch dieser jenen dieselben leihen soll, gar nicht attendieret, sonder verwefflich geachtet, ….“
Inhibition ist 'Hemmnis', 'Hindernis', attendere ist 'aufpassen'.

Da ich mich für die Jagd interessiere (bin selbst Jäger) und dieses Schriftstück auf einem ehemaligen Rittergut in meiner unmittelbaren Umgebung gefunden wurde möchte ich natürlich den Sinn dieser Urkunde voll erfassen.
Wenn das ein Original ist, bitte Handschuhe besorgen!
 
Zunächst herzlichen Dank für die Antworten. Haben mir sehr genützt!

Eine Frage hätte ich noch dazu:
Das Dekret wurde in einem ehemaligen Rittergut im ehemaligen Herzogtum Sachsen-Altenburg gefunden. Im Prinzip ist es eine Dienstanweisung an „ …alle Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft, Creys=Haupt=und Ambtleuten, Schössern, Verwalthern, Bürgermeistern und Räthen der Städte, auch Dorff=Richtern, und insgemein allen Unsers Churfüstenthums und Lande Unterthanen, auch denen, so sich Unsers Schutzes gebrauchen, zu wissen: …“.
War dieses Dekret im Herzogtum Sachsen-Altenburg rechtsverbindlich?
Altenburg gehörte doch damals (1697) zur Markgrafschaft Meißen (?) und August der Starke war doch Markgraf von Meißen und Landgraf in Thüringen?
Die Herzöge von Sachsen-Altenburg gehörten doch auch zu den Wettinern (Ernestinische Linie). Galten da auch die Dekrete von August dem Starken (Albertinische Linie)?

In dem Buch „Die Herzöge von Sachsen-Altenburg“ (H.F. Schoepl, 1917 – Reprint) steht auf S.17: „ … Wie alle Fürsten seiner Zeit, war Herzog Ernst auch ein eifriger Jäger und erließ am 14. Mai 1685 eine Pirsch- und Fanggeld-Ordnung, nach der jeder Oberförster und Forstknecht jährlich einen Wolf pirschen oder im Eisen fangen musste; gleichzeitig setzte er hohe und harte Strafen für Wildschützen. Zur Wahrung der Fluren vor dem Wildpret ergingen später eigene Rescripte am 24.Oktober 1698 und am 19. März 1700 …“ Also erließ der Herzog Ernst auch fast zeitgleich zu August dem Starken Jagd-Dekrete.

Ich bitte meine laienhaften Fragen zu entschuldigen.
 
1. War dieses Dekret im Herzogtum Sachsen-Altenburg rechtsverbindlich?

2. Altenburg gehörte doch damals (1697) zur Markgrafschaft Meißen (?) und August der Starke war doch Markgraf von Meißen und Landgraf in Thüringen?

3. Die Herzöge von Sachsen-Altenburg gehörten doch auch zu den Wettinern (Ernestinische Linie). Galten da auch die Dekrete von August dem Starken (Albertinische Linie)?

4. In dem Buch „Die Herzöge von Sachsen-Altenburg“ (H.F. Schoepl, 1917 – Reprint) steht auf S.17: „ … Wie alle Fürsten seiner Zeit, war Herzog Ernst auch ein eifriger Jäger und erließ am 14. Mai 1685 eine Pirsch- und Fanggeld-Ordnung, nach der jeder Oberförster und Forstknecht jährlich einen Wolf pirschen oder im Eisen fangen musste; gleichzeitig setzte er hohe und harte Strafen für Wildschützen. Zur Wahrung der Fluren vor dem Wildpret ergingen später eigene Rescripte am 24.Oktober 1698 und am 19. März 1700 …“ Also erließ der Herzog Ernst auch fast zeitgleich zu August dem Starken Jagd-Dekrete.

5. Ich bitte meine laienhaften Fragen zu entschuldigen.
1. Kann ich mir nicht vorstellen.

2. Hm, also ich habe nichts davon gelesen, dass das Herzogtum Sachsen-Gotha-Altenburg, das seit 1681 bestand, ein Teil der Markgrafschaft Meißen gewesen wäre. Da muss man zwischen früheren Untertänigkeiten und späteren unterscheiden. So eigentlich existierte die Landgrafschaft Thüringen ja nicht mehr, d.h. mir ist nicht bekannt, dass die ernestinischen Herzöge irgendwie Lehensträger von August dem Starken gewesen wären.

3. Also von derlei habe ich bis jetzt nichts gelesen. Ich halte die ernestinischen Herzogtümer für souveräne Staaten von Reichsfürsten. Während noch mit der Leipziger Teilung vorgesehen war, dass einige Angelegenheiten der beiden Linien gemeinsam geregelt wurden, änderte sich dies mit der Wittenberger Kapitulation von 1547. Hiermit rückten die beiden Herrscherlinien noch weiter auseinander und die gemeinsame Verwaltung/Regierung bestimmter Gebiete oder Einkünfte wurde aufgegeben.
Die gemeinsame Politik spielte sich daraufhin eher innerhalb der Linien jeweils ab. Ich brachte schon das Beispiel der albertinischen Sekundogenituren, deren Herzöge durchaus mit dem mächtigen kurfürstlichen Nachbarn zusammen arbeiten mussten.

4. Ich würde annehmen, dass das Dekret des Herzogs von Sachsen-Gotha-Altenburg auch im entsprechenden Herzogtum rechtsgültig war.

5. Deine Fragen sind absolut in Ordnung.
 
@Theodor, das Dokument ist hochinteressant. Leider kann ich zur Sache nichts beitragen. Du solltest es aber unbedingt einem Museum zur Verfügung stellen (wenn es denn ein Original ist), ich denke da an Schloss Moritzburg.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Brissotin: Besten Dank für die fachkundige Aufklärung! Es freut mich sehr,daß man hier als Laie auch Fragen stellen kann, ohne ignoriert oder belächelt zu werden.

@ balticbirdy: Das Original der Urkunde befindet sich derzeitig im Besitz der Ortschronistin und Heimatforscherin unserer Gemeinde. Sie hat es von den Nachfahren des letzten Rittergutsbesitzers bekommen. Habe mir eine sehr schöne Kopie machen lassen und werde diese hinter Glas in die Jagdhütte hängen.
 
Habe mal die eingangs erwähnte Urkunde im Originaltext abgeschrieben und versucht zu deuten. Wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mal die Mühe machen würde, mich auf Fehler hinzuweisen.
 

Anhänge

  • Urkunde August der Starke Seiten 1 bis 3.doc
    40 KB · Aufrufe: 758
  • Urkunde August der Starke Seiten 4 bis 6.doc
    38,5 KB · Aufrufe: 486
Du brauchst das nicht dringend oder? Ich drucke es mir mal aus und schaue, ob ich wen fragen kann, der sich v.a. mit der Jagd der Zeit auskennt.
 
Natürlich nicht!
Wäre schon froh, wenn sich überhaupt mal mit meinem Anliegen beschäftigt.

Warum so streng? Dein Thread hat doch durchaus die Aufmerksamkeit gefunden, den er verdient.

Im Thread "Jagdszene in der ersten Dekade des 18. Jahrhunderts" solltest du schon einige Informationen gefunden haben.

Deine Urkunde ist eine hochinteressante Quelle, die viele Schlaglichter auf zeitgenössische Verhältnisse wirft. Zunächst einmal wird deutlich, wie wichtig dem Kurfürsten die Jagd und Jagdausübung ist. Das Rot- und Schwarzwild war sozusagen das Hätschelkind des Adels. Es soll nicht beunruhigt werden, es müssen teilweise sogar eigene Saaten für das Wild angelegt werden, und die Bauern durften es nur durch Rufen vertreiben, bestimmte Hunderassen zu halten oder Hunde auf das Wild zu hetzen, war streng verboten. Die Jagdleidenschaft des Hochadels war eine schwere Belastung für die Landbevölkerung, und das führte zu aktivem und passiven Widerstand.

Der Umfang der Gegenmaßnahmen deutet darauf hin, dass die Wilderei hier weit über ein paar ausgehobene Fasanengelege und Rebhühner hinausging. Es werden Fallgruben ausgehoben und Netze gespannt, es werden größere Mengen an Hochwild gewildert, und es wird mit Schusswaffen gejagt. Um die Wilderei auf diesem Level betreiben zu können, ist eine gewisse Organisation und nicht zuletzt auch Unterstützung innerhalb der bäuerlichen Bevölkerung nötig. Die Wilderer rekrutuieren sich offenbar nicht nur aus "herrenlosem gesindel", sprich Gaunern und Vaganten, sondern es mischte offenbar auch die bäuerliche Bevölkerung mit. Es ist zwar im Dokument nicht von einer bestimmten Wildschützenbande die Rede, aber schon die Tatsache, dass von Schusswaffen beim wildern Gebrauch gemacht wird, dürfte beim Kurfürsten Alarmglocken zu läuten gebracht haben, denn damit grenzt die Sache an Landfriedensbruch und stellt eine ähnliche Herausforderung dar wie eine Räuberbande.
 
Warum so streng? Dein Thread hat doch durchaus die Aufmerksamkeit gefunden, den er verdient.

Im Thread "Jagdszene in der ersten Dekade des 18. Jahrhunderts" solltest du schon einige Informationen gefunden haben ...

Ist eventuell falsch "rüber gekommen". Ich bin durchaus zufrieden mit der Aufmerksamkeit der Forum-Teilnehmer hinsichtlich meinem Anliegen. Ist mir schon klar, daß man nun nicht aus dem Stegreif den Inhalt des Textes deuten kann.
Vollkommen unverständlich ist mir z.B. der Begriff "Wiederflug in der Fastenzeit".
Habe mir zusammengereimt, daß es sich eventuell um das Stellen der Netze im Frühjahr zum Vogelzug (Fastenzeit zu Ostern?) oder im Herbst (Fastenzeit?) zum Vogelzug handeln könnte. Aber sollte sich ein König und Kurfürst mit der Jagd von solchen kleinen Singvögeln befassen?
Erst wenn man als Laie versucht, den Inhalt so eines Dokuments zu erfassen, welches vor nicht viel mehr als 300 Jahren in allgemeiner Umgangssprache für jedermann verständlich, abgefaßt wurde, merkt man, wie sich doch die eine Sprache in relativ kurzer Zeit weiterentwickelt.
Nichts für ungut!
 
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Habe mir zusammengereimt, daß es sich eventuell um das Stellen der Netze im Frühjahr zum Vogelzug (Fastenzeit zu Ostern?) oder im Herbst (Fastenzeit?) zum Vogelzug handeln könnte. Aber sollte sich ein König und Kurfürst mit der Jagd von solchen kleinen Singvögeln befassen?

- In Südeuropa (Italien, Frankreich, Spanien, Portugal) gelten Singvögel heute noch als Delikatesse.
- Nicht nur Singvögel sind Zugvögel.
 
- In Südeuropa (Italien, Frankreich, Spanien, Portugal) gelten Singvögel heute noch als Delikatesse.
- Nicht nur Singvögel sind Zugvögel.

Das ist schon klar, dachte aber immer, dass der Adel und zumal ein König und Kurfürst sich mit der Hohen Jagd (Hochwild) beschäftigte:
Wikipedia:
"Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören zum Hochwild das Auerwild, der Steinadler, der Seeadler und der Bär. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war.
Das Niederwild durfte hingegen auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd)..."

Dass sich August der Starke für Rebhühner und Fasane (damals bestimmt auch noch Wachteln) sowie Hasen so einsetzt scheint mir dann doch nur aus wirtschaftlichen Gründen (Wildbretverkauf an seine Untertanen und Verbrauch an seinem Hof) erfolgt zu sein.

Außerdem dachte ich immer, dass die Kleinvögel (Singvögel) das Wild des "kleinen Mannes" war, und von diesem bejagt werden durfte.

Also durften sich doch nicht die "niederen Stände" mit der Jagd von Niederwild (und Singvögeln) befassen, weil es den Einkünften des obersten Landesherrn abträglich war.
Die Jagd stellte also insgesamt (auch ohne die Privilegien des Hochadels bei bestimmten Wildarten = Hohe Jagd) eine wichtige Einkommensquelle für den Landesfürsten dar und das "gemeine Volk", insbesondere die Bauersleute hatten die Last der Wildschäden von Hoch- und Niederwild einfach hinzunehmen, ohne sich mal mit einem Hasen- oder Fasanenbraten oder einigen Finken in der Suppe entschädigen zu dürfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist schon klar, dachte aber immer, dass der Adel und zumal ein König und Kurfürst sich mit der Hohen Jagd (Hochwild) beschäftigte:
Wikipedia:
"Zum Hochwild zählt das Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören zum Hochwild das Auerwild, der Steinadler, der Seeadler und der Bär. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war.
Das Niederwild durfte hingegen auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd)..."

Dass sich August der Starke für Rebhühner und Fasane (damals bestimmt auch noch Wachteln) sowie Hasen so einsetzt scheint mir dann doch nur aus wirtschaftlichen Gründen (Wildbretverkauf an seine Untertanen und Verbrauch an seinem Hof) erfolgt zu sein.

Außerdem dachte ich immer, dass die Kleinvögel (Singvögel) das Wild des "kleinen Mannes" war, und von diesem bejagt werden durfte.

Also durften sich doch nicht die "niederen Stände" mit der Jagd von Niederwild (und Singvögeln) befassen, weil es den Einkünften des obersten Landesherrn abträglich war.
Die Jagd stellte also insgesamt (auch ohne die Privilegien des Hochadels bei bestimmten Wildarten = Hohe Jagd) eine wichtige Einkommensquelle für den Landesfürsten dar und das "gemeine Volk", insbesondere die Bauersleute hatten die Last der Wildschäden von Hoch- und Niederwild einfach hinzunehmen, ohne sich mal mit einem Hasen- oder Fasanenbraten oder einigen Finken in der Suppe entschädigen zu dürfen.


Der Legende nach beschäftigte sich der Sachsenkönig Heinrich gerade mit der Singvogeljagd bei Quedlinburg, als ihm eine Delegation der Fürsten Zepter und Krone als römischer König antrug. Aus dem 19. Jahrhundert gibt es noch eine vertonte Ballade von Carl Loewe, die sich auf "Heinrich den Vogler" bezieht.

Herr Heinrich sitzt am Vogelherd, ganz froh und wohlgemut,
aus tausend Perlen blitzt und blinkt der Morgenröte Glut...
usw, usw.

Ein Vogelherd war eine Fangstation, wo mit Leimruten und Netzen Singvögel gefangen wurden. Drosseln oder Amseln wanderten in den Kochtopf, während kleinere Vögel oft wie Wellensittiche in Käfigen gehalten wurden. Wacholderdrosseln, Krammetsvögel genannt, waren eine gesuchte Delikatesse, die nur den Priveligierten vorbehalten war. Allerdings konnte sich der Vogelfang in Punkto Prestige nicht mit der Beizjagd oder gar der Parforcejagd messen, und wieweit auch dem gemeinen Volk der Vogelfang gestattet war, wurde regional sehr unterschiedlich gehandhabt. Jedenfalls waren Singvögel auch in Deutschland ein begehrtes Zubrot, und man widmete sich auch nördlich der Alpen dem Fand von Vögeln mit Leimruten und Netzen. In vielen Gegenden haben sich noch Bezeichnungen wie am "Entenfang" erhalten. Das System wird heute noch in den Vogelkojen an Nord- und Ostsee angewendet. Eine Ente braucht wie ein Wasserflugzeug eine bestimmte Strecke, um abheben zu können. Auf einer bestimmten Fläche wurden dann kleine Tümpel angelegt, die zu kurz waren, so dass Enten nicht abheben konnten. Auf solchen Pfützen plazierte man dann einige Lockenten, die ihre Artgenossen zum einfliegen animieren sollten. Solche Fangstationen waren Privileg des Adels, und ähnlich dürfte es sich auch mit dem Fang von Singvögeln verhalten haben.

Wie gesagt, dein Text ist wirklich eine hochinteressante Quelle, die durchaus, auch als Abschrift, für ein Museum oder Archiv interessant wäre.
 
.... Jedenfalls waren Singvögel auch in Deutschland ein begehrtes Zubrot, und man widmete sich auch nördlich der Alpen dem Fand von Vögeln mit Leimruten und Netzen... "Entenfang" ....Solche Fangstationen waren Privileg des Adels, und ähnlich dürfte es sich auch mit dem Fang von Singvögeln verhalten haben.

Ich glaube, die ganzen Beschränkungen der Niederwild- und Vogeljagd war gerade bei August dem Starken eine rein kommerzielle Angelegenheit:

Zitat:"Es ist erstaunlich, zu welch gewaltigen Leistungen die Wirtschaft ... fähig war. Mit äußerster Rücksichtslosigkeit trieb er (Friedrich August) die Finanzverwaltung zu immer neuen Einkünften. Das Geld hatte nur die Aufgabe, das unaufhörliche Fest eines Königs zu feiern ..."
Quelle:
"Der Fürstenzug zu Dresden", Schoening-Verlag, 8. Aufl.; 2004, . S.26.

Jagdlich hatte der König und Kurfürst das Augenmerk auf die Hohe Jagd gerichtet

Wie gesagt, dein Text ist wirklich eine hochinteressante Quelle, die durchaus, auch als Abschrift, für ein Museum oder Archiv interessant wäre.

Wenn jemand ein Museum oder Archiv kennt, das den Text gebrauchen könnte, würde ich diesen gern als Kopie (oder auch als Word-Dokument) zur Verfügung stellen.
 
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