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Gast
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Wenn ein Papst lehrmäßige Verurteilungen von Synoden absegnet, liegt ein unfehlbarer Akt vor, da er eine Synode kraft seiner Apostolischen Autorität bestätigt, und also als Hirte und Lehrer aller Gläubigen den Gläubigen vorstellt, was sie nicht glauben dürfen(bzw. glauben sollen).
Nun bestätigte Hadrian das 2. Konzil von Nicäa, das den Bilderstreit im Osten beendigte. Karl der Große war zum Konzil nicht geladen worden und daher einigermaßen verstimmt. Er berief die Synode von Frankfurt ein, auf der die Verehrung der Bilder, wie von 2. Nicäa empfohlen, verurteilt wurde.
Nun stellt sich die Frage: Bestätigte Hadrian auch diese Verurteilung?
Wenn ja, läge ein unfehlbarer Widerspruch vor.
In einem Buch über Karl dem Großen fand ich auf diese Frage so recht keine Antwort. Es hieß dort etwa: Die Legaten des Papstes trugen die Beschlüsse mit, aber Karl ersparte dem Papst die Demütigung, sie promulgieren zu müssen.
Nunja, insofern Hadrian seine Legaten nach deren Rückkehr nicht abgemahnt haben sollte, darf man darauf schließen, daß er seine Zustimmung zu den Beschlüssen gab(denn die Legaten handeln ja in seiner Stellvertretung, und insofern er sich nicht nachträglich über ihre Initiative empört, liegt seinerseits eine Bestätigung vor).
Also, wie verhielt sich Hadrian im Detail zu den Beschlüssen der Synode von Frankfurt 794?
Desweiteren: Kann jemand den Beschluß der Synode bzgl. der Bilder vorbingen? Das wäre füpr mich wichtig, um zu sehen, welche Sprache angewandt wird(klare Verurteilung, gar Dogmatisierung, oder eben bloß Wiedergabe einer theologischen Auffassung, die nicht den Anspruch erhebt, verbindlich dekretierend zu sein - siehe II Vaticanum).
So, ich hoffe, daß jemand eine Antwort vorbringen kann, denn ich habe schon viel im Netz gesucht, aber nichts gefunden.
Grüße,
Gast.
Nun bestätigte Hadrian das 2. Konzil von Nicäa, das den Bilderstreit im Osten beendigte. Karl der Große war zum Konzil nicht geladen worden und daher einigermaßen verstimmt. Er berief die Synode von Frankfurt ein, auf der die Verehrung der Bilder, wie von 2. Nicäa empfohlen, verurteilt wurde.
Nun stellt sich die Frage: Bestätigte Hadrian auch diese Verurteilung?
Wenn ja, läge ein unfehlbarer Widerspruch vor.
In einem Buch über Karl dem Großen fand ich auf diese Frage so recht keine Antwort. Es hieß dort etwa: Die Legaten des Papstes trugen die Beschlüsse mit, aber Karl ersparte dem Papst die Demütigung, sie promulgieren zu müssen.
Nunja, insofern Hadrian seine Legaten nach deren Rückkehr nicht abgemahnt haben sollte, darf man darauf schließen, daß er seine Zustimmung zu den Beschlüssen gab(denn die Legaten handeln ja in seiner Stellvertretung, und insofern er sich nicht nachträglich über ihre Initiative empört, liegt seinerseits eine Bestätigung vor).
Also, wie verhielt sich Hadrian im Detail zu den Beschlüssen der Synode von Frankfurt 794?
Desweiteren: Kann jemand den Beschluß der Synode bzgl. der Bilder vorbingen? Das wäre füpr mich wichtig, um zu sehen, welche Sprache angewandt wird(klare Verurteilung, gar Dogmatisierung, oder eben bloß Wiedergabe einer theologischen Auffassung, die nicht den Anspruch erhebt, verbindlich dekretierend zu sein - siehe II Vaticanum).
So, ich hoffe, daß jemand eine Antwort vorbringen kann, denn ich habe schon viel im Netz gesucht, aber nichts gefunden.
Grüße,
Gast.