Desavouierte Hadrian päpstliche Unfehlbarkeit?

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Wenn ein Papst lehrmäßige Verurteilungen von Synoden absegnet, liegt ein unfehlbarer Akt vor, da er eine Synode kraft seiner Apostolischen Autorität bestätigt, und also als Hirte und Lehrer aller Gläubigen den Gläubigen vorstellt, was sie nicht glauben dürfen(bzw. glauben sollen).

Nun bestätigte Hadrian das 2. Konzil von Nicäa, das den Bilderstreit im Osten beendigte. Karl der Große war zum Konzil nicht geladen worden und daher einigermaßen verstimmt. Er berief die Synode von Frankfurt ein, auf der die Verehrung der Bilder, wie von 2. Nicäa empfohlen, verurteilt wurde.

Nun stellt sich die Frage: Bestätigte Hadrian auch diese Verurteilung?

Wenn ja, läge ein unfehlbarer Widerspruch vor.

In einem Buch über Karl dem Großen fand ich auf diese Frage so recht keine Antwort. Es hieß dort etwa: Die Legaten des Papstes trugen die Beschlüsse mit, aber Karl ersparte dem Papst die Demütigung, sie promulgieren zu müssen.

Nunja, insofern Hadrian seine Legaten nach deren Rückkehr nicht abgemahnt haben sollte, darf man darauf schließen, daß er seine Zustimmung zu den Beschlüssen gab(denn die Legaten handeln ja in seiner Stellvertretung, und insofern er sich nicht nachträglich über ihre Initiative empört, liegt seinerseits eine Bestätigung vor).

Also, wie verhielt sich Hadrian im Detail zu den Beschlüssen der Synode von Frankfurt 794?

Desweiteren: Kann jemand den Beschluß der Synode bzgl. der Bilder vorbingen? Das wäre füpr mich wichtig, um zu sehen, welche Sprache angewandt wird(klare Verurteilung, gar Dogmatisierung, oder eben bloß Wiedergabe einer theologischen Auffassung, die nicht den Anspruch erhebt, verbindlich dekretierend zu sein - siehe II Vaticanum).


So, ich hoffe, daß jemand eine Antwort vorbringen kann, denn ich habe schon viel im Netz gesucht, aber nichts gefunden.



Grüße,
Gast.
 
Gast schrieb:
Wenn ein Papst lehrmäßige Verurteilungen von Synoden absegnet, liegt ein unfehlbarer Akt vor, da er eine Synode kraft seiner Apostolischen Autorität bestätigt, und also als Hirte und Lehrer aller Gläubigen den Gläubigen vorstellt, was sie nicht glauben dürfen(bzw. glauben sollen).
[...]

Das ist aber so nicht kath. Lehre (vgl. Denzinger Hünermann, Enchiridion Symbolorum oder Neuner Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung).

Wenn aber deine Prämissen nicht stimmen, sind die daran geknüpften Fragen schlechterdings nicht beantwortbar.
 
Das ist aber so nicht kath. Lehre (vgl. Denzinger Hünermann, Enchiridion Symbolorum oder Neuner Roos, Der Glaube der Kirche in den Urkunden der Lehrverkündigung).

Wenn aber deine Prämissen nicht stimmen, sind die daran geknüpften Fragen schlechterdings nicht beantwortbar.


Nunja, das ist eine Interpreatationsfrage. Ich habe nur bewußt einen reißerischen Titel gewählt, um mehr Antworten zu erhalten. Ich möchte hierüber auch nicht so sehr diskutieren, sondern nur anmerken, daß die Theologen bis zum II Vaticanum in etwa meine Interpreation teilten. Erst nachdem man viele Verurteilungen oder Dogmatisierungen nicht mehr tragen wollte(Quanta Cura infolge der neuen Religionsfreiheit, Unam Sanctam infolge des Ökumenismus), rief man aus, allein die zwei Mariendogmen seien unfehlbar - m. E. eine fragwürdige Anschauung.


Doch begnügen wir uns mit folgender Feststellung: Wenn mir jemand zeigen könnte, daß Hadrian die Beschlüsse der Frankfurter Synode mittrug, wäre für mich die päpstliche Unfehlbarkeit widerlegt. FÜR MICH - und nur für mich. Das muß keinen Anspruch auf universale Geltung erheben. Also, lösen wir die Unfehlbarkeistproblematik besser von diesem Thema - ich hätte sie erst garnicht miteinbinden sollen - und fragen wir so:


Wie verhielt sich Papst Hadrian im Detail zu den Beschlüssen der Frankfurter Synode?


(P.S. : Sollte es vielleicht besser sein, wenn ich mich anmelde und im Forum zu "Franken" poste, da dort mehr die Spezialisten sitzen?)


Grüße,
Gast
 
Gast schrieb:
(P.S. : Sollte es vielleicht besser sein, wenn ich mich anmelde und im Forum zu "Franken" poste, da dort mehr die Spezialisten sitzen?)


Grüße,
Gast

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Gast schrieb:
Wie verhielt sich Papst Hadrian im Detail zu den Beschlüssen der Frankfurter Synode?

Die von Karl einberufene Frankfurter Synode von 794 verurteilte die Beschlüsse des Konzils von Nicäa und damit indirekt auch Hadrian I.

„Peinlich für diesen war vor allem, dass er auch nach Frankfurt Vertreter geschickt hatte, die dort die Verurteilung ihres Herrn zustimmen mußten. Und wie sehr sich Karl schon damals als Herr der gesamten westlichen Kirche empfand, zeigte sich darin, daß englische Bischöfe gleichfalls zugegen waren und die im muslimisch beherrschten Spanien entwickelte Lehre des Adoptianismus als häretisch verdammt wurde. Die Verdammung mußte Hadrian auf Karls Weisung auf einer römischen Synode wiederholen. Der Papst war demnach nicht viel mehr als der ranghöchste Bischof in Karls Reich ...“
Bernhard Schimmelpfennig, Das Papsttum, Darmstadt 1984, S 101f
 
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