Der Heerbann

Flo!

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Moin,

ich habe eine Frage bzgl. des Heerbanns. In einer Vorlesung an der Uni hieß es, der Heerbann wäre verlehnt worden, was mich gewundert hat. Also hab ich mal ein wenig dazu gelesen und meine Verwirrung wurde immer größer. Mal heißt es, der Heerbann wurde bereits unter Karl dem Großen allmählich ersetzt, weil er im Lehnswesen unnötig wurde, mal wird er als mögliches Lehen selbst genannt.
Vor dem Kontext des Hochmittelalters liest man dann schon mal etwas vom Fahnlehen, welches die Pflicht des Lehnsmannes zum Heerbann symbolisieren soll.

Kann mich vielleicht jemand aufklären? Wenn der Heerbann also verlehnt wurde, was heißt das genau? Angenommen ein Monarch verlehnt den Heerbann an einen Herzog und dieser wiederum an ein Dutzend Fürsten, anschließend ruft der Monarch zum Heerzug aus. Wer muss dann gerüstet erscheinen? Der Herzog selbst, die Fürsten oder deren Lehnsmänner (falls überhaupt vorhanden)? Oder gar alle?
Kann der Monarch überhaupt noch zum Krieg rufen, er hat ja schließlich das Recht dazu verlehnt? (Auf ein verlehntes Land, kann der Lehnsherr ja auch nicht mehr "einfach so" zugreifen, wie es ihm beliebt. Hat der Monarch mit der Verlehnung des Heerbanns sein Recht darauf vertan?)

Vielleicht mach ich mir das auch einfach zu kompliziert. Für ein wenig Klärung wäre ich jedenfalls dankbar, vor allem mit Hinblick auf die Prüfung nächste Woche. :)

mfg
Flo
 
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