Deutsche Städtegründungen

Dani_m

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

mich würde mal interessieren, bei welche Städten außerhalb der heutigen deutschen Grenzen (außer Schweiz und Österreich) es so gut wie als gesichert gilt, dass sie von "Deutschen", bzw Deutschsprachigen gegründet worden sind.
Dazu würde ich soweit es möglich ist gerne unterscheiden in:
Fall 1: Übernahme , bzw. Gründung auf schon etwas Bestehenden (z.B. einer Ansiedlung, Befestigung der einheimischen Bevölkerung)
Fall 2: tatsächlicher Gründung auf brachem vorgefundenen Land
Fall 3: Gründung durch einheimische Bevölkerung, Ausbau durch deutsche Kolonisten, welche die meisten sakralen und profanen Gebäude dann errichtet haben.


Ich weiß von:
Danzig Fall 1 oder 3
Stettin Fall 1 oder 3
Breslau Fall 3
Riga Fall 1 oder 3
Tallinn Fall 1 oder 3
Brünn Fall 3
Hermannstadt Fall 1 oder 2
Kronstadt Fall 1 oder 2

Bitte auch um Korrektur falls ich daneben liegen sollte :)
 
würde mal interessieren, bei welche Städten außerhalb der heutigen deutschen Grenzen (außer Schweiz und Österreich) es so gut wie als gesichert gilt, dass sie von "Deutschen", bzw Deutschsprachigen gegründet worden sind.
Deine Fragestellung hat ein kleines Problem: die heutigen deutschen Grenzen gab es im Mittelalter noch nicht (du ordnest diesen Faden im Bereich Mittelalter ein)
 
Deine Fragestellung hat ein kleines Problem: die heutigen deutschen Grenzen gab es im Mittelalter noch nicht (du ordnest diesen Faden im Bereich Mittelalter ein)
"Städte welche außerhalb der heutigen deutschen Grenzen liegen"
So besser formuliert, oder liegt da jetzt ein Denkfehler meinerseits vor? *grübel*
 
Fall 1: Übernahme , bzw. Gründung auf schon etwas Bestehenden (z.B. einer Ansiedlung, Befestigung der einheimischen Bevölkerung)
Fall 2: tatsächlicher Gründung auf brachem vorgefundenen Land
Fall 3: Gründung durch einheimische Bevölkerung, Ausbau durch deutsche Kolonisten, welche die meisten sakralen und profanen Gebäude dann errichtet haben.
Die Sache ist ja die, dass das Stadtgründungen im Mittelalter ja keine Angelegenheiten waren, die sich aus der Bevölkerung heraus vollzogen, sondern Stadtgründungen manifestierten sich in Stadtrechtsverleihungen durch den jeweiligen Herrscher.

Ohne diesen Akt, galt eine Ortschaft nicht als "Stadt" im eigentlichen Sinne.
Insofern konnten im Prinzip nur Herrscher Städte im engeren Sinne gründen und wenn man das vorraussetzt, dürften außerhalb der Grenzen des deutschsprachigen Raumes Stadtgründungenn durch "deutschsprachige" Personen vorwiegend im Baltikum vorgekommen sein, wo deutschsprachige Personen seit der Expansion des Deutschordensstaates faktisch die Territorialfürsten waren.

Natürlichgab es eine Menge Gründungen in Böhmen, Schlesien und Siebenbürgen, die sehr stark von deutschsprachigen Personen getragen waren, die ins Land gerufen worden waren.
Aber die Fürsten, die dort Stadtrechte verliehen und damit den eigentlichen Gründungsakt im rechtlichen Sinne vornahmen, waren hier zumeist keine Deutschen/deutschsprachigen Personen im engeren Sinne.
 
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