Deutsche Verfassungsgeschichte

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Gast

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Hi!
Ich habe eine Bitte! Kann mir jemand sagen, was fuer ein Versuch auf Staatsbildung in Deutschland vor 1789 gab?
Ich danke Euch im Voraus!


Lg Tina
 
Es existierte vom 5. bis zum 9. Jahrhundert das fränkische (erst merowingische, später karolingische) Reich, welches große Teile Frankreichs und Deutschlands mit einschloss. Mit den Teilungsverträgen zwischen den späteren Karolingern wurde das fränkische Reich erst dreigeteilt (Verdun 843) und später das Mittelreich vom Westreich und vom Ostreich geschluckt (Vertrag von Meersen 870). Das ostfränkische Reich, welches weitgehend das heutige Deutschland bis zur Elbe abdeckte, einschließlich von Teilen Belgiens und der Niederlande war dann die Grundlage für das Heilige Römische Reich, welches später den Zusatz Deutscher Nation bekam, obwohl es ein Vielvölkerstaat war. Das Regnum Teutonicum war ein Teilgebiet dieses Kaiserreichs, das nach verschiedenenn Rechnungen von 800 (Kaiserkrönnung Karls des Großen oder von 962 (Kaiserkrönung Ottos des Großen) bis 1806 (Absetzung des letzten Kaisers des Heiligen Römischen Reiches durch Napoleon) Bestand hatte. Die innere Struktur dieses Kaiserreiches ist allerdings ziemlich kompliziert, so dass man nicht von einem einheitlichen Staat mit einem unumschränkten Herrscher sprechen könnte.
Als Abspaltungen lassen sich die Schweiz, die Niederlande und, allerdings nach 1789, aber vor der endgültigen Auflösung die versuchte Mainzer Republik sehen (1793).
 
Frühneuzeitliche Staatsbildung im Sinne von Herrschaftsintensivierung fand sich im Alten Reich weniger auf Reichsebene, als vielmehr in einzelnen Fürstentümern, die die Verwaltung ausbauten, eine höfische Kultur auslebten und stehende Heere aufstellten.
 
Hi!
Ich habe eine Bitte! Kann mir jemand sagen, was fuer ein Versuch auf Staatsbildung in Deutschland vor 1789 gab?
Ich danke Euch im Voraus!


Lg Tina

Frühneuzeitliche Staatsbildung im Sinne von Herrschaftsintensivierung fand sich im Alten Reich weniger auf Reichsebene, als vielmehr in einzelnen Fürstentümern, die die Verwaltung ausbauten, eine höfische Kultur auslebten und stehende Heere aufstellten.
Der Gast fragte ja nach einem Versuch. Da würde ich einmal den Versuch Ferdinand II. hernehmen, welcher dann mit dem Kurfürstentag von Regensburg allerdings 1630 scheiterte.
 
Deutsche Geschichte

Erstmal danke fuer die Antworte!
Es soll sich um einen Versuch auf Staatsbildung auf zentraler Ebene vor 1789 handeln.


LG,
Tina
 
Für die Verfassungsgeschichte des Heiligen Römischen Reiches zwischen 1648 und 1789 war der Westfälische Frieden von hoher Bedeutung. Daneben wirkten die jeweiligen Wahlkapitulationen der Kaiser aber auch immer wieder direkt auf die Verfassung des Reiches ein.

Der entdgültig fixierte Austritt der Schweiz und der Generalstaaten (Niederlande) mit dem Westfälischen Frieden hatte sicherlich vielen Einfluss auf die Staatsbildung in diesen Gebieten. Die Untertanen des Kaisers nämlich hatten ja oftmals bei Verhandlungen mit Behinderungen durch ihre Untertanenrolle gegenüber Reich und Kaiser zu rechnen. Das soll bspw. Friedrich I. dazu bewegt haben, so emsig eine eigene (auf einem außerhalb des Reiches gelegenen Territorium beruhenden) Königswürde hin zu arbeiten, da dies zu einer vollwertigen Anerkennung als Staat führte. Das änderte allerdings nichts daran, dass Frankreich (offensichtlich um die kaiserliche Autorität zu schmälern) mit auch den kleineren Reichsfürsten verhandelte, als wären diese Oberhäupter souveräner Staaten.

Ob die Reichsfürsten wirklich Souveräne waren, war umstritten. Pufendorf, der bezeichnenderweise die Gunst des Großen Kurfürsten genoss, äußerte sich so wie hier zu lesen: http://www.geschichtsforum.de/210710-post6.html
Der Völkerrechtskundler Samuel von Pufendorf (1632-1694) argumentierte also im Sinne einer reichsfürstlichen Souveränität. Das mag eher den realen, politischen Verhältnissen als den verfassungsmäßigen Vorgaben entsprochen haben.
 
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