Deutsche Verfassungsgeschichte zum Grundgesetz

C

carhahn

Gast
hallo!

Ich möchte ein paar mehr Informationen über die deutsche Verfassungsgeschichte zum Grundgesetz haben.
Jahr 1848-1871-1918-1933-1949
Was für Grundgesetzartikel wurden entworfen oder offen gelegt???
Hintergrundinformationen, wieso es gerade zu jenem Zeitpunkt zu folgendem Entschluss kam???
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz

oder unter google findest du einiges zu den einzelnen jahren...
außerdem gibt es oftmals in der schule oder bibliotheken hefte, die das grundgesetz für die bundesrepublik deutschland beinhalten...
dort drin ist oft eine änderungstabelle zum grundgesetzt oder ähnliches...


sakk :)
 
Kleiner Tipp am Rande die Weimarer Verfassung kam erst 1919 heraus...ich glaube es würde sich bei den gewählten Jahreszahlen, solltest du eher über die Verfassungswirklichkeit als über die Verfassungen an sich schreiben! Denn offiziell bestand die Weimarer Verfassung bis 1945..
 
Offiziell besteht sie sogar heute noch, sie wurde nie abgeschafft. Da gibt es ja auch noch heute den Streit darüber, ob man die Bundesrepublik als ein Deutsches Reich bezeichnen könnte oder nicht; immerhin wurde auch ein solches nie offiziell aufgelöst.
 
Ich glaube ein Land kann keine 2 Verfassungen haben und somit muss die Weimarer Verfassung spätestens mit inkrafttreten des GG ausser Kraft gesetzt wurden sein!?! Die BRD hat die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten, dass ist richtig, aber das deshalb die Verfassung immer noch gilt?

Des Weiteren bin ich der Meinung gelesen zu haben, dass die Weimarer Verfassung schon 1945 ausser Kraft gesetzt wurde, aber ich kann mich in diesem Punkt sicherlich irren!
 
Die Weimarer Verfassung wurde aber nun mal NIE offiziell außer Kraft gesetzt, auch nicht 1945. Offiziell besteht sie noch heute, auch wenn sie keinerlei Einfluss auf das aktuelle politische Geschehen ausübt.
 
Imperator schrieb:
Die Weimarer Verfassung wurde aber nun mal NIE offiziell außer Kraft gesetzt, auch nicht 1945. Offiziell besteht sie noch heute, auch wenn sie keinerlei Einfluss auf das aktuelle politische Geschehen ausübt.

Man kann auch die Vorgängerverfassungen nicht außer Kraft setzen, solange Deutschland ein politisches Provisorium ist. Das Grundgesetz ist keine Verfassung, da die Bundesrepublik nur ein staatliches Provisorium bis zur Wiedervereinigung darstellt. Diese hat aber bisher nicht stattgefunden (denn die ehemalige DDR kam über den Saarlandparagraphen zur Bundesrepublik, es war also rechtlich ein Anschluß und keine Wiedervereinigung).
Mit der Wiedervereinigung muß dann Deutschland eine Verfassung bekommen (und die Staatsform neu bestimmen) und erst im Zuge dessen können alte Verfassungen außer Kraft gesetzt werden.
Ob es jemals eine Wiedervereinigung geben wird, ist unklar und in der gegebenen Situation auch überflüssig. Ich denke, wir werden wahrscheinlich noch sehr lange mit dem provisorischen politischen Konstrukt "Bundesrepublik Deutschland" leben.
 
Ich bin zwar kein Jurist und eure Argumentation klingt sehr schlüßig, nur ich sehe trotzdem folgende Problematik: Zu einer Staats(bzw.Reichs)Verfassung gehört ein staatliches Gebilde und nicht eine geographische Region, und da bin ich der Meinung, dass es ab den 9.Mai 1945 keinen Staat mehr gegeben hat, für den die Verfassung hätte gelten können. Das heißt, ab diesem Zeitpunkt hat das Deutsche Reich aufgehöhrt zu existieren, es verlor jegliche völkerrechtliche Souveränität. Ein Land welches nicht Souverän ist, besitzt keine normative Gesetzgebungskompetenz und somit könnten sie die Verfassung auch nicht mehr in Kraft halten. Des Weiteren muss man bedenken, dass die komplette Legislative auf die Allierten übergangen ist, ich bezweifle, dass diese ausdrücklich erklärt haben, dass sie die Verfassung in Kraft zu lassen. (Zu mindest habe ich keine Quelle gefunden in der das stand).


Als die BRD (bzw. auch die DDR, aber die spielt ja hier keine Rolle) 1949 die Souveränität wiedererlangt haben, haben sie auch die Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches angetreten. Sie haben auch viele Elemente aus der Weimarer Verfassung übernommen, aber sie haben nicht erklärt, dass sie die Verfassung wieder In-Kraft-setzen. (Auch hier sind mir keine Quellen bekannt)

Ich hoffe es ist klargeworden, wo ich ein Problem sehe!?! Würde mich freuen, wenn wir das klären könnten :)

Gruß,
Brecht
 
Das Problem ist vor allem auch jenes, dass man nicht sicher weiß, ob es das Deutsche Reich noch gibt oder nicht. Es wurde nie offiziell aufgelöst, man könnte die Bundesrepublik als ein Deutsches Reich bezeichnen. Und so gesehen, gibt es noch einen Staat, für den die Weimarer Verfassung gelten könnte (auch wenn sie es praktisch nicht tut).
 
Genau *sich anschließ*

Die Frage ist nun folgende, kann man sagen, dass am 9. Mai 1945 das Deutsche Reich aufgehört hat zu exisiteren? Schade, dass wir keinen Rechtshistoriker hier haben. Ich kann lediglich vermuten, dass es so war, aber trotzdem kommt man um eine genaue Quellenanalyse nicht umhin.
 
Brecht schrieb:
Genau *sich anschließ*

Die Frage ist nun folgende, kann man sagen, dass am 9. Mai 1945 das Deutsche Reich aufgehört hat zu exisiteren? Schade, dass wir keinen Rechtshistoriker hier haben. Ich kann lediglich vermuten, dass es so war, aber trotzdem kommt man um eine genaue Quellenanalyse nicht umhin.

Darüber wurde schon mal diskutiert. Soweit ich mich erinnere hat das Bundesverwaltungs- (oder war es das -verfassungs-) gericht geurteilt, das Deutsche Reich bestehe noch und habe nie aufgehört zu bestehen und bestehe weiter, bis ein neues Deutsches Reich/ ein deutscher Staat es ablösen würde. Dies diente als Rechtskonstrukt, Westdeutschland entstehen zu lassen, ohne dabei auf den Anspruch eines geeinten Deutschlands zu verzichten.
Die Bundesrepublik ist Rechtsnachfolger nur für nationale und internationale Rechtsverantwortung, nicht aber Nachfolger als Staat.
 
Ihr habt Recht, ich habe nochmal nachgeguckt und folgendes Urteil gefunden:

Bundesverfassungsgericht 1973 (Aktenzeichen 2 BvF 1/73) schrieb:
Es wird daran festgehalten (zum Beispiel BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht 'Rechtsnachfolger' des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings 'teilidentisch'.
 
Zurück
Oben